Machen wir doch mal den Logiktest für die Schilderfrage:
Darf
aufgestellt werden, wenn der Radweg eindeutig fahrbahnbegleitend ist und an der Fahrbahn
steht?
Machen wir doch mal den Logiktest für die Schilderfrage:
Darf
aufgestellt werden, wenn der Radweg eindeutig fahrbahnbegleitend ist und an der Fahrbahn
steht?
Durchklicken. Heute 18.4. steht die Karikatur auf Nummer 2 der Bilderstrecke. Morgen auf 3, übermorgen auf 4 ...
Das ganze ist vom hiesigen Verkehrsverbund VRN gesponsert, der übrigens eine ziemlich großzügige Regelung zur Fahrradmitnahme hat: Bis auf die Zeiten im Berufsverkehr (6 bis 9 Uhr) ist die Fahrradmitnahme in allen Zügen und vielen Bussen kostenlos, im Berufsverkehr muss eine Fahrradkarte gekauft werden.
Wieder was gelernt: in der Kurpfalz ist der Samstag kein Werktag:
an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig
ist immer ein Hinweis darauf, dass Radwege nicht straßenbegleitend sind. Ergo gilt für Radfahrer auf diesen Wegen, dass sie dem Fahrbahnverkehr immer Vorrang gewähren müssen. Sie dürften aber auch überall auf der Straße/Fahrbahn fahren.
Richtig. Das ist die Regel und die logische Schlussfolgerung daraus. Aber wir wissen, dass Schilderaufsteller (=Behörden), Polizei und Autofahrer diese Regeln entweder nicht kennen oder aber sie ignorieren.
Wenn ich Maltes drittes Bild aus der ersten Strecke nehme: da hat der Autofahrer zwei
vor sich - eins links und eins rechts. Der Radfahrer hat ein
vor sich. Welches ist jetzt die korrekte Verhaltensweise an dieser Stelle? Verständigen per Handzeichen? Oder gilt rechts vor links? Ich hoffe, irgendwann nimmt jemand die Behörden mit solchen Fragen in die Mangel.
(Und um so mehr kann ich mich darüber aufregen, dass die Provinzpresse einfach schreibt, der Radfahrer habe die Vorfahrt missachtet. Und was hat der LKW-Fahrer gemacht?)
Wenn ich es richtig sehe, dann erblickt der nach links abbiegende Radfahrer in der Streuscheibe kein Fahrradsymbol. Was gilt denn da für ihn?
Ein neuer Artikel in der Rubrik »Auto«:*
* Das finde ich hier ausnahmsweise mal gut, denn man muss ja die Leute da abholen, wo sie stehen ... ![]()
Sowas macht mir Sorge in Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten aber nicht bei Falschparkern.
Es gibt allerdings Falschparker, bei denen ich mir schon Sorgen wegen möglicher Körperverletzungsdelikte mache. Da ist der Hummer mit der Werbung für den Riesenpuff, da ist der aufgemotzte BMW mit ganzkörpertätowiertem Fahrer, an den sich das örtliche Revier nicht rantraut ...
Wir reden hier nicht (nur) von Opa Huber und Oma Krause.
»Bedeutet: Der Verkehrssünder sieht auf dem Anzeigeschreiben, wer ihn angeschwärzt hat. – Quelle: ©2017«
Hm. Keine prickelnde Aussicht.Sonst bekommen die das doch nur bei beantragter Akteneinsicht, aber nicht, wenn sie das Knöllchen einfach bezahlen, oder?
In der Presse wurde mal behauptet: ab Dezember 2017.
Wegen der Stelle habe ich vor Jahren mal die Behörde angeschrieben. Die Reaktion war irgendwie "ggrhmmmpfff".
Das hier sieht der Autofahrer:
Manche Kommunen machen aus so etwas eine eigenständige "Straße", die der Radfahrer überquert, und nicht etwa eine Abbiegespur, im Verhältnis zu welcher der Radfahrer geradeaus weiterfahren will.
Irre. Da nähern sich dann Fußgänger und Radfahrer gleichzeitig der einmündenden Fahrbahn. Autofahrer hält wegen Zebrastreifen an. Fußgänger geht rüber. Radfahrer sieht das stehende Auto, denkt "prima" und fährt rüber. Laut Schilderaufsteller-Behörde soll jetzt aber der Autofahrer losfahren, weil er Vorfahrt vor dem Radfahrer hat, und bis zu seinem 205er fahren. Wenn er dort hält, blockiert er den Radweg.
Warum nochmal nimmt der Radfahrer nicht am Kreisverkehr teil?
Und warum verdonnert man nicht die Behördenfuzzis zum Selbstversuch?
Der nächste Anlauf hatte dann geklappt. Und da er einen Durchfahrausweis bekam, konnten wir immer von Hamburg aus bis fast unter die Tribüne des Weserstadions fahren. ![]()
Und hat dabei keinen Helm auf!
Ich hab auch noch eine uralte Geschichte, über 35 Jahre her. Führerscheinprüfung, die Fahrt führt durchs Bremer Hafengebiet. Kandidat nähert sich einer Einmündung, an der die Ampel dauernd gelb blinkt. Also: Achtung, gut gucken, Vorfahrt beachten und losfahren zum abbiegen. Peng - durchgefallen. Beim "Vorfahrt beachten" hat der Prüfling nicht bemerkt, dass die gelb blinkende Ampel über ihm auf konstant gelb und dann rot umgesprungen ist.
Gibt's da so was immer noch?
Die Diskussion unter dem Artikel ist vom Feinsten. Gut, man muss manchmal Südtirolerisch verstehen (die schreiben so, wie sie reden), aber Stichworte wie "A. H. aus Braunau" und "Nero" sind wohl auch so verständlich.
Natürlich ist auch da unten klar: Radfahrer zahlen keine Steuern; wenn 10 Meter daneben ein Radweg verläuft, dann ...
Doch. Wenn die RVF-Fraktion da war und Friedlichkeit demonstriert hat, hat es sich gelohnt. Ein guter Eindruck zahlt sich irgendwann aus.
Die Verstöße zusammen zu bekommen wäre doch ganz einfach. Einfach eine Ampel nehmen, wo es einen Radweg, aber keinen Rad-Signalgeber gibt. Dort beachten 99% der Radfahrer noch den Signalgeber für Fußgänger und fahren damit bei Rot am eigentlichen Signalgeber vorbei. Genau genommen sind das alles Rotlichtverstöße.
Dafür, dass sich diese Zielvorgaben erfüllen lassen, wurde ja wohl gesorgt.
Achtung, dieser Beitrag enthält Sarkasmus.
Ja, heute ein Musterexemplar gesehen. Die Fahrbahnampel steht 20 Meter vor der Kreuzung. Der Hochbordradweg führt rechts am Ampelmasten vorbei. Vorne an der Kreuzung steht die Fahrradampel. Dort ist die einzige Haltelinie für den Radweg. Da würde jede/r an der Fahrbahnampel vorbeibrettern. Leider wollen Fußgänger über die dort befindliche Furt ...
Das nenne ich doch mal Planwirtschaft:
Die Rostocker Polizei hat inzwischen interne Zielvorgaben eingeführt: Pro Jahr wollen die Beamten demnach 1000 Verstöße von Radfahrern gegen die Straßenverkehrsordnung (StVo) ahnden.
Was machen die Beamten, wenn die Radfahrer nur 900 Verstöße begehen?
Und wie lautet die Zielvorgabe bei Autofahrern? Und bei Hansa-Fans?
Opposition wirft R2G Verkehrserziehung vor
Ich grüble jetzt: Ist Verkehrserziehung plötzlich nichts Gutes mehr? In der Schule ist es doch supersuperwichtig, wie den Kindern beigebracht wird, wie man sich passend verhält. Und wer Autofahrer werden will, muss nochmal Verkehrserziehung über sich ergehen lassen und dafür sogar vierstellig bezahlen.
Ach, und sind kurze Grünphasen für Radfahrer und Zebrastreifen für Fußgänger etwa keine "Verkehrserziehung"?
Danke für die Bilderstrecke. Ich finde, da könnte Mannheim ruhig an den Überleitungsstellen Gummi in die Schienen packen.
Aber Die Fotos bei 2 irritieren mich doch sehr. Das ist ein Zweirichtungsradweg? Woran erkennt das der Radler, der aus Heidelberg kommt? Das steht da nicht am Schild. Und wie kommen die Autos auf den linksseitigen Parkstreifen und da wieder weg? Werden die gebeamt oder sollen die zwei (!) durchgezogene Linien und den Radweg überqueren (von der Parkstreifenbegrenzungslinie mal abgesehen)?
Ansonsten: die Strecke ist fast durchgehend Tempo 30. Da wird man mit Radlern in der Fahrbahnmitte leben können. ![]()