war da nicht mal was mit "leicht erkennbar" bei den Regeln der StVO?
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Andererseits. Grundannahme: Ampel ist zu beachten.
Wenn sie rot ist, hat man ja Zeit, die Situation zu analysieren ![]()
war da nicht mal was mit "leicht erkennbar" bei den Regeln der StVO?
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Andererseits. Grundannahme: Ampel ist zu beachten.
Wenn sie rot ist, hat man ja Zeit, die Situation zu analysieren ![]()
Siehe Post vorherige Seite: Es gibt dort Radverkehr von links mit Grün.
Hier hingegen regelt die Ampel den Radweg in keinster Weise, sondern nur die Auf- und Abfahrt zur/von der Autobahn.
Da würde ich bei Rot nicht halten auf dem Radweg.
Beispiel 1: ...
Wolltest du da noch Links zu den Beispielen einfügen?
Hier steht die Ampel links des Radwegs und es gibt keine Haltelinie.
Bei Rot können aber von links Radfahrer kommen, die ihrerseits Grün haben.
Ist jetzt der "Konsens", dass Radfahrer bei Rot weiter geradeaus fahren dürfen?
PS: Ich hatte den Post darüber noch gar nicht gesehen. Das ist witzigerweise genau dieselbe Stelle.
Also ja, hier würde ich sagen, dass die Ampel für den Radweg gilt.
PPS: Aus der anderen Richtung.
Das ist ja wild.
Das sieht mir von den Dimensionen arg schmal für einen Zweirichtungsradweg aus. Zumal der Gehweg auch nicht gerade durch überbordende Breite glänzt. Ganz im Gegenteil und dann wird er auch noch zugestellt.
Aus der Gegenrichtung ist es ein getrennter Geh- und Radweg. Aus dieser Richtung ein reiner Radweg?
Was machen denn die Fußgänger da?
Steht die Ampel rechts vom Hochbord-Radweg oder gibt es eine Haltelinie auf dem Radweg, dann bedeutet die rote Ampel für den Fahrradverkehr Anhalten. Steht die Ampel jedoch am Fahrbahnrand und auf dem Hochbord-Fahrradweg ist keine Haltelinie markiert, dann gilt die Ampel auch nicht für den Fahrradverkehr.
Position der Ampel und das Vorhandensein einer Haltelinie sind aber nun einmal keine objektiven Kriterien, egal irgendwer es so gemeint hat oder wer auch immer mit wem auch immer irgendeinen Konsens hat.
Andersherum wird höchstens ein Schuh draus. Wenn dort eine Haltelinie auf dem Radweg wäre, würde ich das zwar nicht nachvollziehen können, würde aber davon ausgehen, dass ich dort bei Rot halten muss.
Die eigentlich Frage ist, regelt diese Ampel irgendetwas, was den Radweg betrifft? Soweit ich das auf dem Foto erkennen kann, würde ich das in diesem Falle verneinen. Und auf Basis dessen würde ich sie, spätestens beim zweiten Vorbeikommen, ignorieren.
Und da sag noch einer, der ADFC fordere nur Radwege.
Ich weiß nicht, ob der Titel gewollt ironisch ist, aber ich musste schmunzeln.
Als Kind/Jugendlicher hab ich richtig viel Bremsen geübt mit der Rücktrittbremse, um den Sweetspot zu finden, wo das Heck seitlich ausbricht.
Hier ging es um die strafrechtliche Verfolgung eines Unfalls, die eingestellt wurde. Was zivilrechtlich daraus wird, wird man wohl nie erfahren.
Aber das hat für mich ganz komische Vibes:
ZitatDer Vertreter der Staatsanwaltschaft stellt zusammenfassend fest, dass er zwar ein gewisses Fehlverhalten des Angeklagten sehe. Der Schwerpunkt des Falles läge allerdings im Zivilrechtlichen. Außerdem hätte der Radfahrer sich ebenfalls anders verhalten können, zum Beispiel Reflektoren an der Kleidung tragen können.
Die Richterin sieht das ebenso, schließt sich den Ausführungen des Vertreters der Staatsanwaltschaft an. Sie bemerkt zudem, dass der Angeklagte den Radfahrer beim Wechsel von der beleuchteten Unterführung in die Dunkelheit des Morgens höchstwahrscheinlich gar nicht hätte sehen können.
Ganz toller Radfahrstreifen.
Ein Flecken mit 3000-5000 Einwohnern in meinen jungen Jahren. Allerdings in Norddeutschland. Gewanne scheinen eher im Süden verbreitet.
Ich hab ein neues Wort gelernt: Gewanne ![]()
An indirektem Linksabbiegen und Abbiegen von einem Radweg aus wird noch gearbeitet.
Genau, den wollte ich eigentlich verlinken. Danke.