Beiträge von hugo790

    Unglaublich welchen Stellenwert das Auto in den Kommentaren hat:

    Im Parkverbot parken ist überhaupt kein Problem....

    Die Polizei jagt unterdessen mit E-Bikes und Pfefferspray (laut dem verlinkten Forum) im Wald MTB-Fahrer, die abseits von Wegen fahren:

    Mal ganz doof gesagt: heißt das nicht das Fahrräder ohne Beleuchtung viel besser zu sehen sind als solche mit?


    Bist du schonmal ohne Licht gefahren? Ich bin vorletzten Winter mit meiner alten Beleuchtungsanlage ein paar Mal ohne Licht gefahren, weil sie ausgefallen ist. Ohne Licht fuhr ich extrem defensiv, denn ich weiss ja, mich sieht keiner. Ich muss (auf dem Radweg) jedes (abbiegende) Fahrzeug durchlassen. Dabei kann doch eigentlich gar nichts passieren.

    Nee, aber die Widmung der Teilräume. Fahrbahn - Radweg - Fußweg.


    Bist du dir sicher, dass man dazu auch Widmung sagt?

    Eigentlich hat die StVB die Widmung nur zu beachten. Sie selbst darf nichts widmen.

    D.h. z.B. in Köln legt der Rat die Widmung fest. Die wird dann beim Land NRW hinterlegt (also nicht wirklich, aber so stehts im Gesetz). Die StVB muss sich daran halten.

    In der Widmung steht z.B. dass die Straße xyz für die Allgemeinheit ohne Verkehrsbeschränkung gewidmet wird.
    D.h. erstmal nur, jeder darf die Straße nutzen. Das heisst nicht, dass jeder jeden Teil nutzen darf. Wer welchen Teil nutzen darf, legt die StVB fest.

    Hier müsste man erstmal in Erfahrung bringen, was in der Widmung steht. Steht dort, dass nicht motorisierter Verkehr und Anlieger die Straße nutzen dürfen, ist meiner Meinung nach die Beschilderung in Ordnung. Die StVB hat die Widmung dann in der üblichen Qualität umgesetzt.

    Leider steht nichtmal drin, ob der Radfahrer entgegen kam oder überholt wurde Wie auch immer: Wenn die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben ist, ist es _keine_ Fahrbahn für eine Richtung und der, der mehr als die Hälfte in Anspruch nehmen will, ist wartepflichtig.

    Die Radfahrerin hätte bei einem herannahenden Polizeifahrzeug mit Blaulicht trotz Grün warten müssen.


    Steht wo? Oder hast du überlesen, dass das Martinshorn aus war?

    Zitat von "StVO §38"

    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Bitte erstmal diesen relativ neutralen Bericht lesen:

    Danach Bild (wer sich traut):

    Laut Zeugenberichten:
    - Radfahrerin fuhr bei grün
    Das Zivilfahrzeug fuhr
    - bei rot
    - mit > 100 km/h über den Gehweg
    - ohne Martinshorn, aber mit Blaulicht

    Dafür liest sich der Polizeibericht sehr neutral...

    Ich musste mir die Tage auch anhören lassen, dass 15 Euro für läppische 10 km/h zu schnell fahren zuviel sind. Dass man dafür überhaupt eine Strafe bekommt....

    Ich persönlich finde es eine lächerliche Strafe.

    Das kommt ganz auf die Schilder an. Die, die man nicht braucht, weiss man irgendwann nicht mehr. Z.B. hab ich keine Ahnung, welche LKW-Schilder sich auf 2,8t, welche sich auf 3,5t, welche sich auf das tatsächliche Gewicht und welche sich auf das maximal zulässige Gewicht beziehen.

    <ironie>
    Ach, wegen einer 25 Euro-Owi ist das schon gerechtfertigt.
    Gestern hat mich ein Autofahrer wegen einer vermeintlichen 15 Euro-Owi mehrmals versucht abzudrängeln, als H..sohn und A..och beschimpft und mich ausgebremst
    </ironie>
    Aber ich habe ja auch keinen schwerbehinderten Sohn...

    Mit der 18. Kammer hab ich ja auch schon so meine Erfahrungen sammeln dürfen. Teilweise sind die Sätze aus dem Urteil 1:1 aus meinen Verfahren übernommen.

    Vergesst es da mit Logik ranzugehen. Man hat sich am Anfang sein Urteil gebildet und versucht das dann rechtzufertigen.

    Irgendetwas in mir sträubt sich dagegen, auf den Markierungen zu fahren. Auch die rot bemalten Radfurten in Kreuzungsbereichen sind mir - besonders bei Regenwetter - immer etwas unheimlich. Bin ich der Einzige, der Abrollverhalten und Bodenhaftung auf diesem Material ungünstiger findet?


    Ging mir in Nürnberg genauso. In Köln habe ich damit kein Problem.

    In Deutschland nach Lust und Laune. In der Schweiz ist der Begriff ja gesetzlich geregelt:

    Zitat

    Neu ist der Begriff Raser im Gesetz definiert: Darunter fällt, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 oder mehr Stundenkilometern erwischt wird. Innerorts – bei zulässigen 50 km/h – gilt dies ab 100 Stundenkilometern, ausserorts bei Tempo 80 ab 140 km/h und auf Autobahnen mit Limite 120 ab 200 km/h.

    Da nicht alle dort lesen können: