Immer her damit.
Beiträge von hugo790
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Zur Luftreinhaltung in Köln:
"Hamburg kann ein Vorbild sein" -
Im §47 Owig steht etwas von "pflichtgemäßem Ermessen". Es gibt nichts und niemanden (Bezirksregierung, Vorgesetzte, Gerichte o.ä.), die das kontrollieren? Dann müsste man ehrlicherweise "nach Lust und Laune" ins Gesetz schreiben.
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Ganz ernsthaft: Hat man da Rechtsmittel? Wenn ja, welche?
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Wie ich es verstanden habe:
Rein rechtlich ist die Polizei zuständig, aber sie hat die Aufgabe an das Ordnungsamt abgegeben. Nur wenn dort keiner erreichbar ist, kümmert sich die Polizei. Wobei das bedeutet, dass sie erstmal selbst beim Ordnungsamt anrufen. Die Abschleppkosten müsste in dem Fall die Stadt zahlen und das Auto wird erst rausgegeben, wenn die Rechnung beglichen wurde.Dass Kinder/Schüler durch die illegal parkenden Autos näher an den Hauseingängen fahren und dadurch immerwieder Unfälle entstehen, ist auch nicht zu vernachlässigen.
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@Radschwarzfahrer
Passend dazu:ZitatParken auf dem Bürgersteig ist an der Schwerinstraße offiziell nicht erlaubt, wird von der Stadt jedoch wegen der Stellplatznot geduldet."
ZitatWenn alles streng nach Satzung geregelt würde, wäre diese Stadt nicht mehr lebenswert
Ergebnis: Die Rentnerin kann mit ihrem Rollstuhl nicht auf dem Gehweg fahren. -
Happy Halloween
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Ich frage mich ernsthaft, wie es kommt, dass niemals Radfahrer vom Hochbordradweg herab durch plötzliche Seitenwindböen unter die oft genug im identischen Abstand vorbeifahrende KFZ-Kolonne geweht werden. So eine Bordsteinkante gibt offenbar einen phantastischen Windfang ab.

Rein aus dem Kopf: Von den ca. 400 toten Radfahrern pro Jahr waren das ca. 10. Ob durch Wind oder Unachtsamkeit steht natürlich nicht in der Statistik.
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Wie schnell soll eigentlich der erste autonome Hamburger Bus fahren? Der andere, der jetzt in Betrieb ging, soll ja "nur" (*) 20 km/h fahren, obwohl auf dem Bus jetzt eine fette 15 steht:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.*) "Nur" deswegen, da ich mal testweise meine Alltagsrouten mit der KVB bzw. Bahn durchgerechnet habe. Mit der KVB komme ich auf 10-12 km/h und mit der (S-)Bahn auf 14-16 km/h. Beim Auto sieht es auch nicht viel besser aus, wenn man die Parkplatzsuche mit einbezieht.
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@Yeti sagt wer?
ZitatAlles anzeigen(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind
a)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, -
Auch wenn man, versehentlich, seinen eigenen Sohn umbringt, ist man bereits gestraft.
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Also ich lese dort:
(1) Es ist links zu überholen.-> Überholen ist erlaubt.
Wahrscheinlich reden wir aber aneinander vorbei und du meinst, es ist verboten, wenn...
Das ändert aber nichts daran, dass es eine Notwendigkeit gibt. Denn ohne könnte man es aus Gründen der Verkehrssicherheit verbieten. Immer. -
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Es gibt einfach keinen Grund, einen Radfahrer ganz knapp zu überholen, wenn man nicht selber am Steuer sitzt und das Überlegenheitsgefühl durch die Adern schießt.
Die Autofahrer, die aus Bosheit den Radfahrer eng überholen, sind die absolute Minderheit. Die meisten überholen eng, weil sie sonst gar nicht überholen könnten. Die Notwendigkeit zu überholen, ändert sich doch nicht dadurch, dass jetzt ein Computer steuert und nicht mehr der Mensch.
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@cubernaut
Ja, aber das hier müsste der Blick sein, in dem Moment, in dem der Verstoß festgestellt wird:Da sind die Streifenwägen noch weit weg.
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Da berichtet eine Zeitung, wie schwierig es heutzutage als Lehrer ist. Da muss man u.a. eine 5. Klasse sicher über einen Zebrastreifen bringen! Unmöglich! Ohne Ampel ist das nicht zu machen...
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Bei meinem letzten Auto mit Verbrauchsanzeige lag der Verbrauch im Stand bei knapp 1 Liter pro Stunde. Bei Tempo 30 muss der Motor gut 3 Stunden laufen, bei Tempo 50 nur 2 Stunden.
Je langsamer desto geringer der Verbrauch kann also nur bis zu einem gewissen Punkt stimmen. -
Kann allerdings sein, dass dann das Urteil schärfer ausfällt, wenn es sich um ein selbstfahrendes Auto handelt.
Urteil gegen wen? Gegen den Eigentümer? Oder gegen den Programmierer Nr. 187, der in Code-Zeile xyz einen Fehler gemacht hat und sich wahrscheinlich nicht mal in Deutschland aufhält?
Sorry, wenn jetzt Behördenmitarbeiter nicht dafür belangt werden, dass sie sich nicht an Vorschriften halten und damit für teils tödliche Unfälle mitschuldig sind (in meinen Augen), wird der Programmierer auch nichts zu befürchten haben. Es wird also nur Geld fliessen. Geld von allen Autofahrern über div. Versicherungen an die Hinterbliebenen.
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Verletzte oder gar Tote, die von Maschinen verursacht werden, genießen keinerlei gesellschaftliche Akzeptanz.
Man kann auch die Meinung vertreten, dass Todesursachen, an die wir uns gewöhnt haben, gesellschaftliche Akzeptanz finden. Z.B. verhungerten am 11. September 2001 deutlich mehr Menschen als es Tote durch die Anschläge gab...