Beiträge von Fahrbahnradler

    So läuft das übrigens im Metronom. Im „Land der Ideen“ hat man anscheinend nicht so eine Scheißangst wie im „echten Norden“ bei schlechtem Wetter einen halbleeren Doppelstockwagen durch die Gegend zu fahren. Und im Winter lässt sich das Ding einfach in ein normales Abteil umbauen. Ich frage mich ja schon, warum der Metronom sowas bestellt und die Regionalbahn Schleswig-Holstein… ach, lassen wir das.

    Die Frage, wer sowas bestellt, richtet sich unter Umständen an die jeweilige Landesregierung.

    Er hat bei der Fahrrad-Demo „Critical Mass“ einen Radfahrer angefahren, doch seine Strafe will er nicht akzeptieren: Porschefahrer Danyal K. (29) ist in Berufung gegangen. Reue zeigt er auch in der zweiten Instanz nicht.
    Am 26. Juni 2015 stürzte der Radfahrer André K. auf der Fruchtallee, brach sich den Ellenbogen, konnte seine Examensarbeit als Informatiker nicht fertigstellen, musste ein weiteres Semester studieren, statt wie geplant ins Berufsleben einzusteigen.
    Verantwortlich für den Sturz soll der Angeklagte sein, der laut Zeugenaussagen mit seinem Porsche Cayenne den Radler von hinten angefahren hat, aus Ärger, dass hunderte Rad-Aktivisten die gesamte Fahrbahn einnahmen.
    In erster Instanz war Dynal K. zu 13 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden. In der Berufung geht sein Verteidiger aggressiv den Radler an, stellt die Rechtmäßigkeit der „Critical Mass“ (die nächste ist am Freitag) infrage. Fortsetzung 29. Juni.

    Also eigentlich ist die Regel doch ganz einfach:- Schild vorhanden -> Fußweg erlaubt.
    - Kein Schild -> Fußweg verboten.

    Hier mangelt es mMn einfach am nötigen Respekt vor Mitmenschen. Denn zum Respekt vor der Umgebung gehört auch, dass man sich darüber informiert, was man darf und was nicht.

    Nee, ist nicht so einfach!
    Es gibt noch die Zusatzregel bei "ohne Schild"
    Unterschiedliche Bodenbeläge = Radfahren erlaubt
    Identischer Bodenbelag = Radfahren verboten
    Blöd wird es, wenn verblichene rote Betonpflastersteine zwischen grauen Betonpflastersteinen liegen. Oder die "Stealth"-Radwege am Jungfernstieg.

    Herr Kremer sputet sich:

    Ich habe den Fehler mit dem Alter, bis zu dem das Fahren auf dem Gehweg erlaubt ist, korrigiert. Allerdings hieß es beim Vor-Ort-Termin, dass die Polizei es wegen der komplizierten Radwegführung in Trier toleriere, wenn Kinder bis zwölf Jahre den Gehweg benutzen.

    Ich habe auch die Antwort auf die Frage mit dem Zebrastreifen genauer formuliert.

    Ah ja:
    Haben Radfahrer Vorfahrt am Zebrastreifen, wenn sie eine Straße überqueren?
    Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Nur Fußgänger haben Vorrang. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte.

    Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?

    Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.

    Das war meine Aktion als Reaktion auf "Blaue Sau" Nummer 18:
    Wenn Radler tief in die Taschen greifen dürfen...

    Heute kommt Antwort:

    Hallo Herr ...,


    falls sie den Artikel wirklich gelesen haben, hätte ihnen auffallen müssen, dass vieles von dem, was Sie in ihrer Mail schreiben, in meinem Artikel genauso geschrieben habe.

    Zum Beispiel die Zebrastreifen- und Ampelthematik habe ich genauso dargestellt wie Sie – nur mit anderen Worten. Oder was bedeutet der fettgedruckte Satz außer, dass Radfahrer Vorfahrt haben wenn sie absteigen und schieben?

    Zitat: „Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Dieses Privileg genießen nur Fußgänger. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte. Dann müssen Autofahrer anhalten, wenn sie zum Fußgängerüberweg kommen. Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten – es sei denn, es gibt eine extra Fahrradampel.“

    Wegen des Hinweises auf die Fahrradwegschilder werde ich noch mal nachfragen.

    Beste Grüße aus Trier,

    Christian Kremer
    [/quote]Und nun ich:

    Hallo Herr Kremer,

    ist es bei Ihrer Zeitung üblich, einem Leser, der sachliche Fehler in einem Artikel anhand von zahlreichen Zitaten nachweist, zu unterstellen, er habe den Artikel nicht »wirklich gelesen«?
    Unterstellen Sie das auch ihrem Leser »Marley Dread«, der online vor drei Tagen auch auf diese und andere Fehler hingewiesen hat?

    Von den vier von mir angeführten Themen erwähnen Sie eines nicht, nämlich die falsch angegebene Altersgrenze für das Gehwegradeln. Es ist befremdlich, dass Sie nicht zumindest diesen Fehler im Online-Artikel durch einen Hinweis korrigiert haben.

    Thema Zebrastreifen: Die Frage lautete Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren?
    Die Teilantwort „Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen“ passt nicht zu dieser Frage. Sie beantwortet sie also nicht. Die erste Teilantwort „Nein“ ist definitiv falsch, denn wenn kein Auto kommt, auf das man als Radfahrer achten müsste, ist man nicht verpflichtet abzusteigen.
    Übrigens haben Fußgänger keine »Vorfahrt« an Zebrastreifen, sondern »Vorrang«. Denn sie benutzen keine Fahrzeuge. Also kann es keine »Vorfahrt auf Zebrastreifen« als »Privileg« für Fußgänger geben.
    Ein Autofahrer hat auch keine Vorfahrt, wenn er aus einer Nebenstraße kommt und das VZ 205 oder 206 vor sich sieht. Er darf trotzdem über die Vorfahrtstraße rüberfahren, wenn er die Vorfahrt beachtet hat. Auch das zeigt, dass die Formulierung »Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren? Nein.« falsch ist.

    Auf die Fußgängerampeln will ich jetzt nicht weiter eingehen, da hat Ihr Leser »Marley Dread« schon auf die aktuelle StVO hingewiesen.


    Ich hoffe, Sie haben jetzt verstanden, dass Sie keineswegs die Thematik der Zebrastreifen und Ampeln »genauso dargestellt« haben wie ich. Mit Ihren »anderen Worten« haben Sie leider die StVO verfälscht und zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer beigetragen.
    [/quote]Es wäre schön, wenn Ihre Zeitung die Fehlinformationen korrigieren würde.

    Der Vollständigkeit halber sollte auch die Checkliste für Autofahrer erwähnt werden:

    Ganz am Rand: Ich wundere mich bei solchen Seiten oft, wer diese "AUTOFAHRERLN" oder "RADFAHERERLN" sind. Klingt so, als ob das ein Österreicher geschrieben hätte :)

    Hm. War es zu viel verlangt, statt "ausreichend" "mindestens 1,50 m" reinzuschreiben? Viele Autofahrer halten doch 30 cm für ausreichend.

    Es ist aus meiner Sicht eine der dümmsten Ideen, die je gehört habe. Wie kann man die Radfahrer nur dazu zwingen auf der Straße zu fahren, wo es doch hinter den Bäumen (Goldbek --> Saarlandstraße) viel sicherer ist? Der Mittelstreifen ist so breit, dass man dort die Bäume unberührt lassen kann und dennoch für Parkplätze sorgen könnte somit wäre neben den Fahrbahnen genügend Platz für Radfahrer und Fußgänger. Es wäre für alle Verkehrsteilnehmer sicherer.

    Ich habe hier schönes Anschauungsmaterial. Der (nicht benutzungspflichtige) Radweg entfernt sich von der Fahrbahn und führt hinter Bäumen vorbei.

    Das hier ist eine Zufahrt zum Grundstück:

    Wie fällt wohl die Begegnung zwischen einer Motorhaube und einem Radler aus?

    Hier mündet eine Straße ein:

    Und noch eine schöne Stelle, an der es hinter den Bäumen ... todsicher ist.

    Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?

    Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.

    Das ist schon echt heftig der Artikel. Da haben Eltern also Angst um ihr Kind? Verständlich, aber seltsam dass es nur Radfahrer sind, die gefährlich sein sollen. Autos in der 30 Zone werden da nicht erwähnt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese dort langsamer unterwegs sind.

    Die Autos? Das sind doch die Nachbarn vom Hof nebenan! Da geht das in Ordnung ...

    Gestern hätte es in meiner Ecke beinahe einen Crash gegeben, bei dem man sich auch fragte: »Was zum Teufel fährt dieser Idiot da zusammen?«.
    Diese Einmündung hier:
    Auto kommt aus Kamerarichtung und will rechts einbiegen. Rechts neben ihm fährt ein Junge auf dem Fahrrad auf dem sonstigen Radweg geradeaus. Auto ist auf gleicher Höhe, blinkt, hält an, denn der Junge hat Vorrang. Alles prima.
    Leider kommt aus der Gegenrichtung ein *****, der links einbiegen will. Der sieht den haltenden abbiegewilligen Rechtsabbieger, sieht den Jungen, der inzwischen mit seinem Rad die Fahrbahn der Fibigerstraße überquert - und hält voll drauf. Biegt vor der Schnauze des Haltenden ab und verfehlt das Hinterrad des Jungen vielleicht um 10 Zentimeter. Der Rechtsabbieger hupt, aber der Linksabbieger gibt Gas und haut durch die 30er Zone ab.

    Das Glück des Jungen war, dass er keinen nicht vor Schreck über den Idioten das Treten vergessen hat.

    Und als Fußgänger stehst Du ohnmächtig auf der anderen Straßenseite, kannst das Kennzeichen nicht genau erkennen und dich auch nicht als Zeuge anbieten, denn alle anderen sind längst weg, wenn Du da ankommst.

    „Das Problem haben wir schon ewig“, sagt der stellvertretende Haselauer Bürgermeister Gunter Küchler bestätigend. Anwohner seien genervt. Für den Verkehr seien die Radler gefährlich. „Bei meinem nächsten Auto lasse ich mir zwei Behälter fürs Scheibenwischen einbauen. Einen auf der rechten Seite, mit Jauche fürs Überholen“, scherzt Küchler und offenbart damit wie aufgeheizt die Stimmung ist.

    Jetzt wäre ein guter Moment für eine Amtsenthebung und eine MPU.