Beiträge von Fahrbahnradler

    »„Beim Abbiegen sollte man den anderen Verkehrsteilnehmern zeigen, was man vorhat. Das bedeutet, den Arm ausstrecken und Schulterblick“, sagt der Experte.«

    Der Experte sollte nicht so schlampig formulieren. Der Radfahrer muss nämlich, bevor er den Arm rausstreckt, sich per Schulterblick oder Rückspiegel davon überzeugen, dass er überhaupt den Arm gefahrlos rausstrecken kann.
    Irgendwie irre, oder? Dass man nicht einfach »den Blinker setzen« kann (was nicht zwangsläufig ein ausgestreckter Arm sein muss), sondern quasi auf eine Lücke im fließenden Verkehr warten muss, bevor man überhaupt anzeigen kann, dass man mal abbiegen will.

    Völlig Off-Topic - aber es zeigt sehr schön, wie mit Sprache und Statistik ein Sachverhalt unpassend/aufgebauscht/verfälscht dargestellt werden kann:


    Jeder vierte Deutsche liest täglich ein Buch


    Echt jetzt? Rund 20 Millionen lesen 365 Bücher pro Jahr? Und selbst einen Harry Potter oder die Keith-Richards-Biographie schaffen sie zwischen Aufstehen und Einschlafen?
    Ist nicht eher gemeint, dass täglich in einem Buch gelesen wird?

    Ich habe eine Vermutung, wie man das herleitet: Radfahren ist doch kein richtiger Verkehr ...

    Aaaah - Spiegel online bietet jetzt eine Erklärung:

    Richtig. Eine eindeutige Regelung gibt es dazu laut Angaben eines Experten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zwar nicht - in der StVO sei lediglich die Norm für "Teilnehmer des Fahrbahnverkehrs" geregelt, sie dürfen nur links überholen. Weil Sonderwege, die nur Fahrradfahrern eröffnet seien, nicht zur Fahrbahn gehörten, kommt der Experte zu der Rechtsauffassung, dass dort auch rechts überholen erlaubt sei. Dabei sei jedoch § 1 StVO und damit "der Grundsatz der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme" zu beachten.

    Mal ganz ehrlich: Diesem »Experten« möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen. Und die Konsequenzen der Haltung »Auf dem Radweg gilt keine StVO« möchte man ich nicht ausmalen. Rote Ampeln? Vorfahrtschilder? Nicht für Radfahrer! <X

    Es ist sehr gut zu sehen und zu hören: Den deutschen Bußgeldern fehlt schlicht eine Null vor dem Komma, mindestens. 10€ für Geisterradelei - geradezu lachhaft.

    Ich würde das eher auf die 15 Tacken für Schrägparken auf dem Gehweg sagen.
    Dem gegenüber fand ich die 200+ Euro für den Typen, der von der Mittelinsel aus in die Fahrbahn eingefahren ist, ziemlich heftig: "Die Fußgängerampel war mehr als eine Sekunde rot, macht 100 Euro. Vorsatz* verdoppelt das, macht 200 Euro." Dazu noch Gebühren. Dabei hat der Typ mehrfach darauf bestanden, NICHT die Fußgänger-Rad-Furt benutzt zu haben, sondern in die Fahrbahn eingefahren zu sein. Das hat das Staffelhörnchen nicht begriffen.

    *Der Falschparker, der angab, das so zu machen, weil er 30 Mille dabei habe, hat damit auch Vorsatz eingeräumt. Hier kam keine Verdoppelung ins Spiel.

    Mir fehlt da noch etwas mehr als vernünftige Begründung, warum §2(2) StVO ("Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei ...") und §5(1) StVO ("Es ist links zu überholen.") auf dem Radweg nicht gelten sollten. In der StVO finde ich dazu jedenfalls nichts.Dass Rechtsüberholen auf dem Radweg erlaubt sei, kann ich mir nicht herleiten. Ich halte es für verboten. Und saugefährlich noch dazu.

    Ich habe eine Vermutung, wie man das herleitet: Radfahren ist doch kein richtiger Verkehr ...

    Spiegel online übertrifft jede logische Kapriole:


    Darf man mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren?

    In der Antwort, egal welche man anklickt, wird erläutert, dass es drauf ankommt, was ausgeschildert ist. Trotzdem wird "Nein" als richtig und "Ja" als falsch gewertet. Hätten die nicht eine dritte Option "Das hängt von der Beschilderung ab" machen können?


    Darf man andere Radler auf dem Radweg rechts überholen?

    Gehe ich link in der Annahme, dass der zweite Punkt "links" hätte lauten sollen?
    Bei der Antwort:
    Richtig. Auf dem Radweg ist überholen auf beiden Seiten erlaubt.
    fehlt natürlich der Hinweis, dass mit Rechtsüberholen nicht das Ausscheren auf den Gehweg gemeint ist ...

    Aber ansonsten (wenn man mal von "Straße" und "Fahrbahn" absieht) dürften sich einige die Augen reiben, was alles so erlaubt ist ...

    Ich fahre Up oder Golf Kombi für 27 Cent pro km plus 1,03 € pro Stunde (22-10 Uhr), 2,47 € pro Stunde (Mo-Do tagsüber) oder 4,11 € pro Stunde (Fr-So tagsüber), Abrechnung im 15-Minuten-Takt, Deckelung bei 45 € in 24 Stunden (incl. 100 km), 125 € für Fr 16 bis Mo 10 Uhr (incl. 300 km) oder 225 € für eine Woche (7 x 24 Stunden, incl. 500 km).
    Wenn ich mehr Stauraum brauche, hole ich einen Caddy für 33 Cent pro km plus 2,05 / 4,11 / 6,17 € pro Stunde, Deckelung bei 60 / 155 / 275 €.

    (Diese Tages-/Wochenend-/Wochenpauschalen sind neueren Datums. Früher, vor der Greenwheels-Übernahme, sagte Stattauto, dass man bei Hertz Rabatt bekomme und sich für die Spritztour quer durch die Republik lieber einen kommerziellen Leihwagen holen solle, weil die damaligen Tarife auf Kurzzeit getrimmt waren.)

    Dafür bekomme ich einen Fast-Neuwagen mit 0 bis vielleicht 40.000 km auf der Uhr. Meine früheren eigenen PKW waren Gebrauchte, an deren Reparaturkosten ich mich mit Schaudern erinnere.

    (Das einzige, was sich nicht geändert hat, ist der Verbrauch. Mit 5 Litern auf 100 km bin ich mit einem Escort Kombi Baujahr 1980 auch schon gefahren. Inclusive Hochgebirgstouren in Spanien.)

    Gut, dass das geklärt ist:

    Alle neun Kinder, die mit ihren Rädern auf dem großen Grasplatz in der Mitte des Geländes stehen, können an diesem Tag also einiges Neues lernen.
    Zum Beispiel, wie ein Fahrradhelm zu sitzen hat. "Immer zwei Finger Platz zwischen Gurt und Kinn", sagt der Verkehrspolizist Marcus Grimme zu Yahya.