Beiträge von Roland G

    Ich war im Mai 2013 in Polen unterwegs. Auf dem Ostseeradweg zwischen Danzig und Usedom sind wir auch häufig auf der Fahrbahn gefahren und haben die Abstände beim Überholen eigentlich in positiver Erinnerung. Dafür wurde unabhängig von den Sichtverhältnissen überholt, gerne vor uneinsichtigen Kurven.

    Die Verkehrsdichte war angenehm niedrig und es gibt noch in jedem Dorf einen kleinen Laden in dem man sich mit Getränken und Nahrungsmitteln versorgen kann, nicht so wie in den ausgestorbenen Dörfern entlang des Oder-Neiße Radwegs in Deutschland.

    Wir haben aber auch einige Warnungen vor dem Straßenverkehr in Polen gelesen, bei den Verkehrstoten pro Einwohnern liegt Polen glaub ich auch im Vorderfeld. Allerdings waren unsere Erfahrungen gut, lag aber vielleicht auch daran, dass noch Vorsaison und dementsprechend wenig los war.

    @Forumteilnehmer: Danke für die Aufklärung. Ich hatte bisher den Eindruck, dass Behörden die Zusatzzeichen ZZ1000-33 und ZZ1000-31 wahllos verwenden. So hat die auf dem Foto von DMHH zu sehenden Verkehrsschildkombination natürlich Sinn.

    Aber zu dem Verkehrszeichen Burgstraße / Borgfelder Straße / Oben Borgfelde: Verliert diese Kombination nicht mit Überquerung der Burgstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts) ihre Gültigkeit? Ich dachte Benutzungspflichten müssten nach jeder Einmündung/Kreuzung wiederholt werden. Wenn diese Verkehrsschildkombination auch auf der Seite der U-Bahnhaltestelle gelten würde, wäre dann das Fahrradfahren auf der rechten Seite der Hammer Landstraße (noch erkennbarer anderer Radweg) verboten?

    Den blauen Weg zu nehmen kann aber je nach Ampelschaltung auch schneller sein ;-).

    Auf deinem Foto sehe ich einen Zweirichtungsradweg:

    Dieses Verkehrsschild habe ich bisher auf die Burgstraße Richtung Norden bezogen, es steht ja auch um 90 ° gedreht zur Fahrtrichtung.

    Auf der VR8 stellt sich die Thematik der fehlenden linksseitigen Freigabe m. E. auch auf der Brücke Berlinertordamm Fahrtrichtung stadtauswärts. Dort steht nach der Überquerung der Straße Berliner Tor zwar ein Schild das auf Gegenverkehr hinweist, das Schild "Fahradfahrer frei" fehlt aber. Habe den Wegewart drauf hingewiesen, aber seitdem ich am Telefon mal die Antwort eines Bezirksmitarbeiters angezweifelt habe, bekomme ich da keine Antworten mehr.

    Auch an der Oberhafenconnection Richtung Billhorner Brückenstraße gesehen: Schild "Fahrradstraße Ende" mit Zusatzzeichen "Anlieger frei". Ergibt auch wenig Sinn, oder?

    Ergibt sich die niedrige Geschwindigkeit nicht schon aus dem (nur stadteinwärts) angeordneten VZ 240? Ich dachte, da müsse man die Geschwindigkeit auch dem Fußverkehr anpassen. Überhaupt finde ich die Ausschilderung für Touristen wenig gelungen. Wie geht es nach der Oberhafenbrücke weiter und wie ist denn der Einstieg in diesen Teil des Elberadwegs am Deichtorplatz gedacht? Schilder habe ich da noch keine gesehen. Als Ortskundiger komme ich da natürlich durch, aber als Tourist würde ich mir ärgern.

    Auf der rechten Seite der Kurt-Schumacher-Allee (stadtauswärts gesehen) steht zwischen Norderhof und Hammerbrookstraße auch noch VZ237 (stand da zumindest Anfang Dezember 2013 noch). Wenn ich es richtig verstehe dürfte man den linksseitigen Radweg zwischen Adenauerallee und Lindenstraße dann gar nicht benutzen.

    Aber die ganze Beschilderung in dem Bereich der VR08 ist wirklich komisch. Nach der Feuerwache bis zur Klaus-Groth-Straße wird die ja auch als linksseitiger Radweg geführt, ohne Freigabe oder Benutzungspflicht. Da das gewollt ist, wird das Fahren dort wohl kaum sanktioniert werden, aber ich frage mich, was passiert, wenn eine Versicherung bei einem Unfall einen Schaden übernehmen soll.