Beiträge von APF

    Radfahrer überschätzen sich.

    Innerorts, beidseitige Benutzungspflicht.

    Trotzdem ist bei einem Unfall der Radler Schuld, laut Polizei:

    Wenige Meter nach der Unfallstelle wird an der nächsten Kreuzung die linksseitige Benutzungspflicht wiederholt:

    Ja, hübsch, nech? Zuerst einmal ein paar Trunkenheitsunfälle listen und dann unter die gleiche Überschrift noch beiläufig den üblichen von einem KFZ-Führer Auto zusammengefahrenen Radfahrer erwähnen.

    Ob “unnachsichtige Strafverfolgung“ bei Abbiegeunfällen die gewünschte Wirkung erziehlt, möchte ich hier mal bezweifeln. Wenn ich jemanden über den Haufen fahre, habe ich genug Schuld auf mich geladen. Dann passiert mir das nicht wieder. Ob mich das nun 50 € kostet oder 5000 €, spielt dann keine Rolle . Das Schlimme ist nur, dass es erst einmal passieren muss...

    Nein, das sehe ich anders: wenn das soviel kostet wie 2x Parkuhr überziehen ist das nicht schlimm, sonst wäre es ja teurer.
    Dazu kommt das die "unnnachsichtige Strafverfolgung" im Moment in D eher eine "das war gar nix, da haben Sie ja noch bremsen können", bzw. bei dichtem Überholen "das war gar nix, da haben Sie ja nicht mal bremsen müssen" ist.
    Wenn es hingegen mindestens einen Monat Abschreibung, d.h. 500+ Euro kostet, dann wird es auch stärker "gewürdigt". Und das bereits bevor "etwas passiert" ist.
    Ich würde auch hoffen das die Polizei dann auch stärkeres Interesse daran hätte: für einen Lilanen lohnt es sich schonmal die Finger krumm zu machen.

    Nachdem hier naturgemäß viele negativ-Threads existieren dachte ich das es Zeit wäre auch mal positive Beispiele zu listen.

    Ich fang mal am: In DAH waren mir zwei Schilder schon jahrelang ein Dorn im Auge. Beide ordneten quasi willkürlich Benutzungspflichten an Vorfahrtstraßen zwischen zwei EInmündungen an.
    Jetzt hab' ich mich vorgestern endlich zu einer E-mail ans Ordnungsamt durchringen können... gestern kam die Antwort: die Schilder kommen weg. Genauer gesagt: ein Schild wird ersatzlos abmontiert, das zweite durch Z.259 (Durchgang für Fußgänger verboten) ersetzt - als das es wohl auch gedacht war.

    Dazu muß man auch sagen das die *Stadt* Dachau die letzten zwei(?) Jahre sehr viele blaue Schilder entfernt hat. Die paar die jetzt da noch existieren sind eigentlich alle entlang wirklich stark befahrener / bestauter Straßen. Ob man da jetzt eine Benutzungs*pflicht* anordnen muss, darüber ließe sich bestimmt streiten. Zumindest sind aber mal fast alle "da ist ein Bordstein abgesenkt, das ist jetzt auch benutzungspflichtig"-Schilder weg. Und über die paar die noch da sind lässt das Ordnungsamt wohl mit sich reden.

    *freu*

    Da schließe ich mich Vorstadt Strizzi an:

    StVO §3:
    (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen [...] anzupassen.

    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
    1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h


    Das ganze getue von " er darf da xxx fahren" dient lediglich als Nebelkerze, frei nach dem Motto: die StVO kennt eh keiner mehr und der Richter ist sowieso zu faul nachzusehen. Oder der will ja auch nach Hause und dessen Frau kutschiert die Kinder im Suff durch die Gegend weils "auf der Straße ja so gefährlich ist" (warum wohl?) - also ein SEP.

    Insofern behalte ich meine Strategie vorerst bei: Wenn jemand auf dem Radweg steht, dann lasse ich ihn dort stehen und warte einfach ab. Das scheint mir nach wie vor die ungefährlichste Lösung zu sein, obwohl natürlich die Kraftfahrer sich davon provoziert fühlen könnten.

    Wenn Due he schon da rumstehst könntest Du die Zeit ja gleich nutzen und das Handy zücken und auf den Wagen deuten. Musst ja gar nichts machen, es reicht ja schon das derjenige damit rechnen muss da demnächst was kommt. Veilleicht setzt das Denken das nächste Mal dann vorher ein (die Hoffnung stirbt zuletzt).

    Hier noch ein Artikel zum Thema "Spaß mit Statistiken":
    ...
    In Münster sollen die Radfahrer verstärkt kontrolliert werden, weil die Unfälle mit Radfahrerbeteiligung um 20 % gestiegen sind,

    Haben in Münster nicht erst vor kurzem unsere Grün-Beigen gejubelt das sie dort fast alle (hochgefährlichen?) ohne-Licht-Fahrer ausgemerzt hätten?
    Naive Geister hätten ja vermutet das sich die Polizei dort darum kümmert Unfallschwerpunkte zu beseitigen. Das ist zumindest das Argument was mir hier regelmäßig entgegenschlägt wenn ich frage warum Z. 205 an benutzungspflichtigen Radwegen hängt: wegen der Sicherheit!

    hugo790 schrieb:
    Erstens dürfte nicht nur die Zahl der Autos, sondern auch die Bewohnerzahl von 2007 bis 2013 gestiegen sein. Zweitens ist zwar von "privaten Pkw" die Rede, aber ich bezweifle dass Dienst- und Firmen-Pkw extra aus der Statistik herausgerechnet wurden

    Private PKW in Hamburg sind in HH zugelassen. Firmen-PKW am Sitz der Firma. Für die Anzahl der Privat-PKW in HH reichen also ein paar Knopfdrucke am Computer, für die Anzahl der Autos die in HH parken müsst man wohl entweder zählen oder eine großangelegte Untersuchung zumindest im näheren Umland machen.

    Naja, sie haben aber nicht die Leser ausgeschlossen die Probleme mit Fahrradfahrern, sondern die Leser die Probleme beim Fahrradfahren haben. Sprich: die Leute die sich über Fahradfahrer aufregen dürfen gerne, die Radfahrer die sich über den Zustand der Straßen aufregen können sie da nicht brauchen.

    Im Rahmen der immer noch bei der Frankfurter Rundschau laufenden "Stadtrad"-Serie waren heute Raderfahrungen der etwas anderen Art gefragt. Die meiner Meinung nach hervorragendsten Lesermeinungen sind:

    Interessant ja auch die Einleitung dazu:

    Zitat

    Neben den vielen Lesern, die Probleme beim Fahrradfahren schildern, machen einige Leser auch ihrem Ärger über Radler Luft:


    Frei übersetzt: "die überwiegende Mehrzahl der Leserzuschriften passt nicht in das Meinungsbild das wir hier verbreiten wollen, daher veröffentlichen wir hier nur die wenigen die uns in den Kram passen:"

    Jein: Ich bemerke keine. Das liegt aber daran das ich morgens zu Zeiten fahre zu der ich auf den 10 km etwa 50 - 100 fahrende Autos und vielleicht 5 Radfahrer sehe und nachmittags an den Ampeln so viel Betrieb herrscht das da keiner bei Rot fahren kann. Ist aber auch eine Kleinstadt. Auffällig Normal sind da
    1) Geisterradler
    2) Gehwegfahrer
    3) "wenn ich (links/rechts) auf den Gehweg Radweg abbiege hat da keiner zu kommen"

    Aber zurück zu Deiner Frage: meine Frau fährt Rettungsdienst und die meint das es in München durchaus häufig zu sehen sei und nicht nur an Kreuzungen die in Radfahrerrichtung keine Querverkehr haben. Typus "Radlrambo" (5 cm Abstand reichen immer) oder Quietsch-Quatsch-Fahrer (konstant 10-12 km/h quer durch München ohne einmal langsamer zu werden), gerne vom Alter her StudentIn.

    Die Waz schafft es, schon in der Überschrift alles falsch zu machen.

    Der Text ist aber insgesamt eher mit einem Augenzwinkern geschrieben und zudem noch ziemlich richtig, da passt die Überschrift schon dazu: "Man will sich ja nicht um eine Rolle im „Schwanensee“ bewerben." - "Fünfköpfige Familien sollten also davon absehen, während ihrer Radtour Händchen zu halten."

    Nach an sich zu kurzer Zeit kommen elektrische Probleme hervor, die die Werkstatt scheinbar nicht beherrscht.

    Das braucht nicht zu wundern, das ist schließlich eine Fahrradwerkstatt. Bisher, d.h. vor E-Bike, beschränkte sich die Elektrik auf eine oder - in der Luxusversion - zwei Leitungen die von Dynamo zu Vorderlicht und Rücklicht gezogen wurden. Evtl. kam dann noch die Verlegung des vorfabrizierten Tachogebers dazu, aber das wars dann schon. Und die sollen jetzt Elektronik reparieren ;(

    Vielleicht gibt es ja demnächst mal den Beruf des Fahrradelektrikers, oder es wird wenigstend Teil der Fahrradmechanikerausbildung. Obwohl zu befürchten ist das das dann auch Teiletauscher werden.

    "Ich habe nicht gedacht das sie da jetzt abbiegen" - war links eingeordnet und wurde (zusammen mit zwei oder drei KFZ hinter mir) im dem Moment überholt in dem ich links abbog.

    Bei der Verhandlung hat sich der gute Mann sich dann besonnen das er mich ja "nicht gesehen" hatte.

    Zusammen mit dem Fahrer hinter mir der mich zu dem Zeitpunkt - laut seiner Aussage in der Verhandlung - keinesfalls fast anschob sondern natürlich so umera 50 m Abstand zu mir hielt führte das dann dazu das es keinen Schadensersatz gab da ich den Überholer ja hätte sehen müssen.

    Naja, Gück gehabt: es war nur ein Trümmerbruch des linken Oberschenkels ohne Beteilugung des Oberschenkelhalses (da verabschiedet sich gerne die Arterie zur Versorgung des Gelenkkopfs -> künstliche Hüfte).

    Das ist der Grund warum ich diesem "nicht gesehen" gegenüber doch etwas allergisch bin: ich habed en begründeten Verdacht das "nicht gesehen" meistens eigentlich "nicht geschaut" heißen müsste.

    APF schrieb:
    munchengladbach schrieb:
    Wenn Du eine Lösung hast, kannst Du die gern patentieren lassen...


    Ich war zwar nicht gemeint, aber das schrieb ich doch schon weiter oben: Nummer aufschreiben und wegen Lärmbelästigung anzeigen.


    APF, Du redest da wie der Beifahrer in einem polizeidienstlichen Auto : wenn ich auf dem Rad sitze und 30 km/h fahre kann ich mir gar nichts aufschreiben, die Behauptung ist Unfug und Blödsinn zumal Du, wieder ein Mal, auch selbst erschrocken bist, zuerst anhalten musst, und in einen Stift und Papier finden müsstest: Wenn wir fahren sind wir nackt in unserer ein-schichtigen Funktionsbekleidung die nicht ein Mal Taschen hat!

    Du schriebst von den Leuten die Dir das Sonnenbad auf der Terasse madig machen. Wenn es Dir wirklich so viel ausmacht kannst Du Dich ja dan mal stattdessen hinstellen und dei Leute aufschreiben oder sogar photographieren.

    Aber mach Dich auf das Echo der Mafia gefasst. Die haben das gar nicht so gerne dass ihr Tun dokumentiert wird - das geben die Dir dann teilweise auch gern fäustlich. Mafia eben. Mit staatlicher Unsterstützung. Wie meinte die Polizistin letztes Jahr: "Die wollen Sie sich doch nicht zu Feinden machen, oder?"

    ausserdem: wer 110 / 112 bemüht und im Unrecht war, braucht die Belehrung des Volks, Du, nicht zu befürchten: Die Polizei ist gross genug, um eventuell dagegen zu reagieren

    Sobald Du andere nötigst *bist* Du im Unrecht. Was evtl. hilft ist mit §229 BGB (Selbsthilfe) zu argumentieren, da der Dosentreiber sonst - wie Du ja schriebst - auf Nimmerwiedersehen entwischt. Ich fürchte aber das Du da einen guten Anwalt brauchst um damit häufiger durchzukommen. Und das müsstest Du - Dein Gegner verliert max. einmal, Du darfst bei jedem verlorenen Prozess zahlen + das Risiko dann als Wiederholungstäter dazustehen.
    Und auf die Grün-beigen (irgendwie kommt mir nach den Erfahrungen der letzten Jahre das P...-Wort für die Leute nicht mehr über die Tasten) würde ich keine Wette abschließen.

    ob Lärmbelästigung das Richtige Thema ist, weiss ich nicht. ich glaube sogar, eher gar nicht! lautet Hupen eines Radfahrers/Fussgängers ist wie Waffenbenutzung in meinen Augen!

    Deine Augen zählen da aber nicht. (Nachgewiesenes!) Hupen ist erstmal eine Lärmbelästigung, Punkt. Wenn Deine Frau ein paar Gutachten anschleppt das sie sich jetzt immer zu Tode fürchtet (was ich ihr auch glaube) kannst Du eventuell in einem Zivilprozess noch Schadensaersatz einklagen. Dazu muss dann aber dann der Gegenseite nicht ein Tier vors Auto gehusch sein das sie mit dem Hupen verscheuchen wollte während sie "zufällig" an Euch vorbeifuhr...

    Im Verkehrsportal gab es vor nicht so langer Zeit einen eigenen Thread zu dem Thema. Titel: Fast tägliche Nötigung durch Autofahrer. Was tun? ( http://verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=107268 ). Der Thread-Eröffner fährt ein S-Pedelec!

    Filmen und anzeigen. Der Einzeige der das bisher bei mir gemacht hat durfte dann ein paar hundert Euro an wohltätige Organisationen spenden.
    Viel befriedigender als die Spende war aber der Auftritt des "Kings of se rod": im besten Anzug (man will ja Eindruck schinden), völlig aufgelöst mit den Händen wringend. War halt original der Typ Hilfspolizist der weiß wie seiner Meinung nach die StVO zu sein hat - bis ihm der Richter dann eben diese erklärte...

    Der macht das nie wieder, wetten?

    So, bleien also noch 79,999 999 Mio übrig.

    Wenn Du eine Lösung hast, kannst Du die gern patentieren lassen...

    Ich war zwar nicht gemeint, aber das schrieb ich doch schon weiter oben: Nummer aufschreiben und wegen Lärmbelästigung anzeigen. Wenn derjenige es direkt neben einem Radfahre tat dann kannst Du das dann auch noch schildern und dann noch anmerken was da wohl hätte passieren können wenn der Radfahrer erschrocken wäre...

    Sonst wird das nix.

    Bußgeldkatalog #70:
    Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen (StVO § 16 Abs. 1, 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 16) - 10€

    Hoppla, bei der Recherche gerade mitbekommen: Was sich aber wirklich "lohnt" anzuzeigen sind die berühmten vor-der-Kurve-Überholer:

    #19: Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage (StVO § 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1; § 49 Abs. 1 Nr. 5): 100 €

    #19.1: und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt (StVO § 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 5): 150 €

    ... und wenn sich jemand wieder einmal für ein "Beratungsgespräch" neben einen setzt:

    #18: Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt (StVO § 5 Abs. 2 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 5): 80 €

    Das habe ich mich auch schonmal gefragt.

    Meine Lösung wäre so ein Mabuchi 380 Mini-E-Motor mit einer Zweiblattluftschraube 'dran gewesen, zusammen mit 4 Microzellen. En violà, das Fahrzeug ist motorisiert, die Luftschraube hinter einem Rahmenrohr aber gut zu verstecken. Ich habe bisher auch nirgendwo gefunden das bei einem Mofa der Motor auch wirklich auf die Räder wirken müsste, oder das das Ding alleine mit Motor 25 km/h schaffen muss. Das war aber noch zu Zeiten in denen an Pedelecs nicht gedacht wurde, und dann wurde es mir zu mühsam evtl. Bauvorschriften für (Benzin-)Mofas aus den ganzen Rechtsnormen und Vorschriften herauszuwühlen (damals bestand ja auch noch Hoffnung das sich die Gemeinden etc. an die geänderte StVO halten würden).

    Da hätte ich sogar dann die ?? Euro für das jeweils gültige Mofakennzeichen berappt.

    Die Frage bleibt dann aber od das ein Richter genauso sieht: schließlich "dürfen" Mofas inzwischen außerorts die Radwege mitbenützen, d.h. der Trend geht wohl eher dahin das auch die Mofas mit auf die Radwege wandern (gemeinsamer Rad, Mofa und Fußweg?). Und Du kannst Dir sicher sein das sich diese Änderung, sprich das Mofas "aus Sicherheitsgründen" auf den Radweg gehören, bei den Vollhonks sehr schnell herumspricht.