Beiträge von Panke

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    Wenn ich es richtig verstehe dürfte man den linksseitigen Radweg zwischen Adenauerallee und Lindenstraße dann gar nicht benutzen.

    Ist die Frage ob der Radweg ist zu benutzen im Anhang der StVO eigentlich ein Radweg ist zu benutzen oder dieser Radweg ist zu benutzen meint. Ich missachte dieses Zeiches aber bei jeder Fahrt dort entlang. Einerseits nehme ich es selten überhaupt wahr, weil es gefühlte ~10m rechts von mir steht und man es gar nicht sieht, wenn man nicht explizit danach ausschau hält, andererseits reicht der benutzungspflichtige Radweg nur bis zur nächsten Kreuzung. Ich füge mich rechtzeitig und sicher wieder in den Fahrbahnverkehr ein, indem ich ihn gar nicht erst verlasse :)

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    Andererseits gibt’s da aber genügend Einzelhandel, Arztpraxen und Restaurants, so dass reger Lieferverkehr herrscht. Und Rad- oder Gehweg hin oder her, irgendwo muss so ein Lieferwagen nunmal parken. Dass die Lieferanten nicht mit der Handkarre fünfhundert Meter hin und zurück buckeln wollen, weil die wenigen Parkbuchten auch noch von Personenkraftwagen belegt werden, ist mir klar. Sowas scheint mir ein ziemliches Versagen der Planung einer solchen Straße zu sein

    Das ist das Argumentationsmuster Ja, was soll ich denn machen?! und ich kann das auch verstehen, z.B. habe ich das bei LKW-Fahrern im Thema "Was ist euch heute .. " selbst angesprochen. Aber ich finde hier, dass auch Lieferverkehr kein Grund ist, im Halteverbot (insb. auf Sonderwegen) zu parken.

    Wenn Lieferverkehr sonst nicht möglich ist, müssen sie die Gewerbetreibenden da mal zusammen tun und einen Parkplatz für den Lieferverkehr freihalten / mieten / schaffen, anstatt ihre Gewerbekosten ganz selbstverständlich auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

    Aber gerade solchen berechtigten Interessen (Platz für Lieferverkehr z.B.) sollten eigentlich bei der Planung einer Straße Berücksichtigung finden können. Alternativ muss man die 35€ pro Lieferung halt einpreisen :)

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    Man könnte komplett ohne Ampeln auskommen: Alle Verkehrsteilnehmer brauchen nur so langsam sein, dass sie keine Unfälle verursachen, und sie müssten anderen Vorfahrt geben, fair sein. Quasi selbstverwalteter Verkehr.Aber in der Praxis funktioniert sowas nicht. Der Zweck von Ampeln ist meiner Meinung, den Verkehrsfluss zu optimieren und Fairness sicherzustellen, und das bei größtmöglicher Sicherheit für alle.

    Das ist eine Einschränkung des Kraftverkehrs. Siehe:

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    Ich prophezeie aber für die nähere Zukunft genau das Gegenteil (auf Hamburger Straßen): Wenn der Rad- und Fußverkehr auf dem viel zu kleinem Seitenraum verbannt wird, werden wir ohne Haltelinien etc. vermehrt Konflikte an Kreuzungen erleben :(

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    Aber kann man deshalb nun fordern, Radfahrern Rotlichtfahrten generell zu gestatten? Nein, sicher nicht. Denn dann wäre die besondere Vorsicht häufig dahin, deutlich mehr schwere/tödliche Unfälle dürften die unmittelbare Folge sein.

    Mir gefällt die Idee, dass eine rote Ampel für Radfahrer nur als Stopschild/Vorfahrt achten/Fußgängerüberweg gilt, falls sie entsprechend ausgeschildert ist. Zum Beispiel falls Ampeln nur die Querung für Fußgänger ermöglichen sollen.

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    Ich fahre mit dem Rad auf eine Ampel zu. Fahre ich auf der Fahrbahn? Es gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr.Sonst: Fahre ich auf einer Radverkehrsführung und es gibt besondere Lichtzeichen für den Radverkehr? Dann gelten dieseSonst: Gibt es eine Fußgängerampel und grenzt die Fußwegfurt an die Radwegfurt? Dann gilt die Fußgängerampel.Sonst: viel Glück.

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    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Du implizierst, dass die Einschränkung auf Radverkehrsführungen des zweiten Satzes auch im dritten gilt. Das muss man nicht so sehen.

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    ohne für mich zu einem befriedigendem Ergebnis zu kommen. Am geeignetesten finde ich dabei noch "Autler" oder eben "Kampfautofahrer".

    Bei Autler steigt mein Sprachgefühl aus. Das unterbricht jedesmal den Lesefluß, finde ich auch keine schöne Wortschöpfung. Radler ist meiner Meinung nach wertfrei. Ich finde Kampfkraftfahrer besser als Kampfautofahrer. Der Kraftfahrer klingt grober und rücksichtsloser und schließt LKWs mit ein. Kampfkraftkutscher gefällt mir auch.

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    Ich will auf jeden Fall nach der Klausurphase mal die eingangs erwähnte Bahnhofstraße in Wedel unter die Lupe nehmen. Seit ein paar Wochen bin ich da wieder täglich unterwegs und es ist einfach der blanke Horror dort. An jeder Einmündung stoßen die Kraftfahrzeuge über den benutzungspflichtigen Radweg bis an den Fahrbahnrand und schauen meistens nicht ein einziges Mal, ob von links eventuell ein Radling naht. Aufmerksame Kraftfahrer sind dort beinahe die Ausnahme, so dass ich Tag für Tag gruselige Situationen auf der Lenkerkamera aufzeichne. Immerhin bin ich meistens nicht der Betroffene, weil ich mittlerweile mit den ganzen Situationen rechne, aber so langsam habe ich echt Sorge, irgendwann mal einen Unfall mit Todesfolge zu bezeugen.

    Ich lass mich wahrscheinlich überreden.

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    Die Ampelverstöße sind natürlich grundsätzlich nicht ok, sollte es dabei noch zu konkreten Behinderungen oder gar Gefährdungen gekommen sein, wären sie besonders zu verurteilen.

    Viele bei grün von Rechtsabbiegern (tödlich) verunglückte Radfahrer werfen die Frage auf, ob an vielen Ampeln die Grünphase gefährlicher als die Räumphase ist.

    Was kein Freifahrschein für Rotlichtverstöße sein soll.

    Beim Nagelsweg gibt es seit kürzlich eine Bettelampel, die über die Adenauerallee/Nagelsweg auf einen Radweg führt, der dann linksseitig als "Einbahnradweg" in Richtung Beim Strohhause führt. Ecke Lindenstraße wird man dann (ebenfalls linksseitig) auf den neuen Teil der Veloroute 8 geführt, die dort kürzlich als Zweirichtungsradweg umgebaut wurde. Kennt jemand das Stück und benutzt den Radweg so wie gedacht? Ich selbst komme immer von der Mönckebergstraße und fahre in der Richtung eh Straße. Zur Bettelampel komme ich also nicht und müsste also von der Straße direkt in den Radweg einbiegen.

    Habe das einmal gemacht und ich muss doch sagen, dass ich ein ziemlich mulmiges Gefühl hatte. Man kreuzt linksseitig nochmal eine Straße und so ziemlich der gesame Gegenverkehr biegt dort ein, d.h. muss eigentlich warten, da man als Längsverkehr vorrangig ist. Da fühl ich mich auf der Fahrbahn der Kurt-Schuhmacher-Straße doch deutlich wohler und man hat weniger rote Ampeln.

    Seid ihr da schon lang gefahren? Was haltet ihr von der Führung?

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    Zweitens gibt es den Interessenkonflikt zwischen körperlicher Unversehrtheit des Überholten und dem Interesse am zügigen Vorankommen seitens des Überholenden, dass natürlich in fast allen Fällen zugunsten des Überholten ausfallen muss.

    In einer Güterabwägung zwischen körperlicher Unversehrtheit und einem Zeitverlust (spätestens an der nächsten Kreuzung kommt man vorbei), kann immer nur die körperlicher Unversehrtheit gewinnen. Immer.

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    Aber was ist mit der in Schrittgeschwindigkeit Schlangenlinien fahrenden Oma? Muss ich da kilometerlang hinterherzuckeln?

    Nein, nur bis du eine Möglichkeit zum sicheren überholen findest. Das ist in der Regel bei der nächsten Kreuzung bereits der Fall. Mich regen solche Situationen ja auch auf - tierisch sogar. Aber Fehlverhalten anderer ist kein Freischein diese zu gefährden. Diese Argumentationslinie ist genau die, die man von den abdrängenden und belehrenden Autofahrern immer hört.

    Wenn man auf einem Handtuchradweg (und das sind ja im Grunde alle) überholen will, muss man halt klingeln und warten bis man bemerkt wurde und eindeutig vorbeigelassen wird. Das machen in der Regel auch alle.

    Es ist halt nicht so, dass man nur Klingeln braucht und schon wechselt ein ominöser Flächennutzungsanspruch den Besitzer.

    Das stört mich auch so an dem Video. Natürlich verhalten sich die ganzen Passanten total fahrlässig. Aber geklingelt wird im Grunde immer im letzten Moment bevor man haarscharf dran vorbeizieht - auch wenn die Passanten schon vorher da waren.

    Und dieses "Dann erschreck ich sie halt ein bisschen, vielleicht lernen sie es dann" ist auch zum kotzen. Genau die Argumentation der Kampfkraftfahrer die beim Überholen noch extra nah ranfahren, zwecks Verkehrserziehung.

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    Ich kündige ein Überholmannöver an, fahre dann zügig an dem zu Überholenden vorbei. Dieser schert unerwartet aus und drängt mich von der Fahrbahn. Dann soll ich schuld sein. Liebe Leute, das ist doch krank. Selbst mit dem Verbalen Hinweis " bitte Rechts fahren" (mache ich zusätzlich, wenn der andere Radfahrer gar nicht reagiert) begreifen viele nicht, welches das richtige Rechts ist.

    Du musst damit rechnen, dass Leute auf ihren Fahrrädern anfangen zu torkeln. Das hat mit ausscheren nichts zu tun. Es gibt auf diesen schmalen Radwegen keine zwei Fahrstreifen pro Richtung. Wer überholt hat dafür zu sorgen, dass er niemanden gefährdet. Das machst du nicht.

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    Das ist doch alles blasse Theorie. Überholvorgang: Wenn hinter mir jemand klingelt, will er mir wohl kein Gespräch aufzwingen sonder vielleicht vorbeifahren wollen. Da drehe ich mich halt nicht aus Neugierde und Verwunderung um und mache dabei noch einen satten Schlenker über den ganzen Weg.Übrigens, warum fahren eigentlich die meißten langsamen Radfahrer auf der linken Seite des Radweges. Haben wir nicht auch da das Rechtsfahrgebot. Dann wäre vieles leichter. So fahre ich halt lieber rechts vorbei über den Fußweg um der Gefahr auszuweichen.

    Wenn du überholst, hast du dafür zu sorgen, dass dabei niemand gefährdet wird und auch damit zu rechnen, dass der Mann einen Schlenker macht oder sich umdreht und gugt. Das Rechtsfahrgebot brauchst du bei der Breite des Weges übrigens gar nicht erst auskramen. Hätte der überholte Radfahrer dir an der Stelle eins aufs Maul gegeben, ich hätte es ihm nicht verdenken können.

    Mal abgesehen von den Schikanen, halte ich die Kreuzung für ein gutes Beispiel wie Verkehrsanlagen Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern gerade zu schüren können. Wenn man überlegt, dass dort Radverkehr gebündelt werden soll und dank U-Bahnstation + Park rel. viele Fußgänger unterwegs sind und die Veloroute 8 im Grunde ein Vorzeigeradweg der Stadt werden soll, packt man sich nur an den Kopf.

    Wirklich schlecht ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass man als Radfahrer beim Überholen anderer Radfahrer auch mit weniger Abstand auskommt. Die Urteile, die 1,50m als Mindestabstand vorsehen, bezogen sich meiner Erinnerung nach immer auf Kraftfahrzeuge die Radfahrer überholen.

    Mal unabhängig vom Video: Wo auf diesem Planeten kann man denn als überholender Radfahrer den Seitenabstand einhalten?

    Selbst die allerbesten Radwege haben nur eine Breite von 2 - 2,50 m. Der Radfahrer hat eine Breite von ca. 0,4-0,6 m und fährt mit - optimistischen - 0,5 m Abstand zum rechten Rand des Radweges. Wenn der überholende Radfahrer jetzt 1,5 m Seitenabstand einhalten soll, liegt seine Spur (wieder mit einer Breite von 0,4 m gerechnet) bei einem Abstand von 2,6 m vom rechten Rand des Radweges. Beim "normalen" Radweg mit 1,30 m Breite...

    Wenn ich mich recht entsinne, sind 1,50m auch für Radfahrer nicht maßgebend.

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    Wobei das Nassspritzen leider weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat darstellt. Selbst wenn der KfZler zugibt, das er das mit Absicht gemacht hat. Das wurde mir mal so von verschiedenen Dienst leistenden der Exekutive "erklärt".

    Du meinst seitens der Polizei? Ich bewege mich da rechtlich sicher auf sehr dünnen Eis (Rad-Recht übernehmen Sie!) aber ich kann mir vorstellen, dass Ordnungswidrigkeiten explizit im Bußgeldkatalog aufgeführt sein müssen -- und die Exekutive hier tatsächlich recht hat.

    Das letzte mal als mir einer sein brennendes Reinigungsmittel in die Augen gespritzt hat, hätte ich mich fast hingelegt und das hätte auf der vierspurigen Straße durchaus Probleme mit den Autos hinter mir geben können. Ich tendiere daher zu einer Straftat. Ein gutmütiger Richter könnte das unter §315c "Bei Überholvorgängen falsch fahren" führen.

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    Rad-Recht schrieb:Wer § 1 StVO irgendwo als vorrangige Lösung postet, meint häufig damit die Forderung an Andere, demütig zurückzustecken und eigene Verkehrssünden klaglos hinzunehmen.
    … oder aber es soll eine Verkehrsregelung begründet werden, die sich aus den restlichen Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht herauslesen lässt

    Verkehr ist halt wie das Brettspiel des Mad-Magazine. Regeln bewusst unklar gehalten, weil Regelstreitigkeiten erheiternder Bestandteil von Spieleabende darstellen. Besonders wenn dem einzigen, der die Regeln kennt, immer zu neue einfallen.

    Panke: die verlinkte Fotografie und die damit verbundene Vorfallsbeschreibung war als Beispiel für agressives Verhalten von Autofahrern gedacht. Übrigens auch nicht der einzige Vorfall. Früher ist mir so etwas nie passiert, im letzen Jahr allein zweimal. Gut, kann reiner Zufall sein oder eben ein Hinweis auf eine Polarisierung innerhalb der Autofahrerschaft. Mir würde es jedenfalls als Autofahrer nicht im Traum einfallen, mich so gegenüber Radfahrern zu verhaltn, selbst wenn diese die Verkehrsregeln krass missachten.

    Jetzt erst den unten stehenden Text gesehen O_O