Beiträge von Fahrbahnradler

    Er erklärte mir noch, ich sei ja »nur ein Radfahrer« und sei plötzlich auf seine Spur gewechselt. Anbei sieben Standfotos meiner Fahrlinie und seines Abstandes.

    Telefonische Reaktion des PK17: »Ihre Strafanzeige wird die Staatsanwaltschaft bestimmt einstellen. OWi mit 30 Euro für nicht ausreichenden Sicherheitsabstand geht natürlich klar. Können Sie uns bitte Ihre Film- und Tonaufnahme per CD zukommen lassen?«

    Thering:
    »Die zentrale Instanz zur Verfolgung der durch Radfahrer begangenen Verkehrsverstöße ist die Fahrradstaffel der Polizei Hamburg.«

    Ach? Andere Aufgaben hat sie nicht? The Hamburg Police Academy (wenn ich mal eben übersetzen darf) schreibt dazu;

    »Ziel und primäre Aufgabe der Fahrradstaffel ist die Verringerung von Unfällen mit Radfahrern. Durch zielgerichtete Maßnahmen, wie Rotlichtkontrollen, gegen das Befahren der falschen Radwegseite, gegen das Fehlverhalten beim Abbiegen von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrern, das Freihalten von Radwegen und die Ahndung von Seitenabstandsverstößen gehören unter anderem zum Aufgabengebiet der Fahrradstaffel.
    ...
    Weitere Einsatzaufgaben sind:

    • ...
    • Meldung von baulichen Mängeln an Radverkehrsanlagen an die zuständigen Ämter«

    Rein theoretisch hast Du Recht. Wenn jeder (Autopilot) sich an die Vorschriften hält, dann sieht ein ruhender Beobachter alle 2 Sekunden (oder alle 1,5 Sekunden, je nachdem was man da ansetzt) ein Auto an sich vorbeifahren, also hat man in 1 Stunde = 3.600 Sekunden 1.800 oder 2.400 Fahrzeuge bei diesen beiden Beispielen. Egal ob mit Tempo 30 oder Tempo 50.

    Aber um durch eine, sagen wir, 3 km lange Strecke durchzufahren, braucht der einzelne Autofahrer mit Tempo 30 oder Tempo 50 unterschiedlich lang. Nun definiere die Rechenmethode neu: Die Stoppuhr beginnt zu laufen, sobald das erste Auto einer Kolonne den Anfang dieses Streckenabschnittes erreicht. Sie wird angehalten, sobald das letzte Auto das Ende des Streckenabschnittes erreicht hat. Und schon hast Du die Zeitdauer, die das erste (oder letzte) Fahrzeug für die Gesamtstrecke braucht, in Deiner Rechnung drin.

    Anscheinend gibt es gerade einen ziemlich heftigen Autobild-Artikel, der gegen Radfahrer hetzt. Zumindest ist das Netz voll von Antworten darauf.
    Es hat nicht zufällig jemand einen Link zum Original?

    Oh, das erklärt meinen heutigen Zwischenfall mit einem Smart-Fahrer. Rothenbaumchaussee, überbreite Fahrspuren, rechts parken erlaubt. Der überholt mich mit 10 cm Abstand. An der Kreuzung vor dem Dammtorbahnhof hole ich ihn ein und frage, was das sollte. Bei laufender Kamera erklärt er mir, ich hätte doch ein schmales Fahrrad und solle Rücksicht nehmen und nicht auf »seiner« Fahrspur fahren.

    Eigentlich hat dieser Artikel einen ganz anderen Schwerpunkt, und dann zum Schluss kommt ein ganz besonderer Aspekt zur Sprache:


    Zitat von ND

    Hätte Cyrus Vance Jr. der Welt einen US-Präsident Trump durch die Verurteilung seiner Kinder ersparen können? Eine Recherche der Journalisten von »Pro Publica« hat den Staatsanwalt von Manhattan in Erklärungsnöte gebracht.


    ...
    Kritiker werfen dem erst vierten Staatsanwalt von Manhattan seit 1942 Nachlässigkeit bei der Verfolgung von Autofahrern zulasten von Fahrradfahrern und zu Tode gekommenen Fußgängern vor.

    Es geht um die sog. Brötchentaste. Damit man auch die 1-2 km zum Bäcker bequem mit dem Auto fahren kann, gibt es an Parkscheinautomaten eine Brötchentaste. 15 Minuten gratis parken. Sehr umstritten.

    Im Zuge der ausgleichenden Gerechtigkeit und im Interesse des Umweltschutzes hat ein Abgeordneter den »Brötchenfahrschein« für den ÖPNV gefordert.

    Lothar Müller (Linke) machte den entscheidenden Vorschlag: Durch die Brötchentaste würde man zusätzlichen Autoverkehr in den Städten generieren, argumentierte er. Das sei rückwärtsgerichtet und passe nicht in die heutige Zeit. „Wenn die Verwaltung schon Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, eine Viertelstunde umsonst beim Einkaufen zu parken, dann muss doch der Gerechtigkeit halber auch Menschen, die mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind, die Möglichkeit gegeben werden, kurz umsonst mit der Bahn zur nächsten Einkaufsstraße zum Brötchen kaufen zu fahren“, so Müller. – Quelle: ©2017

    Und hier das OLG Nürnberg:


    Gericht lässt Aufnahmen von Dashcams zu

    Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 13 U 851/17) hervor, auf das die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) verweist.
    Im verhandelten Fall fuhr ein Lkw auf der A5 von hinten in einen Pkw. Der Pkw-Fahrer behauptete, der Brummifahrer sei mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand gefahren. Als er verkehrsbedingt habe bremsen müssen, sei es so zu dem Unfall gekommen.
    Der Lkw-Fahrer aber widersprach seinem Unfallgegner. Dieser habe nämlich unvermittelt von der linken Spur auf die rechte hinübergezogen und dann ohne erkennbaren Grund gebremst. Der Unfall wäre so für den Lkw-Fahrer nicht zu vermeiden gewesen. Das könne er auch mit der Aufnahme einer Dashcam beweisen. Da der Pkw-Fahrer dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, ging der Fall vor Gericht.
    Das Oberlandesgericht Nürnberg war allerdings anderer Meinung und bestätigte damit auch die Entscheidung der Vorinstanz. Es ergeben sich keine Verletzungen der Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrers oder anderer Autofahrer. Die Aufnahmen richteten sich nämlich nicht gegen einzelne Personen, und die Fahrer von unbeteiligten Pkw waren auch nicht zu erkennen. Damit gelten für eine Dashcam auch nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung, so das Gericht. »Zumal Dashcams im Gegensatz zu fest installierten Videokameras nicht gekennzeichnet sein müssen«, erklärt Rechtsanwältin Ellen Bähr von der Deutschen Anwaltshotline.

    Bisher war solches Bildmaterial nur in strafrechtlichen Prozessen verwendet worden und nicht in zivilrechtlichen wie einem Autounfall. Doch gehe es hierbei nur um die Verwertung von relevanten Szenen zum Unfallhergang und nicht um deren Beurteilung. Die Aufnahmen stützten letztendlich die Version des Lkw-Fahrers.

    Und der ACE zum Zweiten - leider ohne Link. Es geht ums »Radfahren in der dunklen Jahreszeit«.

    Zitat (es geht um außerorts):

    »Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kam deshalb zu dem Ergebnis, dass es bei Geschwindigkeiten von mehr als 60 km/h nicht möglich ist, unauffällig gekleidete Radler rechtzeitig zu erkennen.«

    Und die Schlussfolgerung? Na?

    Nachts Tempo 60 auf Landstraßen wegen Sichtfahrgebot?

    Oh nein - sondern mehr Lametta an die Räder bzw. Warnweste an den Oberkörper.

    Herr, schmeiß meinem Autoclub Hirn vom Himmel:


    Da gibt es also ein »Straßenfest«, bei dem man fröhlich ohne Autos radeln kann. Motto: »Vorfahrt fürs Fahrrad«.

    Und dann der ACE:

    Gleichzeitig fiel den fleißigen Helfern auf, dass viele Radler bei der Jubiläums-Radveranstaltung ohne Helm unterwegs waren. Eine spontane stichprobenhafte Zählung an dem Raderlebnistag in Gründau-Lieblos im schönen Kinzigtal ergab ein erschreckendes Ergebnis. Von 1.634 innerhalb einer Stunde gezählten Fahrern waren 869 ohne Helm unterwegs - also, mehr als die Hälfte aller Radler.

    Interessant. Da hängt also am Mast [Zeichen 240] , während man daneben einen Radweg hingepinselt hat.

    Da gilt vor und teilweise hinter der Furt Linksverkehr - aber wenn man auf der Furt das nicht auch hinpinselt, dann fahren die Radler dort rechts (warum: am Mast hängt [Zusatzzeichen 1000-31] ).

    Hat man eigentlich in jede Grundstücksausfahrt temporäre Schilder gehängt: [Zeichen 138-10][Zusatzzeichen 1000-30] ?