Von finstren Radler-abzocken an roten Ampeln höre ich ja normalerweise nur aus Köln und Dresden.
Aus akademischem Interesse kann man dort ja Klarstellung fordern.
Wie soll das gehen? Die Kölner StVB hat bereits mehrfach Stellung genommen und der Richter war anschliessend anderer Meinung. Die rechtliche Einschätzung der StVB ist im Zweifelsfall uninteressant. Zumal die Kölner StVB auf Fragen zu zweifelhafter Vorfahrt gar nicht antwortet. Wüsste auch nicht, dass man einen Rechtsanspruch darauf hat.
Beim Beispiel aus Nürnberg geht es um meinen alten Schulweg
Bin damals aber schon immer auf der Fahrbahn gefahren, auch die B2 weiter vorne, nach dem Ortsausgang. Zumindest damals haben sich die Polizisten überhaupt nicht um Radfahrer gekümmert. Selbst wenn in erster Reihe eine Streife stand, bin ich bei rot rüber. Durch die Ampeln alle paar Meter und die rote Welle für Radfahrer ging das eigentlich auch nicht anders, ohne ewig zu brauchen.
Und bitte den Fall eines Unfalls nicht vergessen: Dann geht es um die Haftung und ggf. um eine Straftat (Körperverletzung). Die Wahrscheinlichkeit, dass es dann vor Gericht landet, ist viel größer.