Beiträge von Fahrbahnradler

    Und hier das OLG Nürnberg:


    Gericht lässt Aufnahmen von Dashcams zu

    Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 13 U 851/17) hervor, auf das die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) verweist.
    Im verhandelten Fall fuhr ein Lkw auf der A5 von hinten in einen Pkw. Der Pkw-Fahrer behauptete, der Brummifahrer sei mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand gefahren. Als er verkehrsbedingt habe bremsen müssen, sei es so zu dem Unfall gekommen.
    Der Lkw-Fahrer aber widersprach seinem Unfallgegner. Dieser habe nämlich unvermittelt von der linken Spur auf die rechte hinübergezogen und dann ohne erkennbaren Grund gebremst. Der Unfall wäre so für den Lkw-Fahrer nicht zu vermeiden gewesen. Das könne er auch mit der Aufnahme einer Dashcam beweisen. Da der Pkw-Fahrer dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, ging der Fall vor Gericht.
    Das Oberlandesgericht Nürnberg war allerdings anderer Meinung und bestätigte damit auch die Entscheidung der Vorinstanz. Es ergeben sich keine Verletzungen der Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrers oder anderer Autofahrer. Die Aufnahmen richteten sich nämlich nicht gegen einzelne Personen, und die Fahrer von unbeteiligten Pkw waren auch nicht zu erkennen. Damit gelten für eine Dashcam auch nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung, so das Gericht. »Zumal Dashcams im Gegensatz zu fest installierten Videokameras nicht gekennzeichnet sein müssen«, erklärt Rechtsanwältin Ellen Bähr von der Deutschen Anwaltshotline.

    Bisher war solches Bildmaterial nur in strafrechtlichen Prozessen verwendet worden und nicht in zivilrechtlichen wie einem Autounfall. Doch gehe es hierbei nur um die Verwertung von relevanten Szenen zum Unfallhergang und nicht um deren Beurteilung. Die Aufnahmen stützten letztendlich die Version des Lkw-Fahrers.

    Und der ACE zum Zweiten - leider ohne Link. Es geht ums »Radfahren in der dunklen Jahreszeit«.

    Zitat (es geht um außerorts):

    »Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kam deshalb zu dem Ergebnis, dass es bei Geschwindigkeiten von mehr als 60 km/h nicht möglich ist, unauffällig gekleidete Radler rechtzeitig zu erkennen.«

    Und die Schlussfolgerung? Na?

    Nachts Tempo 60 auf Landstraßen wegen Sichtfahrgebot?

    Oh nein - sondern mehr Lametta an die Räder bzw. Warnweste an den Oberkörper.

    Herr, schmeiß meinem Autoclub Hirn vom Himmel:


    Da gibt es also ein »Straßenfest«, bei dem man fröhlich ohne Autos radeln kann. Motto: »Vorfahrt fürs Fahrrad«.

    Und dann der ACE:

    Gleichzeitig fiel den fleißigen Helfern auf, dass viele Radler bei der Jubiläums-Radveranstaltung ohne Helm unterwegs waren. Eine spontane stichprobenhafte Zählung an dem Raderlebnistag in Gründau-Lieblos im schönen Kinzigtal ergab ein erschreckendes Ergebnis. Von 1.634 innerhalb einer Stunde gezählten Fahrern waren 869 ohne Helm unterwegs - also, mehr als die Hälfte aller Radler.

    Interessant. Da hängt also am Mast [Zeichen 240] , während man daneben einen Radweg hingepinselt hat.

    Da gilt vor und teilweise hinter der Furt Linksverkehr - aber wenn man auf der Furt das nicht auch hinpinselt, dann fahren die Radler dort rechts (warum: am Mast hängt [Zusatzzeichen 1000-31] ).

    Hat man eigentlich in jede Grundstücksausfahrt temporäre Schilder gehängt: [Zeichen 138-10][Zusatzzeichen 1000-30] ?

    Ich würde ja gerne mit dem "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" herumwedeln.

    Oder man sucht sich eine passende Gruppierung (Oppositionspartei aus der Bürgerschaft, Fahrradclub, Fußgängerverein ...) und lädt zu gemeinsamem Radeln ein. Spezielle Einladungen an diesen Schreiber vom Abendblatt, der Radwege so toll findet, und an die Polizeispitze.

    Schick, danke!

    (Auch wenn ich Schwierigkeiten habe, mich in eines dieser Milieus einzusortieren ...)

    Seltsam aber dieses hier:
    "In welchen Bereichen könnte die Politik Ihrer Meinung nach mehr für den Radverkehr tun?“
    (Seite 67 und 143).
    Obwohl an anderer Stelle die (zu) hohe Geschwindigkeit von Autos als ein Auslöser von Unsicherheit und Gefahr genannt ist, fehlt an dieser Stelle folgende Maßnahme:
    »Flächendeckend Tempo 30« oder zumindest: Durchsetzen von Tempolimits

    Sehe ich das richtig, dass hier auf beiden Seiten Zeichen 237 steht?
    links [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-31] und rechts [Zeichen 237]

    Ja selbstverständlich! Und das wird an gewissen Seitenstraßen auch signalisiert!

    Wenn ich richtig sehe, zieht sich das bis zur Poppenbütteler Hauptstraße, wo es abrupt endet - man darf also nicht mehr über die Furt, um links in diese Straße auf den rechtsseitigen Radweg einzubiegen.


    (Und in der nächsten Broschüre für Schüler erklärt die Verkehrswacht, wie gefährlich das Radeln auf der linken Seite ist ...)


    Blöd ist aber, dass der Herr nun nicht "in Berlin" hinten auf der Bank sitzt, sondern weiterhin fleißig in Hamburg Wahlkampf machen wird. Ok, seine dusseligen Statements zu PArkplätzen werden bald nicht mehr in den Regionalausschüssen von ihm vorgetragen - wohl aber wird er weiterhin Pressemitteilungen dazu verfassen und "seinen Wahlkreis" mit Parkplätzen zu halten versuchen...

    Dazu die Mottenpest von heute:

    Künftig versucht er also im Bundestag, seine Themen durchzusetzen. Alle 14 Tage ist Sitzungswoche in Berlin. Am Dienstag ist bereits die erste Fraktionssitzung. „Das geht alles ratzfatz“, sagt er. Am liebsten würde er auch im Bundestag wieder Verkehrspolitik machen. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe“, sagt er.

    Ganz aus Hamburg weg ist er mit dem neuen Amt jedoch nicht. Kreisvorsitzender und stellvertretender Landesvorsitzender wird er bleiben.
    – Quelle: ©2017

    Er kann gerne auf Bundesebene gegen »Busbeschleunigung« wettern - also gegen die Privilegien für Flixbus & Co ... :D