Beiträge von Panke

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    So eine ordentliche Hupe ist doch aber nicht gerade klein.

    Ich habe von Hupen ehrlich gesagt nicht sonderlich Ahnung. Wie groß sind die denn? Ich dachte ja an sowas, 10cm. Sollte mir dann während der Fahrt auf den Gepäckträger.

    Genau, ich meine vorallem diesen Teil:

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    Was besonders gefährlich ist, beurteilt sich übrigens auch nach der persönlichen Eignung für die gewählte Sportart. Außerdem müssen die Risiken, die mit der Sportart verbunden sind, beherrschbar sein, was nicht gleichbedeutend damit ist, dass dabei generell keine Unfälle passieren dürfen. Selbst die Teilnahme an einer Motorradrennsportmeisterschaft begründet nicht per se ein schuldhaftes Verhalten, das die Entgeltfortzahlung ausschließt - zumindest, wenn es sich um einen geübten Motorradfahrer handelt. Allein aus der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer einen Skiunfall erlitten hat, wird also nicht auf ein besonders leichtsinniges Verhalten geschlossen werden können.

    Finde ich sehr vernünftig.

    In der FAZ war zum Beispiel ein Artikel zu einem völlig anderem Thema: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Frage, wann die Mitschuld des Arbeitnehmers am Krankheitsfall dazu führt, dass die Lohnfortzahlung wegfällt. Leider finde ich den Artikel nicht mehr, ich weiß auch, dass es kein dünneres juristisches Eis gibt als diesen Vergleich zu ziehen.

    Ein Beispiel in diesem Artikel war der Arbeitnehmer, der am Wochenende gerne sportlich-ambitionierte Motorradrennen bestritt. Hier wurde die Unterscheidung gemacht zwischen einem Arbeitnehmer, der geübter Motorsportler ist und Rennen in seiner "Kragenweite" fährt, also dem hohem Risiko beim Motorsport ein hohes Maß an Fähigkeit entgegen setzt und so das Risiko abfedert, und dem ungeübten Fahrer der sich auf eine übermotorisierte Maschine quasi ohne Vorbereitung in ein schnelles Rennen begibt.

    Ich finde das obige Helmurteil schlägt in eine ähnliche Kerbe, in dem deutlich betont, dass nur weil jemand auf einem Rennrad sitzt, dieser kein höheres Risiko eingeht. Jetzt muss nur noch ein Gericht erkennen, dass (zumindestens auf der Fahrbahn) 35km/h nicht per se übermäßig gefährlich sind.

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    Draußen in den Hamburger Walddörfern quaken die Alten nach besserer Anbindung. Die ist aber niemals kostendeckend realisierbar, wenn 100% der erwerbstätigen Pendlerbevölkerung dort lieber mit dem Auto fährt. Und die fahren lieber mit dem Auto, weil die Busse nur alle 30min fahren und man 3x Umsteigen muss. Und weil die Schnellbusse immer noch Zuschlagspflichtig sind.

    Ich sage nicht, dass er sofort und immer kostendeckend arbeiten muss. Auch schließe ich explizit die Kosten für z.B. neue Strecken aus. Es sollte aber zumindestens ein langfristiges Ziel sein, die laufenden Kosten zu decken. Klar, darf man das dann nicht mit Subvention der Konkurrenz (Autos, Parkplätze) torpedieren. Nehmen wir mal mich als Beispiel: Ich kann mir das Monatsticket in Hamburg gerade nicht leisten. Deswegen nehme ich wann immer möglich das Fahrrad. Wäre der ÖPNV kostenlos, täte ich das wahrscheinlich nicht oder seltener, denn der Anreiz vernünftig zu wirtschaften fehlte mir dann.

    Jeder hat seine persönlichen Umstände und Vorlieben nach denen er entscheidet, welche Mobilitätsvarinante er zu welchem Preis wählt. Wenn ich den ÖPNV kostenlos mache, schere ich alle über einen Kamm, weil ich der Meinung bin, es besser zu wissen. Und bezahlt werden muss er ja trotzdem, nur Nutzungsunabhängig. Bisschen wie die GEZ dann und die ist auch keine Erfolgsgeschichte.

    Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht und guter ÖPNV muss nicht kostenlos sein.

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    § 5 Abs. 4 S. 2 StVO fordert ausreichenden Abstand des Überholenden. Man kann aus bestimmten Gründen das Überholen von Radfahrern auf Radfahrstreifen als nicht unmittelbar dieser Regelung unterliegend begreifen, indes aber immer noch eine analoge Geltung in Betracht ziehen.


    Ich bin ehrlich interessiert: Was für Gründe?

    Da der §5 keine Einschränkung enthält, gilt er ja wohl allgemein. Nirgendswo finde ich in der StVO "es sei denn der Überholte fährt auf einem Sonderweg"? Sind die anderen Regelungen des §5 vielleicht auch betroffen oder nur der Abstand, wobei der Abstand zu Radfahrern ja besonders betont wird?

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    Wenn schon RVA, dann bitte aber richtig und sicher. An bestimmten Stellen halte ich gute RVA derzeit für sinnvoll.

    Da bin ich ganz bei dir. Hier wurde aber IMO nur die Straße angemalt. Sollten sich dadurch aber mehr Radfahrer auf die Straße trauen, wäre das ein Pluspunkt.

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    @ Panke:Diese mittigen Schutzstreifen sind m.E. viel zu wenig in der Wirkung erforscht, um Deine Ansicht sicher zu stützen. Genausogut könnte man argumentieren, solche Schutzstreifen würden den sicheren und üblichen Aufenthaltsraum für Radfahrer verdeutlichen und damit für alle Beteiligten auch positive Akzeptanz in Straßen ohne Markierung auslösen. M.E. kann Radinfrastruktur immer in beide Richtungen wirken, je nach Ausführung, Ort und Adressat.

    Ist ein Punkt. Trotzdem glaube ich, dass man mit Schulung der Verkehrsteilnehmer (und konsequenter Verfolgung) flächendeckender (und damit günstiger) Wirkung erzielt. Muss sich doch nur der Verkehrsminister mal hinstellen und die Rechtslage klarstellen, evtl. ein paar Videos dazu auf die Seite des BM. Multipliziert wird das von den Medien dann fast umsonst. Billig zu haben.

    Konsequente Verfolgung sollte sich auch selbst rechnen. Beispielsweise die (hier, und auch von mir, häufig bemängelten) Ordnungswidrigkeiten/Nötigungen ggü. schwächeren Verkehrsteilnehmern. Drei Verkehrspolizisten, einer Zivil auf dem Rad, können doch am Tag >50 Verstöße der Hamburger verfolgen. Das ist doch min. eine schwarze Null.

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    Wie gesagt, man muss ja nicht immer einer Meinung sein. Ich lehne das Auto jedenfalls generell nicht ab, aber ich bin immer froh, wenn ich Rad fahren kann. Übrigens nehme ich mittlerweile mein Fahrrad sogar schon zu Geschäftsterminen im Zug mit, es geht also viel, wenn man das will.

    Ich auch nicht, auch will ich niemandem das Auto wegnehmen. Der Staat sollte aber auch keine Fehlanreize setzen. In der Stadt ist Platz knapp. Diesen knappen Platz unentgeltlich für Autos zu reservieren ist aber eine ziemlich große Subvention des MIV.

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    Grundsätzlich bin ich zwar für Deinen Vorschlag, es wäre aber eine weitere drastische Bevorzugung der Wohlhabenden. In meiner Wohngegend kostet ein Tiefgaragen-Stellplatz schon jetzt ca. 20-25 T Euro bei Kauf und ca. 60 bis 120 Euro bei Miete. Käme die Zulassungsregelung, würden die Preise explodieren. Wer Geld hat, darf dann ein Auto zulassen. Gerecht wäre das nicht.


    Das ist keine Bevorzugung der Wohlhabenden, oder gibt es gratis Liegeplätze im Hamburger Hafen, damit sich jeder eine Yacht leisten kann? Das nur Leute mit Geld sich teure (luxuriöse) Dinge leisten können ist grundsätzlich in unserer Gesellschaft (und in meinen Augen auch gut so, auch wenn ich nicht dazu gehöre). Wer unbedingt ein Auto haben will, kann ja weiter rausziehen, da sind die Stellplätze dann billiger.

    Bei meinen Eltern z.B. auf dem platten Land ist man ziemlich auf ein Auto angewiesen, ein guter ÖPNV lässt sich bei vier Häusern pro Dorf kaum realisieren. Dort hat aber auch jeder per se den Stellplatz für sein Auto vor der Türe.

    (Dieses gegenseitige Aufrechnen halte ich übrigens auch für Kaffeesatzleserei.)

    Gerade das suggeriert doch, das Radfahrer nur in Straßen mit Schutzstreifen sicher (d.h. sehr mittig) radeln dürfen. Das Geld wäre in einer Aufklärungskampagne besser investiert.

    Es ist ein generelles Problem der StVO, dass die einzige Möglichkeit (eindeutig und unmissverständlich) einen Sonderweg für Radfahrer zu schaffen auch zu dessen Benutzungspflicht führt. Wo bei ich das bei breiten Radfahrstreifen nicht so problematisch sehe, da man von denen aus auch ganz gut links abbiegen kann. Alternativ kann man sich natürlich weit aus dem Fenster lehnen und einen besonders breiten Schutzstreifen markieren.

    Die Gleichstellungsbeauftragte ist die letzte, der ich zu Verkehrsführungen befragen würde. Der verlinkte Artikel gibt ansonsten zu wenig her für eine Diskussion über die Verkehrsanlagen.

    Mich irritieren die Poller dahinter, die den Radweg unnötig einengen. Gegen Kampfparker an der Stelle hilft das Ordungsamt effektiver (gut, muss man auch ahnden ..). Am Anfang hätte IMO ein Parkplatz mehr weichen müssen, um den Radverkehr tatsächlich im Blickfeld zu führen.

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    Hileider gibt es aber hin und wieder fatale Banalstürze von Kleinkindern mit Todes- oder Dauerfolgen, die mit einem Helm vermieden hätten werden können. Wie gesagt, weicher Schädelknochen, seitlich umfallen, noch schwache Halsmuskulatur, Kantstein oder ähnliches.

    Habe als Kind nie Helm getragen, niemand in meinem Alter hat das gemacht. Kann mich auch an einige Ausflüge in der Schule erinnern, wo niemand Helm trug. Ich kann mich nicht erinnern, da auf besorgte Eltern gestoßen zu sein. Meine Schwester trug Helm als sie Radfahren lerne (im Alter < 4/5?) aber nicht mehr als sie es konnte. Nun komme ich aber auch vom Dorf und die Familie traf sich regelmäßig bei meinen Großeltern. Gute Gelegenheit für die Kinder auf die große Kastanie bis in die Spitze zu klettern. Das war sicherlich gefährlicher als vieles andere. Juckte aber auch keinen.

    Was ich damit sagen will: Es hängt stark von der persönlichen Risikowahrnehmung ab und die pendelt gerade in Richtung "WIR WERDEN ALLE STÖRBEN" aus, hab ich das Gefühl. Irgendwann laufen unsere Kinder so rum.