@Kampfradler gute Idee! Am Besten in einem neuen Thema
Beiträge von jan pi sike tu
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Man könnte die auch mittig auf der Fahrbahn anlegen. Solls in Pirnau und auch anderswo seltenerweise geben. So wär's perfekt!
Und auf nicht ausreichend breiten Straßen, macht man das so: http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/praxisbeispiele/images/2228_04.jpg
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Nicht direkt ein Verkehrszeichen, aber ich hätte gerne noch einen Facepalm-Smiley: m(
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Restfahrbahnbreite geht, ist aber extrem knapp. Einige pesen da vorbei das mir schummrig wurde, aber etwa 50% haben völlig hilflos vor dem Rad angehalten.
Inzwischen kam der ADAC und das Auto ist weg.
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Der ADFC hat in seinem Atlas ein recht brauchbares, 3-stufiges System eingeführt. Schau dir das mal an.
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OWI Rätsel: Wer parkt falsch? Das Rad im Felgenbrecher, oder das weiße Plattradauto im Absoluten?
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Tja, hier laufen Wunsch, Gesetz und Realität halt auseinander. OWI's haben halt Opportunitätsprinzip und zumindest in HH führt es genau dazu. Es soll auch Radler geben die sich über die Hindernisse freuen, weil sie eh auf die Fahrbahn wollten...
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Wann ist denn „nie“? Wenn die Fahrradstaffel Feierabend hat?
Ganz einfach: Wenn wird sanktioniert, Geisterradeln ohne auch, aber bei und blockiertem Radweg macht niemand Aufhebens, wenn der Gehweg zum Ausweichen genutzt wird.
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Ein fing jetzt bereits an zu verschwinden. Es lag, vom Bau-Ständer gefallen(?) herrenlos flach auf dem Radweg rum.
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Nichtig oder richtig?
Ein (natürlich auf beiden Seiten der Fahrbahn angeordnet) verhindert wirksam, dass Fußgänger den Bahnhof Hoheluft, oder die Geschäfte dort legal betreten können. Es gibt de facto keinen zumindest nicht laut Schilderwald.
Entsprechend kampfwandeln die Fußgänger auf dem 5m breiten vor dem PK am Steindamm. Das kann natürlich auch gewollt sein dass man das PK nur als Auto- oder Radfahrender legal erreichen kann: Schnöde Laufkundschaft unerwünscht!
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Es soll sogar Polizisten geben, die einen auf den Gehweg verweisen wollen, wenn der Radweg nicht nutzbar ist.
sogar ein Polizist der Fahrradstaffel hat mir mal auf der Radreisemesse einen entsprechenden Rat auf eine solche Frage erteilt. Er kannte natürlich die tatsächliche Rechtslage sehr gut, wusste sogar, dass ich mit dem Trike nicht zwingend Blaulollis lutschen muss. Sein Rat war vielmehr "gefahrmindernd" gemeint: Ein Wechsel auf die Fahrbahn wäre in seinen Augen gefährlich, weshalb er mir empfohl das Radweg-Hinderniss auf dem Gehweg zu umfahren. Eine solche OWI wird quasi nie sanktioniert, auch wenn das Verhalten eigentlich falsch ist.
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So wie ich das verstehe meinst du diese lustigen Aufsteller für indirektes Linksabbiegen. Die sind IMO nicht "schlimmer" als Radwege, da man ja trotzdem immer direkt links abbiegen kann, aber Radwege sind halt häufig unnötigerweise benutzungspflichtig. Da kann man's sich nich aussuchen, nur versuchen Schlupflöcher zu finden...
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sind wirklich Radwege das Schlimmste, oder kommt noch schlimmer?
Schlimmer geht immer:
- Helmpflicht (siehe Australien & Co.)
- Nummernschilder plus Versicherung
- Lobby-Hetz-Kampagnen zur endgültigen psychologischen Verunsicherung aller potentiellen Nachwuchs-Radler (lieber von Mutti im sicheren Auto überall hin fahren lassen um maximale Selbständigkeit zu verlernen und durch Bewegungsminimierung schneller Schlachtgewicht zu erreichen - ähh, ups! Spezies verwechselt!)
- gibt sicher noch mehr (mit dem edlen Ziel, den Radverkehr auf ein Minimum zu minimieren)Jetzt bin ich vom Thema abgekommen. Schutzstreifen? Habe schon schlimme gesehen, gibt sicher auch wenige "ordentliche", so wie es "ordentliche" und vernünftige Radwege in Kopenhagen gibt (schon selbst befahren, macht Laune!). Eine Schland-Furt hört sich schon dolle danach an das es in die Hose gehen muss, ganz egal was du nun damit meinst. Hast du mal zur Verdeutlichung ein Foto-Link?
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Das feine an den Anordnungen in HH ist ja, dass gerne auf der einen sowie der anderen Seite stehen, also es trotz faktisch existenter Wohnungen und Geschäfte nirgendwo(!) einen gibt. Ein weiterer guter Kritikpunkt die Anordnung als gehobenen Unsinn zu entlarven.
Für oder passen die Mindestmaße zudem nicht. Bei käme man wohl irgendwie hin (komische Bemalung/Pflasterung ignorierend), nur gibts dann dann halt keinen legalen Raum mehr fürs Fußvolk. Diese, und die Aut'ler erkennen das natürlich lediglich als gültig für den nicht überwucherten 10 cm Rest-Radweg, woraus sich dann oft
eine Nötigungrücksichtsloses Verhalten Aufgrund eines nichtigen VZ ergibt: von Beiden! -
Das ein auf der einen und ein auf der anderen Seite existieren kann ist zwar logisch und auch durchaus möglich. Wenn aber auf der Seite mit dem und der zweifarbigen Pflasterung auch noch Wohnhäuser und Einkaufsläden/Cafés sind, und die Fahrbahn 4-spurig, also auch erschwerend, nicht einfach für Fußgänger zu queren ist, dann sind das starke Indizien dafür das nicht die baulichen VZ nichtig sind, sondern das !
Das wäre dann eben jener offensichtlicher Unsinn: Hunderte Wohnungsausgänge die auf einen reinen führen, während die bauliche Aufteilung etwas widersprüchliches suggeriert! In HH wie gesagt die Regel!
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Wäre ein auf einer Autobahn angeordnet, wäre es nichtig, oder?
Nichtig:
1.: Widerspruch der div. VZ: Eine Spur reiner Radweg, Bodenbelag/Bemalung (ist auch VZ): zwei Spuren Rad + Gehweg. Lösung: eines der beiden VZ ist falsch, oder gilt für eine ganz andere Spur z.B. Fahrbahn, da rechts von dieser.
2.: gilt für Fahrbahn und rechts davon ist ein Gehweg plus anderer Radweg vs. Status quo + Erfahrungswerte dass sowas extrem untypisch wäre.
3.: aus 1. und 2. folgt: eines der zwei VZ muss nichtig sein! (Das Bauliche oder )
4.: Erfahrungswerte und Status quo lassen eine Fahrbahn plus ben. pfl. aber ohne Gehweg als extrem unwahrscheinlich ausschließen.
5.: Ergo: das ist falsch und damit nichtig! (Logisches Ausschlussverfahren) - Klagen unnötig, VZ ignorieren, Radweg = anderer ~Rechtswidrig:
1.: statt war tatsächlich ein gemeint. (Offensichtlich!?)
2.: multiple rechtliche Kriterien sprechen aber gegen die Anordnung von Beiden VZ. (z.B. Mindestmaße, etc., ...)
3.: ergo: rechtswidrig, wegklagbarEs läuft auf Folgendes hinaus:
Sind sich gegenseitig ausschließende VZ nichtig, oder nicht nichtig, wenn man mit Phantasie den eigentlichen Sinn noch erraten könnte? -
Schon wieder ein Toter: Radfahrer stirbt nach Unfall
Erstaunlich unpolemische, ja nüchterne und geradezu ungewohnt sachliche Berichterstattung. Trauriges Ereignis, aber gute journalistische Arbeit!
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Danke @Spkr ich denke du verstehst mich. Meine Frage war ja: Ist ein links des Radwegs + farbl. getr. Gehwegs(!!!) und rechts der Fahrbahn nun nichtig oder rechtswidrig? Das ist für mich nicht eindeutig. Für beides gäbe es schlagkräftige logische Argumente.