Beiträge von Fahrbahnradler

    Maisach hat seit Freitag auch welche auf der Hauptstraße, muss morgen mal einen Meterstab mitnehmen.

    Richtung Westen gehts, da sind kaum Parkplätze, Richtung Osten sind fast die ganze Straße entlang auf dem Seitenstreifen Parkplätze makiert/beschildert.

    Als ich heute morgen das erste mal Richtung Westen unterwegs war, hätte ich ein Super Bild schießen können:

    Auto steht mit offener Fahrertür da, die endet genau über der Strichmarkierung.

    Also wieder etwas getan für die Sicherheit der Radfahrer.

    Ja - die Breite der Dooringzone wurde markiert. Daher "Schutzstreifen". <X

    https://rp-online.de/nrw/staedte/xa…zt_aid-52273563

    Na klar, die tief stehende Sonne war schuld. Kann ja keiner damit rechnen, dass ein Radfahrer auf einem Radweg unterwegs ist. :cursing:

    Vor allem, wenn die Einmündung so gestaltet ist, dass der Autofahrer dank einer großzügigen Aufrundung mit wahrscheinlich 60 Sachen einbiegen kann, "wenn keiner kommt". Da wird dann eben nicht vor der Radfurt gebremst ...

    Komisch nur: Unfallzeitpunkt 18:47, da steht die Sonne im Westen. Der Radfahrer kommt aus Südsüdost.

    Aber immerhin: Die Zeitung schreibt "nach eigenen Angaben" und nicht "nach Erkenntnissen der Polizei".

    Zitat

    Wie die Polizei berichtet, ereignete sich der Unfall gegen 18.47 Uhr an der Einmündung Gelderner Straße/Alpener Straße in Sonsbeck. Demnach befuhr ein 31-jähriger Mann aus Sonsbeck mit seinem Pkw die Alpener Straße in Fahrtrichtung Sonsbeck. An der Einmündung Gelderner Straße bog er nach rechts ab, um seine Fahrt in Richtung Sonsbeck fortzusetzen.

    Nach eigenen Angaben wurde er durch die tief stehende Sonne geblendet und sah nicht, dass ein 29-jähriger Mann aus Geldern mit seinem Fahrrad den Radweg der Gelderner Straße benutzte und seine Fahrt geradeaus fortsetzen wollte. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß, wodurch der Radfahrer zu Fall kam.

    Auf die eindeutige Klarstellung habe ich ja schon hingewiesen.

    Aber auch die StVO ist relativ eindeutig, wenn man es erkennen will:

    Der zweite Satzteil "Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren" kann ein eigenständiger Satz sein. Wäre es anders gedacht und hätte das "Wenn nötig" auch für diesen gelten sollen, wäre er nicht mit Semikolon noch mal extra abgetrennt worden, sondern stattdessen mit dem ersten Teil verbunden worden:

    "Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten und darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

    So steht es aber nicht dort ...

    Jetzt komme ich als Linguist und Nichtjurist und sage:

    "Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten und darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

    wäre nicht sinnhaltig, weil man nicht gleichzeitig warten und mit Schrittgeschwindigkeit fahren kann.

    Vergleiche: "Wenn die Fußgängerampel Rot zeigt, müssen zu Fuß Gehende warten und die Straße mit hochgehaltener Hand überqueren".

    Was der Verordnungsgeber vermutlich ausdrücken wollte, ist:

    - Fußgänger sind die Kings and Queens of the Trottoir. Auf dem Fahrrad muss man ihren absoluten Vorrang beachten, also: Vorbeifahrt nur, wenn möglich und dann mit Schrittgeschwindigkeit. Wenn Vorbeifahrt nicht möglich, dann anhalten und hoffen, dass sie gnädig sind und irgendwann das Fahrrad mit Mensch drauf/daneben vorbeilassen.

    Ich schreibe das mal so locker, weil ich immer wieder (auch als eiliger Fußgänger in ÖPNV-Stationen) andere Fußgänger erlebe, die es allein oder zu zweit schaffen, auf einem 4 bis 7 Meter breiten Streifen (Unterführung, Durchgang, Treppe) die "Räume so dichtzumachen", wie es sich der HSV von seinen Verteidigern erhofft hätte - anstatt an der Seite zu gehen und von vornherein Platz zu machen.

    Der Trassenvergleich von Yeti ist doch sehr schön: Wenn niemand wollte, dass auf der öffentlichen Straße bei freier Piste der Kfz-Verkehr Schrittgeschwindigkeit einhält, sondern lediglich § 3 Absatz 1 StVO beachten muss, dann kann auch niemand, der bei Verstand ist, gewollt haben, dass auf der Nebentrasse in Finkenwerder oder den vielen Bundesstraßen-Nebentrassen, die zwischen Leitplanke und Acker mit [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert sind, bei freier Trasse auf dem Rad nur in Schrittgeschwindigkeit getorkelt wird.

    Anders ist es natürlich, wenn die mit [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1022-10] beschilderte Trasse ein innerstädtisches Trottoir ist, alle 10 Meter ein Hauseingang, dazu Bäume, Hunde, Mülltonnen, Außengastronomie und sonstwas.

    Wenn man aber anerkennen muss, dass eine Trasse in freier Natur sich zu einem innerstädtischen Trottoir ungefähr so verhält wie eine Autobahn zu einer Tempo-30-Zone, dann muss man auch anerkennen, dass dieses "Wenn nötig, ..." sich auch auf die gefahrene Geschwindigkeit bezieht.

    Da stöber ich noch ein bisschen zum Thema herum und finde noch ein schönes Schmankerl

    CDU Süd Pankow

    Alles klar, danke für den Service, CDU Pankow!

    Ohauaha:

    Zitat

    Wir sprechen uns für eine diskriminierungsfreie und gleichrangige Verkehrsplanung unter Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmer aus!

    Jau! MIV, ÖPNV, Fahrradverkehr und Fußverkehr sollten bei der Aufteilung des Straßenquerschnitts von Karl-Marx-Allee, Kaiserdamm und Heerstraße gleichrangig behandelt werden!

    Und dann wären da noch das hier https://www.google.de/maps/@52.47514…!7i13312!8i6656

    und das hier: https://www.google.de/maps/@52.46609…!7i13312!8i6656

    Wow, das ging aber schnell mit der Reaktion auf Scheuers Rücknahme ...

    Nach Einführung der verschärften Sanktionen hatte ich (als Autofahrer) den Eindruck, dass das Tempo sich im Hamburger Stadtverkehr deutlich verlangsamt hat - von "Tacho 60-65" auf "Tacho 50-55". "Deutlich" im Sinne von "vorher bis zu +15 km/h, nachher nur noch ein Drittel +".

    Als Radfahrer habe ich deutlich größere Überholabstände registriert.

    Und heute, kurz nach massiv verbreiteter Rücknahme, meinen zwei Berufkskraftfahrer binnen 35 Minuten, mir zeigen zu müssen, was ein Zwölftonner ist. Leider keine Kamera und keine Zeugen, daher Anrufe bei den Firmen.

    Firma S...x (Wäscherei auf dem Ochsenzoll-Gelände): LKW steht an der Kreuzung hinter mir an der roten Ampel, das Gaspedal zuckt. Wir biegen beide rechts in die Tangstedter Landstraße nach Süden ab. Nach etwa 30 Metern hat er mich eingeholt (Kunststück, ich war mit Hänger unterwegs). Er hält sich neben mir und brüllt durch die offene Scheibe "Raaadweeeg". Ich fahre nicht etwa runter, sondern kommuniziere in hörbarer Lautstärke "Faaaahrbaaahn" zurück. Er gibt Gas und zieht gleichzeitig nach rechts. Also musste ich bremsen, um nicht vom Kastenaufbau erwischt zu werden. Auf den Parkstreifen gefahren und PK 34 angerufen: "Könnten Sie mal kurz vor die Tür gehen, der LKW mit Kennzeichen ... fährt in Ihre Richtung, ...". Gegenfrage: "Haben Sie Zeugen?" Nein, und auch keine Zeit vorbeizufahren. Also Firm S...x angerufen. Firma bittet vorsorglich um Entschuldigung und will mit Fahrer reden.

    Rückfahrt: Anhänger ist voll, der Neubergerweg ist topfeben, der nicht benutzungspflichtige Radweg rechts ist von Schulterparkern blockiert, außerdem will ich links in meine Garage abbiegen. Das sind drei Gründe für die Wahl der ersten Option der StVO für den Fahrzeugverkehr ;)

    Ein Gerüstbauer sieht das anders und überholt mich mit 30 cm Abstand, ehe er mit seinem LKW in die Eisen gehen muss, weil er an den Schulterparkern wegen Gegenverkehr nicht vorbeikommt. Firma angerufen (auch in der Nachbarschaft), ... weiter wie oben, nur ohne Anruf bei PK 34.

    Und dazwischen auf der Tangstedter noch ein Lieferwägelchen mit Anhänger samt Minibagger obendrauf, der sich über den eng überholten Fahrbahnradler offenbar dermaßen echauffierte, dass er beinahe einem 500er (Fiat, nicht Benz) gerammt hätte, der vor ihm auf Parkplatzsuche war ...

    In der VwV-StVO steht, dass Radwege "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" sind. Darin steht nicht, dass es ausschließlich für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen sind.

    Und genau da muss man mal die Germanisten und Hermeneutikerinnen ranlassen.

    Denn auf einem per Blauschild [Zeichen 237][Zeichen 241-30]ausgewiesenen Streifen haben außer Radfahrern keine anderen Verkehrsteilnehmer etwas zu suchen. Also liegt hier eine Übereinstimmung mit "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" vor.

    Bei [Zeichen 239]handelt es sich um "für den Fußverkehr vorgesehene Verkehrsflächen".

    Was sind jetzt [Zeichen 240] sowie [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]? Müsste man das als "für den Rad- und Fußverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" bezeichnen? Gibt es diese Bezeichnung irgendwo im Regelwerk? Wenn ja - was folgt daraus? Wenn nein - was folgt daraus?

    Anders gefragt: ist auf einer "für den X-Verkehr vorgesehenen Fläche" jeder andere Verkehr per definitionem verboten oder ist er bei Aufstellung von Zusatzschildern erlaubt (Fahrradstraße!!!) oder ist er immer erlaubt (radelnde Kinder bis zum 10. Geburtstag auf [Zeichen 239])?

    Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    ist der Zebrastreifen wirklich schräg aufgepinselt?

    Und die Führung des Radweges ist doch wohl nur zu dem Zweck so angelegt, damit kein Radfahrer bremsen muss, wenn jemand auf dem Zebra von links kommt, denn zwischen Bordstein und Radweg ist genug Platz zum Warten und Gewähren des Vorrangs der Radfahrer ...

    Und ansonsten hätte man ja auch auf dem Radweg einen Zebrastreifen eingebaut.

    ^^