Beiträge von Fahrbahnradler

    Ein Autofahrer (58) übersah beim Abbiegen ein Kind (11) auf seinem Fahrrad.
    Wie die Polizei mitteilte, war der 58-Jährige gegen 7.45 Uhr mit seinem Ford Focus auf der Fuhlsbütteler Straße stadtauswärts unterwegs. Als er in die Alsterdorfer Straße abbiegen wollte, geschah das Unglück: Der Autofahrer übersah den Elfjährigen auf seinem Rad – es kam zum Zusammenstoß.
    Einen Fußgänger- oder Fahrradüberweg gibt es im Unfallbereich nicht. Während der Räumungs- und Bergungsarbeiten wurden die beiden mittleren Fahrspuren der Fuhlsbütteler Straße gesperrt.

    Da ich die Ecke kenne und weiß, dass dort sehr wohl eine Ampel ist

    habe ich mal die Quelle und die Qualitätspresse aufgerufen. Da steht nix von Abbiegen.


    Offenbar ist das am Nordende der Kreuzung passiert. Wie man auf die Idee kommen kann, dort die vierspurige Fuhle zu überqueren, ist mir schleierhaft. 50 Meter weiter ist die nächste Ampel.

    Als ich den Spruch "Euch haben Sie vergessen zu vergasen" zum ersten Mal live auf mich - und andere - bezogen gehört habe, standen der spätere Bundeslandwirtschaftsminister Ignaz Kiechle und die Polizei in Hörweite daneben. (Kiechle und seine Parteifreunde blockierten eine angemeldete Demonstration, und die Polizei unterstützte die Blockade.) In Sichtweite: die ehemalige Ordensburg Sonthofen (Napola). Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.

    Und das bringt was genau, außer Bestätigung, dass "die da Oben" doch sowieso alles Hrnshn sind?
    Wichtiger wäre, wenn sich eine stattliche Anzahl "normaler Bürger" organisiert um den Schreihälsen zu zeigen, dass sie eine Minderheit sind.

    Das brächte denen Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verherrlichung des Faschismus und so weiter. Alles Straftatbestände. Aber da hören unsere Oberen ja gerne weg. Erst wenn der Mob am 3. Oktober einen halben Meter vor Merkel oder Gauck steht oder ein "Reichsbürger" Polizisten umlegt, wacht man da ein wenig auf.
    Diskutieren kannst Du mit solchen Leuten nicht. Wie soll das denn gehen, wenn einer brüllt, er würde Dich ins Gas schicken? Etwa "Ich Dich auch?" Nee. "Sie Nazi!" Hmm.

    Träumen tu ich natürlich auch davon, dass die 200 organisierten Wutwürger, die sich über Monate hinweg am Stammtisch aufputschen und von der CDU und der BLÖD-Zeitung in ihrer Sicht bestärkt werden, gar nicht mehr in den Saal kommen, weil da schon 300 grüne oder rote Radler* drinsitzen.

    * Es gab tatsächlich mal Vereine mit diesen Namen. Das war lange vor Gründung des ADFC ;-))

    »„Beim Abbiegen sollte man den anderen Verkehrsteilnehmern zeigen, was man vorhat. Das bedeutet, den Arm ausstrecken und Schulterblick“, sagt der Experte.«

    Der Experte sollte nicht so schlampig formulieren. Der Radfahrer muss nämlich, bevor er den Arm rausstreckt, sich per Schulterblick oder Rückspiegel davon überzeugen, dass er überhaupt den Arm gefahrlos rausstrecken kann.
    Irgendwie irre, oder? Dass man nicht einfach »den Blinker setzen« kann (was nicht zwangsläufig ein ausgestreckter Arm sein muss), sondern quasi auf eine Lücke im fließenden Verkehr warten muss, bevor man überhaupt anzeigen kann, dass man mal abbiegen will.

    Völlig Off-Topic - aber es zeigt sehr schön, wie mit Sprache und Statistik ein Sachverhalt unpassend/aufgebauscht/verfälscht dargestellt werden kann:


    Jeder vierte Deutsche liest täglich ein Buch


    Echt jetzt? Rund 20 Millionen lesen 365 Bücher pro Jahr? Und selbst einen Harry Potter oder die Keith-Richards-Biographie schaffen sie zwischen Aufstehen und Einschlafen?
    Ist nicht eher gemeint, dass täglich in einem Buch gelesen wird?

    Ich habe eine Vermutung, wie man das herleitet: Radfahren ist doch kein richtiger Verkehr ...

    Aaaah - Spiegel online bietet jetzt eine Erklärung:

    Richtig. Eine eindeutige Regelung gibt es dazu laut Angaben eines Experten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zwar nicht - in der StVO sei lediglich die Norm für "Teilnehmer des Fahrbahnverkehrs" geregelt, sie dürfen nur links überholen. Weil Sonderwege, die nur Fahrradfahrern eröffnet seien, nicht zur Fahrbahn gehörten, kommt der Experte zu der Rechtsauffassung, dass dort auch rechts überholen erlaubt sei. Dabei sei jedoch § 1 StVO und damit "der Grundsatz der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme" zu beachten.

    Mal ganz ehrlich: Diesem »Experten« möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen. Und die Konsequenzen der Haltung »Auf dem Radweg gilt keine StVO« möchte man ich nicht ausmalen. Rote Ampeln? Vorfahrtschilder? Nicht für Radfahrer! <X

    Es ist sehr gut zu sehen und zu hören: Den deutschen Bußgeldern fehlt schlicht eine Null vor dem Komma, mindestens. 10€ für Geisterradelei - geradezu lachhaft.

    Ich würde das eher auf die 15 Tacken für Schrägparken auf dem Gehweg sagen.
    Dem gegenüber fand ich die 200+ Euro für den Typen, der von der Mittelinsel aus in die Fahrbahn eingefahren ist, ziemlich heftig: "Die Fußgängerampel war mehr als eine Sekunde rot, macht 100 Euro. Vorsatz* verdoppelt das, macht 200 Euro." Dazu noch Gebühren. Dabei hat der Typ mehrfach darauf bestanden, NICHT die Fußgänger-Rad-Furt benutzt zu haben, sondern in die Fahrbahn eingefahren zu sein. Das hat das Staffelhörnchen nicht begriffen.

    *Der Falschparker, der angab, das so zu machen, weil er 30 Mille dabei habe, hat damit auch Vorsatz eingeräumt. Hier kam keine Verdoppelung ins Spiel.