Ich hatte heute viel Spaß im Schnee. Am Beginn des "Forstwirtschaftswegs" habe ich ein neu angebrachtes Zusatzzeichen entdeckt:
Nein! Doch? Oooooh!
Man hätte da auch ein Schild mit einem ausgestreckten Mittelfinger drauf hinhängen können; wäre wenigstens ehrlich gewesen.
Auf die geräumte und gestreute Straße darf man aber natürlich immer noch nicht:
Weise doch mal die Behörde darauf hin, dass das Bereiten eines unvorhergesehenen Hindernisses für ein Fahrzeug (Ast im Weg) vom Landgericht Dortmund als Mordversuch gewertet und mit sieben Jahren Haft bestraft wurde. Frage sie, mit welchen Strafen sie rechnen, wenn ein Radfahrer auf dem Weg ohne Winterdienst mehr erleidet als das Opfer aus dem verhandelten Fall (Schock).
Spoiler: Das Opfer saß in einer tonnenschweren Blechkiste mit Airbags und allem Drum und Dran.
Spoiler 2: Der Täter im verhandelten Fall handelte möglicherweise im Suff, vermutlich im Affekt. Nicht planmäßig-gezielt mit monatelanger Vorbereitung trotz Versuch der Abwehr.