Gestern bin ich über etwas sehr ähnliches gestolpert:
Zitat von Landesforstgesetz NRW(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden.
Ist eine Facebook-Veranstaltung, an der letztlich 4 Radfahrer teilnehmen und dabei durch den Wald fahren, eine organisierte Veranstaltung?
Hier steht dazu etwas:
Aber so ganz schlau werd ich nicht daraus.
Zum Thema mit Anträgen fluten:
Die Anträge sind kostenpflichtig! (zumindest für die im Wald)