Hallo tian!
Bist du derselbe tian, der bei mapillary fleißig Aufnahmen einstellt?
Nein, das muss ein anderer sein.
Mindestbreite ist 1.5m. Oder ist das ein Zweirichtungsradweg? Dann wären das tatsächlich 2m Mindestbreite und 2.4m Regel.
Außerorts sind außerdem gemeinsame Rad- und Fußwege populär. Oder ist das hier tatsächlich getrennt?
Um korrekt zu sein, es ist ein gemeinsamer Rad- und Fußweg, außerorts. Vor dem Umbau befand sich die Bushalte neben dem Rad- und Fußweg und Fahrgäste mussten erst den Rad- und Fußweg queren, dann durch den Grünstreifen laufen (war war aber gepflastert an der Stelle) um in den Bus einsteigen zu können. Jetzt wurde die Haltestelle inkl. Wartehäuschen zwischen Straße und Rad- und Fußweg, also in den Grünstreifen gebaut, wo sie der Logik nach auch hingehört.
Aber: Die Wahrung der Verkehrssicherheit scheint nicht gegeben, wenn man an dem Geländer hängen bleiben kann und dies nicht kenntlich gemacht ist.
Die zweite Frage ist, ob der Weg nicht auf der anderen Seite verbreitert werden kann. Dann wäre es auch nicht verhältnismäßig, das nicht zu tun.
Das ist ein guter Hinweis, danke. Auf der anderen Seite befindet sich ja das alte Wartehäuschen, da könnte man den Weg vielleicht in die Richtung verbreitern. Mir geht es hier auch eher nicht um die unterschrittene Mindestbreite, sondern um die Verkehrssicherheit. Auch wenn der Weg 3 Meter breit wäre finde ich es unsicher keinen Sicherheitsraum zu einem Hindernis in Lenkerhöhe zu lassen, da muss doch immer ein Grünstreifen oder eine andere erkennbare Trennung kommen, damit man mit dem Lenker nicht dagegen gerät. An der Straße gibt es doch auch immer Links und Rechts einen Abstand von der Fahrbahn zu Schildern/Bäumen/Gebäuden, damit Autofahrer nicht ständig ihre Seitenspiegel abfahren. Ein Foto gibt es hier in diesem Artikel. Die weißen Kantsteine befindet sich direkt am Radweg, ohne Abstand. Der Holzhandlauf in Lenkerhöhe ist auf den Kantsteinen montiert. Innerorts bei guter Beleuchtung würde ich das auch wesentlich wenig kritisch sehen als außerorts, ohne Beleuchtung, wo man dann doch mal etwas schneller fährt. Einen einfachen Reflektor anzubringen, wie es die Gemeine vor hat, reicht meiner Meinung nach nicht aus.
Nur ein paar Meter weiter kommt an diesem Radweg dann auch das Schild "Radfahrer absteigen", da man dort vor einigen Jahren eine Holzbrücke gebaut hat und wenig später festgestellt hat, dass Holz rutschig sein kann. Nochmal wenige Meter weiter führt der benutzungspflichtige Radweg über eine ~20 Meter lange unbefestigte Strecke. Hinter der dann folgenden Kurve hört der Radweg auf und die nächsten 10km gibt es entlang der Landstraße an der 100 gefahren werden darf, keinen Rad oder Fußweg.