Du meinst nicht mich, denn ich halte mich an Verkehrszeichen - auch an solche. Und ich beschwere mich auch bei der StVB, wenn sie so einen Unfug anordnet. Was leider nicht regelmäßig dazu führt, dass das korrigiert würde.
Ich wage mal die Schätzung, dass es die meisten Radfahrer sind, denen der Sinn dieser Zeichen entweder unbekannt und/oder egal ist. Und in meiner täglichen Beobachtung ist es immerhin noch so ein knappes Drittel der Radfahrer, die sich im Straßenverkehr so bewegen, als wären sie Fußgänger mit Rollen und nicht Fahrzeugführer.
Idealerweise ist die Verteilung bei den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörden ganz ähnlich. Die, mit denen ich bisher direkten Kontakt hatte, muss man schon dreimal mit der Nase direkt auf ein Problem stupsen, bis sie bemerken, dass ihre Beschilderung für Radfahrer nicht funktioniert, oder dass Radfahrer sich laut Beschilderung ganz anders verhalten sollen/müssen, als sie sich das bei ihrer Planung so gedacht haben. Und dann führt das auch nicht etwa zu Einsicht und Korrektur, sondern zu einem Schmunzeln, einem herablassenden Lächeln und einem Kommentar wie:"Also, das glaube ich ihnen nicht, dass sie da nicht mal fünf Meter über den Gehweg fahren können." oder "Eine echte Behinderung (des Radverkehrs) liegt nicht vor, da der Radfahrer problemlos (auf den benachbarten Gehweg) ausweichen kann."
Ich unterstelle, dass das selbst bei den Amtsrichtern nicht so völlig anders aussieht. Wenn man so hier und da Urteile liest, wird man doch den Eindruck nicht los, dass auch sehr viel aus Windschutzscheibenperspektive geurteilt wird.
Und dann bleibt da noch die m.E. völlig ungeklärte Frage, ob es sicherer ist, sich grundsätzlich an die (auch die fehlerhafte) Beschilderung zu halten, oder ob gelegentliche (gezielte) Verstöße nicht tatsächlich der Sicherheit des Radfahrers zuträglich sind.