Bei 341 fange ich gar nicht an zu lesen, die Zeit habe ich gar nicht.
Schön wäre ein smartes Rad, das jede vor ihm liegende Ampel auf Grün schaltet und ein Rechtsabbiegen links von ihm fahrender Auto zuverlässig verhindert. ![]()
Bei 341 fange ich gar nicht an zu lesen, die Zeit habe ich gar nicht.
Schön wäre ein smartes Rad, das jede vor ihm liegende Ampel auf Grün schaltet und ein Rechtsabbiegen links von ihm fahrender Auto zuverlässig verhindert. ![]()
»Hallo Sie, das Schild bezieht sich auf Körperbehinderte, nicht auf geistig Behinderte!«
Als das Parkhaus des Krohnstieg-Centers gebaut wurde, wurden Schranken und ein paar Automaten eingebaut. Die gingen meines Wissens aber nie in Betrieb, das Parken war immer gratis. Im Krohnstieg-Center befinden sich: Marktkauf (ein Super-Mega-Edeka), Fitnesscenter, Arztpraxen, Schuh- und Klamottenläden, ...
Ein paar Dutzend Meter weiter befindet sich das P+R-Parkhaus direkt über der U-Bahn-Station. Das war jahrelang gratis.
Alles easy.
Dann führte P+R die Gebührenpflicht ein. Was machten die lieben Autofahrer? Sie fuhren 100 Meter weiter ins Gratis-Parkhaus des Krohnstieg-Centers. Also volle Hütte von morgens bis abends.
Als Reaktion darauf führte das Krohnstieg-Center die Parkscheibenpflicht und die Begrenzung auf 3 Stunden ein. Die Plakate hängen innen (im Parkhaus und an jedem Ladeneingang) in derart großer Anzahl in knallbunt herum (»An die Parkscheibe gedacht?«), dass jeder, der angibt, das nicht gesehen zu haben, seinen Lappen wegen Blindheit abgeben sollte.
Und wer das Banner übersieht, kann gerne innen nach Lektüre von ein bis fünfzehn Hinweisplakaten umdrehen und wieder rausfahren. Es kostet nix.
"Ein junger Mann in der Simeonstraße steht mit einem Fuß auf dem Pedal und benutzt das Rad wie einen Roller. Das gelte auch als Fahrradfahren, muss er sich von den Beamten sagen lassen – und ist 15 Euro los."
Und auch gelesen:
»Wer mehrfach erwischt wird, bei dem erhöht sich die Strafe übrigens schon beim zweiten Mal. Die Bußgeldstelle wird über jede Verwarnung informiert.«
Oh - gilt das auch für Falschparker, Rotlichtfahrer und Laser?
Soweit man erkennen kann, ist die Hegelallee eine Vorfahrtstraße. Die Vorfahrt erstreckt sich über die gesamte Straßenbreite, also auch den Mittelstreifen. Egal ob jemand aus der Dortusstraße in die Hegelstraße einbiegt oder auf ihr wenden will - der Geradeausverkehr auf der Hegelallee hat Vorrang/Vorfahrt. Wieso will das Gericht sich auf diesen Gedankengang nicht einlassen und sagen: volle Schuld bei der Stadt wegen "feindlichen Grüns"?
Die Mottenpest ist Rad gefahren:
Apropos Selbsthilfewerkstatt: eine schöne befindet sich auf dem Campus der Uni an der Schlüterstraße.
Apropos 'rocket science': man sagte dazu im Deutschen auch mal "Das ist doch kein Hexenwerk" oder "Das ist doch nicht so kompliziert" ...
Das muss so die Zeit gewesen sein, als man "Büro" statt "Office" und "Mannequin" statt "Model" sagte. ![]()
Es könnte natürlich sein, dass der Schwede mal in der deutschen Presse den Begriff »Fahrradautobahn« gelesen hat.
Auf Schwedisch: Supercykelväg, aber auch cykelhighway. ;-))
Die Anfrage wäre besser an CosmosDirekt (Herausgeber der PM) gegangen. Kontaktdaten sind ja genannt.
Ich muss mich korrigieren, meine Anfrage ging natürlich an die im Portal genannte Adresse.
Autofahrer werden in Herbst mit ganz besonderen Herausforderungen konfrontiert: Fußgänger und Radfahrer, die ohne Warnwesten unterwegs sind.
Meine Anfrage an das Portal: [edit: an die im Portal genannte Adresse von dieser kosmischen Versicherung]
Guten Tag,
haben Sie bei Ihrer Umfrage vielleicht auch gefragt, mit welcher Geschwindigkeit die Autofahrer bei Dunkelheit und Nässe unterwegs waren? Und danach, ob die Autofahrer das Konzept der »angepassten Geschwindigkeit« kennen und anwenden oder aber es ignorieren, sprich: mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind?
Müsste Ihr Ratschlag nicht vielmehr lauten: Bei Dunkelheit und Nässe runter vom Gas?
Und gibt es bei Ihnen auch eine Umfrage unter Fußgängern und Radfahrern, wie viele sich durch rücksichtslose Autofahrer verunsichert fühlen?
Ich stelle mir gerade vor, wie es aussähe, wenn die für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden mit so einer betriebswirtschaftlichen Rechnung darüber entscheiden würden, ob:
1. man Streife geht;
2. man eine Fahrradstaffel zwecks Kontrolle der helltönenden Glocke und der Beleuchtung losschickt;
3. man bei Ladendieben die Personalien aufnimmt;
4. man den Bürgermeister eskortiert;
5. man Castor-Transporte »bewacht«.
Geldstrafen nach Einkommen sind aber grundsätzlich aufwendig und damit auch für den Staat teuer. Einfacher ist es da "Zeitstrafen" zu verhängen, die machen keinen Unterschied zwischen arm und reich.
Das Problem mit dem "Reiche treffen die Bußgelder nicht" wäre damit, auch kleine Punktwerte vergeben zu können, zumindest deutlich ab gemildert.Die statischen Bußgelder grundsätzlich an zu heben ist ja okay, Deutschland ist da ja derzeit ja sehr günstig.
Das Einkommen dabei zu berücksichtigen bedeutet aber: Der Staat hat höhere Kosten für die Ermittlung der Bußgelder. Da es viel mehr Leute mit geringem Einkommen gibt, kämen dann auch oft geringe Bußgelder dabei raus. Und schon ist der Anreiz für Kontrollen weg.
Wie machen das bloß die Schweizer und die Finnen mit der Einkommensberücksichtigung, ohne dass der Staat zusammenbricht?
An anderer Stelle geht es doch in Deutschland auch: da werden Tagessätze verhängt - 90 Tage Knast oder drei Monatseinkommen. Dann kann sich Frau Klatten aussuchen, ob sie drei Monate gesiebte Luft atmet oder 235 Millionen Euro abdrückt.
Zum Glück sind die Kinder dieses Herrn schon im Rentenalter. Bitte nicht vergessen: Der hat seinen Führerschein unter Adolf gemacht! Freie Bahn für freie Autos!
Und falls A = Autofahrer und B = Fußgänger siehe eine Meldung tiefer, Nr. 2021:
»Fußgänger wird von Pkw erfasst«
»Zur gleichen Zeit stand ein 24-jähriger Student an der Fußgängerfurt und wollte die Seidlstraße überqueren. Der junge Mann war dunkel gekleidet und alkoholisiert.«
Jetzt kommt eine störende Kleinigkeit:
»Die Ampelanlagen zeigten sowohl für den Pkw-Fahrer, wie auch für den Fußgänger Rotlicht.«
Also kommt man nicht umhin festzustellen:
»Der Fiat-Fahrer missachtete das Rotlicht«
und lässt noch ein kleines Detail durchrutschen:
»und bemerkte dann den von rechts kommenden Fußgänger«.
Aber dann fällt man in die gewohnte Sprache zurück:
Der Autofahrer »konnte einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden«.
Oha. Wie das?
Er »erfasste den 24-Jährigen frontal und ungebremst mit seinem Wagen«.
Reaktion = Null? Oder Bremsen kaputt?
Das Opfer »prallte gegen die Windschutzscheibe und wurde anschließend 25 Meter weit nach vorne durch die Luft auf die Fahrbahn geschleudert.«
An dieser Stelle fragt man sich: Wenn die Münchner Polizei Angaben zum Alkoholpegel und zur Bekleidungsart des Fußgängers macht - warum fehlen dann Angaben zum Alkoholpegel des Autofahrers, zur Geschwindigkeit des Autofahrers (25 Meter durch die Luft! 3:45 morgens! Bäcker! - war der Mann vielleicht auf dem Weg zur Arbeit oder beim Brötchenausliefern)?
Und was wäre gewesen, wenn von rechts (!) kein alkoholisierter, dunkel gekleideter Fußgänger über die Furt hinter der Kreuzung sich auf den weg gemacht hätte, sondern ein Radfahrer bei Fahrbahn-Grün? Oder ein 20-Tonner?
Der Mann ist rückfällig. Er hat teilweise wörtlich seine Tiraden von Juni 2014 wiederholt.
Auch in einer Weltstadt (ja, Hamburg ist eine, wer sonst hat eine 789 Millionen Euro teure Hotelanlage mit eingebauter Großraumdisco?) gibt es Heimatvereine. Hier ist das Blättchen dieses Vereins aus meinem Stadtteil, das sich einen Kolumnisten gönnt, der er irgendwie nicht so mit dem Radfahren und der Straßenverkehrsordnung hat. Aber lest selbst:
Ein Beispiel für ein von „Oben“ (einem Ingenieursbüro im Auftrag der Verwaltung) gefertigtes „Radverkehrskonzept“ sieht für die Langenhorner Straßen mit Radwegen nur stereotyp vor: Radfahrer auf die Straße und Rückbau des vorhandenen Radweges. Es wurden nur Nebenstraßen mit Radwegen in dieses „Konzept“ aufgenommen. Wie die anderen Straßen (z.B. Hauptstraßen) fahrradmäßig zu nutzen wären, davor drückt sich der Konzeptersteller – also auch wieder nur eine Stückbetrachtung.
Selbst in der Straße ‚Hohe Liedt‘ (nur 5m breit, aber mit LKWVerkehr) sollen die Schulkinder auf der Fahrbahn fahren.
Dieses „Konzept“ wurde von dem Regionalausschuss nicht im Detail ausdiskutiert, sondern nach der Präsentation „zur Kenntnis genommen“. Damit war dieses mit Fehlern behaftete Konzept beschlossen. Später wurde gesagt: Die Fraktionen können ja Anträge auf Änderungen stellen...
Der teure Rückbau würde z.B. in der Straße Stockflethweg mit einem funktionierenden, breiten, in beiden Richtungen genutzten Radweg zur Schlechterstellung der Radfahrer führen. Besser wäre es, das Geld in den Ausbau dieses Radweges zu investieren. Schulkinder sind angeblich von Polizeibeamten gehalten, auf der Fahrbahn Rad zu fahren statt den rd. 1km langen Radweg zu benutzen.
Der Stockflethweg ist diese Straße. Tempo 30, eigentlich nur Anwohner. Wer findet den »Radweg« des Kolumnisten?
Ja, er meint das Ding hinter fünf Metern dichtem Gebüsch. Alle paar Meter eine Grundstückseinfahrt, alle paar Hundert Meter eine Einmündung. Sichtbeziehung Null. Keine Schilder. Das heißt: Personen in Richtung Osten dürfen auf diesem »sonstigen Radweg« fahren, Personen in Richtung Westen nicht. Und dieser Heimatvereins-Schreiber findet es gut, dass Kinder auf dem »Radweg« als Geisterfahrer unterwegs sind, und findet es doof, dass die Polizei sie gemäß StVO auf die Fahrbahn (nennt er immer »Straße«) schickt.
Von den Radwegen, die aufgrund "allgemeiner Benutzungspflicht" dafür gesorgt haben, das Radfahrern das Benutzen der Fahrbahn untersagt wurde und es damit "freie Fahrt für freie Bürger gab".
Ich ahnte es ...
»befragt wurden 2.506 Bundesbürger ab 14 Jahre«
Bei 80 Millionen Einwohnern wurde also jeder Zweiunddreißigtausendste befragt. Also zum Beispiel 10 Personen in Münster, 45 in München und 56 in Hamburg. Aufgeschlüsselt in 6 Tätigkeitsgruppen und 4 Altersklassen wird das ein wenig dünne mit der Aussagekraft.
Hinzu kommt, dass die 14 % Nutzung des Fahrrades, von denen die Rede ist, nicht erläutert werden.
Denn manche Prozentzahlen lassen sich ja zu mehr als 100 % aufaddieren: Alle Autofahrer, alle Radfahrer und alle ÖPNV-Nutzer sind auch Fußgänger, viele Autofahrer sind auch Radfahrer, manche auch ÖPNV-Nutzer ...
Vorstellen könnte ich mir, dass folgendes gemeint ist: 32 % der Männer und 22 % der Frauen benutzen zumindest gelegentlich das Fahrrad. Von der Gesamtlänge aller Wege, die in den Metropolen zurückgelegt werden, entfallen 14 % auf das Fahrrad.
Aber ich mache hier fast schon den Job des Herrn Güllner, jedenfalls was die saubere Darlegung von Ergebnissen und deren verständliche Erläuterung betrifft ...
Also bevor wir in die Diskussion abdriften, ob es erlaubt ist »Strich 50« zu fahren, wenn man weiß, dass der Tacho 8 % vorgeht, würde ich gerne den eigentlichen Punkt hervorheben: bei einigermaßen vorschriftsmäßiger Fahrt sind innerörtliche Überholvorgänge bei Kfz erheblich seltener nötig als bei Fahrrädern, weil der Unterschied in der Geschwindigkeit zwischen, sagen wir, 47 km/h und 50 km/h, wesentlich geringer ist als zwischen, sagen wir, 9 km/h und 32 km/h.
Solange Radfahrer nur in homöopathischen Dosen vorkommen, gucken wahrscheinlich alle Streifenhörnchen weg, wenn jemand zum Überholen auf den freien Gehweg ausschert, aber wenn Radfahrer in Massen auftreten, gibt es Überholsituationen im Sekundentakt.