Beiträge von Panke

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    Zumindest im Strafrecht ist das Interesse des Staates an der Aufklärung eines Vorfalls noch höher angesiedelt als solche „störenden Aspekte“ wie Datenschutz oder Privatsphäre. Im Zivilrecht mag das sicherlich anders aussehen.

    Da es in Deutschland kein Gesetz gibt, daß rechtswidrig erworbene Beweise per se als unverwertbar abtut, frage ich mich ja schon eine ganze Weile, wie die Pflicht des Gerichts die Wahrheit zu finden sich damit vereinbaren lässt, die Dashcamvideos nicht zu verwerten. Mit würden wir das verwerten, dann hätte ja bald jeder eine Kamera lehnt sich ein Gericht mMn zu weit aus dem Fenster. Das müsste whol der Gesetzgeber regeln. Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn das Gericht berechtigte Zweifel an der Echtheit eines Videos hat, aber das steht ja auf einem anderen Blatt.

    ]Die Fahrtrichtungspfeile auf den Fahrstreifen sind bindend für alle die auf den Fahrstreifen fahren. Der Radfahrer auf dem Radweg nebendran wird durch die Fahrtrichtungspfeile nicht daran gehindert, geradeaus zu fahren. Es braucht also auch kein Zusatzzeichen zu dem aufgemalten Pfeil. ^^

    Mir ging es um den HVV-Bus, der dort sonst (auch jetzt noch?) abbiegen muss, aber geradeaus fahren dürfen soll. Daß der Radweg unberührt bleibt, ist ja schon klar.


    Einfach mal lesen, dann schwafeln!
    VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung:

    Da hatte ich gar nicht reingeschaut. Ist das eigentlich noch normal, daß die Straßenverkehrsbehörde Sachen anordnet, die selbst vom Interessierten Laien hier im Forum sofort als Murks erkannt werden?

    Wie dem auch sei: Ich glaube ja, die Schilder mussten dahin, weil man an Fahrtrichtungspfeile keine Zusatzschilder anbringen kann.

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    Reichen dazu nicht eigentlich die Pfeile auf der jeweiligen Fahrspur aus?

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    Ge- oder Verbot1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).

    Ja, die Pfeile auf der Fahrbahn reichen aus.


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    (2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Die Schilder heben sich gegenseitig auf, sie gelten im Grunde beide für die gesamte Fahrbahn und widersprechen sich. Warum man hier -- abweichend von der Regel -- annehmen sollte, daß das links stehene Verkehrszeichen für zwei Spuren und das rechts stehende Verkehrszeichen nur für eine Spur gelten soll, erschließt sich mir nicht. Naja, Man sieht doch was gemeint ist, halt. IMO greift das aber nur, wenn die Interpretation entsprechend der Vorschrift/Regel nicht möglich ist.

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    Grün heißt fahren!!! Schon vorsichtig, da die Stelle nicht leicht ist, aber letztlich sind Sie als Fahrer für die folgenden Konsequenzen verantwortlich, wenn Sie ohne erkennbaren Grund bei Grün halten.

    Er hält ja mit gutem Grund, auch erkennbar für Alltagsradler. Im Übrigen heißt das ja nicht, daß man abrupt von 25 auf 0 abbremst, sondern ganz normal anhält. Wer einem "normal" bremsenden Fahrzeug auffährt, hat selbst seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

    Habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden:

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    Die Verkehrsregeln sehen aber vor, das aus Haltebuchten ausfahrende Busse Vorfahrt haben.


    Mir ging es um die Einfahrt in die Haltestelle, falls der Radweg links der Busbucht verläuft.

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    Da sich aber Autofahrer zu selten an diese Regelung halten, kommen inzwischen Buskaps in Mode.


    Musste erstmal herausfinden, was denn Buskaps sind. Ist das eine Wortneuschöpfung für Bus hält am Fahrbahnrand?

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    Und die sind für Radverkehr viel schlechter.


    Wenn dem so ist, verstehe ich den Einwand nicht. Die Ausgangslage dieses Themas ist doch: Haltebucht und zu wenig Platz für Rad- und Fußverkehr, dennoch Benutzungspflicht. Wie abhelfen?

    Wenn ich jetzt die Haltebucht dem Hochbord zuschlage, kann es unter dem Strich für den Radverkehr doch nur besser werden?

    Hm, wenn genug Platz für Gehweg, Radweg und Busbucht vorhanden ist, kann man die Busbucht ja rechts vom Radweg anlegen. Dann kreuzen sich die Fahrwege zwar, aber das sollte ja machbar sein. Der Bus muss Vorrang gewähren, Berufskraftfahrer wird man ja wohl entsprechend schulen können.

    Wenn nicht genau Platz ist, muss der Buss halt auf der Fahrbahn warten, dann ist genug Platz.

    Oh nein, die Flüssigkeit des Verkehrs, Mimimi.

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    Doch es gibt Leute die genau das wollen. Die sind aber in der Minderheit.


    Ja, die Selbstversorgerszene ist klein. Sehr klein.

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    Und ja das Auto ist eine gute Sache um große Entfernungen zu überwinden und so lange am ÖPNV gespart wird für die Landbevölkerung überlebenswichtig.

    ÖPNV ist nur dann besser als MIV, wenn eine gewisse Bevölkerungsdichte überschritten ist. Ich glaube schon, daß man mittels Internet und Co. in ländlichen Regionen auch auf den MIV weitestgehend verzichten kann. Weil man seine Einkäufe im Internet bestellt, es keine Buslinien mehr gibt, sondern eine Art Bürgertaxi, daß alle 15 Minuten durch die Dörfer saust und die Menschen aufliest* etc.

    Momentan ist dort (wo ich herkomme) das Auto sein Geld wert**. Hamburg sieht ganz anders aus und die Probleme, die der Speckgürtel im Grünen den Großstädten bereitet, die gebe ich gerne zu.


    * Wobei ich mir da auch nicht sicher bin, ob das in Hamburger Qualität zu Hamburger Preisen möglich ist, müsste man mal simulieren.

    ** Es schafft auch weniger Probleme.

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    Du würdest dort schlicht und ergreifend gar nicht wohnen, sofern Du dort keine Beschäftigung hättest.

    Wir reden definitiv von anderen Lebensumständen, du scheinst von rel. großen Dörfern mit Menschen auszugehen, die dann in die nächste Großstadt zum malochen fahren. Das steht mir überhaupt nicht im Sinn. Ich komme aus einer ländlichen Gegend, wo fast jeder in eben jener Gegend im Umkreis von vllt 10km seine Arbeit hat. Die Menschen leben dort, weil sie dort Beschäftigung haben.

    Und ohne Auto wäre ihre Lebensqualität schlechter, da bin ich mir sicher.

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    Für den Individualtransport in der Stadt taugt es gar nicht und auch auf dem Land löst man da heute ganz überwiegend ein Problem, welches man ohne MIV gar nicht hätte.

    Als jemand der wirklich vom platten Land kommt, sehe ich das anders. Frage mal die Jugendlichen dort, wie sie über den Erwerb ihres ersten Führerscheins nachdenken. Natürlich, meine Oma hatte auch kein Auto und ist nicht jeden zweiten Tag in die nächste Stadt zum Einkaufen gefahren. Im Gegenzug hat man aber auch

    • nichts gehabt
    • was man hatte, selbst gemacht. Pfefferminztee z.B

    Da will doch keiner mehr hin.

    Möchte man dort gemäß der StVO abbiegen hat man sich im Regelfall schon links eingeordnet, lange bevor man diese 2m² Aufstellfläche überhaupt erspähen kann.

    Edit: timovic war schneller ;)
    Edit2: Ich ordne mich ja auch schon hunderte Meter früher links ein, wenn gerade eine Lücke im Verkehr ist.

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    An der Stelle an der das Fahrrad steht gilt [Zeichen 240]. Die gesamte Nebenfläche ist gemeinsamer Rad- und Gehweg (sonst wäre auch das Umleitungsschild zu entfernen). Irgendwelche farbigen Steinchen haben da nichts zu bedeuten. Ob (und wem) man aufgrund der Blindenleitlinie einen Strick drehen könnte weiß ich nicht, aber ich nehme an dass Peter sich vorher umgeschaut hat und kein Mensch mit Blindenstock unterwegs war.

    Und vor dem Schild?

    Da das Rad so breit wie der Fußweg ist, gilt selbstverständlich:

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    (2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

    Prise Salz und so.

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    Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Polizei mit zweierlei Maß misst. Seit die RWBP im Nedderfeld aufgehoben wurde, gibt es auf beiden Straßenseiten nur noch Gehwege, die aber massenweise von Radlern befahren werden, denn vorher waren es "gemeinsame Fuß- und Radwege. Wetten dass die Polizei dort NIEMALS darauf hinweisen würde!?

    Wird auch damit zusammen hängen, ob sich jemand beschwert. Eventuell wird nach Beschwerde aber schlicht Radfahrer frei angeordnet.

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    Ich kann mich auch jedes Mal über diese Leute ärgern, die meinen, den Verkehr an den Regeln vorbei regeln zu müssen, obwohl da auch noch andere fahren, die sich auf die Regeln verlassen (können müssen).

    Meiner Meinung nach eine der wichtigsten Lektionen, die man Fahrradfahrern beibringen muss, bevor man sie auf Hamburg/beliebige Großstadt losläßt. Alles andere als klar nach StVO fahren, ist gefährlich.

    Ich finde, der Staat ist hier durchaus anzukreiden.

    Er hat - durch Jahre lange Fehlregulierung - dafür gesorgt, daß fast alle Fahrradfahrer mit unzureichendem Licht unterwegs sind, schlicht weil gutes Licht lange Zeit verboten war oder erst seit Einführung von LED-Leuchten mit den erlaubten Leistungsgrenzen erreichbar ist. Dann hat er den Radweg so angelegt, daß er außerhalb der Fahrbahnbeleuchtung liegt, zu schmal ist, neben einem zu schmalen Gehweg und hinter einer Bushaltestelle verläuft. Trotzdem macht er die Nutzung zur Pflicht.

    Und dann hat er noch einen im dunklen schwierig zu erkennen Poller da hingestellt (von dem ich jetzt nicht weiß, ob er zum Unfallzeitpunkt vorschriftsmäßig rot/weiß markiert war).

    Man kann froh sein, daß der Staat keinen rot-weißen Draht auf Halshöhe über den Gehweg gespannt hat.

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    Wenn sogar die Intensiv-Radfahrer sagen, dass sie sich mit dem Rad auf der Straße nicht sicher fühlen, dann schrillen bei uns die Alarmglocken. Denn wir wissen aus internationalen Studien, dass die gefühlte Sicherheit der entscheidende Faktor ist bei der Frage: Steige ich aufs Rad oder ins Auto

    Bei mir schillen die Alarmglocken auch. Die Lösungsansätze sind halt anders. Bin gestern das erste mal in diesem Monat mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren. Auf dem Hinweg wurde ich fast abgeschossen: PKW überholt mit 10cm Abstand* - offenkundig absichtlich. denn die linke Spur war und blieb frei. Da kann ich jeden verstehen, der sich nicht auf der Fahrbahn sicherfühlt. Ist bei solchen Hornochsen ja auch berechtigt.

    * Wäre die nächste Ampel rot gewesen, ich hätte das erste mal in meinem Leben eine Schlägerei angefangen, so knapp war das. Leider kein Nummernschild gemerkt :(

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    Stadtrat mit 40 Sitzen? Man hat 40 Stimmen und darf jedem Kandidaten maximal 3 Stimmen geben! Da wählt man dann beispielsweise 10 CDUler mit je 3 Stimmen und dazu noch 5 FDPler* mit 2 Stimmen. Die Wahlzettel sind so groß wie Wohnzimmertische.

    Man kann alles übertreiben.