Beiträge von Fahrbahnradler
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Da kommt mir "Faust I" in den Sinn: "Grau, teurer Freund, ist alle Theorie."
Wenn ich auf einem zweispurigen Kreisel innen fahre und bei X raus will, soll ich also bis X-1 innen fahren und dann nach außen wechseln? Leider fahren aber bei X-1 Autos in den Kreisel, die entweder auch bei X rauswollen oder aber erst bei X+1.
Beispiel: Kreisel Ochsenzoll.
https://www.google.de/maps/@53.68247…m/data=!3m1!1e3
Hauptverkehrsrichtung im Kreisverkehr ist Ost-West, weil Nord-Süd im Tunnel drunter durch führt. Wer von Ost nach West will, bleibt tunlichst auf der Außenbahn. Wer zwischen Ost und Nord nach innen wechselt, schafft es normalerweise nicht, im Westen rauszukommen, weil auf der Außenbahn die Autoschlange nahezu lückenlos ist. Ich hatte mal so einen Schlaumeier schräg vor mir (hinter mir reingefahren, mit Vollgas auf die Innenbahn ...), der prompt eine Ehrenrunde drehen musste, weil er nicht am Lkw vorbeikam.
Wenn ich von Osten komme und nach Süden will, weiß ich, dass von Westen eine endlose Schlange kommt. Meine einzige Chance, die Ausfahrt nach Süden zu erwischen, besteht also darin, schon so weit vor der Westeinfahrt außen zu sein, dass keiner der dortigen Fahrer auf die Idee kommt, vor/neben mir in den Kreisel zu fahren.
Die Innenspur ist im Grunde nur Deko. (Und für die Lastzüge / Sattelschlepper.)
Wir legen noch ein paar Schippen drauf:
https://www.google.de/maps/@53.55913…m/data=!3m1!1e3
https://www.google.de/maps/@52.51450…m/data=!3m1!1e3
https://www.google.de/maps/@40.46635…m/data=!3m1!1e3
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Und dann haben wir noch einen fürsorglichen Schuldirektor. Um Kinder vor Unbill zu bewahren, droht er die Konfiszierung von Elterntaxis an, die bis direkt vor die Schule fahren ... oh wait ...!
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Das böse Trafohäuschen ... zieht plötzlich eine Binde über die Augen des Autofahrers ...
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Vielmehr dominieren der Regel die Autos das Verkehrsgeschehen.
Autos dominieren das Verkehrsgeschehen, wenn sie auf zwei bis acht Spuren innerstädtisch dahinbrettern können, weil man die Störenfriede per
und Konsorten aus dem Weg geräumt hat. Radwege zementieren im wahrsten Sinne des Wortes diese Dominanz. -
auf jegliche Form von Fahrradverkehrsinfrastruktur grundsätzlich zu verzichten
Die beste Form von Fahrradverkehrsinfrastruktur habe ich bei den Cyclassics und der alljährlichen Fahrradsternfahrt erlebt: Was für ein erhebendes Gefühl, auf einer 12 Meter breiten Fahrbahn zusammen mit vielen anderen Radfahrern dahinfahren zu können. Endlich mal glatter Asphalt ohne Scherben und Mülltonnen, aber dafür mit eindeutiger Erkennbarkeit, wo es lang geht.
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https://www.tagesspiegel.de/berlin/radfahr…t/26208978.html
90 Tagessätze scheint sich als "Standard" durchzusetzen.
Was ist denn das hier für eine Unverschämtheit?
ZitatDie Staatsanwältin plädierte auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 35 Euro. Eine Mitverantwortung der Radfahrerin sei nicht auszuschließen.
Das Gericht entschied auf eine Strafe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro). „Die Möglichkeit, die Radfahrerin zu sehen, war gegeben“, so der Vorsitzende Richter. U. sei „für einen kurzen Moment unaufmerksam“ gewesen. Es sei allerdings „wieder so ein Fall“, bei dem beide – der Lkw-Fahrer und auch die Radfahrerin – den Unfall hätten vermeiden können.
Wenn ein Verteidiger so was sagt, kann ich es prozesstaktisch ja noch verstehen, auch wenn es menschlich eine Sauerei ist, dem verstorbenen Unfallopfer eine (Teil-)Schuld in die Schuhe zu schieben - die kann sich nicht mehr wehren. Aber die Staatsanwältin!!!
Und wie (außer: zuhause bleiben; nicht am Verkehr teilnehmen) hätte laut Richter die Getötete das Geschehen vermeiden können?
(Wurde vielleicht auch mal die Ortslage thematisiert? Rechtsseitiger Radweg, Ampelschaltung? Hätte also auch die Stadt Berlin den Unfall vermeiden können?)
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Aber das Vorfahrtrecht gilt für die gesamte Straße, nicht nur für die Fahrbahn. Und irgendwo hat man ja auch 5 Meter als Abstand genommen, bis zu dem der Radwege zur Straße gehört und nicht etwa einen eigenständigen Sonderweg darstellt.
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Der Radweg gehört ja erkennbar noch zum Kreisverkehr

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Zitat
Moin!
Mit Verblüffung lese ich Ihen Artikel. Ist Ihnen gar nicht bekannt, dass auch in Deutschland Radfahrer im Kreisverkehr Vorfahrt haben - auch dann, wenn ein Radweg dem Verlauf des Kreisels folgt? Übrigens müssen die Radfahrer bei der Einfahrt natürlich auch den Radlern Vorfahrt gewähren, die auf dem Radkreisel unterwegs sind, und sowohl ein- als auch ausfahrende Radfahrer müssen am Zebrastreifen den Fußgängern Vorrang gewähren - daher kann keine Rede davon sein, dass Radfahrer „ohne Stopp ein- und ausfahren" können. Das ist auf dem Luftbild aus Cambridge sehr deutlich sichtbar.
Ich hoffe, Sie korrigieren Ihren Artikel.
Beste Grüße von einem Führerscheininhaber
Ich kann bei sowas ja nicht an mich halten ...
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Es verbleiben eigentlich nur die Situationen, in denen ein einzelnes
mit einer "30" drin am rechten Fahrbahnrand steht, aber ein LKW auf dem Parkstreifen es komplett verdeckt. -
Hmmmm ... ich gebe zu bedenken, dass Umwege für Autofahrer leichter sind als für Radfahrer (eine Minute länger den Fuß auf dem Gaspedal ruhen lassen versus fünf Minuten strampeln).
Deswegen gibt es einige Ecken, an denen Autofahrer »außen rum« müssen, während Radfahrer »mitten durch« dürfen: für Hamburg nenne ich mal das Alstertal, das Wandse-/Eilbektal, den Stadtpark, das Niendorfer Gehege ... aber man könnte auch die vielen Schleichwege ergänzen, die zum Beispiel aus einem nur durch eine von einer Seite aus zugänglichen Ringstraße erschlossenen Gewerbegebiet zur benachbarten Straße führen (in meiner Gegend: Lademannbogen, Oehleckerring, Tarpenring; oder: die Durchfahrtmöglichkeit von der Einmündung Oddernskamp in die Julius-Vosseler-Straße in die Döhrnstraße) ... und im Grunde ja auch die in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen oder die durch Diagonalpoller nur für den Autoverkehr gesperrten Kreuzungen.
Das sind für mich keine Streckenführungen »zweiter Wahl«.
Zweite Wahl ist für mich hingegen, wenn Velorouten im Zickzack durch die Pampa, über unbeleuchtete Wege und durch enge Sträßchen geführt werden, wo jedes entgegenkommende Auto ein Problem ist.
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Ich prophezeie mal: Der Autoverkehr, der aus der Caffamacherreihe kommend rechts in den Dammtorwall oder den Gorch-Fock-Wall abbiegen will, wird nach dem Ende der Plastikspaliere exakt geradeaus fahren, weil er damit perfekt in die Rechtsabbiegespur kommt - ohne Rücksicht auf diese komischen Radfahrer.
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Verstehe ich den Text der Fragen richtig, dass die Grünen für angeordnetes Geisterradeln sind und es schrecklich finden, wenn (Zwangs-)Geisterradeln untersagt wird?
Die Antworten sind ja zum Einrahmen:
Zitat1. Hält die Landesregierung es für zulässig, bei beidseitigen Zweirichtungsradwegen die Benutzungspflicht nur auf einer Straßenseite vorzugeben und auf der anderen Straßenseite lediglich ein Benutzungsrecht einzuräumen (durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“), wenn also zur Wahl gestellt wird, welche Straßenseite benutzt werden kann? Wenn nein, wieso nicht?
Nein. Bereits vom Wortlaut her bedeutet eine Benutzungspflicht, dass diese befolgt werden muss und demgemäß kein Wahlrecht besteht. Wenn also eine Benutzungspflicht auf einem Radweg durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 auf einer Seite angeordnet wurde, dann müssen Radfahrerinnen und Radfahrer in ihrer jeweiligen Fahrtrichtung diese Seite des Radweges nutzen. Wenn sie das auf der anderen Seite angeordnete Benutzungsrecht in Anspruch nehmen wollen würden, dann könnten sie dies nur, wenn sie gleichzeitig gegen die Benutzungspflicht auf der anderen Seite verstoßen würden. Mit einer solchen Anordnung würde daher ein bußgeldbewehrter Verstoß geradezu provoziert.
ZitatZweirichtungsradwege mit Benutzungspflicht sind nur dann rechtmäßig angeordnet, wenn zwei Fahrbahnen vorhanden sind. ...
Sollten keine zwei Fahrbahnen vorliegen, ist die beidseitige Radwegebenutzungspflicht rechtswidrig.
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Ein Beispiel: nasse Landstraße/Autobahn. Der Typ mit Breitreifen erlebt bei 60 km/h Aquaplaning, aber der Typ mit einem historischen Fiat 500 und "Teerfräsern" hat bei 70 km/h keine Schwierigkeiten. Da verliert der Begriff "zulässige Höchstgeschwindigkeit" jeden Sinn. Der Breitbereifte war mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs, das Fiatle nicht.
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Ich wette, dass 100,0 % aller Auto-, Motorrad- und Radfahrer sowie Fußgänger unter »zulässiger Höchstgeschwindigkeit« das verstehen, was auf dem Schild steht bzw. was man mit »Ortschaft 50, Landstraße 100« im Kopf hat.
Wenn man wegen Nebel, Aquaplaning oder spielender Kinder usw. langsamer zu fahren hat (Absatz 1 sowie 2a), redet man von einer Anpassung an die individuelle Situation. Das ist aber keine starre »zulässige Höchstgeschwindigkeit«.
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Etwas wirre Angabe zu "Gegenverkehr" ...