Guten Tag,
in meiner Nachbarschaft hat am 20.10. ein Autofahrer eine Radfahrerin schwer verletzt. Sie schreiben dazu:
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand bog ein 82-Jähriger mit seinem Pkw Nissan Maxima QX aus dem Wördenmoorweg kommend bei Grünlicht nach links in die Langenhorner Chaussee ab und fuhr beim Abbiegevorgang die Fahrradfahrerin an, welche ebenfalls bei Grünlicht (fahrender Weise) die dortige Fußgängerfurt überquerte.
Durch Verwendung des Begriffs „Fußgängerfurt“ erwecken Sie den Eindruck, als hätte die Radfahrerin dort nicht fahren dürfen; diesen Eindruck verstärken Sie noch durch den Zusatz „fahrender Weise". Es ist damit zu rechnen, dass bei entsprechender Berichterstattung in den Medien zahlreiche Kommentatoren in Foren deswegen der Radfahrerin eine (Teil-)Schuld anlasten und den Unfall zum Anlass nehmen werden, über „Kampfradler“ herzuziehen.
Die betreffende Furt hat aber auf beiden Seiten unter dem Fußgängersymbol auch ein Radsymbol in der Streuscheibe.
Es handelte sich also nicht um eine „Fußgängerfurt“, sondern um eine Furt für Fußgänger und Radfahrer. Die Radfahrerin durfte dort fahren, weshalb auch der als Vorwurf wirkende Zusatz „fahrender Weise“ in Ihrer Meldung deplatziert ist.
Im Interesse eines besseren Miteinander auf den Straßen bitte ich Sie, diese beiden Fehler in Ihrer Meldung zu korrigieren und dies auch den Medien mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen