ZitatMein Fahrrad ist sehr leise. Wenn ich dann sehe, wie Autofahrer in geschlossenen Kabinen bei laufendem Radio fahren — das schon gefährlich werden.
Beiträge von Panke
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Kumpel hat mal als Jurastudent Praktikum bei der Magdeburger Staatsanwaltschaft gemacht. Drogensüchtige klauen die Fahrräder und an der Autobahnauffahrt / Pendlerparkplatz wartet dann der Lieferwagen der organisierten Kriminalität.
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Da helfen dann vielleicht nur drei Linien. Von außen kommend markiert die erste Linie die linke Begrenzung der Parkposition von Autos. Die zweite Linie - im Idealfall ein Meter weiter Richtung Mitte - markiert den rechten Rand des Schutzstreifens, die dritte dessen linken Rand.
Erfahrung zeigt: Funktioniert nicht.
Hat mal jemand Autos angezeigt, die dann außerhalb der Parkmarkierung d.h. direkt an die zweite Linie geparkt haben, und kann Erfolg verbuchen? Oder lacht das Bußgeldstelle da nur drüber.
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Blaue Sau hast du ein Bild in 2D, welches ich als Vorlage nehmen kann für das 3D-Modell?
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Ich bin echt schlecht in 3D-Modellierung. Mach das Modell, ich besorg ein positiv.
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Ich kann an Werktagen nicht teilnehmen, aber kenne mehrere Leute mit 3D-Druckern.
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Man könnte aber mehr Personal einstellen und selbiges nach Einbruch der Falschparker-Zahlen anderer Verwendung zuführen. Der Straßenverkehr bietet da eine ganze Menge Dinge, die mal stärker konstrolliert werden müssten wie etwa die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Also wenn nach sechs Monaten die Fallzahlen bei den Fallschparkern einbrechen, wird sechs Monate lang die Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Danach kurz zur Auffrischung die Falschparker und dann die Schwarzfahrer im ÖPNV und danach wieder die Höchstgeschwindigkeit.
Ich würde auch gar nicht alles immer mal ein bisschen kontrollieren, sondern eine Sache und die dann konsequent. Dann wechseln. Hat den größten Lerneffekt. Und nicht ankündigen, was man kontrolliert.
Sollte man dann tatsächlich die Verkehrsteilnehmer erzogen haben, gibt es noch viele andere Tätigkeitsfelder, die unter Personalmangel leiden.
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Mittlerweile vielleicht weniger, aber Räder, die beim Nachrüsten alle vorgeschriebenen Reflektoren montiert bekommen, inklusive Pedalreflektoren und Großfläche hinten, sind selten.
Ich persönlich würde mich freuen, wenn man die vorgeschriebenen Reflektoren mal reduzieren würde. Insbesondere Pedalreflektoren und nach vorne und hinten. Wofür hab ich da denn Lampen.
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Die Vorschriften über Fahrzeuge betreffen nicht die Ladung. Ob von einer Poolnudel dann eine Gefährdung ausgeht, bliebe festzustellen.
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Ich hatte noch nie Probleme, kann daher dazu wenig sagen. Fahre aber nur regelmäßig zwischen Hamburg und Bremen. Wer allerdings da morgens um 6:46 einen Platz im Zug nach Zürich bucht, dem kann es passieren, daß der Fahrradstellplatz hinter der ersten Klasse liegt und man sich vier Wagen weiter weg in die zweite Klasse hinsetzen muss.
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Ja, keep it simple will ich auch. Aus gewissen juristischen Überlegungen
heraus ist genau deswegen aber aus meiner Sicht die Gründung eines
Vereins die einfachste Lösung. Beispiele sind etwa der Status der
Gemeinnützigkeit, der mit gewissen steuerlichen Vorteilen verbunden ist.
Ein Verein bietet jetzt zwar auch nicht 100%ige Sicherheit, dass
irgendwelcher Murks passiert, aber zickig kann es beispielsweise werden,
wenn man eine Sammelaktion für Klagen anlaufen lässt und irgendwer sein
Geld zurückfordert...Genau so sehe ich das auch.
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Wie soll sich so ein Verein denn vom z.B. VCD abgrenzen?
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Also, bei solchen Formulierungen weiß ich nie, ob der Verfasser wirklich meint was er schreibt, oder einfach nur "ungeschickt" formuliert hat.
So wie ich das verstehe haben Fußgänger immer Vorrang, solange die Kreuzung nicht durch Ampeln geregelt ist. Ob das so gemeint ist?
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Ich sehe das mild positiv. Was wir brauchen wäre eine deutliche Ansage, daß man bei Tempo 30 keine Fahrbahnverbote aussprechen darf. Mittelfristig wird der Wegfall des Paragraphen zu mehr Tempo-30-Strecken führen.
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@Panke? Warst du das?
Ich sitze zwar regelmäßig im Metronom im Erixx aber nie.
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Klingt ja nicht so, als ob Dir als Ortskundigen die Ecke gänzlich neu wäre. Wie also trotz Verfristung Widerspruch einlegen?Dass die Schilder eine Zeitlang verdeckt oder verdreckt waren, macht sie (und besonders ihre Anordnung) ja nicht neu.
Ich war da tatsächlich noch nie. Ob man mir das aber vor Gericht glaubt?
Wie will das Gericht sowas überhaupt feststellen? Klar, wenn es bereits Behördenkorrespondez über die Brücke gab, liegt es auf der Hand. Oder wenn ich direkt daneben wohne. Aber ansonsten?
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Stammtisch in Berlin? Super! An einem Montag? Da scheint mir der Samstag, 1.Oktober, sinnvoller, denn dann können von auswärts anreisende bereits die Critical Mass am Freitag zuvor mitnehmen.
Auf jeden Fall sollte das auf einen Freitag oder Samstag gelegt werden.
Irgendwie war ich gestern nicht auf der Höhe. Ich hatte den Samstag, 24. September im Kopf. Der 1. Oktober gefällt mir aber dank Feiertag noch besser.Also 1. Oktober.
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Sollen wir mal wieder? Alternativ in Berlin, falls sich genug finden.
Als Termin lege ich mal den 26. September fest.
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