Und wo ist das Radfahrabteil erster Klasse?
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Und wo ist das Radfahrabteil erster Klasse?
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Noch alles heil? Anzeige wegen Sachbeschädigung nötig?
Die Tabelle 3.1.1 auf den Seiten 96 bis 99 zählt Unfälle. Auf Seite 97 oben sieht man 218 Alleinunfälle mit Getöteten (davon 85 PKW- und 66 Fahrradunfälle), dazu 693 Unfälle mit Getöteten mit mehr als einem Beteiligten, darunter 321 mit einem PKW als Hauptverursacher und 81 mit einem Fahrrad als Hauptverursacher. Das sind zusammen 911 Unfälle innerorts mit Getöteten.
Auf Seite 92 haben wir gesehen, dass innerorts 1.048 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben kamen. Also manchmal mehr als einer pro Unfall.
Und jetzt springe ich in die Tabelle 3.1.2 und sehe auf Seite 103 oben, dass es bei Alleinunfällen von Radfahrern 66 Tote gab. Also: 66 Unfälle, 66 Tote. Kein Tandem, kein Kindertransport mit zwei oder mehr Toten pro Unfall. Bei den 85 PKW-Unfällen mit Getöteten gab es übrigens 87 Tote, also entweder ein Unfall mit 3 Toten oder 2 Unfälle mit je 2 Toten*. Daher insgesamt: 218 Alleinunfälle mit Toten, 220 Tote.
Zum Vergleich außerhalb von Ortschaften (mit Autobahn): Seite 97 - 711 Alleinunfälle, davon 489 mit PKW und 18 mit Fahrrad. Seite 112 - 738 Tote bei Alleinunfällen, davon 515 bei PKW-Unfällen und 18 bei Fahrradunfällen.
* Dieser geringe »Überschuss« wundert mich. Gefühlt liest man häufiger, dass sich auf einer Hamburger Ausfallstraße nachts um drei ein Auto um den Laternenmast gewickelt hat und Fahrer und Beifahrerin dabei draufgegangen sind. Aber möglicherweise wurde so etwas wegen eines ausweichenden anderen PKWs nicht als "Alleinunfall" gezählt.
Woher hast Du die Zahlen?
Aus diesen Seiten 103 bis 105
Das kann ich mir wie gesagt kaum vorstellen. Findet jemand einen Fehler?
Ja. In manchen Tabellen werden Unfälle gezählt, in anderen Tabellen Tote.
Rein zufällig gab es bei Unfällen mit Radlern, bei denen Tote zu beklagen waren, offenbar immer genau einen Toten: 66 Alleinunfälle = 66 Tote und 81 Mehrbeteiligtenunfälle = 81 Tote.
Die makabre Bilanz: Bei den Unfällen mit mehreren Beteiligten, bei denen die Hauptschuld dem - toten - Radfahrer zugeschrieben wurde (er konnte sich ja nicht mehr wehren, wenn der Gegner oder Zeugen behaupteten, der Radfahrer sei aus dem Nichts angeschossen gekommen und so weiter), handelte es sich bei den für den angeblichen Verursacher tödlichen Gegnern um 47 PKW, 7 LKW (leicht, schwer, Sattelzugmaschine), 4 Busse, 2 Motorräder, 3 Straßenbahnen, 1 Trecker und 3 Fahrräder. Die elf von als hauptschuldig angesehenen Radfahrern Getöteten waren: 5 Radfahrer, 6 Fußgänger.
Außerdem starben innerorts 85 Radfahrer bei Unfällen, die nicht von Radfahrern verursacht wurden: 44 LKW, 35 PKW, 3 Busse, 1 Traktor, 2 andere.
Den Satz fand ich auch bemerkenswert, vor allem, da sicherlich gemeint war »rechts und links ihres Fahrzeuges«.
Dass erwähnt wurde, dass manche Hinweise schlecht oder gar nicht wahrgenommen werden konnten (verdeckte Schilder, Streuscheiben nur mit Feldstecher...) ist auch schon mal was.
Hm. Nach einem Überfliegen des Textes habe ich die Volltextsuche durchlaufen lassen. Stichwörter: "Tür", "Dooring" und "Seitenabstand". Die Skizzen und Videofotos lassen nämlich vermuten, dass die Radler mit dem rechten Lenkerende jeden Seitenspiegel rasiert haben. Dabei ist das doch der erste Fehler. Wenn ich anderthalb Meter weiter links fahre, muss ich nicht in jedes Auto gucken, ob da einer gleich losfährt oder die Tür aufmacht.
Und was soll ich von einer Untersuchung halten, die davon ausgeht, dass die Phase "Ausweichen" erst beginnt, wenn ich auf der Höhe des störenden Objektes bin?
Oh, das Law-and-Order-Kampfblatt bricht eine Lanze für Rechtsbrüche! Als "kreativ" und "austricksen" wird gelobt, wenn ein rechtsfreier Raum hergestellt wird. Wenn das die Veteranen der Hafenstraße oder der Roten Flora lesen, die können richtig neidisch werden ...
Die Tram in Paris verkehrt zum größten Teil auf einem eigenen Gleiskörper und bietet wenig Gelegenheit, mit den Reifen in die Schienen zu geraten.
Wo befinden sich eigentlich die mit den Wohnungen genehmigungstechnisch verbundenen Parkplätze?
Mit Tempo 109 raste ein Autofahrer durch die Kölner City und fuhr einen Radfahrer tot. Weil der Täter zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, zog er vor den Bundesgerichtshof. Jetzt steht fest: ohne Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat eine mehrjährige Haftstrafe für einen Kölner Autoraser bestätigt. Der BGH verwarf damit die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom vergangenen Mai - die Kölner Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Laut Polizei wollte der 70-Jährige gegen 12.40 Uhr, in der Höhe der Hausnummer 62 den Fußgängerüberweg mit seinem Fahrrad überqueren.
Hierbei übersah ihn offenbar eine 70-jährige VW-Fahrerin, die stadteinwärts unterwegs war – es kam zum Zusammenstoß. Der Radfahrer stürzte hart zu Boden und verletzte sich am Kopf. Außerdem erlitt er Knochenbrüche an den Rippen und der Schulter. Der Mann wurde unter Begleitung eines Notarztes in ein Krankenhaus gebracht.
Hm. Da ist ein Zebrastreifen in der Flucht eines nördlich und südlich gelegenen getrennten Geh- und Radweges. Da denkt man erstmal: Aha, wollte der Rentner wohl aus dem einen Weg auf den anderen Weg gelangen und dachte: "Ich werde ja immer behandelt wie ein Fußgänger mit Rollhilfe, also ist der Zebrastreifen für mich." Peng. Oder stand die Sonne tief?
Und dann liest man die Originalmeldung:
Der 70-Jährige fuhr mit seinem Fahrrad die Lohkampstraße und wollte diese in Höhe der Hausnummer 62 über den dortigen Fußgängerüberweg kreuzen. Beim Überqueren der Fahrbahn wurde er von dem aus stadteinwärts kommenden PKW VW frontal erfasst.
Hm. Fuhr er auf dem Radweg? Auf der Fahrbahn?
Weil der Text damit weitergeht, dass kontrolliert werden soll. Ob nicht nur Rad-, sondern auch Autofahrer, lässt der Text offen.
Aber von einem ist nicht die Rede: Vom Überprüfen und ggf. Abbauen der linksseitig angeordneten Radwegschilder.
"Anfang des neuen Jahres werden wir mit Unterstützung von Studenten der hiesigen Polizeiakademie zielgerichtete Kontrollen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet durchführen!"
"Diese Art Kontrollen begrüße ich ausdrücklich," so Berthold Vahlsing vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), "wir unterstützen die Aufklärung in jeder erdenklichen Weise, aber manchmal kommt unsere Botschaft nicht bei jedem an. Dann helfen nur solche gezielten Kontrollen!"
[*]Dieser Pinsel-Irrsinn ist lebensgefährlich
[*]Fußgängerampel gilt nicht für Radfahrer (doch, sie gilt, weil sie nämlich ein Fahrradpiktogramm hat)
[*]Nicht auf dem Zebrastreifen küssen
Apropos Nienburg:
«"Die Häufung von Unfällen mit Radfahrern, die zum Einen zwar zulässig, zum Anderen verkehrswidrig die linken Seitenanlagen nutzen, veranlasst uns erneut auf die Gefährlichkeit hinzuweisen!", erklärt Polizeihauptkommissar Werner Müller von der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg.«
Worauf will er hinweisen? Auf die Gefährlichkeit von linksseitig angeordneten oder freigegebenen Radwegen?
Die Definition des Begriffs „Unfall“ legt sich nicht darauf fest, ob vorsätzlich gehandelt wurde. Das geht schon so in Ordnung.
Außerdem haben wir ja seit ein paar Tagen gelernt, dass Mordopfer keine Entschädigung bekommen, wenn die Tatwaffe ein Kfz war.
Ich glaube, ich muss mal nachmessen, wie breit mein Anhänger ist, und ein paar Reflektoren dranschrauben ...