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Gibt es Unfallstatistiken von der Polizei und eine lokale Zeitung, die evtl. über die "hohen" Unfallzahlen und die Aufhebung der Benutzungspflicht berichten würde?
Das auf die 50 m nach einer solchen Verschwenkung die meisten Unfälle passieren halte ich übrigens für keine seriöse Auskunft. Nicht zuletzt deshalb, weil es diese Situation gar nicht so oft so gibt. Ferner würde es mich interessieren, welche Alternativen du siehst.
Die Auskunft bezog sich auf eine Stelle mit einer solchen Verschwenkung bei meinem Arbeitsweg. Über drei Jahre hinweg, Ortsangaben der Unfälle stammen von der Polizei. Mag an einer anderen Stelle in einer anderen Stadt natürlich anders aussehen.
Gegenfrage: Bis wohin ist denn auf der Fahrbahn eine besondere Gefahrenlage, die es rechtfertigt Radfahrer zu verbieten? Aktuell ist der Radfahrer, der mittig in der Markierung fährt, noch 4-5m hinter dem Auto nicht im Aussenspiegel zu sehen. Bei 25 km/h sind das 0,7 Sekunden. 1-2 Kreuzungen vorher sind es deutlich besser aus, in Höhe von dem Schild:
-Man wechselt von einem Radweg auf die Fahrbahn -> Nachrang Die Markierung suggeriert aber, dass dort ein Radweg weitergeht und damit eine völlig andere Situation. -Man wird direkt in die Dooring-Zone geleitet. Bei dem hintersten Auto auf dem Parkstreifen sogar aus einem toten Winkel heraus.
Das möchte ich unterstreichen! Auf den 50m nach so einer Verschwenkung passieren laut den polizeilichen Unfallstatistiken ca. die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrerbeteiligung auf meinem gesamten Arbeitsweg (3 km).
Im §47 Owig steht etwas von "pflichtgemäßem Ermessen". Es gibt nichts und niemanden (Bezirksregierung, Vorgesetzte, Gerichte o.ä.), die das kontrollieren? Dann müsste man ehrlicherweise "nach Lust und Laune" ins Gesetz schreiben.
Wie ich es verstanden habe: Rein rechtlich ist die Polizei zuständig, aber sie hat die Aufgabe an das Ordnungsamt abgegeben. Nur wenn dort keiner erreichbar ist, kümmert sich die Polizei. Wobei das bedeutet, dass sie erstmal selbst beim Ordnungsamt anrufen. Die Abschleppkosten müsste in dem Fall die Stadt zahlen und das Auto wird erst rausgegeben, wenn die Rechnung beglichen wurde.
Dass Kinder/Schüler durch die illegal parkenden Autos näher an den Hauseingängen fahren und dadurch immerwieder Unfälle entstehen, ist auch nicht zu vernachlässigen.
Ich frage mich ernsthaft, wie es kommt, dass niemals Radfahrer vom Hochbordradweg herab durch plötzliche Seitenwindböen unter die oft genug im identischen Abstand vorbeifahrende KFZ-Kolonne geweht werden. So eine Bordsteinkante gibt offenbar einen phantastischen Windfang ab.
Rein aus dem Kopf: Von den ca. 400 toten Radfahrern pro Jahr waren das ca. 10. Ob durch Wind oder Unachtsamkeit steht natürlich nicht in der Statistik.
Wie schnell soll eigentlich der erste autonome Hamburger Bus fahren? Der andere, der jetzt in Betrieb ging, soll ja "nur" (*) 20 km/h fahren, obwohl auf dem Bus jetzt eine fette 15 steht:
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*) "Nur" deswegen, da ich mal testweise meine Alltagsrouten mit der KVB bzw. Bahn durchgerechnet habe. Mit der KVB komme ich auf 10-12 km/h und mit der (S-)Bahn auf 14-16 km/h. Beim Auto sieht es auch nicht viel besser aus, wenn man die Parkplatzsuche mit einbezieht.
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
Also ich lese dort: (1) Es ist links zu überholen.
-> Überholen ist erlaubt.
Wahrscheinlich reden wir aber aneinander vorbei und du meinst, es ist verboten, wenn... Das ändert aber nichts daran, dass es eine Notwendigkeit gibt. Denn ohne könnte man es aus Gründen der Verkehrssicherheit verbieten. Immer.