Genau. Ein Radangebotsstreifen ist ein Schutzstreifen.
Der Schutzstreifen zählt zur Fahrbahn. Du schreibst 7,5m Fahrbahnbreite. Also links und rechts je 1,5m und in der Mitte 4,5m. Das ist das Mindestmaß.
Die Busse (und LKWs) fahren teilweise auf dem Schutzstreifen. Sie müssen (wegen ihrer Breite) die Schutzstreifen dauerhaft ignorieren und Radfahrer so überholen, als gäb es die Schutzstreifen nicht. Alle anderen Fahrzeuge fahren zwar in der Mitte, dürfen Radfahrern aber bei Gegenverkehr nicht überholen. I.d.R. tun sie das beim Mindestmaß auch nicht, wenn der Radfahrer am linken Rand vom Schutzstreifen fährt.