Wenn der Linksüberholer 1,50 Meter Abstand hält, kann er nichts abbekommen. Prima.
Beiträge von Fahrbahnradler
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Nun sind schon Zeugen befähigt festzustellen, dass sich Radfahrer im toten Winkel befinden.
Guten Tag,
ich habe Ihre obige Pressemitteilung zur Kenntnis genommen und habe sechs Fragen dazu:
1. Welche Zeugen wollten von welchem Standort aus beurteilen können, ob sich der Radfahrer im »toten Winkel« befand - sprich: dass der LKW-Fahrer den Radfahrer im Moment des Abbiegens nicht sehen konnte?
2. Wie kann der LKW-Fahrer den Radfahrer »übersehen« haben, wenn sich dieser gemäß Zeugenangaben im »toten Winkel« befand? »Übersehen« und »nicht sehen können« schließen sich semantisch aus. Wenn der LKW trotz aller Spiegel einen toten Winkel hat, dann war der Fahrer beim Abbiegen unachtsam und hätte nicht abbiegen dürfen bzw. hätte sich einweisen lassen müssen.
3. Haben die Zeugen nicht versucht, den LKW-Fahrer und/oder den Radfahrer zu warnen?
4. Haben die Zeugen gesehen, ob der LKW-Fahrer rechts geblinkt hat?
5. Haben diese Zeugen nicht gesehen, wie der Radfahrer in den von ihnen vermuteten »toten Winkel« geraten ist? Hat der Radfahrer versucht, einen links von ihm langsamer fahrenden oder gar stehenden LKW rechts zu überholen - oder hat der LKW den langsameren Radfahrer überholt?
6. Hätte sich der LKW überhaupt links vom Radfahrer befinden dürfen? Das auf Google Maps enthaltene Luftbild lässt vermuten, dass der LKW zum legalen Überholen die durchgezogene weiße Linie bzw. die Sperrfläche hätte überfahren müssen.
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Nun also die Bewährungsstrafen, die der Richter in seiner Urteilsbegründung als „relativ hoch“ beschrieb. „Ich weiß, weil ich auch die Presse verfolge, dass das oft nicht verstanden wird“, fügte er hinzu, „aber es ist so.“
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Zwar sah das Gericht als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer sich am 14. April vorigen Jahres – das Urteil am Donnerstag fiel auf den Tag genau ein Jahr später – ein Rennen geliefert hätten. Es sei jedoch nicht bewiesen, dass sie der Raserszene angehörten – sofern es eine solche in Köln denn überhaupt gebe.
Dass Firat M. sich nach dem Unfall laut Zeugen mehr Sorgen um seine Felgen als um Miriam S. machte, könne zwar unter moralischen Aspekten gewertet werden, so der Richter. Aus juristischer Sicht fiele dieses Verhalten aber nicht ins Gewicht. -
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden 22 und 23 Jahre alten Angeklagten im vergangenen April in Köln mit hohem Tempo dicht hintereinanderher gerast waren, als der Ältere der beiden die Kontrolle über sein Auto verlor.
Der Wagen schleuderte gegen die Radfahrerin. Die 19-jährige Studentin starb wenige Tage später an ihren schweren Verletzungen.
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Der 23-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, der andere Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Männer haben frühestens nach dreieinhalb Jahren die Chance, ihre Führerscheine wiederzubekommen. -
Die brauchen alle Kennzeichen, die Autos, damit sowas nicht mehr passiert!
Mann fährt absichtlich zwei Fußgänger mit seinem Auto an»Die Ermittler gehen davon aus, dass er vorsätzlich auf die Fußgänger zugefahren ist. Die Kripo ermittelt wegen versuchten Totschlags.«
Das ist ja wohl auch das Mindeste, was seitens des Staates ansteht.
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Paris-Roubaix war gestern.
Pauli-Lurup ist die neue Hölle des Nordens.
Leider wird diese Strecke nicht olympisch. Olaf S. hätte sie verdient gehabt.
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Die Grelckstraße aus deinem ersten Kreuzungsbeispiel zeigt auch wieder, wie man die Radfahrer wunderbar dazu erziehen kann den Gehweg statt der Fahrbahn zu nutzen. Respekt an die beschissene Verkehrsplanung und an die Radfahrer die hier vom Rad absteigen, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen.
Man könnte doch mal eine Radtour mit konservativen Fahrlehrern oder Verkehrsexperten machen.
Aufgabe: Eine vorbestimmte Route etwa eine Stunde durch Hamburg mit dem Rad fahren.
Regeln:- Es soll gefahren werden und nicht geschoben. Es darf nur ein Fuß abgesetzt werden, wenn es der Verkehrsfluß erforderlich macht
- die StVO ist selbstredend einzuhalten
- Radwege sollen grundsätzlich benutzt werden, sofern welche vorhanden sind (das steigert den Spaßfaktor)
- enden Radwege unvermittelt, wird sich auf der Fahrbahn eingeordnet (siehe 1.)
- pro Regelverstoß gibt es 1€ für die Kaffeekasse
Ich würde sagen, die Euros reichen dann für die Elbphilharmonie.
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Bei den Warnwesten und der Dunkelheit haben wir noch ein weiteres Problem: Wenn der Autofahrer auf »Radfahrer/Fußgänger müssen/sollen eine Warnweste tragen« konditioniert wird, dann wird er nicht mehr so aufmerksam nach normal gekleideten Radfahrern/Fußgängern Ausschau halten, sondern nur noch auf die grellen Leuchtfarben reagieren. Die Supernovae überstrahlen dann sozusagen alle normalen Sterne.
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Schaden dokumentieren (lassen), Kostenvoranschlag eines Fahrradhändlers einholen, Versicherung des Bauträgers anschreiben: man möge auf KVA-Basis abrechnen.
Was bei Autos geht, sollte doch bei Fahrrädern auch möglich sein?
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Nein, statt dessen: "Was gerade nicht ins Konzept passt, das fällt bei der Informationsverarbeitung gerade mal hinten raus."
Der Mensch an sich ist fürs Autofahren ungeeignet? Erklärt manches.
Nee, so würde ich das nicht sehen. Sondern das Konzept ist »erlernt«. Generationen von Autofahrern haben in Deutschland eingetrichtert bekommen, dass Radfahrer »auf der Straße« nichts zu suchen haben. Das hat man irgendwann verinnerlicht. Und dann schlägt die selektive Wahrnehmung zu.
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Nee, ich vermute, er propagiert, es sei verboten, mit gebührender Vorsicht rechts an wartenden Autos vorbeizufahren, die gefälligst jenseits der unterbrochenen Linie bleiben. Wie breit ist die Fahrbahn eigentlich, die vom Hamburger Abendblatt immer als "Straße" bezeichnet wird?
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Mit dem Hinterrad in der Gosse. Beim nächsten Mal vielleicht mit beiden Reifen auf dem Kantstein?
Sie wird von Pkw und Lkw überholt, der Abstand zu ihr ist knapp, weil die meisten Fahrer sich offenbar scheuen mit ihren Fahrzeugen zu weit nach links zu steuern.«
»Sich scheuen«? Geht's noch?
Und was halten wir eigentlich hiervor?
Kai Hädicke-Schories weist aber auch auf einen zumindest unter Radfahrern verbreiteten Irrtum hin: Tatsächlich müssen sich die Radler vor Ampeln hinten anstellen oder sich zwischen die Autos einreihen. Auf die Quickborner Straße und die Ulzburger Straße bezogen bedeutet das: Nach dem Überholen dürfen die Autos wieder nach rechts an den Fahrbahnrand gelenkt werden – auch über den eingezeichneten Schutzstreifen hinaus.
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Was mir gerade noch einfällt: ist diese komische Furt / Schiebestrecke nicht ein Punkt, an dem die VD51 das berühmte Schild "Radfahrer absteigen" aufstellen müsste, in beide Richtungen?
Woher soll ich sonst wissen, dass ich da nicht fahren darf? -
Ottobrunn: Schrei verhindert Zusammenstoß
Beim Linksabbiegen!!!
Und wo war das überhaupt?
»Am frühen Dienstagmorgen fuhr der 27-Jährige Brummi-Fahrer die Rosenheimer Straße entlang und wollte an der Kreuzung links in die Putzbrunner Straße abbiegen. Zur gleichen Zeit wollte ein 49-jähriger Radlfahrer die Ampel an der Kreuzung überqueren. Der Lkw-Fahrer lenkte sein Fahrzeug in die Putzbrunner Straße, übersah dabei aber den 49-Jährigen.«
Laut Google Maps beginnt die Putzbrunner Straße 2 km vom Ende der Rosenheimer entfernt ...
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Das geht ja nett hin und her.
Ich habe dem Schreiben der VD 51 entnommen, dass es keine Radverkehrführung geradeaus entlang Heidenkampsweg gibt, sondern "geradeaus" in die Eiffestraße führt.
Komisch, ich hätte das für einen Rechtsabbieger gehalten.Frag die Behörde doch mal, wie sich der Fall der Furt neben dem Zebra für die Radfahrer darstellt, die aus der Nordkanalstraße kommend in die Eiffestraße wollen: dürfen die fahren oder müssen die auch schieben? Fahren die geradeaus? Dann würden zwei "Geradeaus-Radfahrführungen" sich vereinen - eine aus der Nordkanalstraße und eine aus dem Heidenkampsweg. Wer hat da Vorfahrt? Rechts vor links, weil keine Schilder - oder folgt der Radweg aus der Nordkanalstraße der Vorfahrtregelung in die Eiffestraße?
Und dann sollte man auch berücksichtigen, wozu es führt, wenn manche dieser "freien Rechtsumfahrer" mit
beschildert sind und manche nicht: uneinheitliche Wahrnehmung - scheinbar uneinheitliche Regelung. Wenn der Autofahrer
sieht, dann erkennt er (sollte er zumindest erkennen):
»Hier haben Radfahrer Vorfahrt, und zwar egal ob sie von links und rechts kommen«.
Hängt an einem »freien Rechtsumfahrer« keine solche Schilderkombi, dann denkt sich der gemeine Autofahrer: »Aha, hier haben Radfahrer also keine Vorfahrt, denn sonst würde hier ja ein Schild hängen.« -
Was hat die VD5 denn für Mitarbeiter eingestellt?
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VD51 schrieb: »Die daneben befindliche Radfurt ist nur ein markierter Hinweis auf den vorhandenen Radweg.«
Und ich dachte immer, eine Radfurt sei eine Streckenführung, die von Radfahrern fahrenderweise benutzt werden darf.
Bei der Antwort dieser Stelle und der Nummer 51 kommt mir leider der legendäre "Jagdschein" des § 51 in den Sinn, Ältere werden sich erinnern.
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1-2 Meter? Das geht noch kürzer:
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Krass!
Wenn ich bedenke, dass auch nach über einem Jahr mit einem neuen Rad die Gänge am Schaltgriff manchmal verkehrt herum schalte ... so wie früher ...