Schade nur, dass die Qualität des Fahrradunterrichtes noch immer so starken Schwankungen unterworfen ist.
Mit dem ständigen hin und her, hat die Bundesregierung, da wir inzwischen von Michael (danke Michael für die Aufklärung) wissen, dass die StVO als eine Verordnung nicht vom unseren Volksvertretern verbrochen wurde, ein ziemliches Durcheinander im Kopf jeden Einzelnen gestiftet. Ich weiss sogar aus der Erfahrung, dass Fachleute (Polizisten) mit falschen Vorstellungen ihre Arbeit entrichten (beispielsweise: Was sagt VZ250 aus? Und noch mehr!), und oft total überfordert sind (manche fühlen sich als Kleiderhaken für den Waffenholster heruntergestuft)...
Für wirklich jeden Dreck gibt es hierzulande einen Flugzettel, ein Verbrauchermerkblatt, einen Pressebericht schwarz auf weiss. Aber für etwas, was bei falschem Umgang schlicht und ergreifend das Leben kosten kann, fast nichts. Neue Rechtsgrundlagen werden chaotisch eingeführt, lange nicht in die Praxis umgesetzt, sehen so aus als wenn sie fakultativ wären (VWV StVO).
Verleger (Schwiegersohn ist Verlagsgeschäftsführer) trauen sich nicht mehr, Sachbücher zum Thema herauszugeben, weil diese sehr kurzlebig sind, viel erklärendes Material (Bilder, Skizzen, Tabellen) bräuchten, das mächtig Geld kostet, nicht nur einen Autor, um die Feinheiten und potentielle Streitfälle zu dokumentieren!
Ich zitiere mal kurz Kettler in Recht für Radfahrer 2. Ausgabe:
«die Verkehrssicherungspflicht ist im Gesetz nicht ausdrücklich benannt, sondern in einer längst unüberschaubaren Rechtssprechung entwickelt worden...» (S. 165) und weiter «... Aber auch wenn eine Fläche von Radfahrern unbefugt oder gar verbotswidrig benutzt wird, gibt es eine Verkehrssicherungspflicht ihnen gegenüber - wenn der Verantwortliche weiß oder damit rechnen muss, dass sie dort verkehren, und gleich wohl keine Maßnahmen trifft, das zu verhindern ...» (S. 166).
Ich finde diese Auffassung von Kettler vollkommen einleuchtend.
Mehr, ich finde, es müsste eine Informationssicherungspflicht geben, und mit exakt, der analogen Argumentation, müsste man von der Öffentlichen Hand erwarten, dass wenn ein Rechtssituation analog häufig unbekannt, oder verkehrt "benutzt" wird, es gegenüber den Verkehrsteilnehmer eine Informations- bzw. Erklärungspflicht geben müsste - wenn der Verantwortliche weiß oder damit rechnen muss, dass sie aus Unwissen oder verkehrtem Wissen oder gar Versehen und Vergesslichkeit, oft. d.h. wiederholt, gefährliche Fehler machen, und gleich wohl keine Maßnahmen trifft, einen ausreichen, klaren und aktuellen Wissenstand und -Durchdringung in der Bevölkerung zu erzielen!
Wo sind die didaktischen Werke der Behörde, um den Verkehrsteilnehmern, speziell denjenigen, die keiner obligatorischen Verkehrserziehung nachgehen müssen, lernwillig wären, aber gar nichts zu Verzehren antreffen, um diesen schwierigen und oft streitstimmungsbeladenen Stoff sich anzueignen?
Wäre es so schwierig oder unter der Würde der Urheber dieser Änderungen ein paar erklärende Worte und eine ausreichende Anzahl von konkreten Beispielen zeitgleich mit abzugeben und im Zeitalter vom Internet nahezu zum Nulltarif allerseits zugänglich zu machen, anstatt es bei den oft sehr abstrakten verbalen Sachverhaltsbeschreibungen der legalen Texte, die man dem Volk wie Knochen an den Hund wirft, zu belassen?
Nach der absolut überraschenden Rücknahme einer bereits gültig gewordenen StVO 2010 wird sich heute jeder Verleger hüten, wirtschaftlich fragwürdige Werke auf sein Privatrisiko herauszugeben! Und wenn er lang genug wartet, um sich zu vergewissern, dass die Aktion einen wirtschaftlichen Sinn für seine private Aktivität ergibt, droht ihm eine baldige neue Änderung und er kann es daher schon wieder nicht mehr: Die Regierung hat hier buchstäblich ins Fettnäpfchen grob getreten, und sie hat heute die Aufgabe, angemessenen Ersatz für die mangelnde private Initiative jetzt zu leisten: Die Verantwortlichen sind immer noch in Berlin aktiv!
Was mich dann aber doch noch interessiert: Kriegst du eventuell raus, was da im Theorieunterricht besprochen wird?
Es gibt Schulbücher inzwischen für dieses Fach, sogar für differenzierte Altersstufen! Wer Schulkinder hat, ist also nicht mehr in Not gegenüber seinen Kindern, was das offizielle Schulprogramm anbelangt, und er zumindest lesen kann (::) ! Das Bildmaterial reicht auch aus.
Wo er in Not gerät, dagegen, dass ist, wenn sein Kind sagt «aber Papa, Mama, an der Kreuzung x zur Sporthalle, zur Kirche, zur Schule, da gibt es Sachen der Behörde auf der Strasse und am Strassenrand, die erkenne ich im Buch gar nicht!». Wie wird Papa, Mama diese merkwürdigen, manchmal höchst seltsamen Sachen erklären können?
Gruss