Beiträge von Marcel

    Wo ich wohne gibt es jetzt den Fall, dass ein ehemals getrennter nicht-nutzungspflichtiger Radweg über eine Brücke jetzt per 239 zu einem reinen Gehweg wurde und der Radverkehr im Kurvenbereich gefährlich auf die Fahrbahn geleitet werden. Auf Nachfrage wurde auf das Regelwerk ZTV ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) verwiesen. https://www.bast.de/DE/Publikation…amtfassung.html (Seite 370). Dort sind die 130cm festgelegt mit Hinweis, dass im Bestand 1,20m keine Nutzungseinschränkung für den Radverkehr darstellen.

    ich seh das Problem in Saarbrücken nicht? der Fahrstreifen-wechsel von KFZ über den Radfahrstreifen ist LSA-geregelt.

    Ich denke das habe ich aus dem Luftbild etwas falsch interpretiert. Der RiM-typische Wechsel von links nach rechts ist aber nicht LSA-geregelt, sprich Rechtsabbieger müssen über die Radspur und die RiM ist ein gutes Stück länger als die in Leipzig.

    Es ist auch nicht unüblich, dass die komplette Brücke vollgestaut ist. Ob es da dann zu spontanen Spurwechseln kommt weiß ich nicht mit Sicherheit, aber ich persönlich würde mich da zwischen zwei Autoschlangen nicht sicher fühlen.