Beiträge von Fahrbahnradler

    Angesichts dessen, was sich die aus Berlin angeforderten Kräfte so geleistet haben, könnte man die gesetzesübertretenden Beamten ja mal fragen, ob sie in ihrer Unterkunft nicht zu - ich zitiere - »saufen und bumsen« hatten.
    Allerdings dürfe dann die GeSa das nächste Fahrtziel sein ...

    Oder man singt ein Lied von Torfrock: »An den Kühen und an den Bullen vorbei ... überhol'n wir auch die Polizei«.

    Die Zeitung hat auf meinen Einwand geantwortet:

    ich verstehe Ihre Bedenken, in keiner Weise wollen wir "victim-blaming" betreiben. Ich finde, dass das hier allerdings auch nicht der Fall ist. Bei dem Hinweis "trug keinen Helm" geht es in keiner Weise darum, dem Kind die Schuld für den Unfall in die Schuhe zu schieben, sondern dieser Satz erklärt, warum das Kind schwere Kopfverletzungen davongetragen hat. Und dass wir uns die Aussage des Fahrers, er habe den Unfall nicht bemerkt, nicht zu eigen machen, wird mit dem Satz "Er habe von dem Zusammenstoß nichts mitbekommen, sagte er der Polizei später" deutlich gemacht.
    Sie sehen also hoffentlich, dass wir schon darauf achten, bei derartigen Unfällen entsprechend vorsichtig zu formulieren.


    Ich hatte gefragt, ob wir inzwischen so weit sind, dass für dreijährige Kindern, wenn sie zu Fuß unterwegs sind und ein Fahrrad neben sich schieben, die Helmpflicht eingeführt werden soll, und warum das Wort »offenbar« statt beispielsweise »angeblich« verwendet wird.

    Meint ihr, es lohnt sich, mit dem Blatt darüber zu diskutieren, ob ein Dreijähriger auch dann schwere Kopfverletzungen davontragen kann, wenn er mit Helm von einem SUV gerammt wird?

    Velo-City-Konferenz: Was Deutschland vom Fahrradparadies Niederlande lernen kann

    Über die unbequeme Sitzhaltung, die sich viele Deutsche glauben antun zu müssen, wundern sich die Niederländer übrigens. Sie sind sich sicher, dass man aufrecht entspannter ans Ziel kommt.

    Gemeint ist diese super-senkrechte Ladestock-Haltung, bei der wenig Kraft auf die Pedale kommt?

    Erfurt: Rote Spur zur Bordsteinkante

    Bereits nach erster Kritik an dem neuen Bordsteinhindernis habe die Verwaltung nachgebessert: „Radfahrer absteigen“, forderte ein Verkehrschild, auf der Radspur aufgestellte Barken und ein „Radweg Ende“-Schild würden inzwischen deutlich dessen Ende markieren.

    Mal abgesehen von aufgestellten Kähnen und Nachen (gemeint sind sicherlich »Baken«): Wo steht denn das Schild [Zusatzzeichen 1012-32] ? Mitten auf der Einmündung? Wie sieht das "Radweg Ende"-Schild aus? Vielleicht so: [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] ? Dann endet nicht der Radweg, sondern die Benutzungspflicht.

    Es würde vermutlich reichen, dem Journalisten/Pressesprecher einen Selbstversuch vorzuschlagen: Er geht in die Hocke oder setzt sich auf einen Bobbycar, und Du fährst mit einem SUV rückwärts auf ihn zu, bis er auf den Boden knallt. Einer seiner Kollegen auf dem Beifahrersitz kann dann ja darüber schreiben, ob man den Rammstoß »offenbar« nicht merkt.

    Echt jetzt?

    Es ist der Ärger vieler Auto- und Zweiradfahrer in den Großstädten Deutschlands: Zusteller-Trucks, die in zweiter Reihe parken und die Straßen damit blockieren.
    Nicht selten kommt es dabei zu Rückstaus oder gefährlichen Verkehrssituationen.
    Ist Zweite-Reihe-Parken überhaupt erlaubt?
    Wir fragten beim Paket-Riesen UPS nach. Martin Schillings, der seit elf Jahren für das Unternehmen arbeitet und auch schon in Köln unterwegs war, klärt uns auf.
    Die Antwort ist: ja! „Wir haben für viele Städte Ausnahmegenehmigungen“, sagt Schillings. Großstädte wie Köln und Berlin gehören dazu.

    Man wagt ja gar nicht zu fragen, was der Thering geraucht hat. Weil unter anderem ein Autodieb mit einem geklauten Taxi auf der Flucht vor der Polizei jemanden umbringt, wettert der gegen Fahrradstreifen?
    Was fordert der als nächstes? Vielleicht die Wiedereinführung der allgemeinen RWBP, falls jemand mit 160 Sachen auf der A7 gegen die Wand des Elbtunnels kracht?

    Nee, von oben nach unten verläuft die K 80. Die Gutenbergstraße kommt von rechts. Der Pedelec-Fahrer wollte also von rechts nach links. Auf der Fahrbahn hätte er "schnurgeradeaus" fahren können, aber stattdessen hat der den linksseitigen Radweg benutzt, der unter der von rechts kommenden Straße zu sehen ist. Da biegt er in die Kurve, dem Benzfahrer entgegen, ein und macht dann einen Haken um 90 Grad - und fährt dem Benz vor die Haube.
    Die Ecke ist so eng, dass "unangepasste Geschwindigkeit" jedes Tempo sein müsste, bei dem es ihm vom Rad haut. Er muss langsam fahren, um die Ecke zu erwischen. Wenn ihm dann der Benz reinhaut, ist es ein Unding, ihm zu hohe Geschwindigkeit vorzuwerfen.
    Wahrscheinlich behauptet der Benzfahrer als nächstes, der Pedelec-Fahrer habe den rechten Arm nicht draußen gehabt (sondern an der Bremse?)

    Ich würde Dir bei der einfacheren Denkweise zustimmen, wenn Du mir das entsprechende Pauschalurteil gestattest ;)

    Ich habe ja selber schon öfter darauf hingewiesen, dass viele Autofahrer denken, wenn sie rechts den Blinker setzen, dann dürfe rechts kein Radfahrer mehr »überholen«. Dass die Radfahrer Vorrang haben, kommt ihnen anscheinend gar nicht in den Sinn.

    Ich lese das so, dass der Pedelec-Fahrer geradeaus wollte ("überqueren" steht da, bezogen auf de K 80). Auf der Fahrbahn wäre es zu Null Konflikten mit dem 85-jährigen Benzfahrer gekommen, über den keine "Vermutungen" nach "ersten Ermittlungen" dahingehend geäußert wurden, dass er vielleicht zu schnell war, nicht aufgepasst hat oder so.

    Nein, Radfahrer haben am Kreisverkehr keine Vorfahrt, wenn es keinen Zebrastreifen gibt.

    Es ist auch einfach wieder pornös, was da an Kommentaren bei facebook, beim Artikel und bei den einschlägigen Gruppen auftaucht:


    Nein, Radfahrer haben am Kreisverkehr keine Vorfahrt, wenn es keinen Zebrastreifen gibt.

    Die Lösung des Rätsels findest Du hier:

    »zumal jetzt oft auch das Schild "Vorfahrt gewähren" im Kleinformat am Fuß und Radweg ist«

    Das ist dieser typische unzulässige Analogieschluss: »Sag ich doch, Radfahrer haben im Kreisverkehr keine Vorfahrt vor den Zufahrten! Damit die blöden Radfahrer das kapieren, haben die hier extra Schilder aufgestellt!« Und dort, wo keine Schilder stehen, hat man sie nur noch nicht aufgestellt.

    Wenn also die Behörden anfangen, den Vorrang / die Vorfahrt der Radler an einigen Stellen zu beseitigen, denken manche Autofahrer, dass es diese(n) allgemeine(n) Vorrang / Vorfahrt nicht gibt.

    Ähnliches Problem: Irgendwo werden die Riesenschilder »Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt« aufgestellt. Hier folgert das gemeine Autofahrerhirn andersherum: »Dann ist es also nur hier erlaubt und anderswo strikt verboten, denn sonst würden dort ja auch Schilder stehen«.

    »Diese können Privatgelände, Hafenbereiche, Flughafen- und Messegelände ... sein«

    Na, dann rollert mal schön im Flughafen durch die Terminals. Mal sehen, wie schnell Euch die Security vom Board holt.
    Oder im Supermarkt, mal eben vom Gemüsestand zu den Eiern rollern. Gibt bestimmt viel Rührei ...

    Ich hab' die Zeitung per Mail gefragt, ob auch gegen den Busfahrer wegen Nötigung ermittelt wird und mit welchem Seitenabstand er überholt hat.

    Und hier ist die Antwort:

    »Sehr geehrter Herr ...,
    diese Meldung haben wir so von der LPI Jena erhalten, am Inhalt wurde durch uns nichts verändert. Die genauen Umstände bezüglich des Mindestabstandes, des Hupens etc. können wir Ihnen deshalb leider nicht beantworten.
    Mit freundlichen Grüßen,
    xxx.yyy., Praktikantin«