Wohl deshalb, weil dort geparkt wurde.
Das Foto wurde von einem Parkplatz aus aufgenommen... auf einem Werksgelände.
Wohl deshalb, weil dort geparkt wurde.
Das Foto wurde von einem Parkplatz aus aufgenommen... auf einem Werksgelände.
Das sind für mich Beispiele, bei denen die Fahrbahnampel sehr wohl gilt und gelten sollte, weil hier mit querendem Verkehr mit Grün zu rechnen ist.
Hier würde ich sagen, erfasst der Schutzbereich nicht den Radverkehr auf dem Radweg:
Der Artikel in der Kreiszeitung wurde scheinbar korrigiert.
Natürlich ein Extremfall in jeglicher Hinsicht, zeigt aber "eindrucksvoll" welches Schadens-Potenzial in einem einfachen Pkw steckt.
"Tötungsfähig" ist ein Fahrrad auch,...
Daür muss man sich mit dem Fahrrad schon mächtig ins Zeug legen.
Naja, ganz unerheblich ist der Verwaltungsaufwand auch nicht. Vergleich mal die Zahl der Piloten über 50 mit der der Autofahrer...
Auch in Aachen diese Woche.
Den kennt wohl leider jeder.
Der Autor charakterisiert den Text selbst als Polemik. Da liegt er wohl richtig.
ZitatPolemik (von griechisch πολεμικός polemikós ‚feindselig‘ bzw. πόλεμος pólemos ‚Krieg, Streit‘)[1] bezeichnet einen meist scharfen Meinungsstreit im Rahmen politischer, literarischer oder wissenschaftlicher Diskussionen. Ziel ist, die eigene Meinung auch dann durchzusetzen, wenn sie sachlich nicht oder nur teilweise mit der Realität übereinstimmt.
Ich vermute, er wird dennoch auf viele offene Ohren stoßen .
Es gibt ja tatsächlich auch Fahrgäste, die sich einen zweiten Sitzplatz nebenan reservieren, um ihre Ruhe zu haben, aber die Beförderungsbedingungen haben dazu glücklicherweise eine gefestigte Meinung.
Wenn das Zugpersonal die dann nicht durchsetzt, natürlich auch fruchtlos.
Auf meiner letzten ÖPNV-Reise ( Braunschweig -Düsseldorf, reguläre Fahrtzeit 4:20 h, tatsächliche Fahrtzeit 9:40 h) kam ein kleiner Teil der Verspätung durch den Rauswurf eines störenden Fahrgasts zustande. Der Zugbegleiter war da sehr konsequent und am nächsten Bahnhof wartete schon die Polizei.
Zugbegleiter suchen? Die sollten sich beruflich mit sowas auseinandersetzen ( müssen).
Ungewöhnlich deutlich formulierte Überschrift...
Meine Frage zielt generell auf fahrbahnbegleitende Wege außerorts und eine mir nicht bekannte Sonderregelung ab.
Der ehemalige gemeinsame Radweg war nur ein Beispiel.
Entschuldigung für's Exhumieren dieses Threads. Ich wollte für eine einzelne Frage zum Thema keinen neuen aufmachen.
Ich bin jetzt mehrfach auf die Aussage/Meinung gestoßen, dass unbeschilderte fahrbahnbegleitende Wege außerorts generell mit dem Fahrrad befahren werden dürften.
Beispiel: Bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg neben einer Kreisstraße wird die Benutzungspflicht aufgehoben. VZ 240 wird ersatzlos entfernt. Es wird die Meinung vertreten, dass es keiner Radfreigabe bedarf, um diesen Weg weiter zu befahren, da dies außerorts generell erlaubt sei.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in diesem Fall §2 greift und es keinen Unterschied macht, ob das außer- oder innerorts ist. Übersehe ich da etwas?
Und keiner wegen Fahren auf der Fahrbahn?
Ich habe auch ein Jobticket. In Düsseldorf mache ich eigentlich alles mit dem Rad. Ich nutze es tasächlich hauptsächlich privat.
Sollte mein Arbeitgeber es nicht weiter zahlen, müsste er sich allerdings etwas anderes überlegen, wenn er mich weiterhin auch in Köln einsetzen möchte...