Wenn ich mir die Straße bei Google Maps ansehe, würde ich sagen, dass man dort keinen Radfahrstreifen braucht. Rechtlich gesehen sind aber Radfahrstreifen von §45 (9) Satz 3 ausgenommen, das stimmt.
Mir ging es tatsächlich genau erstmal ums Rechtliche, weil es so etwas klang, als ob es rechtlich fragwürdig wäre. Das Planerische ist dann die zweite Frage.
Auch geil wieder die Verwunderung, warum die glatte Piste links attraktiver als das Buckelhandtuch wie hier wahrgenommen wird ![]()