Das war "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten". Basta!
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Traurig, traurig.
Selbst die, die sich mit der Thematik befassen, kriegen die wenigen Vokabeln nicht sortiert. -
Und diese Zeichen dann bitte an jedem Ortseingangsschild in beiden Richtungen.
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Unabhängig von der rechtlichen Bewertung (ich ging bislang davon aus, dass Spike-Reifen am Fahrrad aus den verschiedentlich oben genannten Gründen zulässig sind), möchte ich zu dem Thema noch anmerken, dass ich mir nicht die Mühe mache, mehrmals im Jahr den Reifenmantel zu wechseln.
Ich habe für den Winter ein Reserve-Vorderrad (Standard-Felge mit Standard-Nabendynamo gibt es deutlich unter 50 Euro), das mit Schwalbe Marathon Winter bestückt ist, und welches ich bei Bedarf (so z.B. am vergangenen Freitag) an der Gabel einspanne. Der Wechsel geht in weniger als fünf Minuten.
Im verganenen Winter bin ich mit Spike-Vorderrad ca. 500 km gefahren. Es ist deutlich lauter und hat etwas weniger Grip auf normaler Asphaltfahrbahn. Aber in den Zeiten mit Glatteis und festgefahrenem Schnee hat mich dieses Vorderrad definitiv vor mindestens fünf Stürzen bewahrt, weil es die dringend benötigte Traktion zum Lenken erhält. Am Hinterrad gibt es bei Glätte dann natürlich etwas mehr Schlupf. Aber da kann und sollte man ja ohnehin keine 35 km/h mehr fahren. -
Der Satz beißt sich vorne und hinten mit der gewollten gesetzlichen Regelung.
§39 der StVO regelt: "Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen."
Die Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der Fahrbahn hat also hinweisenden Charakter und regelt selbst gar nichts. Wenn um das Piktogramm ein Kreis ist, ist es die Wiedergabe eines Vz 237 und weist darauf hin, dass da irgendwo eines stehen müsste, das sich auf die gleiche Verkehrsfläche bezieht.Nun werden aber z.B. in Tempo-30-Zonen i.d.R. nicht die Verkehrszeichen 274-30 auf die Fahrbahn gemalt, sondern nur eine große "30" ohne roten Ring. Und jeder weiß, was gemeint ist.
Ebenso werden üblicherweise auf Radfahrstreifen, Sicherheitsstreifen etc. nur Fahrrad-Piktogramme gemalt, nicht die Vz 237.
Dies wäre auch problematisch, weil eine einfarbige Wiedergabe des Vz 237 (Fahrrad-Piktogramm im Kreis) zu leicht mit einer Wiedergabe des Vz 254 (Radverkehrsverbot) verwechselt werden könnte.
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Ich sehe da kein Verkehrszeichen.
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War das untere "Zusatzzeichen" eventuell mal ein "Mofa frei"? Das würde ja unabhängig von der sonstigen Irrelevanz der SchildA noch irgendeinen Sinn ergeben.
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Zumindest bei einem bebläuten Radweg neben dem Vz 250 auf der Fahrbahn sieht die für Baustellenbeschilderung zuständige StVB in Nürnberg keinen Konflikt, da sich das Vz 250 nur auf die Fahrbahn beziehe.
Ich teile diese Ansicht persönlich nicht. -
Der komplette Flyer zeugt nicht von sonderlich viel Kompetenz. Korrektur gelesen wurde er offensichtlich auch nicht.
Wenn da ADFC drauf steht, würde ich auch nicht automatisch "Kompetenz" annehmen.
Traurig, was so alles veröffentlicht werden darf.
Als Radfahrer muss man sich das leider an anderer Stelle wieder vorhalten lassen, es sei doch vom eigenen Interessenverband so gefordert worden...
Auch als Radfahrer kann man sich seine "Freunde" leider nicht aussuchen. -
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Aber klar, warum denn nicht?
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Die Anordnung ist rechtswidrig, da eine RWBP in der Tempo-30-ZONE nicht zulässig ist.
Auch eine rechtswidrige Anordnung ist allerdings zu befolgen, du musst also den #Radweg nutzen.
Wenn Du weißt, welche Stelle bei Euch die Verkehrsrechtlichen Anordnungen für Baustelleneinrichtungen erteilt, solltest Du dort zügig nachfragen und um eine Änderung der Anordnung bitten. -
Was die Redakteure angeht, dürften sich beide Möglichkeiten etwa die Waage halten.
Wobei ich die Unterbelichteten weniger gefährlich finde. -
Wird nur in letzter Zeit häufiger darüber berichtet, bilde ich es mir ein oder häufen sich gerade Vorfälle wie dieser hier?
Gegen eine Häufung spricht, dass ich von einem solchen Ereignis soeben zum allerersten Mal gelesen/gehört habe.
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Es gab mal einige interessante Informationen dazu in diesem Thread im Verkehrsportal.
Am aufschlussreichsten fand ich, dass bei Verfolgung einer OWi im Ausland anscheinend das Geld bei der dortigen Bußgeldstelle landet und die Behörden schon deswegen wenig Verfolgungsdruck aufbauen.
Das würde aber auch indirekt die Frage nach entgangenen Bußgeldern beantworten: ist der Fahrer erstmal weg, wäre für die hiesigen Finanzkassen evtl auch nichts mehr zu holen. -
Das ist nur dann lustig, wenn noch einer drinnen sitzt.
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Wenn man das Klohäuschen um 90 Grad nach links oder rechts drehen würde, könnte der Radfahrer aber den Werbeaufkleber nicht mehr lesen.
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Ob es das muss, ist nichtmal die Frage. Es darf überhaupt nicht dort stehen.