Irgendwie ist mir dunkel in Erinnerung, im VP auch mal die Meinung gelesen zu haben, dass das 367 auch das Schieben auf der Fahrbahn betrifft, weiß aber nicht mehr die Herleitung und Relevanz dieser Meinung ...
Vz 267 oder doch eher Vz 220?
Es stand bis 2010 oder so explizit in der StVO, dass man in einer Einbahnstraße als Fußgänger, der auf der Fahrbahn ein Fahrzeug mitführt, dies nicht entgegen der Fahrtrichtung tun darf.
Aktuell steht es wohl nicht mehr drin.