Ich finde schön wie die Stadtverwaltung die Existenz des Gehwegs in Frage stellt: "Sie ist der Ansicht, es handele sich bei der südlich gelegenen Verkehrsfläche nicht um einen Gehweg". Na gut, dann darf man dort auch nicht parken, denn Zeichen 315 erlaubt ja nur das Parken auf Gehwegen?
Was ist das bitte für eine wilde Anordnung. Dort soll auf 4 Metern ein halbes Auto parken und dann noch Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und KFZ stattfinden.
Das Sahnehäubchen sind für mich die Zeichen 1000-33 am Beginn der Einbahnstraße. Die sind seit 1. April 2013 unzulässig und seit 1. April 2017 ungültig. Angeordnet wurden sie wohl 2021 bei der Umgestaltung der Straße. Die verdeutlichen, dass die Stadtverwaltung gar nicht falsch liegen kann.