Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Oder sonst jemand, der genug Zeit hat, sich immer wieder bei der HAZ-Internetseite einzuloggen und abzustimmen, anschließend den Browswerverlauf zu löschen und sich erneut einzuloggen?
    Oder jemand, der dafür nicht die Zeit hat, dafür aber ein Programm, dass die viele Handarbeit ersetzt?
    Und wenn da so wäre, macht das dann diejenige oder derjenige auf eigene Rechnung oder im Auftrag von wem?

    Wenn sich also viele an der Umfrage beteiligen, dann dokumentiert das Interesse an dem Thema, wenn auch im Einzelfall ungeklärt ist, wer da Interessen hat. Ich weiß da technisch darüber zu wenig, aber würde das nicht auffallen, bzw. kann man das nachprüfen, ob alle oder eine große Zahl von Abstimmungen vom selben Computer aus gemacht werden? Und möglicherweise zieht die HAZ daraus ihre ganz eigenen Schlüsse?

    Die Nicht-ganz-doofen machen sowas nicht von Hand. Und wenn die HAZ ihre Umfrage nichtmal so absichert, dass das einfache Löschen von Cookies oder History nicht genügt, werden weitere wirksamere Schritte, Mißbrauch zu unterbinden, bestimmt erst recht nicht gegangen. Das ist aber nur ein Nebenkriegsschauplatz. Es sollte gezeigt werden, dass solche Umfragen keine (überhaupt gar keine) sinnvolle statistische Aussage erlauben.

    Zitat von mail an Polizei-Pressestelle

    Es ist mir ein Rätsel, wie ein Polizist angesichts des angeordneten Hochbordparkens (Verkehrszeichen 315) und der neben dem geparkten BMW verbleibenden Fahrbahnbreite von bestenfalls 2 m bis zur durchgezogenen Mittellinie auf ein ordnungsgemäßes Parken erkennen kann.
    Es geht hier nicht um eine Schuldzuweisung oder um eine Bewertung des Unfallgeschehens selbst. Aber man muss sich angesichts einer solchen Pressemitteilung wirklich sehr wundern, ob die Polizei den nötigen Sachverstand mitbringt, um Unfälle aufzunehmen und ob Sie in Pressemitteilungen solche Aussagen zu Rechtsmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit machen sollten.
    Ich bitte Sie höflich, die irreführende Formulierung richtigzustellen und in Zukunft möglichst auf Angaben wie "ordnungsgemäß" oder "rechtswidrig" zu verzichten, wenn das Personal vor Ort nicht in der Lage ist, eine solche Feststellung korrekt zu treffen.

    Zitat von Antwort der Pressestelle

    Wir sind beim Fertigen eine Pressemeldung auf die fachliche Bewertung der tätigen Polizeibeamten angewiesen. Von diesen wurde der Passus so eindeutig formuliert. Um einem – vielleicht auch nur in Teilen – anderen Ermittlungsergebnis (auch unter Einbeziehung eines Gutachters und der Verkehrsermittler) Rechnung tragen zu können, haben wir den Absatz, der das uns bislang bekannte Unfallgeschehen beschreibt, mit den Worten „nach derzeitigem Sachstand“ eingeleitet.
    Ich werde dies überprüfen lassen und ggf. darauf reagieren.


    Auf gut Deutsch: der Pressesprecher kann nur wiedergeben, was ihm seine Kollegen in den Block diktieren. Eigenes, kritisches Überprüfen der Information vor Verbreitung ist nicht vorgesehen.
    Die "tätigen Polizeibeamten" sind anscheinend wirklich nicht in der Lage, die StVO-Regeln zum Parken zu erfassen.

    Der stärkste Anreiz ist, dass andere Verkehrsmittel einfach nicht praktikabel sind.
    In meinem Fall war neben einer inneren Bereitschaft zum Radfahren auch ausschlaggebend, dass es in der Nähe meines Arbeitsplatzes so gut wie unmöglich ist, freie Parkplätze zu finden. Mit Parksuchverkehr und Fußweg alleine hätte ich jeden Tag so viel Zeit verbracht wie mit dem Radfahren.
    Es muss also einfach nur umständlich genug werden, den PKW zu nutzen, dann ist das Fahrrad auch eine gute Alternative. :whistling:

    Daran habe ich mich auch gerade gestoßen. Der PKW kann überhaupt nicht "ordnungsgemäß geparkt" sein. Das ändert zwar nichts daran, dass es sich im Prinzip um einen Alleinunfall zu handeln scheint mit einer sehr ungünstigen Kombination von Glasscherben und Weichteilen, aber diese Angaben der Polizei sind schon wieder haarsträubend.
    Mag mal jemand die Pressestelle fragen, ob das die neue Hamburger Parkordnung ist? (EDIT: erledigt)

    Ganz sachlich, ohne persönliche Anfeindung:

    Es wird aber immer Hauptverkehrsstraßen geben oder Straßen mit viel Verkehr. Selbst in den Niederlanden, wo die Innenstädte weitestgehend autofrei sind, gibt weiter außerhalb große verkehrsreiche Straßen. An diesen Straßen wird separate Infrastruktur für Fahrradfahrer benötigt. ...
    Noch mal ganz deutlich: Nein, ich kann mir kein realistisches Szenario vorstellen, in dem man auf separierte Infrastruktur komplett verzichten kann. (Wenn man denn den Radverkehrsanteil steigern möchte.)
    Ihr argumentiert hier gegen jede separate Radinfrastruktur.

    Nö. Bitte einfach vollständig lesen!

    kann die Lösung eigentlich nur so aussehen, auf den Bau separater Radverkehrsanlagen weitestmöglich zu verzichten (gerne an großen Hauptverkehrsachsen, dann aber entsprechend mit Raum und Verbindungen ausgestattet)

    Ein pragmatisch-realistischer Ansatz wird solche "Radwege an Hauptstraßen" enthalten, ob man sie Veloroute nennen mag oder nicht, aber jenseits des Hauptstraßennetzes wo immer möglich auf eine Separierung verzichten. Das ist finanziell und zeitlich zu leisten. Alles andere, insbesondere der komplette fahrradfreundliche/ MIV-feindliche Umbau ganzer Innenstädte, wird für die nächsten 20 bis 30 Jahre ein Wolkenkuckucksheim bleiben.

    Ich versuch's halt mit einem pragmatischen Ansatz.
    Anders als beim Bau von Autobahnen ist dem Radverkehr nur wenig genützt, wenn man fleißig ein paar ausgesuchte Schnellstrecken luxuriös ausbaut und "sicher gestaltet". Für die Frage, ob jemand am Radverkehr teilnimmt oder nicht, wird die gefühlte Sicherheit auf der ersten bzw. letzten Meile mindestens genauso wichtig sein wie das Vorhandensein einer schnellen direkten Verbindung zum Ziel.
    Da ich es für völlig undenkbar halte (sowohl finanziell als auch vom sonstigen, z.B. logistischen und zeitlichen, Aufwand), einen relevanten Anteil des Straßennetzes in den nächsten sagen wir 20 Jahren so umzubauen, dass er sichere, radverkehrsfreundliche und baulich sinnvoll gestaltete Radverkehrsführungen erhält (wie auch immer die konkret aussehen mögen), sind Lösungen zu favorisieren, die ohne komplizierte, aufwändige, langwierige und teure Baumaßnahmen auskommen.
    Die seit nunmehr 20 Jahren für den Radverkehr reformierte StVO bietet hierfür längst den richtigen rechtlichen Rahmen. Bei konsequenter Anwendung. Und da kann die Lösung eigentlich nur so aussehen, auf den Bau separater Radverkehrsanlagen weitestmöglich zu verzichten (gerne an großen Hauptverkehrsachsen, dann aber entsprechend mit Raum und Verbindungen ausgestattet) und stattdessen die Präsenz des Radverkehrs auf der Fahrbahn und die notwendige Rücksichtnahme des übrigen Verkehrs zum Normalfall zu machen. Dafür braucht es z.B. Medienarbeit (Werbung im weitesten Sinne) und eine konsequente Ahndung von Verstößen. Baumaßnahmen wären aber nur dort erforderlich, wo vorhandene Radwege benutzungspflichtig bleiben müssen und deswegen eine bauliche Ertüchtigung (verbreitern, Oberflächen wiederherstellen, ...) erforderlich wird.

    Du verweist wiederholt auf diese Seite. Was mir an cyclingfallacies.com nicht gefällt ist, dass dort den angeblichen Fahrrad-Mythen einfach andere Mythen gegenüber gestellt werden. Die dort erhobenen Behauptungen sind schließlich genauso wenig belegbar oder widerlegbar wie die vermeintlichen Mythen.

    Wie erklärst du dann die in dem Link gezeigte Statistik? Alleine Safety in Numbers?

    In dem gezeigten Balkendiagramm ist ja als Quelle eine OECD-Studie angegeben.
    Ein lesenswertes Dokument, in dem ich allerdings in einer ersten Durchsicht die Datenbasis für das im Blog gezeigte, sehr prägnante Diagramm, (noch) nicht identifizieren konnte. Die Studie macht sehr detaillierte Aussagen, auch zu der These "safety in numbers", aber nirgends so plakative Behauptungen wie: "gute benutzungspflichtige Fahrradinfrastruktur senkt die Zahl der getöteten Radfahrer", wie sie das Diagramm in den Raum stellt.
    Die naheliegendste Erklärung für "die in dem Link gezeigte Statistik": da hat sich jemand mit einer eigenen Agenda aus einer umfangreichen wissenschaftlichen Studie ein paar Zahlen herausgepickt, die sein Weltbild stützen und seine Thesen untermauern, diese in ein farbiges Diagramm gepackt und hier als der Weisheit letzter Schluss verkauft.

    Einschlägig ist aber nicht der Bußgeldkatalog sondern die StVO. Und die schreibt bei den Vorschriften (Ge- und Verbote) zu Vz 240 ( [Zeichen 240] )

    Zitat

    3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.

    Den Bezug zum ohnehin erlaubten Radfahrer sehe ich in Absatz 3 nicht.

    Gehört das Zusatzzeichen nicht ans andere Ende der Einbahnstraße?

    Richtig.

    In der Praxis dürfte die Idee aber genauso gut funktionieren...

    Das ist aber wieder ein ganz anderes Thema.
    In der Praxis funktioniert das Fahren entgegen der Einbahnstraße ohne Freigabe ebenjener durch Zusatzzeichen ganz gut. In der Praxis funktioniert auch das Überfahren roter Ampeln etc. pp.