Beiträge von Silence

    Gemeinsamer Geh- und Radweg. Wie man im Hintergrund erkennt, ist der Weg im Verlauf durch eine weiße Mittellinie getrennt.

    Ist da jemand nachträglich auf den schlauen Gedanken gekommen, dass ein Fahrstreifen nicht breit genug ist für Gegenverkehr?

    Über diese Frage hatte ich mir heute Morgen auf einem ähnlichen Weg Gedanken gemacht, der als getrennter Geh- und Radweg (Radfahrer links) ausgeschildert ist, als ich hinter einem anderen Radfahrer herfuhr. Der hatte jetzt kein Mountainbike mit besonders breitem Lenker, aber er nahm eigentlich den kompletten Fahrstreifen ein. Die Weghälften dort können eigentlich nicht viel breiter als 1,00 bis 1,20 m sein. Es handelt sich aber um einen Zweirichtungsradweg.

    Nun hat ein eigenständiger Weg ja keine Benutzungspflicht, aber wenn man ihn benutzt, sollte man doch erwarten können, dass das rechtskonform möglich ist? Bei Gegenverkehr ist man aber faktisch gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen.

    Interessante Ausschilderung. Ich bin die sehr lange Essener Straße (L441) mit streetview bis Kettwig vor der Brücke gefahren.

    Was an der Straße auch interessant ist, ist dass sie, wenn ich mich recht erinnere, zu großen Teilen, wenn nicht sogar komplett, mit durchgezoger Mittellinie daherkommt.

    Zumal noch mit extra Mofa-Freigabe. Konnte man früher und seit dem hat's keinen mehr gekümmert. Wie das eben so ist.

    Aus eigener Erfahrung halte ich Kettwig übrigens für ein lokales Phänomen. Das ist der einzige Ort, den ich kenne, wo ich mit Sicherheit vorhersagen kann, dass ich wenn ich dort unterwegs bin, garantiert mehrfach unangenehm dicht überholt werden werde.

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    Hier dürfte ein "Radfahrer absteigen" für Ortsfremde tatsächlich mal Wirkung entfalten. Aufgrund der Platzverhältnisse würde ich allerdings eher auf der Fahrbahn schieben... Wobei, dann kann ich auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Übergang von Radweg auf die Fahrbahn ist nicht so flüssig.

    Es ging hier ja aber nicht um das Fortbestehen einer Benutzungspflicht, sondern das Fortbestehen einer Benutzungserlaubnis eines linksseitigen Radwegs in Gegenrichtung ohne Beschilderung. Noch dazu bei Vorhandensein eines benutzungspflichtigen rechten Radweges.

    Die Polizei NRW vertrat in (sachlich erstaunlich guten) Publikationen an Radfahrer mal die Ansicht, dass Benutzungspflicht ohne Wiederholung der Beschilderung an Einmündungen endet, meine ich. Ist aber nur die Exekutive ;).

    Tja, links abbiegen ganz normal. Entweder links auf die Abbiegespur oder geradeaus und indirekt links abbiegen.

    Rechts hoffe ich auch, dass die Leute sich nicht verwirren lassen, sondern sich rechts einordnen.

    Benutzungspflicht sehe ich grundsätzlich nicht.

    Bei linksseitigen Wegen ist das aber definitiv immer deutlich zu beschildern, denn sonst dürfte man da nicht radfahren.

    Wenn ich auf einem linksseitigen Radweg an einer Einmündung keine Wiederholung sehe, aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, sollte ich eigentlich davon ausgehen müssen, dass ich rechts zu fahren habe.

    Ist halt einfach Blödfug. Darum ja in diesem Thread.

    Die ersten drei Male bin ich einfach rechts geradeaus gefahren, aber irgendwann war ich einfach neugierig, wo die Beschilderung mich wohl hinführt.

    Zuerst wollte ich mich darüber echauffieren, dass einer der für mich blödesten, untermaßigen Radwege baustellenbedingt jetzt auch noch in beide Richtungen benutzt werden soll, dann entdeckte ich das Schild 20 Meter weiter.

    Man wird hier also ernsthaft direkt vor dem ersten Schild über eine Ampelkreuzung nach links geschickt, nur um dann 20 Meter weiter über die Querungshilfe wieder nach rechts wechseln zu sollen 8|.

    Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Da, wo kostenpflichtiges Parken eingeführt wurde, seien die Gehwege plötzlich frei. Wo kann man da denn jetzt auf einmal kostenpflichtig parken, wenn es vorher eh keine legalen Parkplätze gab?

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    Ist jetzt nicht wiklich ein Augenöffner für das Publikum hier, aber teilweise schon ganz interessant.