Meiner bescheidenen Meinung nach liegt das Problem im fehlenden Strafmaß für die vorschriftswidrige "Anordung"1 einer Benutzungspflicht. So wie der Ziehvater unserer jetzigen Kanzlerin das Gericht mit einer reingewaschenen Weste verlassen konnte da für seinen evtl. Rechtsbruch damals "vergessen" wurde ein Strafmaß zu bestimmen und das Gericht dann lieber eine Geldbuße bestimmte, so können auch heute die lokalen Behörden nach Gusto Schilder aufstellen wo und wie sie wollen - klagt (und gewinnt) einer, na, dann wirds halt wieder abmontiert. Weiter passiert nichts.
Ich vergleiche das gerne immer mit der Idee z.B. Ladendieben lediglich die gestohlenen Sachen wegzunehmen wenn sie erwischt werden. Man stelle sich das nur mal bildlich vor: der Hausdetektiv erwischt einen Ladendieb wie der gerade den neuen LCD-Fernseher heraustragen will, und alles was der Dieb dann macht ist den Fernseher dem Personal vor die Füße zu knallen und sich dann maulend in den nächsten Laden zu verziehen. Anrufe bei der Polizei werden mit genervten "Dann nehmen Sie ihm die gestohlenen Waren halt wieder weg!" beantwortet. Nach mehreren Anrufen bequemen sich dann die Grün-beigen mal vorbeizuschauen und kontrollieren dann als erstes mal ob die Waren auch ja vorschriftsmäßig ausgezeichnet sind und die Anzahl der Kundentoiletten stimmt - sonst wäre es ja schließlioch verständlich das der Dieb klaut.
1) Anordnung darf hier in Bayern auch gerne mal ein Anruf des Bauamts beim Bauhof sein das da jetzt mal endlich Z.240 hingeschraubt gehört weil man da heute morgen so fürchterlich hinter einem Radfahrer hat warten müssen.