Woher weiß ich denn, wenn ich auf einem rechtsseitigen benutzungspflichtigen Radweg fahre, dass der mir auf diesem Weg entgegenkommende Radler kein Geisterradler ist, sondern legal da fährt? Doch wohl nur, indem mir angezeigt wird, dass der Weg ein beidseitiger ist!
Wenn ich "mit allem rechnen" muss, brauche ich auch kein , denn dann wäre alles
oder so.
Beiträge von Fahrbahnradler
-
-
Bescheidene Frage: muss bei einem solchen Verbotsschild
nicht eine Alternativstrecke ausgeschildert werden? Damit man nicht 110 wählen und sich lotsen lassen muss?
-
Auf dem "Foto 11" das in der Bildstrecke am Artikel dranhängt sieht man: Der Radweg hat zwar einen guten Belag. Aber er ist übersät von Dreck, Steinen und Pflanzenteilen. Das rechtfertigt m.M. nach, die Fahrbahn zu benützen. Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Straßen, die nicht explizit für Radverkehr gesperrt sind, mit Radfahrern rechnen, und mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein.
Auf diesem Foto sieht man auch, dass unter dem Schild für den gemeinsamen Geh- und Radweg (tolles Gelände für Rennsportler) kein
hängt. Wer ihn linksseitig benutzt, bekommt also signalisiert, dass kein Gegenverkehr kommt. Ergo: Die Piste ist nicht zur rechtsseitigen Benutzung freigegeben. Da scheint es also an der Logik (oder der Beschilderung) zu hapern. Nächste Frage: wie hätten die Rennradler da hinkommen sollen? Beim ersten Anblick eines solchen Verkehrsschildes womöglich auf der Fahrbahn anhalten, um durch den Gegenverkehr nach links zu wechseln? Mit Autos im Nacken, die womöglich mit 100 km/h angedonnert kommen?
-
Wie auf Deinem ersten Bild zu sehen, reicht eine geöffnete Autotür bis an den Breitstrich. Man hat also die Dooringzone wunderbar abmarkiert. Die darf natürlich nicht befahren werden.
Zum Vergleich mal eine schmale Fahrbahnbegrenzung, die in gehörigem Abstand zu schräg parkenden Autos verläuft:
Ähnlich hier: Hochbordparken und eine rechte Fahrbahnbegrenzung in sicherer Entfernung zum Bordstein:
Das Aufmalen der Fahrradsymbole würde ich mal salopp mit dem Ausdruck "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" bezeichnen.
Zum Vergleich:
Da hatten Anwohner mit weißer Farbe einen Zebrastreifen aufgepinselt:
Laut dem Bezirksamt Eimsbüttel wurden Strafanträge gestellt, da Straßenmarkierungen nicht durch Privatpersonen aufgebracht werden dürften. Wenn dies doch erfolge, wie im aktuellen Fall, handele es sich um Sachbeschädigung und bedeute gleichzeitig einen Eingriff in den Straßenverkehr, welcher sogar gefährlich werden könne.Stehen da eigentlich Blauschilder?
-
Im Gegenteil ist es wohl nur dem umsichtigen Verhalten von Radfahrern zu verdanken, das es so wenige Abbiegeunfälle gibt.
Und ein Zyniker könnte dem letzten Satz sogar entnehmen das manche Autofahrer nach dem Motto handeln: Lässt du mich nicht vor, fahr ich dich tot.
Entsprechend sinnlos ist dieses Schild, weil es sich nicht an die Verursacher dieser Unfälle wendet.Das Schild ist sogar gefährlich, denn es suggeriert, dass die abbiegenden Autofahrer - einem Naturphänomen gleich - das momentan nicht beeinflussbare Gegebene sind, an die der andere sich anzupassen hat.
So etwas wie: Wildwechsel, Steinschlag, überflutete Fahrbahn, Straßenschäden.Warum steht da kein Schild:
AUTOFAHRER
vorsichtig abbiegen
geradeaus fahrende Radfahrer haben Vorrang -
"sie wurde frontal erfasst".
Also war sie zu Beginn des Abbiegevorgangs vor ihm? Die Ecke ist übrigens nicht unübersichtlich.
Der Radweg macht eine leichte perfide S-Kurve nach rechts, wenn man geradeaus über die Kreuzung will. Meines Erachtens einer der schlimmsten Fehler bei der baulichen Anlage solcher Kreuzungen: Für einen Moment sieht es so aus, als folge der Radfahrer dem nach rechts abbiegenden Weg, und dann schwenkt er wieder nach links. Und warum diese tödliche Falle? Damit auf der rechten Fahrbahn der Verkehr geradeaus fließen kann, wenn genau ein normaler PKW nach rechts abbiegen will und warten muss. Oder der Grund ist, dass man die Radfurt an die Fußgängerfurt anklatschen will, um mit einer Ampel auszukommen.
Ein Hamburger Beispiel des Grauens:
-
...die vor einer grünen Fußgängerampel stehen.
Bild bitte vergrößern - die Fußgängerampel auf der Mittelinsel ist rot.
-
Und auf dem Aufmacherbild kann man nicht einmal erkennen, ob der Radfahrer da überhaupt fahren darf! In der Streuscheibe ist nur ein Fußgänger zu sehen ...
-
Die Sendung wurde auch im Thread "YouTube-Highlights" angesprochen. Ich finde es auch dreist, wie hier Gewalt verharmlost wird.
Man kann es doch mal so sehen: Eine Justiz, die weitere Ermittlungen gegen solche Autofahrer mit dem Argument, sie lägen nicht im öffentlichen Interesse, ablehnt, erklärt damit doch, dass es im öffentlichen Interesse liege, solche Gewalt ungesühnt zu lassen, sprich: "Mach nur so weiter, das ist schon okay so."
Man hat doch an dem Fall des im Park über den Haufen gefahrenen Radlers gesehen, wie es wirkt, wenn die Justiz tatsächlich mal ihren Job macht: 10 Monate Lappen weg. Der Radler sagte, er konnte damit seinen Frieden machen.
Und dann nehme man die Schwerverletzten, die ums Augenlicht bangen müssen und vom "Rechtsstaat" verhöhnt werden. -
Also aus DEN Beispielen hätte ein seriöser Sender noch wesentlich mehr machen können. Und wenn da schon eine Richterin herumsteht - warum sagt die nix zu der Schlägerschonung der Justiz?
-
Mit der Aussage
hat er sich doch vermutlich in fachlicher Hinsicht selbst disqualifiziert.
Ich war heute vor Ort und habe im Elbe-Wochenblatt folgendes hinterlassen:
Ich habe heute die Örtlichkeit mit dem »HALT«-Schild aufgesucht. Zufälligerweise war dort eine Polizeistreife mit Tempomessungen zugange. Die beiden Beamten haben erklärt, dass die Piste, die Herr Dorigoni als »Radweg« bezeichnet hat, kein Radweg mehr ist, sondern dass dort das Radfahren inzwischen verboten ist. (Leider schreitet aber niemand gegen die Radfahrer ein, die verbotenerweise auf diesem jetzigen Fußweg durchs Alstervorland fahren.)
Damit ist auch klar, warum an der Stelle, an der ein Fußweg auf eine Straße trifft, ein »STOP«-Schild gemäß StVO nichts zu suchen hat: Es gibt dort ja keinen legalen Fahrzeugverkehr, dem dieses Schild etwas zu sagen hätte.
Kann es sein, sehr geehrter Herr Dorigoni, dass man Ihnen gesagt hat, dass das »STOP«-Schild wieder entfernt werden musste, weil es nur für den FAHRZEUGverkehr gilt, und dass Sie dank jahrzehntelang eingefahrener Denkmuster FAHRZEUGverkehr mit KFZ-Verkehr gleichgesetzt haben, weil Radverkehr für Sie kein echter Verkehr ist?
Wäre es nicht höchste Zeit, die eigene Kenntnis der StVO zu aktualisieren, über die Beschilderung vor Ort mit kompetenten Menschen zu sprechen und die Falschinformationen in Ihrer Kolumne richtigzustellen? -
Wenn sie auf dem linken Radweg fuhr und der Autofahrer zunächst neben ihr fuhr und dann links abbog, kann er sie nicht »übersehen« haben.
-
Eine Freiheitsstrafe wurde nicht verhängt. Der Verurteilte muss zwei Monate (60 Tage) lang den verfügbaren Teil seines Einkommens abtreten.
Das meinte ich mit "sozusagen". Wenn die Zahl der Tagessätze genannt wird, kann man das vergleichen.
-
Wenn ich es richtig sehe, hat die Richterin ihn sozusagen zu zwei Monaten Knast verdonnert, die er durch Geldzahlung kompensieren kann ("60 Tagessätze").
-
Da gruselt es einen schon wenn man weiß was für Spezies hier wohl Autofahrendürfen.Auch Pegidisten und AfD-ler haben Führerschein.
-
Was mir auch auffällt an dem Entwurf:
Radfahrer »müssen« am Zebrastreifen nicht mehr absteigen. Sie haben sich dem Zebrastreifen nur noch »in Schrittgeschwindigkeit zu nähern und am Fahrbahnrand zu halten, wenn die Verkehrslage es erfordert«.
-
Ein anderer möglicher Gedanke wäre: "Ups, ist ganz schön schnell. Wird aber schon gut gehen."
Jau. Wie in der Nachtschicht im AKW. "Ups, das ist ja 150 % über dem zugelassenen Druck. Wird aber schon gut gehen."
-
Owei, da sind aber jemandem die Uhrzeiten ganz schön durcheinandergekommen. 19 Uhr ist für diesen Herrn Röhl "Nachmittag"? Und er hat ausgerechnet an einem Freitag um diese Uhrzeit massenhaft "Pendler" gesehen?
Na ja, wer bei Broder mitschreibt, was soll man von dem schon erwarten. -
Beim ersten Unfall ist die Schilderung der Polizei rätselhaft:
Die Radfahrerin befuhr die Behringstraße stadtauswärts. In Höhe der Grünebergstraße missachtete eine 46-jährige Frau in ihrem PKW-Volvo das Rotlicht der Fußgängerampel und kollidierte mit der Radfahrerin, die gerade bei grünem Licht die Fahrbahn überquerte.Zum zweiten Unfall: linksseitig angeordnete Benutzungspflicht! Wenn ich Streetview trauen darf, ist der Weg, auf dem sie abgeschossen wurde, in beiden Richtungen benutzungspflichtig, während rechtsseitig stadtauswärts auch noch eine Benutzungspflicht besteht.
* Kann man eigentlich die Beamten, die diese Beschilderung verbrochen haben (und die Richter, die sie möglicherweise abgesegnet haben), mit auf die Anklagebank setzen? * -
»Münster. Sakrale Prachtbauten, ein großartiger Zoo und Männer mit Goretex-Westen, Gleitsichtbrillen und Pferdeschwänzen auf Liegefahrrädern. Dieser besondere Menschenschlag hat immer einen akademischen Hintergrund, was ihn aber nicht davon abhält, wie mit einer Gartenliege verschmolzen durch Münster zu eumeln, stets so nahe am Asphalt, dass ihm an jeder Ampel ein Yorkshire Terrier von oben ins Gesicht starrt.«
Torsten Sträter in der DB-Kundenzeitschrift »mobil«, September 2016