Beiträge von Fahrbahnradler

    Crash am Eimsbüttler Marktplatz - ist das nicht die derzeit umgestaltete Kreuzung?


    Eimsbüttel -
    Am Mittwoch kam es am Eimsbütteler Markplatz zu einem schlimmen Unfall: Ein Motorradfahrer versuchte einem Fahrradfahrer, der unvermittelt auf die Fahrbahn geradelt ist auszuweichen und verletzte sich bei dem Mannöver lebensgefährlich, während der Radler seine Fahrt einfach fortsetzte. Nun sucht die Polizei nach Zeugen.
    Der 51-jähriger Motorradfahrer kam aus Richtung Innenstadt und war auf seiner Aprilia 1100 RR unterwegs in Richtung Kieler Straße.
    Neben ihm fuhr in weiterer Biker. Ein Kurierfahrer mit überlangem Transportfahrrad war auf dem Radweg ebenfalls in die Richtung unterwegs und fuhr am Eimsbütteler Marktplatz an einem Fußgängerübergang plötzlich auf die Fahrbahn.
    Anschließend wechselte der Kurier vom rechten Fahrstreifen zwei Fahrspuren nach links auf den Fahrstreifen in Richtung Holstenkamp.

    Ich nörgel mal, weil ich mich hier im Dunkeln beinahe verfahren hätte: Wo geht es hier auf dem Fahrrad zur Langenhorner Chaussee Richtung Norderstedt?

    Geradeaus? Weil da "Norderstedt" steht und ein Hinweis auf eine Bundesstraße? Denn man tau!
    Hier gabelt sich die Strecke.

    Fällt nix auf? Nee? Dann weiter geradeaus, ja?
    Uups! Und nun?

    Tja, Linksabbieger ist nicht mehr, und eine Vollbremsung bei grüner Ampel, um auf den Radweg nach rechts zu kommen, ist wahrscheinlich auch ungesund.

    Hätte man also das VZ "Kraftfahrstraße" nicht ein paar Hundert Meter vorher aufhängen können, an die große Schilderbrücke?

    Verlängerung der Fahrradstraße am westlichen Alsterufer: Vorstellung der Pläne am 19. Juli:

    Das Hamburger Abendblatt meldet:

    Premium-Fahrradstraße an der Alster kostet zwei Millionen
    Im Artikel wird dann aufgeklärt:

    60 Prozent der Kosten entfallen auf die reine Straßensanierung, 40 Prozent auf die Ausgestaltung des etwa einen Kilometer langen Streckenabschnitts zur "Premium"-Fahrradstraße, wie Staatsrat Andreas Rieckhof sagte.
    Also kostet die »Premium«-Fahrradstraße 800.000 Euro. Klingt leider nicht so spektakulär und provoziert bestimmt nicht so viele Hass-Postings von Autofahrern.

    Ja, das gibt es. Neulich in einer 30-er Zone.

    Aber dieses hier:
    »Der Rasanteste unter den Temposündern auf der A7 war nach Polizeiangaben vom Donnerstag ein 50 Jahre alter Mann. Sein Tempo: 179 Kilometer pro Stunde. Zudem war er nicht angeschnallt und hatte das Handy am Ohr. Er wird sich drei Monate lang chauffieren lassen müssen – Fahrverbot. Zusätzlich muss er 1200 Euro berappen.«
    sollte doch eher mit Einzug der beiden Tatwerkzeuge und MPU geahndet werden. An die Euros kann gerne auch noch eine Null.

    Und was hilft gegen zu dichtes überholen? Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (, das ich bei dieser Auslegung aus genau diesem Grund auch häufig missachte)! Womit sich die Katze in den Schwanz beißt.

    Das Hauptproblem sehe ich in diesem Fall in der Interpretation des Rechtsfahrgebotes für Radfahrer durch das BMVI. Das Ministerium drückt doch mehr oder weniger aus "wer nicht in der Dooring-Zone fährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot".

    Diese Interpretation war auch sehr deutlich zu sehen in dem anderswo verlinkten Spiegel-Video, wo der Oberpolizist angesichts einer rund 10 cm links von Absperrbaken und 20 cm rechts einer Straßenbahnschiene daherradelnden Journalisten nicht etwa entsetzt ausrief "Was machen Sie denn da? Das ist erstens viel zu gefährlich und zweitens völlig unnötig!", sondern in seinem Sermon sich so ausdrückte, als sei eine Fahrlinie einen Meter weiter links zwischen den Schienen ein Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot, über den seine Beamten aber vermutlich ausnahmsweise gnädig hinwegsehen würden.

    Das Ding war zum Fremdschämen. Ich habe mich gefragt, ob die Dame immer so fährt oder ob das eine absichtlich dämliche Fahrweise war, um die typischsten Fehler vorzuführen.

    Kölner Aussagenlogik:

    Frühjahr, Radfahrzeit und ich hole das Rad (kein Rennrad) aus dem Keller. Aufpumpen, aufsteigen, losfahren? Nein, so einfach geht das doch nicht. Ich darf nicht losfahren, wenn

    • die Vorderbremse defekt ist.
    • ich keinen Dynamo habe und die Batterieleuchte nicht finden kann.
    • die Gangschaltung nicht funktioniert.

    Richtige Lösung:
    Ich darf nicht losfahren, wenn die Vorderbremse defekt ist und ich keinen Dynamo habe und die Batterieleuchte nicht finden kann.


    Aha. Also nur wenn beides zutrifft, muss ich schieben. Trifft nur eines zu, dann darf ich fahren. Das sollte uns das festgedruckte "und" wohl sagen, oder? <X

    Es traf zwar keinen Radfahrer, aber der Täter ist Berufssoldat und bleibt es womöglich auch ...


    Berufssoldat Joel W. (26) hat mit seinem Opel bei Rot halten müssen. Als er bei Grün losfahren wollte, scherte ein Moped-Fahrer (35) vor ihm ein. Wutentbrannt zückte der Soldat einen Schlagstock, versuchte aus dem offenen Fenster heraus auf den Moped-Fahrer einzuschlagen – bei voller Fahrt!
    ...
    Urteil: acht Monate Haft auf Bewährung, halbes Jahr Führerscheinentzug.

    Ein 32-jähriger Radfahrer radelte auf dem Nettelnburger Landweg, neben ihm strampelte ebenfalls eine 60-jährige Radfahrerin. Am Henriette-Herz-Ring bog die Frau ruckartig nach rechts ab und übersah den 32-Jährigen. Durch die Kollision fielen beide zu Boden. Der Mann blieb weitgehend unverletzt, die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

    Und dann muss das Unfallopfer auch noch im Zivilprozess versuchen, Schadensersatz zu bekommen. Krankenkassen dito.
    Es gab mal einen Staat, da lief sowas per Adhäsionsverfahren: da setzte der Richter nicht nur die Gebühr fest, die der Staat für das Übertreten der Regeln kassieren wollte (»Strafe«), sondern da wurde auch gleich zum Thema Schadensersatz (»halber Lohn«) und Schmerzensgeld geurteilt.

    Und ganz toll wäre es, wenn der Staat dem Opfer das Geld auszahlen und dann seine Ansprüche mit derselben Vehemenz beim Täter vollstrecken würde, wie man hinter Schwarzfahrern im ÖPNV her ist.