Im konkreten Fall war der Gehweg zu 100% zugewuchert und darüberhinaus ein Teil des Radweges. Das Gericht geht davon aus, dass die Stadt bei Kenntnis davon das Grün zurückschneidet. Mag rechtlich korrekt sein, aber mich ärgerte eben die Argumentation: Die Fahrbahn ist so gefährlich, Radfahrer müssen unbedingt auf dem Radweg fahren, aber zeitgleich wird der Radweg weder im Winter gerräumt, von parkenden Autos (*) befreit, das Grün zurückgeschnitten oder von den stadteigenen Tochterunternehmen freigehalten (die, die Mülltonnen zweimal wöchentlich darauf abstellen).
In der VwV StVO, um die es hier ging, steht "lichte Breite" und das ist nun mal nicht die aktuelle, tatsächliche, sondern eher die unter Idealbedingungen.
Von der Richterin kamen noch so böse Worte wie, dann muss man als Radfahrer halt mal absteigen und schieben. Die Fahrbahn darf man deswegen immernoch nicht nutzen.
An dieser Stelle einmal Hut ab vor allen, die sich diesen Mist antun und daran arbeiten die Welt zu verbessern.