Und es geht gleich weiter:
Beiträge von Fahrbahnradler
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Die Daimler-Marketing-Tochter hat ein Problem:
Hauptproblem ist, dass die 800 Fahrzeuge in Hamburg nicht genug bewegt werden. Laut Unternehmen wird jedes Leihauto täglich sieben bis acht Mal genutzt – die durchschnittliche Fahrtzeit liegt zwischen 20 und 30 Minuten. Bedeutet: Die Fahrzeuge stehen bis zu 20 Stunden am Tag einfach nur rum – an Parkuhren wird es dann ärgerlich.
Laut „Car2go“ werden die Nutzer regelmäßig über die Parkregelungen informiert – doch das fruchtet offensichtlich nicht.
– Quelle: ©2017Was sind das denn für Parkregelungen? Wo soll man die Smarties denn abstellen, wenn nicht an Parkuhren? Etwa auf Radwegen?
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Ich finde es jedenfalls eine Überraschung, dass ein Sparkassenmensch keine Ahnung hat, wie die Pendlerpauschale funktioniert.
(Ja, er kann alles absetzen, sie ist vom Verkehrsmittel unabhängig.)Und einmal pro Woche nimmt er die Sporttasche, um fünf Trainingsanzüge nach Misburg und fünf Anzüge wieder zurückzubringen? Und wie bringt er das Fahrrad nach Misburg?
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Dass für bestimmte Spuren unterschiedliche Vorfahrtsregeln gelten ist durchaus nicht unüblich, z.B. wenn es eine Linksabbieger- eine Geradeaus- und eine Rechtsabbiegerspur gibt, oder auch bei Busspuren.
Sei es ohne Verkehrszeichen, ampelgeregelt, oder + [1000-10 oder 1000-20].
Könntest Du erklären, was Du damit meinst? Es geht hier nicht darum, dass man auf bestimmten Spuren den Gegenverkehr oder den gleichgerichteten Geradeausverkehr per StVO (ohne separate Beschilderung) durchlassen muss, sondern um die Beschilderung.Gibt es zum Beispiel irgendwo eine Stelle, an der eine Schilderbrücke über der Fahrbahn hängt und die mittlere Spur mit
, die linke mit
und die rechte mit
kennzeichnet? So dass der Querverkehr angezeigt bekommt: »Wenn von rechts ein Links- oder Rechtsabbieger kommt, dann darfst Du durchfahren. Kommt von rechts hingegen einer, der Deine Straße überqueren will, dann musst Du anhalten.«?
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"The cyclist is then reported to have reached through the driver's window and taken the keys from the ignition before riding off"
Haben britische Rechtslenker das Lenkradschloss auch rechts vom Lenkrad? Hier auf dem Kontinent bräuchte man für so ein Manöver ja Affenarme....
Laut Baedeker: ja.
(Ausnahme: Porsche ...)
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Machen wir doch mal den Logiktest für die Schilderfrage:
Darf
aufgestellt werden, wenn der Radweg eindeutig fahrbahnbegleitend ist und an der Fahrbahn
steht?
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Durchklicken. Heute 18.4. steht die Karikatur auf Nummer 2 der Bilderstrecke. Morgen auf 3, übermorgen auf 4 ...
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Das ganze ist vom hiesigen Verkehrsverbund VRN gesponsert, der übrigens eine ziemlich großzügige Regelung zur Fahrradmitnahme hat: Bis auf die Zeiten im Berufsverkehr (6 bis 9 Uhr) ist die Fahrradmitnahme in allen Zügen und vielen Bussen kostenlos, im Berufsverkehr muss eine Fahrradkarte gekauft werden.Wieder was gelernt: in der Kurpfalz ist der Samstag kein Werktag:
an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig
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ist immer ein Hinweis darauf, dass Radwege nicht straßenbegleitend sind. Ergo gilt für Radfahrer auf diesen Wegen, dass sie dem Fahrbahnverkehr immer Vorrang gewähren müssen. Sie dürften aber auch überall auf der Straße/Fahrbahn fahren.
Richtig. Das ist die Regel und die logische Schlussfolgerung daraus. Aber wir wissen, dass Schilderaufsteller (=Behörden), Polizei und Autofahrer diese Regeln entweder nicht kennen oder aber sie ignorieren.
Wenn ich Maltes drittes Bild aus der ersten Strecke nehme: da hat der Autofahrer zweivor sich - eins links und eins rechts. Der Radfahrer hat ein
vor sich. Welches ist jetzt die korrekte Verhaltensweise an dieser Stelle? Verständigen per Handzeichen? Oder gilt rechts vor links? Ich hoffe, irgendwann nimmt jemand die Behörden mit solchen Fragen in die Mangel.
(Und um so mehr kann ich mich darüber aufregen, dass die Provinzpresse einfach schreibt, der Radfahrer habe die Vorfahrt missachtet. Und was hat der LKW-Fahrer gemacht?)
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Wenn ich es richtig sehe, dann erblickt der nach links abbiegende Radfahrer in der Streuscheibe kein Fahrradsymbol. Was gilt denn da für ihn?
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Ein neuer Artikel in der Rubrik »Auto«:*
* Das finde ich hier ausnahmsweise mal gut, denn man muss ja die Leute da abholen, wo sie stehen ...
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Sowas macht mir Sorge in Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten aber nicht bei Falschparkern.
Es gibt allerdings Falschparker, bei denen ich mir schon Sorgen wegen möglicher Körperverletzungsdelikte mache. Da ist der Hummer mit der Werbung für den Riesenpuff, da ist der aufgemotzte BMW mit ganzkörpertätowiertem Fahrer, an den sich das örtliche Revier nicht rantraut ...
Wir reden hier nicht (nur) von Opa Huber und Oma Krause. -
»Bedeutet: Der Verkehrssünder sieht auf dem Anzeigeschreiben, wer ihn angeschwärzt hat. – Quelle: ©2017«
Hm. Keine prickelnde Aussicht.Sonst bekommen die das doch nur bei beantragter Akteneinsicht, aber nicht, wenn sie das Knöllchen einfach bezahlen, oder?
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In der Presse wurde mal behauptet: ab Dezember 2017.
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Wegen der Stelle habe ich vor Jahren mal die Behörde angeschrieben. Die Reaktion war irgendwie "ggrhmmmpfff".
Das hier sieht der Autofahrer:
Manche Kommunen machen aus so etwas eine eigenständige "Straße", die der Radfahrer überquert, und nicht etwa eine Abbiegespur, im Verhältnis zu welcher der Radfahrer geradeaus weiterfahren will. -
Irre. Da nähern sich dann Fußgänger und Radfahrer gleichzeitig der einmündenden Fahrbahn. Autofahrer hält wegen Zebrastreifen an. Fußgänger geht rüber. Radfahrer sieht das stehende Auto, denkt "prima" und fährt rüber. Laut Schilderaufsteller-Behörde soll jetzt aber der Autofahrer losfahren, weil er Vorfahrt vor dem Radfahrer hat, und bis zu seinem 205er fahren. Wenn er dort hält, blockiert er den Radweg.
Warum nochmal nimmt der Radfahrer nicht am Kreisverkehr teil?
Und warum verdonnert man nicht die Behördenfuzzis zum Selbstversuch?
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Der nächste Anlauf hatte dann geklappt. Und da er einen Durchfahrausweis bekam, konnten wir immer von Hamburg aus bis fast unter die Tribüne des Weserstadions fahren.
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Und hat dabei keinen Helm auf!
Ich hab auch noch eine uralte Geschichte, über 35 Jahre her. Führerscheinprüfung, die Fahrt führt durchs Bremer Hafengebiet. Kandidat nähert sich einer Einmündung, an der die Ampel dauernd gelb blinkt. Also: Achtung, gut gucken, Vorfahrt beachten und losfahren zum abbiegen. Peng - durchgefallen. Beim "Vorfahrt beachten" hat der Prüfling nicht bemerkt, dass die gelb blinkende Ampel über ihm auf konstant gelb und dann rot umgesprungen ist.
Gibt's da so was immer noch? -
Die Diskussion unter dem Artikel ist vom Feinsten. Gut, man muss manchmal Südtirolerisch verstehen (die schreiben so, wie sie reden), aber Stichworte wie "A. H. aus Braunau" und "Nero" sind wohl auch so verständlich.
Natürlich ist auch da unten klar: Radfahrer zahlen keine Steuern; wenn 10 Meter daneben ein Radweg verläuft, dann ...