Das heißt also, bedingter Vorsatz "Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen." reicht für die Verurteilung zum Mord.
Ich hoffe das Urteil wirkt sich dann auch noch auf die Raser aus Berlin aus, so dass die ebenfalls rechtskräftig wegen Mordes verurteilt werden.
Wobei der nicht aus Jux und Dollerei (= zum Angeben) gerast ist, sondern um sich der Entdeckung nach Begehung einer anderen Straftat zu entziehen.
Zitat von § 211 Absatz 2 StGB»Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.«
Das heißt, das Verdecken lag vor, es musste nur noch geklärt werden, ob auch das »um zu« vorlag, weil er ja nicht beschlossen hatte, genau diesen Menschen zu töten. Also der »bedingte Vorsatz«.
Bei den Protz-Rasern muss ja was anderes genommen werden: niedrige Beweggründe?