Beiträge von hugo790

    Gestern bin ich über etwas sehr ähnliches gestolpert:

    Zitat von Landesforstgesetz NRW

    (4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden.


    Ist eine Facebook-Veranstaltung, an der letztlich 4 Radfahrer teilnehmen und dabei durch den Wald fahren, eine organisierte Veranstaltung?

    Hier steht dazu etwas:

    Aber so ganz schlau werd ich nicht daraus.

    Zum Thema mit Anträgen fluten:
    Die Anträge sind kostenpflichtig! (zumindest für die im Wald)

    Ich behaupte mal: Hohe Bordsteine zeigen grundsätzlich an, daß man mit dem Auto auf seiner Seite bleiben soll. In Ausnahmefällen wird er abgesenkt. Außerorts mag das anders sein.


    Vielleicht kommt dadurch auch die Verwirrung:
    In Köln ist diese Höhe ein absenkter Bordstein.

    Wenn also eine von der Fahrbahn mittels Hochbord abgetrennte Nebenfläche vorhanden ist, die mit Schotter befestigt ist, dann ist das immer ein Parkplatz?


    Nein. Genausowenig wie es immer ein Gehweg ist.
    Es gibt selten zwei Gehwege auf einer Straßenseite. Wenn es einen asphaltierten Gehweg gibt und eine Nebenfläche, die mit Schotter befestigt ist.würde ich zumindest in Betracht ziehen, dass es ein Seitenstreifen oder Parkstreifen ist. In so einem Fall wäre Zeichen 239 an der Fläche mit Schotter durchaus sinnvoll, um klarzustellen, dass beides ein Gehweg ist.

    Die Schilder bzgl. Halteverbot/Parkverbot habe ich in der Tat nicht gesehen.

    Ich versuch mal auf alles einzugehen:
    Baumscheiben sind explizit (in Köln) laut der Satzung kein öffentlicher Verkehrsraum. Wo steht, dass ein Seitenstreifen immer niveau-gleich mit der Fahrbahn sein muss? Das ist ganz häufig nämlich nicht der Fall. Der ist z.B. bei Landstraßen häufig aus Schotter.

    Das in Berlin ist für mich Kunst auf dem Gehweg.

    Was ist denn die Alternative? Es ist Gehweg und das war von der StVB so gewollt. Es wird aber nicht durch ein Zeichen 239 klargestellt, weil es für jeden offensichtlich ist. Warum parken dann dort soviele? Hat es sich gelohnt die paar Euro zu sparen (sind zwei unterschiedliche Beläge überhaupt billiger?), um jetzt enorm viel Geld dauerhaft für die Überwachung ausgeben zu müssen?

    Was ist das dann für eine Fläche? Ein Parkstreifen?

    Ich meine, irgendeinen Grund muss es ja für die StVB gegeben haben, dass dieser Streifen vom Gehweg getrennt ist. Man hätte es auch genauso pflastern/betonieren können, wie den Gehweg. Irgendetwas muss die StVB gewollt haben. Und ich gehe davon aus, dass das Parken ist.

    Generell halte ich es für verkehrt, Parkplätze zu schaffen, die 1,8m breit sind. Da parken doch auch alle 1,9-2,2m breiten Autos und ragen so (meist verbotswidrig) in eine andere Verkehrsfläche hinein. Aber es scheint dennoch gewollt zu sein....

    Auch hier sehe ich zwischen Radweg und Gehweg einen Seitenstreifen. Auf dem würde ich mit dem Motorrad auch parken ;)
    Mit dem Auto natürlich nicht, weil das zu breit ist. Aber ich verstehe schon, warum die Leute auf die Idee kommen, dass man dort parken kann. Soviele Motorradparkplätze kann doch nicht gewollt sein....

    Edit: Warum parken die Autos eigentlich nicht quer? Würden viel mehr hinpassen.

    Nö, aber es muss ja mehr als ein Gehweg vorhanden sein, z.B. hier. Für mich ist das ein Seitenstreifen, auf dem ich auch ohne diese Mini-VZ315 auf Hüfthöhe parken würde. Ein Radweg kann es nicht sein. Laterne mitten drauf, am Anfang kein abgesenkter Bordstein etc.

    Um welche Stelle genau geht es dir denn?

    Seit wann darf denn auf der Nebenfläche jenseits des Kantsteins geparkt werden, wenn dort kein VZ315 ist?

    Zitat von StVO

    (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

    Jain.
    Von der Kreuzung weg Richtung Norden ist es Zeichen 240. Richtung Süden Gehweg, Radfahrer frei. Aber Richtung Süden beginnt dort auch eine 30er Zone. Deswegen darf dort gar kein Zeichen 240 stehen.

    Ein Bild von einer Kreuzung nördlich Richtung Süden sehe ich nicht.
    Achja, wenn Radfahrer dort fahren dürfen, fehlt ein anl-2-zusatz_2-1.gif über dem Zeichen 205.

    Wegen Missachtung der Vorfahrt durch einen Autofahrer wurde ein 70jähriger Radfahrer in Bad Dürrheim lebensgefährlich verletzt. Das Opfer trug einen Helm und fuhr auf einem Radweg.

    Wenn man beim Abbiegen mit einem Radfahrer von rechts auf dem Radweg zusammenstösst, denk ich immer sofort an einen linken Radweg. Das scheint hier auch der Fall zu sein:

    Für einen linksseitigen Radweg innerorts (mit Benutzungspflicht?) sehe ich dort übrigens erstaunlich wenig Fahrbahnmalerei. Oder war es ein Geisterradler?


    aber nach §30 Abs 2 StVO ist ja für Kraftfahrzeuge ohne Gurt nur ein "geeigneter Schutzhelm" zu tragen.
    In verschiedenen Quellen wird bei der Frage nach "was ist denn ein geeigneter Schutzhelm?" auf die ECE-Norm Nr.22 verwiesen, deren Prüfeigenschaften ein Helm erfüllen muss. Das widerum bezieht sich dann auch eher auf Motorradhelme.

    Ich hab nochmal gegoogelt: Beim letzten Test von Fahrrad-Fullface-Helmen haben 3 von 7 die ECE-Norm Nr. 22 erfüllt. Bei dem Test ist ein Schlag aufs Kinn dabei. Das kann also nur ein Fullface-Helm erfüllen. Und ich bin wirklich am Überlegen, ob ich mir für den Winter so einen hole.

    Eifert man da etwa Köln nach?

    Zitat

    Seit 2007 hat sich das Amt für Straßen und Verkehrstechnik das ehrgeizige Ziel gesetzt, jedes Jahr 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Straßenraum zu schaffen. Diese Initiative wurde beim Bundeswettbewerb "best for bike 2009" mit dem 2. Platz ausgezeichnet.


    5) Warum darf man mit Fahrradhelm keine Mofa fahren?


    Darüber habe ich erst heute einige Tests gelesen.

    Fahrradhelme müssen eine bestimmte Norm erfüllen. Motorradhelme eine strengere. Bei dem Test haben ca. 30% der Downhill-Fahrradhelme die Motorradhelmnorm erfüllt. Da der Test aber Gebühren kostet und sich Fahrradfahrer nicht für eine Motorradhelmnorm interessieren, haben sie einfach nur die Prüfung nicht. Nur deswegen darf man es nicht.

    Wobei ich nicht weiss, welche Norm für Mofahelme gilt. Aber mit einem Fahrradhelm, der die Motorradhelmnorm erfüllt, darf man bestimmt auch Mofa fahren.

    Gegenfrage:
    Warum sind ordentliche Fahrradhelme so teuer? Downhill-Helme kosten 300-400 Euro. Motocross-Helme, die die gleiche Norm erfüllen, gibt es für 100 Euro. Die Fahrradhelme wiegen dabei 800-1100 Gramm, die Motocross-Helme 1000-1200 Gramm. Motocross ist auch Sport, der einem zum Schnaufen bringt. Die sind also auch auf Kühlung etc. ausgelegt (im Gegensatz zum klassischen Integralhelm).

    Warum so kompliziert: Alster (der Fluss) kanalisieren, so dass sich die Alster (der See) auflöst, entstehende Fläche asphaltieren, schon kann man sowohl die Wohnungs- als auch die Parkplatznot einfach beseitigen.


    A73/Frankenschnellweg:

    Ach vieles kann man übersitzt darstellen. Z.B. das Thema parken. Man könnte fordern, dass man im Zentrum einer Stadt gar nicht mit dem KFZ parken darf. Wenn man so ein umdenken erreicht.

    Oder meinst du, das ist sowieso schon das Ziel und deswegen kann man es nicht noch überspitzt darstellen?

    Das soll jetzt auch kein Aufruf sein, das (immer und überall) zu tun. Aber Leute zum Umdenken zu bewegen, ist eine Motivation von vielen hier im Forum. Da finde ich jetzt einen Artikel darüber nicht so unpassend.

    Die Polizei hat über die VwV StVO die VERPFLICHTUNG in Sachen Sicherheit einzugreifen...


    bezogen auf den konkreten Fall? Wenn ja, wo genau steht das? Bitte bedenke, dass eine Fußgängerzone keine Radverkehrsanlage ist.

    Ansonsten gilt:
    Es gibt ein Verbot, von der Stadt angeordnet. Es gibt Unfälle, weil das Verbot ignoriert wird. Die zwingende Folge ist, dass die Polizei Kontrolle durchführt. Das ist richtig so!

    Der Polizei kann man nur vorwerfen, dass sie nicht anhand der Unfallhäufigkeit die Delikte verfolgt (z.B. ohne Schulterblick abbiegen), sondern anhand dem Kriterium, wie einfach etwas zu überwachen ist (Gehwegradler sind einfacher beweissicher zu ahnden, als eng-Überholer).

    Ich hab mir ja mal die Mühe gemacht und 3 Monate lang nahezu täglich einen Radwegabschnitt fotographiert. Ich muss da unbedingt mal das Video draus erstellen.

    Der Radweg war nur an drei Tagen komplett frei. Sonst war immer irgendwas.

    Wen trifft denn beim Unfall die Beweislast, dass der Radweg genau an dem Tag frei war? Im Zweifel würde ich darüber nicht direkt beim Unfall disktutieren, sondern erst später ;)