Ich interpretiere den Paragraphen so, dass es verboten sein soll, während der Fahrt willkürlich die Füße von Pedalen oder Fußrasten zu nehmen, so wie auch das Freihändigfahren untersagt ist.
Unbestritten kann man das Fahrrad über die Füße auf den Pedalen stabilisieren. Und so manches plötzliche Ausweichmaneuver führt nur deshalb nicht zum Sturz, weil man durch Druck auf die Pedale das Rad einfängt.
Die Situation des Ampelhalts haben die Verfasser der Verordnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gemeint. Sie haben aber beim Verfassen leider - wie an vielen anderen Stellen der StVO auch - nicht die nötige Sorgfalt walten lassen und die Formulierung so gewählt, dass Missverständnisse wenigstens möglich sind.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Es gibt also irgendeinen alten Plan, der ein Verkehrszeichen enthält, obwohl es gar keine Anordnung für dieses Verkehrszeichen gibt? Und der Plan taucht dann zufälligerweise auf und wird umgesetzt?
Vielleicht sollten wir uns die ganzen Vorschriften und Pläne einfach sparen, wenn ohnehin jeder machen kann, was ihm gerade gefällt.
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Das ist hier mehr CSI als CM. Ich bin raus aus der Diskussion.
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Prima. Alle Kfz-Führer im CM-bedingten Stau haben ein Alibi.
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Du willst während der Critical Mass jemanden als Fahrer identifizieren, weil sein Telefon in der Nähe der CM eingeloggt war?
Selten so gelacht.
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mein Nachname scheint langsam bekannt zu sein.
Gratulation!
Wenn Du bislang gut begründete und in der Sache zutreffende Schreiben abgeliefert hast, könnte das den Fortgang zukünftig beschleunigen.Oder die Verweigerungshaltung der Behörden zementieren. Man weiß ja nie.
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Am besten finde ich immer noch den Teil hier:
Dann stieg der Fahrer aus, brüllte herum, wir würden seiner Tochter Angst machen, brüllte noch weiter,
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Und manch ein Autofahrer ist einfach doof.
Ich habe auch schon gewaltig viele doofe Radfahrer gesehen. Heute früh erst wieder einer, dem die negative Vorbildfunktion dem eigenen Kind gegenüber ziemlich wurscht zu sein schien.
Was ich sagen wollte: die aggressiven Oberlehrer, die einen mit physischer Gewalt auf einen imaginären Radweg drängen wollen, gibt es hier glücklicherweise weniger als offenbar im hohen Norden der Republik. Das kann gerne so bleiben.
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Nachdem hier im Forum regelmäßig die Ignoranz, Aggressivität und Unfähigkeit der Hamburger Kraftfahrer zu bestaunen ist, habe ich mal meinen täglichen Arbeitsweg etwas genauer analysiert.
Innerhalb von 24 Stunden komme ich im ansonsten eher beschaulichen Nürnberg (im Vergleich zu "echten" Großstädten hat die Nürnberger Innenstadt eher dörflichen Charakter) auf diese Bilanz:
- Fahre in freigegebener Einbahnstraße entgegen der Hauptrichtung. Ein entgegenkommender LKW hält voll drauf und lässt mir wenn's hochkommt noch einen knappen Meter, obwohl auf seiner Seite die parkenden Fahrzeuge die langstreckige Enge verursachen.
- zwei zu-Fuß-Gehende stehen auf dem 1,5m-Radweg herum und ignorieren mich aktiv, als ich mich vorbeischlängeln muss.
- zwei zu-Fuß-Gehende trotteln diagonal in den Hochbord-Radweg rein, ohne sich auch nur einmal umzusehen. Der Gehweg war hier durch einen Falschparker blockiert, sodass ich damit rechnen konnte.
- Nahüberholer mit weniger als 50 cm Seitenabstand überfährt gleichzeitig eine Sperrfläche. Habe die Konfrontation gemieden, da auf seiner Heckklappe der Umriss einer AK47 prangte.
- Engstelle in einer Tempo-30-Zone durch seitliche Verkehrs"insel". Ein entgegenkommender PKW kommt noch knapp vor mir durch, der nächste hat sich einfach hintendrangehängt und ignoriert meinen Vorrang. Mit laut quietschender Felgenbremse komme ich gerade noch zum Stehen.Kool stop sei dank, bin ich nun noch in der Lage, diese Zeilen zu verfassen.
- zwei zu-Fuß-Gehende überqueren kurz vor mir die Fahrbahn. Obwohl sich einer zuvor umsieht und sich unsere Blicke treffen, halten sie ihr Tempo und ich muss scharf bremsen und ausweichen.Also, so richtig gemütlich ist das hier auch nicht.
Aber was ich im vergangenen Jahr genau einmal gehört habe, war: "Da ist ein Radweg." Und da war nur ein freigegebener Gehweg. -
Was bei beiden Auswertungen spannend ist, ist die Unfallursache "Straßenbenutzung" (Hamburg) oder "verbotswidrige Fahrbahnbenutzung" (Berlin). Wenn man also in Hamburg als Radfahrer eine Straße benutzt oder in Berlin trotz RWBP die Fahrbahn, steigt das Risiko, einen Unfall zu verursachen.Was stimmt hier nicht?
Die Hamburger haben noch weniger Ahnung von StVO, die kennen nicht mal das einschlägige Vokabular.
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Neinnein. Zwei Verkehrsbehörden. Hier bislang drei Benutzungspflichten beanstandet, zwei wegbekommen.
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Eine. Allerdings nicht in allen von mir gewünschten Fällen, da bisher ohne Zuhilfenahme eines Gerichts.
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Wieviele Behörden hast Du davon schon überzeugt?
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Bei einer medizinischen Studie würde man wohl sagen, dass mit der Unfallkostendichte ein vermutlich nicht-valider Endpunkt gewählt wurde, die Gruppen für eine vergleichende Auswertung zu inhomogen sind (zu viele Variablen / Confounder) und außerdem die teilweise sehr geringen Fallzahlen eine Subgruppenanalyse nicht erlauben.
Ich würde die Studie als Ganzes wegen der methodischen Mängel für nicht valide halten, ganz unabhängig davon dass die gezogenen Schlussfolgerungen keinen inneren Zusammenhang zu den präsentierten Daten erkennen lassen. -
Busfahrer warnt: Radfahrer leben gefährlich
... Der einzig sinnvolle Vorschlag ist doch, beim Umbau der Verkehrsführung diese Problematik zu berücksichtigen.Der Schwarze Peter geht in diesem Fall klar an die Straßenverkehrsbehörde.
Wenn ich mir das auf GoogleMaps so ansehe, hat man einigen Aufwand getrieben, um die Radfurt so weit von der Fahrbahn weg zu verschwenken, dass eben gerade kein PKW und ganz sicher kein Bus zwischen Radfurt und Fahrbahnrand passt. Und das gleich mehrfach, nicht nur bei der ZOB-Ausfahrt.
Dabei wäre es so einfach - und übrigens in den einschlägigen Regelwerken auch vorgesehen -, die Furt im Gegenteil näher an die Fahrbahn heran zu verschwenken. Das würde nicht nur Probleme mit den ausfahrenden Bussen reduzieren, sondern auch besser vor den tückischen Abbiegeunfällen schützen! -
Das vorgeschlagene Zeichen bezieht sich ja offenbar auf eine Analogie zu den Vz 282 (Ende aller Streckenverbote) bzw. Vz 280/281 (Ende des Überholverbots) oder Vz 278 (Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung).
Konsequenterweise muss man dabei berücksichtigen, dass diese das Gegenstück zu den Verbotszeichen Vz 274 (zHg) bzw. Vz 276/277 (Überholverbot) darstellen und das hier vorgeschlagene Zeichen nur das logische Gegenstück zum Radfahrverbot (Vz 254
) sein kann, nicht zu dem Gebotszeichen Vz 237
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Das Video zeigt eigentlich einen ganz normalen Tag auf Deutschlands Straßen. Jeder fährt, wie er gerade will. Die allenthalben gut sichtbaren roten Ampeln werden dabei geflissentlich ignoriert (eine solche Häufung von Rotlichtverstößen schreit ja geradezu nach Schwerpunktkontrollen), der Mopedfahrer fährt auf dem Radweg.
Nur so ein irrerRadfahrerQuerulant im blauen Trikot beharrt stur darauf, bei Ampelgrün auf seiner Spur zu fahren und stört den ganzen Ablauf. [/ironie]