Ich lese gerade, dass Vorverurteilungen durch falsche Polizeimeldungen auch ganz andere Dimensionen annehmen können.
»... hat sich die 37-Jährige anders als zunächst im Polizeibericht vermerkt vor dem Crash am 9. Juni regelkonform verhalten. Überwachungsvideos zeigten, wie (A) bei grüner Ampel auf die Kreuzung fahre, um sie geradeaus in Richtung Norden zu überqueren, heißt es in dem aktuellen Polizeibericht. Ein entgegenkommendes Fahrzeug habe ihr dann beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen und sie zu einem Bremsmanöver gezwungen. Als sie anschließend ihre Fahrt fortsetzte, waren die Ampeln bereits umgesprungen. Zu diesem Zeitpunkt fuhr die 68-jährige ... mit ihrem Wagen in Richtung Westen los und kollidierte mit (A)'s Auto. Ihr Ehemann ... (78) starb zwei Wochen später an schweren Kopfverletzungen, die er bei dem Unfall erlitten hatte.«
Und wie hieß es vorher?
»Die frühere Tennis-Weltranglistenerste Venus Williams hat nach Angaben der Polizei einen tödlichen Autounfall im US-Bundesstaat Florida verursacht. Die 37-Jährige habe am 9. Juni in Palm Beach Gardens, einer Kleinstadt nördlich von Miami, mit ihrem Geländewagen an einer Kreuzung die Vorfahrtsregeln missachtet, heißt es im Polizeibericht zu dem Vorfall. Deshalb sei ein von einer 68-jährigen Frau gesteuerter Wagen in Williams' Auto hineingefahren.
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Laut Polizei berichteten Zeugen, die Tennisspielerin sei bei roter Ampel in die Kreuzung eingefahren. Williams hingegen habe behauptet, die Ampel sei grün gewesen. Sie habe dann aber wegen anderer Fahrzeuge mitten auf der Kreuzung bremsen müssen.«
Laut Überwachungsvideos haben die Zeugen somit die Unwahrheit gesagt - möglicherweise unbewusst im Stile der typischen »Knallzeugen«, die durch den Aufprall aufmerksam werden, hingucken, eine rote Ampel sehen und dann sagen: »Die ist bei Rot gefahren«.
Man beachte auch die feine Unterscheidung zwischen »berichteten Zeugen« und »Williams hingegen habe behauptet«.
Hoffentlich hat der Jugendliche aus der Hochallee bessere Zeugen ...