Rabiate 8-Jährige Radlerin:
Ist aber auch geschickt formuliert. Erst las ich, das Mädchen erfasste die Kiss-Fahrerin.
Rabiate 8-Jährige Radlerin:
Ist aber auch geschickt formuliert. Erst las ich, das Mädchen erfasste die Kiss-Fahrerin.
2) Follower schließt alle und alles ein, weil es keine Aussage zum Sexus macht, nicht einmal, ob es überhaupt vorhanden ist.
Wenn da nicht noch das Possessivpronomen wäre...
Das einzige, was ich habe, ist der oben verlinkte Artikel und über den kann man reden, auch bevor es ein Gerichtsurteil gibt. Momentan gibt es noch nicht einmal einen Angeklagten.
?
Vergleichst du hier Genus mit Plural?
Nun ja, zumindest gibt es Zeugen für die Gewalttätigkeiten und außer Notwehr gibt es für diese keinerlei Rechtfertigung, ganz sicher nicht Fehlverhalten im Verkehr.
Und wieder können wir Straße nicht von Fahrbahn unterscheiden...
Auch zu Fuß hätte man da Vorrang vor Abbiegern.
Es gibt eben nicht nur deutsch-angemeldete Vornamen. Sascha ist in Deutschland idR männlich, anderswo überwiegend weiblich. Diverse Vornamen aus anderssprachigen Ländern, kann ich spontan gar nicht einordnen.
Wenn die gewünschte Anrede nicht kommuniziert wird, bleibt letztlich nur Vermuten, egal ob schriftlich oder persönlich, und manchmal liegt man halt falsch. Diejenigen, die falsch eingeschätzt werden, sind es vermutlich gewohnt.
Dass man vor der ersten Anrede fragt, wird sich so schnell nicht durchsetzen
.
Tja, außer um Ambivalenzen bei der Anrede auszuräumen, fällt mir da auch kein Grund ein. Wurde denn einer genannt?
Wenn ein Schutzstreifen aber nur 80 cm breit ist, fahren erfahrene Radfahrer links davon, was einige Kfz-Führer über Gebühr provoziert und die unsichereren fahren garantiert im Dooring- Bereich.
Im Gegenteil, da es Radfahrer dazu verleitet, zu wenig Abstand zu halten.
Ich dachte jetzt eher daran, dass man keine aufwendig kolorierten, untermaßigen, nicht benutzbaren Schutzstreifen irgendwo hinmalt, wenn von vornherein klar ist, dass dafür kein Platz ist, aber das geht natürlich auch.
Die Verwaltung argumentiert (meines Erachtens nicht ganz zu Unrecht), dass die verbliebene Fahrbahnbreite nicht ausreicht.
Und als Sofortmaßnahme: Der viel zu schmale Schutzstreifen ist zu entfernen.
Finde den Fehler. ![]()
Immerhin gibt es den gern vergessenen 50cm Sicherheitsstreifen, auch wenn die Spiegel dort normalerweise nicht reinragen sollten.
Aber mit der Mindestbreite von 1,25 m, ohne die Linien, hat es irgendwie nicht geklappt. Womöglich wollte man Geld für die nirgendwo geforderte rote Farbe sparen...
Die 70 cm, die die Polizei im Ausgangsposting nahelegt, deckt sich ja eher mit der generellen Empfehlung zum Abstand vom Fahrbahnrand trotz Rechtsfahrgebot.
Bei Rechtsparkern erhöhe ich den Abstand auf jeden Fall deutlich. Wahrscheinlich nicht so weit, dass ich der breitesten Tür der Welt, die plötzlich ganz aufgeschwungen wird, ohne Schlenker ausweichen könnte, aber doch so, dass ich im Normalfall nicht plötzlich extrem nach links verschwenken muss. Je schneller, je weiter. Bei lockeren 20 km/h würde ich mich auf Bremsen da nicht mehr Verlassen wollen.
Wo ich immer Bauchgrummeln habe, sind Zweite-Reihe-Parker. Da ist erstens die Wahrscheinlichkeit, dass die Tür gleich aufgeht, höher und gleichzeitig muss man auch noch den Gegenverkehr im Auge haben.
Das entspräche dann einem Öffnungswinkel von 57°.
Am Foto gemessen sind es 60°, ja.
Im Gegenteil: Im Kontext der Fragestellung „Wie stark verschmälert die geöffnete Tür den Verkehrsraum?“ wäre Spiegelkante (ggf. in Parkposition eingeklappt) das einzig sinnvolle.
Die Fragestellung lautete aber, wie weit ragt eine Autotür in den Verkehrsraum hinein.
Also wieviel Abstand ist bei geöffneter Tür mindestens notwendig und nicht, wieviel Abstand ist bei geöffneter Tür zusätzlich notwendig.
Der Spiegel ist in der Regel an der Tür. Alles andere als zur Karosserie würde also wenig Sinn ergeben.
Bei einem 15 Jahre alten Kia Carens öffnen sich die 103cm breiten Türen 86 cm.