2017 war das Ganze nur als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe angeordnet:
https://www.mapillary.com/map/im/YGULYtGm9ZndGxdgOa7rzA
Dann fände ich das legitim, da es ja primär ein Gehweg ist. Die 15 EUR Verwarngeld dürften dann ja vermutlich "Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg mit Behinderung" nach altem Bußgeldkatalog sein. Wobei dann natürlich interessant wäre, welche Behinderung anderer der Polizist bei den bereits aus der Ferne gestoppten Radfahrern wahrgenommen hat.
Andererseits sollte man angesichts der Beschilderung (so sie denn nicht geändert wurde) auf der Straße fahren dürfen, auch wenn es dann vermutlich ein dickes Fell braucht. Ob man im Autostau wirklich schneller ist, als mit Schieben auf dem Gehweg, muss man probieren.
Bei allem fragt man sich halt, warum der Gehweg zusätzlich mit dem rot-weißen Zaun samt quer gestellter Füße verengt werden muss, wenn es zuvor keiner Separierung von Fahrbahn und Gehweg bedurfte.