Nun ist nur noch die Frage, was das gemeine Streifenhörnchen in, sagen wir, Köln oder Berlin aus der Formulierung »sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden« macht.
Beiträge von Fahrbahnradler
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Das Foto im Tagesspiegel zeigt zwei grüne Ampeln ...
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In Paris hat man vor einigen Jahren die Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer als »Zivilisierung der Straßen« bezeichnet. Das passt auch im ehemaligen Département 128 »Bouches-de-l'Elbe«

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Als ich den Spruch "Euch haben Sie vergessen zu vergasen" zum ersten Mal live auf mich - und andere - bezogen gehört habe, standen der spätere Bundeslandwirtschaftsminister Ignaz Kiechle und die Polizei in Hörweite daneben. (Kiechle und seine Parteifreunde blockierten eine angemeldete Demonstration, und die Polizei unterstützte die Blockade.) In Sichtweite: die ehemalige Ordensburg Sonthofen (Napola). Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
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Die Polizei kontrolliert endlich mal Rechtsabbieger. Strafen werden leider keine verhängt.
Dabei wäre es wirklich angebracht gewesen, den cholerischen Busfahrer zur MPU zu schicken. Der ist eine rollende Zeitbombe. Am Ende des Artikels steht, dass er die Polizei angelogen hat: die Radfahrampel war grün.
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Ich komme nach Lektüre von Maltes Notizen nochmal auf meinen Einwurf von vorhin zurück. Mich wundert daran nichts - alles schon mal dagewesen, so in den Jahren 1928 bis 1933. Nur dass die vorherrschende Farbe damals nicht blau mit rotem Pfeil, sondern braun war. Und weggeguckt hat die Staatsgewalt damals schon.
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Und das bringt was genau, außer Bestätigung, dass "die da Oben" doch sowieso alles Hrnshn sind?
Wichtiger wäre, wenn sich eine stattliche Anzahl "normaler Bürger" organisiert um den Schreihälsen zu zeigen, dass sie eine Minderheit sind.Das brächte denen Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verherrlichung des Faschismus und so weiter. Alles Straftatbestände. Aber da hören unsere Oberen ja gerne weg. Erst wenn der Mob am 3. Oktober einen halben Meter vor Merkel oder Gauck steht oder ein "Reichsbürger" Polizisten umlegt, wacht man da ein wenig auf.
Diskutieren kannst Du mit solchen Leuten nicht. Wie soll das denn gehen, wenn einer brüllt, er würde Dich ins Gas schicken? Etwa "Ich Dich auch?" Nee. "Sie Nazi!" Hmm.Träumen tu ich natürlich auch davon, dass die 200 organisierten Wutwürger, die sich über Monate hinweg am Stammtisch aufputschen und von der CDU und der BLÖD-Zeitung in ihrer Sicht bestärkt werden, gar nicht mehr in den Saal kommen, weil da schon 300 grüne oder rote Radler* drinsitzen.
* Es gab tatsächlich mal Vereine mit diesen Namen. Das war lange vor Gründung des ADFC ;-))
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So ist es. Und die Bevollmächtigten der Autoindustrie in der Regierung und den Parlamenten haben sehr lange nach dem Prinzip "Legal - illegal - scheißegal" gehandelt (bzw. eben nicht gehandelt).
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Das wäre eine hervorragende Gelegenheit für die Vertreter des Staates gewesen, ein paar Personalien aufzunehmen und Anzeigen zu schreiben.
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»„Beim Abbiegen sollte man den anderen Verkehrsteilnehmern zeigen, was man vorhat. Das bedeutet, den Arm ausstrecken und Schulterblick“, sagt der Experte.«
Der Experte sollte nicht so schlampig formulieren. Der Radfahrer muss nämlich, bevor er den Arm rausstreckt, sich per Schulterblick oder Rückspiegel davon überzeugen, dass er überhaupt den Arm gefahrlos rausstrecken kann.
Irgendwie irre, oder? Dass man nicht einfach »den Blinker setzen« kann (was nicht zwangsläufig ein ausgestreckter Arm sein muss), sondern quasi auf eine Lücke im fließenden Verkehr warten muss, bevor man überhaupt anzeigen kann, dass man mal abbiegen will. -
Völlig Off-Topic - aber es zeigt sehr schön, wie mit Sprache und Statistik ein Sachverhalt unpassend/aufgebauscht/verfälscht dargestellt werden kann:
Jeder vierte Deutsche liest täglich ein Buch
Echt jetzt? Rund 20 Millionen lesen 365 Bücher pro Jahr? Und selbst einen Harry Potter oder die Keith-Richards-Biographie schaffen sie zwischen Aufstehen und Einschlafen?
Ist nicht eher gemeint, dass täglich in einem Buch gelesen wird? -
Der Spiegel mit einem Querbeet-Artikel:
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Ich habe eine Vermutung, wie man das herleitet: Radfahren ist doch kein richtiger Verkehr ...
Aaaah - Spiegel online bietet jetzt eine Erklärung:
Richtig. Eine eindeutige Regelung gibt es dazu laut Angaben eines Experten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zwar nicht - in der StVO sei lediglich die Norm für "Teilnehmer des Fahrbahnverkehrs" geregelt, sie dürfen nur links überholen. Weil Sonderwege, die nur Fahrradfahrern eröffnet seien, nicht zur Fahrbahn gehörten, kommt der Experte zu der Rechtsauffassung, dass dort auch rechts überholen erlaubt sei. Dabei sei jedoch § 1 StVO und damit "der Grundsatz der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme" zu beachten.
Mal ganz ehrlich: Diesem »Experten« möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen. Und die Konsequenzen der Haltung »Auf dem Radweg gilt keine StVO« möchte man ich nicht ausmalen. Rote Ampeln? Vorfahrtschilder? Nicht für Radfahrer!

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Es ist sehr gut zu sehen und zu hören: Den deutschen Bußgeldern fehlt schlicht eine Null vor dem Komma, mindestens. 10€ für Geisterradelei - geradezu lachhaft.
Ich würde das eher auf die 15 Tacken für Schrägparken auf dem Gehweg sagen.
Dem gegenüber fand ich die 200+ Euro für den Typen, der von der Mittelinsel aus in die Fahrbahn eingefahren ist, ziemlich heftig: "Die Fußgängerampel war mehr als eine Sekunde rot, macht 100 Euro. Vorsatz* verdoppelt das, macht 200 Euro." Dazu noch Gebühren. Dabei hat der Typ mehrfach darauf bestanden, NICHT die Fußgänger-Rad-Furt benutzt zu haben, sondern in die Fahrbahn eingefahren zu sein. Das hat das Staffelhörnchen nicht begriffen.*Der Falschparker, der angab, das so zu machen, weil er 30 Mille dabei habe, hat damit auch Vorsatz eingeräumt. Hier kam keine Verdoppelung ins Spiel.
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Mir fehlt da noch etwas mehr als vernünftige Begründung, warum §2(2) StVO ("Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei ...") und §5(1) StVO ("Es ist links zu überholen.") auf dem Radweg nicht gelten sollten. In der StVO finde ich dazu jedenfalls nichts.Dass Rechtsüberholen auf dem Radweg erlaubt sei, kann ich mir nicht herleiten. Ich halte es für verboten. Und saugefährlich noch dazu.
Ich habe eine Vermutung, wie man das herleitet: Radfahren ist doch kein richtiger Verkehr ...
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Die Kölner Kopfgeldjäger sind wieder unterwegs. Und - oh Wunder - sie entdecken auch Autos auf roten Fahrradmarkierungen ...
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Spiegel online übertrifft jede logische Kapriole:
Darf man mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren?
In der Antwort, egal welche man anklickt, wird erläutert, dass es drauf ankommt, was ausgeschildert ist. Trotzdem wird "Nein" als richtig und "Ja" als falsch gewertet. Hätten die nicht eine dritte Option "Das hängt von der Beschilderung ab" machen können?
Darf man andere Radler auf dem Radweg rechts überholen?
Gehe ich link in der Annahme, dass der zweite Punkt "links" hätte lauten sollen?
Bei der Antwort:
Richtig. Auf dem Radweg ist überholen auf beiden Seiten erlaubt.
fehlt natürlich der Hinweis, dass mit Rechtsüberholen nicht das Ausscheren auf den Gehweg gemeint ist ...Aber ansonsten (wenn man mal von "Straße" und "Fahrbahn" absieht) dürften sich einige die Augen reiben, was alles so erlaubt ist ...
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MdEP Michael Cramer: Die Deutsche Bahn verschläft den Fahrradtrend