Beiträge von Fahrbahnradler

    Wegen der Stelle habe ich vor Jahren mal die Behörde angeschrieben. Die Reaktion war irgendwie "ggrhmmmpfff".

    Das hier sieht der Autofahrer:

    Manche Kommunen machen aus so etwas eine eigenständige "Straße", die der Radfahrer überquert, und nicht etwa eine Abbiegespur, im Verhältnis zu welcher der Radfahrer geradeaus weiterfahren will.

    Irre. Da nähern sich dann Fußgänger und Radfahrer gleichzeitig der einmündenden Fahrbahn. Autofahrer hält wegen Zebrastreifen an. Fußgänger geht rüber. Radfahrer sieht das stehende Auto, denkt "prima" und fährt rüber. Laut Schilderaufsteller-Behörde soll jetzt aber der Autofahrer losfahren, weil er Vorfahrt vor dem Radfahrer hat, und bis zu seinem 205er fahren. Wenn er dort hält, blockiert er den Radweg.

    Warum nochmal nimmt der Radfahrer nicht am Kreisverkehr teil?

    Und warum verdonnert man nicht die Behördenfuzzis zum Selbstversuch?

    Und hat dabei keinen Helm auf!

    Ich hab auch noch eine uralte Geschichte, über 35 Jahre her. Führerscheinprüfung, die Fahrt führt durchs Bremer Hafengebiet. Kandidat nähert sich einer Einmündung, an der die Ampel dauernd gelb blinkt. Also: Achtung, gut gucken, Vorfahrt beachten und losfahren zum abbiegen. Peng - durchgefallen. Beim "Vorfahrt beachten" hat der Prüfling nicht bemerkt, dass die gelb blinkende Ampel über ihm auf konstant gelb und dann rot umgesprungen ist.
    Gibt's da so was immer noch?

    Die Diskussion unter dem Artikel ist vom Feinsten. Gut, man muss manchmal Südtirolerisch verstehen (die schreiben so, wie sie reden), aber Stichworte wie "A. H. aus Braunau" und "Nero" sind wohl auch so verständlich.
    Natürlich ist auch da unten klar: Radfahrer zahlen keine Steuern; wenn 10 Meter daneben ein Radweg verläuft, dann ...

    Die Verstöße zusammen zu bekommen wäre doch ganz einfach. Einfach eine Ampel nehmen, wo es einen Radweg, aber keinen Rad-Signalgeber gibt. Dort beachten 99% der Radfahrer noch den Signalgeber für Fußgänger und fahren damit bei Rot am eigentlichen Signalgeber vorbei. Genau genommen sind das alles Rotlichtverstöße.

    Dafür, dass sich diese Zielvorgaben erfüllen lassen, wurde ja wohl gesorgt. :rolleyes: Achtung, dieser Beitrag enthält Sarkasmus.

    Ja, heute ein Musterexemplar gesehen. Die Fahrbahnampel steht 20 Meter vor der Kreuzung. Der Hochbordradweg führt rechts am Ampelmasten vorbei. Vorne an der Kreuzung steht die Fahrradampel. Dort ist die einzige Haltelinie für den Radweg. Da würde jede/r an der Fahrbahnampel vorbeibrettern. Leider wollen Fußgänger über die dort befindliche Furt ...

    Das nenne ich doch mal Planwirtschaft:

    Die Rostocker Polizei hat inzwischen interne Zielvorgaben eingeführt: Pro Jahr wollen die Beamten demnach 1000 Verstöße von Radfahrern gegen die Straßenverkehrsordnung (StVo) ahnden.

    Was machen die Beamten, wenn die Radfahrer nur 900 Verstöße begehen?

    Und wie lautet die Zielvorgabe bei Autofahrern? Und bei Hansa-Fans?

    Opposition wirft R2G Verkehrserziehung vor

    Ich grüble jetzt: Ist Verkehrserziehung plötzlich nichts Gutes mehr? In der Schule ist es doch supersuperwichtig, wie den Kindern beigebracht wird, wie man sich passend verhält. Und wer Autofahrer werden will, muss nochmal Verkehrserziehung über sich ergehen lassen und dafür sogar vierstellig bezahlen.

    Ach, und sind kurze Grünphasen für Radfahrer und Zebrastreifen für Fußgänger etwa keine "Verkehrserziehung"?

    Danke für die Bilderstrecke. Ich finde, da könnte Mannheim ruhig an den Überleitungsstellen Gummi in die Schienen packen.
    Aber Die Fotos bei 2 irritieren mich doch sehr. Das ist ein Zweirichtungsradweg? Woran erkennt das der Radler, der aus Heidelberg kommt? Das steht da nicht am Schild. Und wie kommen die Autos auf den linksseitigen Parkstreifen und da wieder weg? Werden die gebeamt oder sollen die zwei (!) durchgezogene Linien und den Radweg überqueren (von der Parkstreifenbegrenzungslinie mal abgesehen)?
    Ansonsten: die Strecke ist fast durchgehend Tempo 30. Da wird man mit Radlern in der Fahrbahnmitte leben können. ;)

    Satire hin, Satire her - witzigerweise habe ich gestern ich darüber sinniert, dass dieser 12(6)er eigentlich ein stumpfes Schwert ist. konkreter Fall: Parkstreifen auf dem Hochbord, keine Unterteilungen. Das vorderste Auto (Passat) steht 3 Meter vom Beginn des Streifens entfernt, zwischen diesem und dem nächsten Auto sind etwa 8 Meter Platz. Da fahre ich rein und stelle mich mit, sagen wir 1 Meter Abstand zum Vordermann hin. Nach hinten habe ich 2,5 Meter. Geht nicht anders, ich fahre halt up und nicht 750iL. Angenommen, mein Vordermann fährt weg und der nächste Parker stellt seinen Polo nur 0,5 Meter vom Anfang entfernt hin. Dann liegen zwischen ihm und mir plötzlich 3 Meter.
    Soll ich mir dadurch ein Knöllchen einfangen, weil jemand moniert "vorne 3 und hinten 2,5 Meter, das geht gar nicht"?
    Nee, 12(6) kann eigentlich nur gehen, wenn jemand den Einparkvorgang sieht oder aber wenn ich Markierungen ignoriere.
    Alles andere: nutzt nix.

    Diese Fahrradfeinde sind wahrscheinlich gerade damit beschäftigt, den Müll vom Elbstrand in dem Bereich wegzuräumen, den andere Fahrradfeinde mit Zähnen und Klauen gegen eine Radwegplanung verteidigen - sieht ja dumm aus, wenn zugunsten eines Radweges kein Strand, sondern nur eine Müllhalde eingeschränkt werden soll.

    Tja - jetzt bricht allmählich die Zeit an, in der der »Parkdruck« bei Fahrrädern zunimmt. Auch das kampferprobte Stichwort »Quartiersbelange« könnte man jetzt in die Debatte einbringen: Fotos von völlig überlasteten Abstellanlagen an die Verantwortlichen und an die Medien schicken. Wegen des Wegfalls von 10 illegalen Autoparkflächen wird ein Riesengeheule gemacht, während nebendran 30, 50 oder 100 Fahrräder keine anständigen Abstellmöglichkeiten haben.

    Das hier beispielsweise

    ist die Parkgelegenheit am Arbeitsgericht Hamburg. Ich habe mein Rad notgedrungen an die Laterne gekettet.


    und im Foto ist das ganze Dilemma sichtbar. Straßenbegleitender Gehweg mit Radfahrer frei, an jeder Kreuzung dann kleine [Zeichen 205] aufgestellt.
    Der LKW fährt an die Kreuzung, lässt den ersten querenden Radfahrer vorbei und fährt los.
    Den 2. Radfahrer hat er nicht im Blick, bzw. vertraut darauf, dass dieser Radfahrer stehenbleibt und den Vorrang des LKW beachtet.
    Und schon hat man einen Vorfahrtsfehler des Radfahrers, der zum Unfall mit Todesfolge führt. ;(

    Schaut mal bitte auf das vierte Foto der Bilderstrecke.


    Was sieht man an der rechten Seite des aus der Nebenstraße kommenden BMW? Ein Straßenschild [Zeichen 267] . Und was sieht man oberhalb dieses Schildes? Die Rückseite eines dreieckigen, auf der Spitze stehenden Schildes. Was wird das wohl anderes sein als: [Zeichen 205] ?

    Also: Der LKW hat ein Schild vor sich "Vorfahrt gewähren". Er hält also an. Dann fährt er los, obwohl auf dem Radweg der vorfahrtberechtigten Straße noch einer kommt.
    Warum lese ich in den Artikeln nichts davon, dass der LKW-Fahrer dieses Schild missachtet hat?