Das würde bedeuten, die Polizei hat doppelt falsch kontrolliert. Das Stecklicht muss nicht stecken und es muss auch nicht mitgeführt werden.
Zum Heulen.
Sehe ich so, ja.
Ich kann auch nicht mal immer eine leere Befestigung vorweisen, weil ich mehr Räder als Leuchten habe.
Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, ...
Die Forderung nach Pedalreflektoren gestaltet sich teilweise problematisch. Bei Liegerädern sind die Pedalen nach hinten winkelbedingt immer hinter dem Schuh und diverse Klickpedale erlauben gar keine oder bestenfalls Bastellösungen nach hinten.