In ihrem Beitrag https://www1.wdr.de/nachrichten/rh…eidung-100.html
sagt der Verkehrsrechtsanwalt Christian Demuth:
"Das könnte der Autofahrer hier verwechseln mit einem regulären Radweg oder einem Radfahrstreifen, so dass er zum Beispiel denkt: Ich muss jetzt hier einen Mindestabstand von 1,5m beim Überholen einhalten."
Diese Aussage hat er hoffentlich nicht bewusst getätigt, da sie völliger Blödsinn ist.
Dies impliziert eindeutig, dass man als Autofahrer nur bei Radverkehrsanlagen einen Mindestabstand einhalten muss. Dieser gilt aber grundsätzlich und gerade bei nicht vorhandenem Radweg umso mehr.
Ich habe ein wenig Bauchschmerzen dabei, das einfach so stehen zu lassen.
MfG
Silence
PS: Es handelt sich auch nicht um einen Mini-Radweg, wie im Titel erwähnt oder einen Radstreifen, wie im Text ausgeführt, sondern einfach um rote Farbe auf der Fahrbahn.
Weder Mini-Radwege, noch Radstreifen sind irgendetwas, das in der StVO existiert.
Es gibt Radwege, Schutzstreifen für den Radverkehr und Radfahrstreifen. Nichts davon findet sich in der Benderstraße. Dort gibt es nur eine reguläre Fahrbahn für den Mischverkehr, mit einer optischen Gestaltung, die Aufmerksamkeit erzeugen soll.