Ich finde es immer wieder bedauerlich, dass das Verbreiten von Lügen hierzulande legal ist. Dass ein »Lügenblatt« (Zitat aus den 1970ern) wie BILD sich dabei auch noch auf die Pressefreiheit berufen darf...
Beiträge von Fahrbahnradler
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Die Sendung war großartig und hat die wunden Punkte getroffen. Meine begeisterten (Ex-)Kolleginnen und Kollegen haben sich auch nicht daran gestört, dass die aktuelle UBK (Unternehmensbekleidung - um das Wort Uniform zu vermeiden) nicht hundertprozentig getroffen worden war.
Disclaimer: Der Verfasser dieses Kommentars ist Ko-Autor eines der im Faktencheck zitierten Werke.
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Nein, nein! Radfahrer haben sich in Fußgänger zu verwandeln und dann den dargestellten Eiertanz hinzulegen!
Aber was mache ich, wenn ich ein Velomobil fahre? Aussteigen und schieben? Geht auch ziehen?
Aber wenn Fußgänger für das Ignorieren einer roten Ampel nur 5 Euro blechen, während Radfahrer 60 Euro und einen Punkt aufgebrummt bekommen, dann können sie sich ja offenbar nicht in Fußgänger verwandeln ...

Herr, schmeiß Hirn auf unsere Verwaltung runter ...
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Das kleine Schild da drunter besagt doch, dass Radfahrer noch ein kleines Stück vorfahren, dann rechts rüber und dann wieder in Blickrichtung weiterfahren sollen.
Richtig?
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Malte, drei Vorschläge:
1. Extra3 - sollen die doch mal Gericht und Polizei befragen, wie man Ampeln ohne Gelb ansteuern soll, ohne eine OWi zu riskieren. Die können ja mal eine Fahrt filmen, wie sie Gerhart vorgeschlagen hat.
2. Hamburger Politik: Ausstattung aller Fahrradampeln mit Gelblicht - ansonsten Aufhebung sämtlicher Benutzungspflichten. Begründung: Man kann nicht wissen, ob nach grün gleich rot kommt oder 3-4 Sekunden Puffer dazwischen sind.
3. Bundespolitik, Änderung StVO: Ampeln, die für Radfahrer gelten, MÜSSEN gelb haben. (Nebeneffekt: Kombi-Streuscheiben in Fußgängerampeln wären out.)
Ach, und übrigens, wie ist es denn mit den Fußgängern: Wenn die Ampel von grün auf rot schaltet, während ich gerade den Schritt auf die Fahrbahn mache? Ich darf dann ja durchmarschieren. Na also ...
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rotlichtradelnder Richter an Kombistreuscheibe
und auch im Recht für Radfahrer von Kettler finde ich ad hoc nur allgemeines wie "man muss in der Verhandlung überzeugen".
hmmm
edit: selbst im verkehrsportal, wo auch so ein renitenter Radfahrer unterwegs gewesen zu sein scheint ...

jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.
ZitatDie Amtsrichterin machte ihren Kollegen vom Landgericht nun aufmerksam, dass er jederzeit seine Fahrweise darauf einstellen müsse, dass er noch rechtzeitig vor einer roten Ampel anhalten könne. Das mochte der Betroffene nicht akzeptieren, denn »vorausschauend fahren hilft bei solchen Ampeln nicht«. Für einen Radler sei eine solche Ampelschaltung eben problematisch.
Nach dieser Argumentation hielt die Amtsrichterin sogar einen »vorsätzlichen Verstoß« für denkbar.
»Waaaaas? Sie zweifeln daran, dass der Staat immer Recht hat? Doppelte Strafe!«
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Was ist richtig - was ist falsch:
München hat ca. 1,5Mio Einwohner, die 2 Milliarden beziehen sich auf 15 Jahre, das wären dann so um die 90 Euro pro Einwohner und Jahr für den Ausbau einer einzigen Straße. Wohlgemerkt Ausbau: Davor war der Autobahnring "A99" bereits 2- bis 3-spurig pro Fahrtrichtung, das Verkehrsleitsystem konnte teilweise die Standspur als vierte Spur freischalten. Teil der A99 sind auch 2 riesige Tunnels - der eine fast 2km lang.
Wenn ich dazu kurz zitieren darf:
»Das Auto ist "industriepolitisch die Halsschlagader von Deutschland und Bayern"«
Markus Söder
https://www.br.de/nachrichten/wi…bayerns,RH6Hy9Q
Was nützt einem die Halsschlagader, wenn man kein Hirn hat?
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Die Auto-Fahrbahn ist ein Straßenteil, den es nicht gibt. Und der Wolpertinger ist ein Tier in Bayern, das es nicht gibt. Daher die Verwandtschaft.
Der Wolpertinger hat aber sogar ein eigenes Museum: https://www.welt.de/regionales/mue…und-Pfeife.html
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Die "Letzte Meldung" auf der Titelseite des städtischen Käseblatts trieft auch nur so vor "Selber Schuld!"...

Ich hatte jenes Käseblatt vor fast 1,5 Jahren auf das Thema hingewiesen. Man hielt es für so unwichtig, dass man sich erst gar nicht bei mir meldete.
Ich lese dort, er habe »auf der Straße« gelegen und sei »von zufällig vorbeikommenden Autofahrern« gefunden worden. Die können also nicht mal unfallfrei eine Polizei-PM abschreiben.
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Ich hatte heute viel Spaß im Schnee. Am Beginn des "Forstwirtschaftswegs" habe ich ein neu angebrachtes Zusatzzeichen entdeckt:
Nein! Doch? Oooooh!
Man hätte da auch ein Schild mit einem ausgestreckten Mittelfinger drauf hinhängen können; wäre wenigstens ehrlich gewesen.
Auf die geräumte und gestreute Straße darf man aber natürlich immer noch nicht:Weise doch mal die Behörde darauf hin, dass das Bereiten eines unvorhergesehenen Hindernisses für ein Fahrzeug (Ast im Weg) vom Landgericht Dortmund als Mordversuch gewertet und mit sieben Jahren Haft bestraft wurde. Frage sie, mit welchen Strafen sie rechnen, wenn ein Radfahrer auf dem Weg ohne Winterdienst mehr erleidet als das Opfer aus dem verhandelten Fall (Schock).
Spoiler: Das Opfer saß in einer tonnenschweren Blechkiste mit Airbags und allem Drum und Dran.
Spoiler 2: Der Täter im verhandelten Fall handelte möglicherweise im Suff, vermutlich im Affekt. Nicht planmäßig-gezielt mit monatelanger Vorbereitung trotz Versuch der Abwehr.
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Ein langes Interview mit der Hamburger Radverkehrskoordinatorin Kirsten Pfaue: „Wir wollen einen Wandel, keinen Umsturz“
Darüber muss ich erstmal nachdenken.
ZitatFrage: Und was machen Sie auf Strecken, wo die Situation zu schlecht ist, um auf einem Radweg zu fahren?
Pfaue: Ich bin natürlich eine routinierte Radfahrerin, deswegen stresst es mich nicht so sehr auf der Straße zu fahren.Über das letzte Substantiv dieses Satzes hätte Frau Pfaue erstmal nachdenken sollen.
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* Räusper * Kann man sich in Stade mit der Begleichung von Steuernachforderungen oder Bußgeldern auch 22 Jahre Zeit lassen?
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Was ist eigentlich im
TrinkwasserBier des KVR? -
Ich geh mal davon aus das Radler auch mit dem Blinkdings weiterhin "übersehen" werden.
Mal nebenbei, ohne jetzt alle LKW-Fahrer über einen Kamm scheren zu wollen - auf Autobahnraststätten bin ich mehrfach Ohrenzeuge geworden wie sich LKW-Fahrer sich darüber amüsiert haben wiel sie ein (Licht)Hupkonzert ausgelöst haben weil sie trotz überholender Fahrzeuge zum Überholen ausgeschert sind. "Was soll uns schon passieren im LKW, die bremsen schon, hahaha". Ich bin geneigt dieses Verhalten auch auf den Umgang mit Radlern zu übertragen.
... zumal ja Polizei, Versicherer und Medien immer wieder den Radfahrern einbläuen, dass sie die (alleinige) Verantwortung hätten ...
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Bußgelder erhöhen wäre eine Möglichkeit, aber das ist ja nicht mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar...
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte ...
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Könnte klappen mit dem Mitkommen

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Hier war die Kante am gemeinsamen Geh- und Radweg nach der Fahrbahnsanierung 4-5cm hoch. Als "Verbesserung" hat man dann einfach die Kante vorne etwas abgeschliffen. Rumpelt wie Sau.
Wenn man diese Maße zur »Höhe« des Reifens (also Abstand Felge-Lauffläche) in Beziehung setzt: wie hoch wäre das dann bei einem Pkw? 20 bis 30 cm?
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Da drin: "Hiervon missachteten 239 Fahrzeugführer und 12 Fahrradfahrer das Rotlicht."

Radfahrer sind auch Fahrzeugführer. Richtig wäre "239 Kraftfahrzeugführer und 12 Fahrradfahrer" oder "151 Fahrzeugführer, davon 12 Fahrradfahrer".
Immerhin die Zahlen zeigen mal deutlich, das Radfahrer fahren immer bei Rot so nicht stimmt.
Na ja, da steht ja nicht, wie viele Radfahrer überhaupt vorbeikamen. Vielleicht waren es ja nur 13 bis 15 ...

Aber mal ernsthaft: ableiten kann man, dass Rotlichtverstöße bei Autofahrern viel häufiger vorkommen.
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Nachts sind die Autobahnen auch tatsächlich frei, da dürfte man den Schnitt von 180km/h halten können. Wenn man sich die Baustellen wegdenkt.
Keine LKWs unterwegs?
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Hervorragendes Schreiben.
Ändern würde ich ein Wort im vorletzten Absatz: aus »... könnte, welche motorisierte ...« würde ich »... könnte, die motorisierte ...« machen, denn beim ersten Lesen wird man »welche« eher als Interrogativpronomen auffassen, bevor man merkt, dass es als Relativpronomen dienen soll.
Außerdem würde ich im letzten Absatz im ersten Satz durchaus die »motorisierten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer« nach »viele« einsetzen und alle drei Beispiele gleich einleiten, du hast beim dritten das »dass« weggelassen. Also:
- dass viele immer noch nicht wissen, ...
- dass der mehrfach gerichtlich definierte ...
- und dass ca. nur die Hälfte beim Rechtsabbieger
Und »bei Kindern oder einer Geschwindigkeit« - denn eine der beiden Bedingungen reicht für die Erhöhung auf 2m.
Frage nebenbei: Hatten Fahrräder jemals hinten einen »Scheinwerfer«? Gemeint ist doch wohl das Rücklicht, dieses matt funzelnde Birnchen. Ich glaube, die Polizei würde auch in Norderstedt eingreifen, wenn ich hinten eine Leuchtquelle derselben Intensität wie vorne montiere ...
Vergleiche beim Auto: Bremsleuchte, Rückleuchte, Blinkleuchte, Nebelschlussleuchte - aber Rückfahrscheinwerfer. Der Unterschied bei Zweck und Helligkeit bestimmt den Unterschied der Wortwahl.