Beiträge von Fahrbahnradler

    Ich habe noch eine schöne Stelle. Leider ist das Foto nicht sehr gut, die Gugler haben ihr Auto nicht durch den "freien Rechtsabbieger" mit Ampel geschickt.


    Also: da steht eine Ampel. Ist sie rot, müssen Radfahrer halten, denn es gibt auf der Radverkehrsführung keine eigene Radfahrampel.
    Soweit korrekt?
    Das heißt also: Radfahrer dürfen nur aus dem Rosenbrook rechts in die Deelböge abbiegen, wenn die Ampel grün zeigt. Ist sie rot, müssen sie stehenbleiben.

    Und was machen Radfahrer, die aus dem Rosenbrook weiter geradeaus in die Alsterkrugchaussee fahren wollen? Die müssen den freien Rechtsabbieger überqueren, um dann weiter über die Furt zu fahren.
    Überqueren können sie ihn nur, wenn die "Querungsampel" (ich nehme an, dass da Fußgänger und Fahrrad in der Streuscheibe sind) grün ist, also die Fahrbahnampel rot zeigt. Leider dürfen sie nicht an der roten Fahrbahnampel vorbei ...

    Das heißt also: ich komme aus dem Rosenbrook, fahre auf dem Radweg, kurz vor mir springt die Fahrbahnampel auf rot, die Querungsampel wird grün - und ich muss auf dem Radweg halten und warten, bis die Querungsampel rot wird und dann die Fahrbahnampel grün. Dann darf ich die zweieinhalb Meter vor und etwas nach links bis zur Bordsteinkante fahren und warte auf die nächste Ampelphase ...

    Zum Thema dämliche Formulierung von Gesetzen gibt es eine nette Episode aus dem Steuerrecht, betreffend die Anerkennung von Studienkosten entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten. Der Gesetzgeber war mit der studierenden- (und piloten-) freundlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nicht einverstanden und wollte zur Rechtslage aus 1937 zurück. Also schrieb er ins Gesetz:

    Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: ... Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4 000 Euro im Kalenderjahr.

    Der Bundesfinanzhof sagte: "Netter Versuch, und wir haben Eure Gesetzesbegründung gelesen, dass ihr Studienkosten immer als Sonderausgaben behandeln wollt. Aber der - dieser Begründung widersprechende - Wortlaut mit dem "wenn" ist derart eindeutig, dass sich eine Abweichung vom Wortlaut verbietet. Es ist somit durch das Finanzamt vorrangig zu prüfen, ob Ausbildungskosten Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind. Wenn sie das nicht sind, dann können 4.000 Euro davon als Sonderausgaben anerkannt werden."

    Genau vier Tage nach Veröffentlichung der entsprechenden Urteile gab Finanzminister Schäuble in einem Zeitungsinterview ungefragt bekannt, dass er diese Klatsche nicht auf sich sitzen lassen wollte. Also wurden binnen weniger Wochen in die §§ 4 und 6 neue Absätze eingefügt, um apodiktisch zu erklären: "Kosten eines Erststudiums sind keine ...".

    Der Bundesfinanzhof hatte daraufhin die Faxen dicke und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um klären zu lassen, ob diese Diskriminierung verfassungskonform ist. Das Verfahren läuft noch.


    So, nach diesem Ausflug in ein anderes Rechtsgebiet wieder zurück zu Ampeln und Radverkehrsführungen. Da gibt es also einen Wortlaut in § 37 Absatz 2 Ziffer 6 StVO:

    [stvo]Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.[/stvo]

    Seit dem 1.1.2017 ist der dritte Satz obsolet, es gilt also nur noch:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Jetzt sage ich als Nichtjurist, aber Germanist: Setzt der Verordnungsgeber voraus, dass an Radverkehrsführungen STETS besondere Lichtzeichen für den Radverkehr existieren, wenn irgendwelche Lichtzeichen für den Radverkehr gelten sollen? Da steht immerhin der bestimmte Artikel "die" vor den besonderen Lichtzeichen, und es folgt hinter dem "beachten" ein Punkt und kein Nebensatz ", sofern welche vorhanden sind". Ist also das Anlegen einer Radverkehrsführung an die Anbringung besonderer Lichtzeichen für den Radverkehr geknüpft?

    Der Nutzer steht vor der schlichten Frage: Muss ich auf einer Radverkehrsführung IMMER von der Fahrbahnampel abweichen, oder nur dann, wenn es dort eine eigene Fahrradampel gibt?

    Das ist leider nicht so eindeutig wie der Fall Schäuble.
    Aber jetzt kommt der dritte Satz mit der seit Neujahr nicht mehr geltenden Handlungsanweisung ins Spiel.
    »An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende ...« - Aha! Für solche Orte sind also die Abweichungen gedacht! Das legt nahe, dass auch bei den »Radverkehrsführungen« im zweiten Satz »Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen« gemeint sind.

    Man muss also beurteilen können, ob die Radverkehrsführung zur Lichtzeichenanlage gehört. Die breite Allee in Berlin hatten wir schon - bei einem so großen Abstand, hinter einem Grünstreifen würde ich daran zweifeln. Nächster Fall:

    Benutzungspflichtiger Hochbordradweg. Irgendwann verläuft der hinter einer Reihe geparkter Autos.

    Oh - eine Ampel! Ist das eine »Lichtzeichenanlage mit Radverkehrsführung«? Ich sehe keine.

    Noch ein Fall: Auf der Südseite der in die Bergedorfer Straße übergehenden Eiffestraße verläuft ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg.

    Ein paar Meter weiter aus Richtung Osten fotografiert:

    Eine Ampel. Und links hinter der Hecke verläuft eine Radverkehrsführung.
    Muss ich da anhalten, wenn die Ampel rot zeigt? Für mich hat die Ampel nichts, aber auch gar nichts mit der Radverkehrsführung zu tun.

    Mathis Neuburger (36), Ressortleiter Hamburg: SUVs finde ich nicht nur peinlich, als Radfahrer machen sie mir aus vier Gründen richtig Angst. 1. Da die Riesenschüsseln breit wie Lieferwagen sind, werden Radfahrer noch stärker abgedrängt. 2. Über einen Golf fliegt man bei einem Crash rüber, bei einem SUV kracht man quasi in eine fahrende Wand rein. Lebensgefährlich! 3. Über einen Golf kann man als Fußgänger und Radfahrer auch rübergucken, ein SUV versperrt allen die Sicht. 4. Bei vielen SUV-Fahrern habe ich zudem das ungute Gefühl, dass sie ihren Panzer nicht beherrschen. – Quelle: ©2017

    Wow. Da denkt sich doch der durchschnittlich verständige Radfahrer: »Die haben das extra so gebaut, damit die Ampel für mich nicht gilt.«

    Und auch seit der Änderung würde ich es nicht anders sehen, denn: Wo ist der Taster für die Bettelampel? Am Mast. Wie kommt der Fußgänger, der ihn bedienen will, da hin? Indem er den Radweg überquert.

    Ha! Erwischt!

    Denn wenn eine grüne Ampel auch für den Radweg gelten soll, DARF der Fußgänger natürlich NICHT über die Trasse latschen, egal ob Fahrbahn oder Radweg, denn sonst hätte das Grün für die Radfahrer gar keinen Sinn.

    Womit logisch bewiesen wäre, dass man einen unlösbaren Konflikt geschaffen hat.

    ohne Bezahlschranke:
    Wenn der Junge nicht wäre, könnte man da durchaus so etwas wie Schadenfreude entwickeln. Bleibt zu hoffen, dass die Versicherungen der Fahrzeughalter da rein gar nix regulieren...

    Das muss ja ein heftiges Gefälle sein, wenn der Mercedes auf dem Eis so an Fahrt gewonnen hat...

    Feldweg = Radweg sind 4 km, Straße sind 8 km. Laut Google Maps geht es auf den ersten 950 Metern 80 Meter rauf, also im Schnitt über 8 Prozent.

    Lohnt sich der Kauf?

    Die Eigenwerbung des Autors:


    Der Tod fährt Rad
    Die Fahrradstadt Münster ist in ihrem Nerv getroffen: Auf der Promenade geht ein rad­fahrender Serienmörder um - nicht nur für den Tourismus ist das ein Desaster. Die Kripo hat nicht mal eine nennens­wer­te Spur. Exhauptkommissar Niklas De Jong kratzt das nicht besonders, denn seit er den Dienst quittiert hat, hat er mit all dem nichts mehr am Hut. Er trauert seiner Giulia nach, die ihn wegen eines Standup-Comedian verlassen hat. Und dann ruft Giulia ausgerechnet De Jong an und bittet ihn um Hilfe, weil ihr Neuer sich von Droh­briefen belästigt fühlt. Alles heiße Luft, meint De Jong, aber kurz darauf wird der Komiker ermor­det. Ein Opfer des Fahrradkillers, den die Presse Bikeman getauft hat? Oder nur ein Tritt­brett­fahrer? Und wie ist Vivian, die attraktive Lokalkrimiautorin und mögliche Alterna­ti­ve zu Giulia, in die Sache verwickelt? Ob Bulle oder Exbulle, De Jong muss den Mörder fin­den. Denn wer immer hinter den Morden steckt, scheint noch lange nicht am Ende zu sein ...

    Als Vergleich:
    - Die Renfe braucht in Spanien für die Strecke Barcelona (621 km) - Madrid nur 2h 30min (Durchschnitt: 248 km/h)
    - Die CRH braucht in China für die Strecke Shanghai - Peking (1318 km) nur 4h 55min (Durchschnitt: 268 km/h)
    - Die SNFC braucht in Frankreich für die Strecke Paris - Marseille (862 km) immer hin schon 3h 54min (Durchschnitt: 221 km/h)

    Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Gerhart nahm die Luftlinie. Du nimmst Streckenkilometer.
    Der ICE-Sprinter hält zwischendurch einmal, nämlich in Hannover.

    Luftlinie Paris-Marseille: 660 km, allerdings geht es auch mit 3:22, das macht Tempo 196 (Halt in Avignon und Aix-en-Provence).
    Barcelona-Madrid: 505 km, also Tempo 202. (Das sind aber nur die Nonstop-Züge. Mit Halt in Zaragoza: 2:45; mit Halt in Lleida und Camp de Tarragona: 3:04)
    Schanghai-Peking: 1.070 km, also Tempo 218.

    Ich muss mal gucken, wo man mit 1.070 km Luftlinie von Hamburg aus hinkommt: Nantes oder Florenz. Hmm, und das Nonstop oder mit nur einem Halt? In Köln oder in Paris? Also nicht in Dortmund, nicht in Brüssel ...?

    Im Übrigen ist die Kritik an der Bummelstrecke nach Frankfurt natürlich berechtigt. Man lese mal nach, warum seinerzeit die Schnellstrecke von Hannover ab Fulda nicht nach Frankfurt, sondern nach Würzburg gebaut wurde. Tipp: Es hat was mit Lobbyismus und Bayern (in diesem Fall: Franken) zu tun.

    Für mich ist aber letztendlich nicht wichtig, ob der Zug auf freier Strecke irgendwelche Rekorde bricht, sondern ob die Fahrt von A nach B möglichst zuverlässig und flott läuft. Ein integraler Taktfahrplan mit einem Halbstundentakt auf den Hauptstrecken (wie in der Schweiz) würde da sehr viel bringen.