Ich muss leider absagen, wobei das »leider« relativ ist - wenn das Wetter mitspielt, genieße ich am 12.11. um 12 diese Aussicht:
Beiträge von Fahrbahnradler
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Na dann steig halt ab, schieb über die Einmündung, steig dahinter wieder auf und radel weiter.
So denkt man sich das in den Hirnen der Entscheider. Falls sie welche haben.
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§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann.
(3a) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung, dem Einsatzhorn, mit einer zusätzlichen Warneinrichtung, dem Anhaltehorn, ausgerüstet sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltehorn nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden kann. Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.
(4) Ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen nach Absatz 3a Satz 1, angebracht sein. Nur die in Satz 1 der Absätze 3 und 3a genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn oder zusätzlich mit dem Anhaltehorn ausgerüstet sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.Also:
(1) besagt, dass technisch sichergestellt sein muss, dass nicht gleichzeitig die Hupe und Bruce Willis ertönen können.
(2) besagt, dass nur Hupen und Hörner zulässig sind, keine Lautsprecher.
Ausnahmen in den folgenden Absätzen: Die Polizei darf die Umgebung mit freundlichen Bitten beschallen.Sorry, aber die Müllabfuhr bekomme ich da nicht unter, selbst wenn ich unterstelle, dass eine solche Stimme links vom überholten Radfahrer oder Fußgänger nicht erschreckend wirkt.
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Oh - eine Pressluftfanfare am Gürtel? Klingt vielversprechend!
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Ich komme immer noch nicht über diesen dümmlichen Aufkleber hinweg.Das muss man sich mal klar machen:
Da beschriften die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ihre Fahrzeuge tatsächlich mit einem Satz, der sinngemäß heißt:
Halt an oder ich überfahre Dich! Und ich weiß sogar, dass ich Dich nicht sehe, fahre aber trotzdem!Kann man die eigentlich dafür anzeigen?
Ich lese gerade, dass das NRW-Hamm andere Wege geht. Die wollen Bruce Willis dafür sorgen lassen, dass man den Müllfahrzeugen Platz macht. Genauer: Seine deutsche Synchronstimme soll aus einem Lautsprecher erschallen, wenn der rechte Blinker gesetzt wird.
Mit der Stimme des Actionhelden sollen Fußgänger und Radfahrer vor den Müllfahrzeugen geschützt werden. Hat der Fahrer ein Manöver vor, warnt Bruce Willis alle Verkehrsteilnehmer, die sich in der Nähe befinden. „Vorsicht, das Fahrzeug biegt rechts ab. Bitte Abstand halten“, soll er etwa verkünden, sobald der Blinker gesetzt wird. Dazu blinke die sprechende Box an der Seite des Fahrzeugs als zusätzliche Warnung auf. Andere Verkehrsteilnehmer sind von den Fahrern in ihren unübersichtlichen Fahrzeugen nur schwer zu sehen, weshalb es immer wieder zu Unfällen kommt, die im schlimmsten Fall sogar tödlich ausgehen.
Das ist ein guter Anfang, aber noch ausbaufähig. Wenn der Müllwagenkutscher erfolgreich einen Radfahrer oder Fußgänger plattgewalzt hat, böte sich Schwarzeneggers Stimme an: "Hasta la vista, Baby".
Ich würde denen ja etwas anderes vorschlagen: Wenn der Blinker gesetzt wird, bremst die Kiste automatisch auf 30 km/h runter. Sobald die Vorderräder rechts eingeschlagen werden, bremst er auf Null. Dann muss der Fahrer in sämtliche Außenspiegel und auf den Radweg gucken, was von der Ansage (im Fahrerhaus!) "Ich schau Dir in die Augen, Kleines" begleitet wird. Und wenn alles okay ist, rollt der Wagen mit maximal 6 km/h um die Ecke, bis die Vorderräder wieder gerade stehen.
Und, bescheidene Frage: Darf ich mir an mein Fahrrad auch so eine Boombox montieren, die mit, sagen wir, 120 Dezibel nach links ein Filmzitat ausstrahlt? Irgendwas in der Güteklasse von "Bleib stehen, du A..." wird es doch wohl in der Filmgeschichte gegeben haben. Und was passiert, wenn "Halt oder ich schieße" erklingt?
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145 km/h zu schnell. Macht zwei Punkte in Flensburg, knapp zwei Prozent des Fahrzeugwertes als Geld»strafe« und drei Monate Beifahrer. Danach wieder automatisch Führerschein.
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Da mir mal eine Radfahrerin mit quer auf dem Gepäckträger geklemmten Regenschirm auf einem nicht freigegebenen Gehweg entgegenkam, und zwar hier
zwischen Baum undBorkeZaun, so dass ich zur Seite springen musste, und die Staatsgewalt die Ermittlungen "mangels öffentlichen Interesses" einstellte, gehe ich davon aus, dass ein Radfahrer mit einer Poolnudel auch dann nicht behelligt wird, wenn die Autofahrer mehr zur Seite ausweichen müssen, als sie das sonst getan hätten.Oder gelten in diesem Lande etwa Sonderrechte für Autofahrer?

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Um so schlimmer, dass die Polizei hier nicht durchgreift, sondern »rechtsfreie Räume« und Selbstjustiz duldet, anstatt diesen Leuten zu erklären, wo der Hammer hängt.
Aber Radler vom Rad holen und abzetteln, die auf einem Hochbordradweg neben einer roten Fahrbahnampel nicht anhalten, das können sie.
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Das »Krohnstieg-Center« wirbt mit rund 500 überdachten Parkplätzen. Für Pkw.
Für Fahrräder bot man zeitweilig dieses hier:
Inzwischen hat man die Ständer unter dem Gebäudevorsprung entfernt und links vom Eingang wieder aufgebaut. Ohne schützende Überdachung.
Wenn man von außen in den Parkhaus-Lift reinkäme, würde ich glatt mein Rad mit hoch in die Parketagen nehmen und dann nach dem Einkauf runterradeln. Die Wendel hoch schaffe ich leider nicht mit meinem Anhänger ...
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Eigentlich wollte ich drei Daumen verteilen, aber das macht die Software nicht mit.
Den ersten für die Idee, das Rad da abzustellen.
Den zweiten für den schönen Text.
Und den dritten für die schwungvolle Linienführung des Bowdenzugs zum Schaltwerk. -
Außerdem vertreten doch unter anderem die Stadt Duisburg und die DEKRA die Auffassung, dass ein rechtsseitig ankommender Radfahrer kein für einen LKW-Fahrer »wesentlicher Verkehrsvorgang« ist, denn dieser Wurm auf der rechten Spur hat sich zu verdünnisieren, wenn der blinde Brummi kommt.
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Ach was muss man da lesen:
»CDU-Verkehrsexperte Dennis Thering sagt: "Radverkehrsförderung ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Mobilität in einer Millionenmetropole wie Hamburg. Diese muss aber intelligent und darf nicht pauschal sein. Sie muss mit Augenmaß und ohne Zwang erfolgen. Die Sicherheit muss immer und überall oberste Priorität haben."«
Den »Verkehrsexperten« lassen wir mal dahingestellt, aber ich greife gerne auf, dass er keinen Zwang möchte. Also keine
![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png)
![Zeichen 240 [Zeichen 240]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-240.png)
, keine
, keine
Schilder mehr. Wenn die Sicherheit immer und überall oberste Priorität haben soll, dann werden wir sicherlich häufiger
und
zu sehen bekommen. Da wir intelligent und nicht pauschal planen, sind Vorschläge für Ausnahmen von Tempo 30 gerne willkommen. Ich schlage die A 1, die A 7,die A 24 und die A 255 vor, meinetwegen noch die B5 östlich der Eiffestraße. Und das Augenmaß sagt mir, dass alle Schnellbahnhaltestellen Aufzüge brauchen, in die zwei Fahrräder und ein Kinderwagen gleichzeitig reinpassen. -
Das kommt mir irgendwie so vor wie Monty Python ...
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Kann der Nächste, der einen Wochenthread einrichtet, den Zähler wieder richtig stellen? Wir haben jetzt die KW 40! Also für 10.-16. Oktober bitte die 41 vorwählen!

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Sieht das Auto hässlich aus. Das ist ja nichts mehr dran, was frühere Autos dieser Marke ausgemacht hatte . . .
Apropos Citroën und hässlich:
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»Spiegel online« bringt alle Artikel, die sich mit Mobilität befassen, in der Rubrik »Auto« unter. Hier ein Artikel vom Pariser Autosalon mit einem Detail, das auch für Radfahrer interessant sein dürfte:
»Citroën rühmt sich im C3 der ersten werkseitig montierten Dashcam, mit der unter anderem Unfälle dokumentiert werden können.«
Also wenn die Kiste eine deutsche Typzulassung bekommt, dann ist ja nichts mehr gegen mitlaufende Kameras am Helm, am Lenker und sonstwo einzuwenden ...
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»Wir wohnen in Hamburgs Süden, in Marmstorf, dort, wo die Großstadt ins Land übergeht. Schöne Gegend, aber strategisch irgendwie ungünstig.«
Ja. Verkehr provozieren, sich in die Pampa setzen und dann schimpfen.
Ich hätte ja noch eine Vision: separate Busspur, auf der man am Stau vorbeirauscht. Wie hat sich denn das Abendblatt bisher zum Thema "Busbeschleunigung" positioniert?
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Mir ist unklar, welche Strafe der Beifahrer - dieser riss die Tür auf, nicht der Fahrer - akzeptiert hat.
Aber ein "sorry" und 900 Euro können ja der bayerischen Justiz als Maßstab dienen, wenn bei einer Demo mal ein linker Demonstrant einen Polizisten zu Boden haut.
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Also ich mache bei der Frage Helm oder nicht den Unterschied, wo ich damit fahre. Die Entscheidung, mir einen Helm zu kaufen, habe ich bei einer Durchquerung des Autobahn-Elbtunnels getroffen, als neben mir Skater, MTB-Fahrer und andere Chaoten umhergesaust sind. Und wenn ich mit 75 km/h den Berninapass oder das Stilfser Joch runtergesaust bin, setze ich den Helm auf. Im Schrebergarten bei 15 km/h nicht.
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Den Rückbau von zwei Richtungsfahrspuren auf eine auf großen Boulevards, verbunden mit der Einrichtung von Radspuren (von den Autofahrbahnen durch kleine "Stolperkanten" getrennt, manchmal auch durch eine Spur geparkte Autos) und der Verschönerung der Trottoirs, hat man in Paris "la civilisation des rues" getauft - die Zivilisierung der Straßen.
Und was ist passiert? Die Staus wurden weniger! Die Autofahrer fuhren nämlich disziplinierter und blockierten nicht mehr wie blöd die Kreuzungen.Da mag man Frankreich.