Beiträge von Fahrbahnradler

    Vor 26 und 36 Jahren hatte ich das Vergnügen und die Ehre, in geschlossenen Verbänden mitzufahren. Ein Gedicht von Bertolt Brecht wurde aufgeführt, als Straßentheater quer durch die ganze Republik, 1980 durch die BRD im Wahlkampf gegen Franz Josef Strauß, 1990 auch rüber nach Berlin. Bei den Fahrzeugen handelte es sich überwiegend um BW-Unimogs und -LKW; 1980 mussten jede Menge Frauen* - meist Studentinnen - die Dinger in einem Nachmittagskurs erstmal kennenlernen, bevor es auf die Landstraßen und durch die Städte ging. Wir haben damals das Thema "Was sind wir?" die Gerichte hoch und runter debattiert: Demo? Kunst? Die roten Ampeln spielten da eine wichtige Rolle. Letztlich wurden wir faktisch als Verband behandelt. 1990, als ich den Lappen hatte, durfte ich einen Mercedes im Konvoi fahren. S-Klasse. Ich erinnere mich noch lebhaft an meine Manöver, um Lücken im Konvoi vor und hinter mir zuzufahren, damit nicht irgendwelche Schnarchzapfen von der Autobahnauffahrt rechts reindrängten. Wir waren also ein anerkannter Verband (mit Polizei vorne und Polizei hinten), aber dank unserer Länge von geschätzt einem Kilometer offenbar nicht für jeden erkennbar (und das trotz riesiger Aufbauten, Plakate und so weiter!). Also wurde mit den S-Benzen und den 7-er BMW fahrenderweise gekorkt, was das Zeugs hielt. Hupen, ausbremsen, und wenn das Reindrängen nicht zu vermeiden war, Lichthupe und Akustikhupe.

    * Bevor Fragen aufkommen: Da die meisten Rollen mit Männern besetzt werden mussten und die Schauspieler während der Fahrt auf den LKW saßen, standen fast nur Frauen für die Lenkräder zur Verfügung. Nach Auskunft von zufällig anwesenden Soldaten haben die das Konvoi-Fahren besser hingekriegt als reguläre Soldaten.

    Heute Abend auf dem Hamburger Hauptbahnhof habe ich auch mal erlebt, wie unpraktisch manche beim Einsteigen sind.
    Gegeben ist ein Liegewagen dieses Typs:

    Die Tür ist anderthalb Meter breit, schiebt sich zur Seite, so dass das Einsteigen ein Vergnügen ist und schnell vonstatten gehen könnte - wenn nicht auch hier die Spezialisten noch im Eingang das Rad querstellen und die Packtaschen abnehmen würden, obwohl draußen noch drei Leute mit Fahrrad warten.
    Anstatt dass die erstmal nach links, rechts oder hinten durchgehen und sich innen in aller Ruhe sortieren - Zeit wäre genug, und hilfreiche Foristen sind manchmal auch an Bord ...

    Tja, die (fehlenden) eindeutigen Signale an die anderen Verkehrsteilnehmer ...

    Der Klassiker:

    "Aber Leid laßt's doch'd Leid naus, ne?"
    "??? Laßt'ses halt naus!"
    "Geh halt weg, Du oida Depp!"
    "Dir gib I da scho an oidn Deppn,
    Du Rotzlööfe, Du rotziger!
    A so a schwindsüchtiges Zigarettenbürschal,
    a scho as Mei aufreißn
    ...
    Auf'd Seitn, Himma Sapparament no amoi!!!"
    "A so a narrischer Kampe, a narrischer"
    ...
    So, bitte aussteigen lassen!
    Erst die Plattform frei machen!
    Bisl rascher aussteign!
    Herrschaft, alte Rutschn!
    Schau halt amoi, daß'd ausse kimmst!
    Sonst tritt i da ins Kreiz nei!"
    ...
    "Jetzt drucka de scho wieder rei
    laßt's doch uns zuerst naus
    Himma Sapparament no amoi!!!"

    Das muss dann aber ein selbstbetriebener Klapprollstuhl sein. Wenn ich sehe, wie Leute mit einem Elektrorollstuhl rangieren müssen, wenn ihre Begleitung im selben Aufzug mitmuss, das geht auf keine Kuhhaut. Und dann Familien mit zwei Kinderwagen ...
    Es gibt sicherlich Stellen, an denen es so eng ist, dass es kaum anders geht - aber ich sehe immer wieder Winz-Aufzüge an Stellen, wo man durchaus in der Länge zwei und in der Breite einen Meter hätte zugeben können. Mindestens. Wäre halt nur einen Tick teurer geworden.

    Woran man mal wieder sieht, dass barrierefreies Bauen allen zugute kommt.

    Das war nun ausgerechnet der einzige IC weit und breit, der nicht aus Altona und Dammtor kam, wo das Einsteigen ein Vergnügen gewesen wäre.
    Wie lange dauert denn das Abmontieren des Hängers?

    Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das »Unternehmen Zukunft« die Aufzüge an den Knotenbahnhöfen standardmäßig so kurz und schmal gebaut hat. Sie kann auch anders - am Hamburger Flughafen schwebt ein Aufzug auf den S-Bahnsteig, in dem man Tischtennisplatten aufbauen könnte.

    Selbst Anwälte für Verkehrsrecht sind offenbar nicht in der Lage den §37 Abs. 6 richtig zu verstehen:


    Wo bitte steht da, das eine Benutzungspflicht Auswirkungen darauf hat, welcher Signalgeber zu beachten ist? Oder wo findet man den Unsinn mit den "aus der Drehung der Gläser?"

    Ich verstehe das so, dass mit »Drehung der Gläser« nicht gemeint ist, ob das Ampelmännchen Kopf steht, sondern ob die Ampelkonstruktion horizontal in Richtung Fahrbahn oder in Richtung Gehweg verschwenkt ist. Sowas kommt vor. ;)

    Da sind sehr viele unterwegs, die Straßen sind so weit ich weiß abgesperrt - entsprechend wenige Westen. Aber halt Rucksacküberzieher, Helmmützchen, etc.

    Darf ich eine Lanze für die Rucksacküberzieher brechen? Wie viele dieser Wetterschutzdinger würdest Du kaufen? Zwei - einen schwarzen für abgesperrte Strecken und einen neonfarbenen für offene Straßen? Oder einen für alle Gelegenheiten, der dann praktischerweise neon ist?

    Neulich habe ein Kind mit einem noch dämlicheren Helm gesehen, und zwar so was in blau:


    Ich dachte: Das kann ja wohl nur ein blöder Witz sein! Wenn diese Plastikfinne an einer Kante hängenbleibt oder in einem Gullischlitz, macht es einmal »knacks« und das Genick ist durch. Und dann dieses:

    CE EN1078, TÜV

    Spinne ich oder spinnen die?

    Ich darf mich als Radfahrer frei für eine Fahrbahn entscheiden. Ich möchte diese nicht benutzen. Der Stummelradweg führt nicht auf meine Lieblingsfahrbahn. Damit darf ich die RWBP hier ignorieren und auf der normalen Fahrbahn fahren.

    Du hast da einen Punkt getroffen! An dieser »Fahrbahn« steht kein blauer Lolli. Sie ist also gar nicht benutzungspflichtig.
    Wenn jemand der Meinung ist, der Radfahrer sei am Ende der Rotpflasterung wartepflichtig, weil er von einem Radweg in eine Fahrbahn einfahre, dann heißt das zugleich, dass dort sein Radweg endet. Und kein Blauschild weit und breit.

    Okay, das könnte mich tatsächlich dazu motivieren, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen, und zwar nach links, und mich zur Hauptfahrbahn vorzuwagen. Das wird natürlich kein Autofahrer verstehen, der von dort aus kommt und gerade einen Parkplatz ansteuern will. Aber ich darf das, denn da steht kein Einbahnstraßen-Schild!

    Also sind wir wieder bei der unklaren Verkehrssituation.

    Ich verstehe nicht, warum § 10 gelten soll. Dort heißt es ausdrücklich:

    »Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.«

    Dort steht nicht die Einschränkung »gegebenenfalls«. Das heißt: ich muss sie immer benutzen!

    Wohin soll ich meinen Arm (»Fahrtrichtungsanzeiger«) ausstrecken? Ich will weder links abbiegen, noch vom rechten Rand aus anfahren (dazu müsste ich links »blinken«), und ich will auch nicht nach rechts abbiegen. Sondern ich will weiter über den Radweg fahren, der sich hier plötzlich in die Mittelgasse eines Parkplatzes verwandelt.