Gemeinsamer Geh- und Radweg. Wie man im Hintergrund erkennt, ist der Weg im Verlauf durch eine weiße Mittellinie getrennt.
Ist da jemand nachträglich auf den schlauen Gedanken gekommen, dass ein Fahrstreifen nicht breit genug ist für Gegenverkehr?
Über diese Frage hatte ich mir heute Morgen auf einem ähnlichen Weg Gedanken gemacht, der als getrennter Geh- und Radweg (Radfahrer links) ausgeschildert ist, als ich hinter einem anderen Radfahrer herfuhr. Der hatte jetzt kein Mountainbike mit besonders breitem Lenker, aber er nahm eigentlich den kompletten Fahrstreifen ein. Die Weghälften dort können eigentlich nicht viel breiter als 1,00 bis 1,20 m sein. Es handelt sich aber um einen Zweirichtungsradweg.
Nun hat ein eigenständiger Weg ja keine Benutzungspflicht, aber wenn man ihn benutzt, sollte man doch erwarten können, dass das rechtskonform möglich ist? Bei Gegenverkehr ist man aber faktisch gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen.