Ich könnte aber problemlos hingehen und sagen, ich führe da zur Stoßzeit immer auf dem Radweg, der unsicher gestaltet ist und Abhilfe fordern.
Fordern ja, aber eben nicht einklagen, da Du genauso gut die Fahrbahn nutzen könntest (es besteht ja keine RWBP mehr) und folglich nicht in diese Gefahr gezwungen wirst.
Beides wegzubekommen, Vz 315 und Vz 241, halte ich auf dem verwaltungsgerichtlichen Weg für unmöglich.
EDIT: Es sei denn, selbst ohne den Radweg ist es jenseits der parkenden Fahrzeuge so schmal, dass ein Fußgänger erfolgreich gegen Vz 315 vorgehen könnte. Das würde ich nicht für jeden Hamburger Radweg ausschließen wollen.