Das ist das beste, was ich zur Toleranz gefunden habe:
https://www.pedelecforum.de/forum/index.ph…330/post-951824
Die DIN kostet 224 Euro:
Das ist das beste, was ich zur Toleranz gefunden habe:
https://www.pedelecforum.de/forum/index.ph…330/post-951824
Die DIN kostet 224 Euro:
Fällt Euch was an den Altersangaben für die Gehwegradler auf? Ist ein 7 Jahre und 11 Monate altes Kind »kleiner gleich 7 Jahre«? Ein 9 Jahre und 11 Monate altes Kind »kleiner gleich 9 Jahre«? Warum schreiben die nicht »vor dem 8. Geburtstag« und »vor dem 10. Geburtstag«? Dann wäre es klar.
Nach der Theorie dürfen Pedelecs auch 25,99 km/h fahren
Ich habe das Bild gefunden, das ich gesucht habe
Die Suche funktioniert bei mir nicht:
SQLSTATE[42S02]: Base table or view not found: 1146 Table 'radverkehrsforum_de.gallery3_image_search_index' doesn't exist
Früher wurden die Rahmen zum Sandstrahlen in die Behindertenwerkstatt gebracht. Bei dir in der Nähe:
https://lebenleben.de/arbeit-produkt…beschichtung-2/
Oder eben kommerziell:
http://www.pulverbeschichtung-hamburg.de/preise/
Edit: Im Norden gibt es auch was:
ZitatBetriebsstätte Hoedtke
Pulverbeschichtung
Industriestr. 2-6
25421 Pinneberg
Telefon: 04101 775708
Telefax: 04101 775709
E-Mail: pulver@lebenshilfe-online.de
"bis zu 250 Euro". Der Strafrahmen ist 75-250 Euro:
https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…alog-Umwelt.pdf
Ausserdem gibt es keinen Mangel an Arbeitskräften. Gäbe es einen, würde man sich freuen, wenn in naher Zukunft bei der Autoindustrie viele Arbeitskräfte frei werden. Das Gegenteil ist aber der Fall, man will es verhindern!
Nein, das meine ich nicht. Ich verstehe nicht, wie du aus meinem Posting diese Meinung herauslesen willst.
Moment mal: Es gibt hier drei Parteien, den LKW-Fahrer, den Radfahrer und den Halter vom Auto. Zwischen allen dreien gab es einen Unfall. Der Halter vom KFZ hat offenbar keine Teilschuld. Sobald der Radfahrer eine Mitschuld hat (auch wenn es nur 10% sind), kann sich der Autofahrer von jedem der anderen beteiligten 100% des Schadens ersetzen lassen. Er muss nicht den LKW-Fahrer auf 90% und den Radfahrer auf 10% verklagen.
Ich habe den Link nur überflogen und gehe aktuell davon aus, dass der LKW-Fahrer unbekannt ist. Damit kann ich den Autofahrer verstehen, dass er den Radfahrer verklagt. (Sofern es den LKW überhaupt gab!)
Zur Mithaftung stehen hier auch drei Urteile:
http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung
Und wenn es keinen anderen gibt, der ebenfalls haftet, haftet der Radfahrer eben alleine.
Ich war eine Woche auf Ameland. Keine Autobahnen, kaum Verkehr, 10 mal soviele Radfahrer wie Autofahrer, alle wichtigen Geschäfte (Restaurants, Supermarkt, Eisdiele, Souvenirshop) in Fußweite. Durch die Entschleunigung des Alltags hat man Zeit und ist gewillt auch mal gemützlich irgendwo hin zu gehen.
Hier in Köln ist ja fast immer eine Straße/Autobahn in der Nähe, mit entsprechendem Krach. Dafür gibt es dort viel viel mehr Tiere, viel mehr natürliche Wiesen/Landschaften als hier. Hier gibt es fast nur Landwirtschaft, Forstwälder und den Rhein.
Geht es um einzelne Tagestouren? Mit https://www.spontacts.com/ habe ich insgesamt ganz gute Erfahrungen gesammelt.
Falls du dich auf meinen Kommentar oben beziehen solltest, ist dir meine Ironie entgangen.
Nein, auf den Twitter-Link direkt über meinem Posting.
(Vor)Letzte Woche ist die tote-Winkel-Aktion vom ADAC gestartet: https://www.ksta.de/koeln/gefahr-t…werden-32242208
Mich erstaunt die Zahl: 280 Grundschulklassen werden "informiert". Also ca. 7.000 bis 8.000 Schüler.
Vision Zero, also 0 Verkehrstote. Dabei gibt es doch nur zwei Szenarien:
1. LKWs überrollen keine Radfahrer mehr -> Helme sind unnötig
2. LKWs überrollen weiterhin Radfahrer -> Helme schützen in 100% der Fälle vor dem Tod
Sorry, die Aussage der Pressesprecherin geht gar nicht. Ich habe mal hingemailt.
Der Fisch stinkt vom Kopf her (nur auszugsweise, da es als Bild und nicht als Text kam):
Zitat[...]PHK'in Margraf gibt an [...] auf die Gefahren insbesondere fuer Radfahrer hingewiesen zu haben. Dabei sei es bei dem in Rede stehenden Baustellenbereich sicherer, abzusteigen und das Rad über den Gehweg zu schieben, als über die am Radweg angrenzende, vielbefahrene F-H-Allee zu fahren. Diese Aussage entspricht der gültigen Rechtslage und ist somit nicht zu bemängeln.
[...]Da die Folgen für Fussgäger und Radfahrer bei Verkehrsunfällen oftmals besonders gravierend sind, hat die Polizei ihren Blick auf die Einhaltung der Regeln dieser schwächsten Teilnehmer am Strassenverkehr gerichtet.
Ist eine Sache der Bahnübergangssicherheit, damit sich abbiegende Lkw nicht auf dem BÜ festfahren, weil sie nicht um die Kurve kommen ...
Und wieso dürfen die LKWs, die rechts neben den Bahnschienen parallel fahren, ausschliesslich nach links über den BÜ fahren?
Die Frage ist denke ich ganz banal: Du meinst ernsthaft, dass ein Verkehrsmittel, bei dem es 15-20 Unfälle pro Großstadt pro Jahr gäbe, keine Akzeptanz findet?
Köln will auch mehr in die Luft gehen (aber am Seil):
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=709555&type=do&
Am Boden nichts geregelt bekommen, die einzige Seilbahn ewig still stehen lassen, aber eine weitere planen: Wenn das nicht mal genial ist.