Beiträge von MTL

    Grüße in meine Heimatstadt :)

    Soweit ich weiß, gilt die StVO auf allen öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen. Der Park würde aus meiner Sicht zweifellos dazugehören. KFZ-Parkplätze als zumeist öffentlich befahrbares Privatgelände sind ein Sonderfall. Wirklich "sicher" vor der Geltung der StVO ist man nur auf umzäuntem Privatgrund, dazu zählt aber sicher kein temporär abgesperrter Bereich der öffentlichen Innenstadt.

    Die Aussage, dass niemand gefährdet wurde, halte ich für scheinheilig. Mit der gleichen "Begründung" könnte man ja auch nachts durch die leere Innenstadt mit 100km/h fahren. Falls in dem Moment irgendwas Unvorhersehbares passiert wäre, wärest du in der Reaktionsfähigkeit zumindest eingeschränkt gewesen. Ganz abgesehen von der Vorbildwirkung auf die angesprochenen Schulkinder.

    Ich hätte nicht erwartet, dass sowas in Weimar so gründlich sanktioniert wird, finde es grundsätzlich aber ok. Umso unverständlicher finde ich es, dass das als "happig" empfundene Verwarngeld offensichtlich keine Wirkung zeigt und man sich nach dem ersten Bußgeld nicht einfach eine Smartphone-Halterung für den Lenker und ein Headset kauft, sondern lieber einen vielfachen Betrag in weitere Bußgelder investiert. :/

    Gibt's denn auch unechte Widersprüche? Einen Bescheid fordere ich in meinem Text nicht explizit, weil ich dachte, dass ohnehin mit einem Dokument reagiert werden muss. Allerdings hatte ich es bis jetzt noch nicht, dass ich weitere Eskalationsstufen gehen musste. Stattdessen kam meist recht bald nach Einreichen des Widerspruchs ein Anruf, in dem sich über die gewünschte Lösung abstimmen wollte und nach einiger Zeit und notfalls Quengelei wurden dann die besprochenen Änderungen umgesetzt.

    Wobei der besagte Abschnitt angreifbar wäre über die fehlenden sicheren Querungsmöglichkeiten am Beginn/Ende.

    Zwar hat man eine Sprunginsel in Höhe des Fußgängertunnels "Neue Schenke", wenn man aus Richtung Stadtrode kommen, aber diese Querungsmöglichkeit ist nicht erreichbar für den Radverkehr.

    Und wenn man weiter nach Jena reinfährt, ist der linksseitige Radweg unmittelbar an der Stadtgrenze zu Jena an der EÜ über Strecke Jena-Gera beendet. Sichere Querungsmöglichkeit: Fehlanzeige.

    Da das [Zeichen 240] auf Höhe "Neue Schenke" derzeit weggedreht ist, dürfte man dort eigentlich gar nicht queren, sondern muss stadteinwärts auf der "gefährlichen" Straße bis zur Ampel fahren und dort Linksabbiegen. Geht aber wie gesagt nicht wegen der schlecht eingestellten Schleife.

    Im weiteren Verlauf wird's eh kurios: Straßenbegleitend wird der Weg dann am Beginn der Eisenbahnbrücke [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] um dann am Ende der Brücke wieder als "echter" Radweg mit [Zeichen 240] + [Zusatzzeichen 1012-31] zu enden ...

    Naja, ich werd's zusammen mit einigen anderen Widersprüchen gegen andere RWBP im SHK servieren und dann schaun wir mal. ;)

    In Jena schien die Justage der Schleifen immer seeeehr schwierig bis unmöglich zu sein. In aufwendigen Erprobungen mussten dann teils radar-gestützte Erkennungssysteme installiert werden. Bearbeitungszeit: ein bis anderthalb Jahre.

    Bei der Zöllnitzer Ampel reagiert offensichtlich keine der eingebauten Schleifen auf Radfahrer:
    Für die Fahrtrichtung Zöllnitz-Jena hat man zwar nach den Bauarbeiten die [Zeichen 254] von der Straße entfernt, aber vergessen, die weggedrehten [Zeichen 240] zu reaktivieren. Dementsprechend hatte ich mich am Wochenende mal an eine kleine Rennradtruppe drangehängt, die natürlich auf der Fahrbahn gen Jena fuhr. Hinter der Ampelkreuzung beginnt ja dann die linksseitige Benutzungspflicht mit den neu angebrachten [Zeichen 240]

    Also auf die schleifengesteuerte Linksabbiegerspur und warten und warten und warten und warten und warten ...

    Nach gefühlten zehn Minuten in der Sonne bin ich dann rüber zum Radweg gelaufen.

    Gab es nicht auch die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die RWBP, wenn die Beschaffenheit des Radwegs signifikant verändert wurde?
    Ich würde die von DMHH beschriebenen Sachbearbeiter ja auch gerne mal kennenlernen :P

    Seit kurzem ist der (benutzungspflichtige) Radweg zwischen Jena-Lobeda und Zöllnitz im Süden der Stadt wieder offen.

    Zuvor war er jetzt knapp ein Jahr gesperrt, damit dort in Ruhe ein mehrere Fußballfelder großes Logistikzentrum gebaut werden konnte. Auf der parallel verlaufenden Straße war das Radfahren selbstverständlich explizit verboten.

    Die Zufahrt zum Logistikzentrum befindet sich an der Westseite und ist mit einer LSA-Variante ausgestattet, die ich so auch noch nicht kannte:

    Das aus meiner Sicht Besondere:

    Der grüne Rechtsabbieger-Pfeil leuchtet zusammen mit den beiden Ampeln der Hauptachse dauerhaft grün.

    Als parallel zur Hauptstraße fahrender Radfahrer muss man sich seine Freigabe per Taster "erbetteln". Ich hatte kurz Hoffnung geschöpft, als ich gesehen habe, dass in hinreichender Entfernung vor der Querung Induktionsschleifen gelegt wurden, aber egal welches Rahmenmaterial (CFK, Alu, Stahl) ich probierte, die Anzeige "Signal kommt" oder Grün löste ich beim Überfahren nicht aus. Selbst Pedelecs, die bei der Gelegenheit vorbeigefahren wurden, lösten nichts aus, sodass auch damit die manuelle Anforderung erforderlich war.

    Da der Radweg auch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, sind die Schleifen vielleicht für diesen angelegt, damit dessen Fahrersitz nicht verlassen werden muss, um zum Taster zu laufen :/

    und in Jena wird so eine Art Demo initiiert? Critical Mass als Demo mit Motto. :/

    Jenas Radler ringen um Raum

    Die Critical Mass Touren hatten in Jena bis jetzt doch eigentlich immer ein Motto und waren eher als Demo denn als zufällige Zusammenkunft vieler Radfahrer organisiert. Je nach Route nicht selten mit (eigentlich gut funktionierender) Polizeibegleitung. Geht in Jena scheinbar nicht anders, obwohl selbst das offensichtliche Blaulicht Autofahrer und Nahverkehr teils nicht davon abhielt, sich in oder durch den Verband zu pressen.

    Jep, nach einer längeren Freischaltpause kommen jetzt einige Perlen auf einmal. ^^

    Die Geschichte mit der Spielstraße habe ich auch gelesen, bin aber auch nicht dahinter gekommen, was eigentlich sein Wunsch ist. Dass die teure Straßenmalerei mit nochmaligen Kosten wieder beseitigt wird oder dass der Ensembleschutz aufgehoben wird, damit sein KFZ im 600qm Garten parken kann?

    Rund ein halbes Jahr später legt diese Meldung (nicht von mir ;) ) nahe, dass die Regelung noch keine echte Akzeptanz gefunden hat:

    #6501-2021 ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) | Jena Mängelmelder

    ... und wer ist offensichtlich wieder mit von der Partie: Natürlich der Jenaer Nahverkehr.

    Spätestens wenn die Sache mit der StVO und dem zugehörigen Bußgeldkatalog geklärt ist, sollte man die Sache nochmal aufnehmen.

    Zusammen mit fast allen anderen Sachen vom Februar, ehe sich das enge Fenster für Markierungsarbeiten wegen des aufziehenden Winters schon wieder schließt.

    Vielleicht sollten wir dazu übergehen, einfach good cop, bad cop zu spielen.

    Ich kenne Leute, die brauchen da nicht mal zwei Leute für ^^

    Die erste Kreuzung ist aus meiner Sicht noch relativ eindeutig.

    Der rechtsabbiegende Verkehr muss die Vorfahrt des Radverkehrs beachten. Dafür das gelbe Blinklicht. Die Ausrichtung der Zeichen [Zusazzeichen 1000-32] und [Zeichen 205] sieht im Foto merkwürdig aus. Meines Erachtens sollte deren Flächennormalen in Richtung des rechtsabbiegenden Verkehrs ausrichtet sein und nicht in Richtung des Radverkehrs.

    Der linksabbiegende Verkehr ist bei abgeschalteter LSA gemäß §9 Abs. 3 StVO gegenüber dem Radverkehr wartepflichtig und erhält erst danach die Vorfahrt gegenüber des Rechtsabbiegers.

    Die zweite ist schon kniffliger.

    Wieder ist der Rechtsabbieger gegenüber des Radwegs durch §9 Abs. 3 StVO wartepflichtig. Die Wartepflicht des Rechtsabbiegers und des Radverkehrs gegenüber den Linksabbiegern ließe sich aus den Aufstellorten der Zeichen [Zeichen 205] und dem Verlauf der unterbrochen Breitstrichlinie herleiten.

    Danach müsste aber eigentlich die Vorfahrt des Radverkehrs gegenüber der einmündenden Straße von rechts z. B. durch ein kleines [Zeichen 301] wiederhergestellt werden.

    Richtig spannend wird die Gegenrichtung, also der linksseitige Radverkehr. Für den müsste man eigentlich ein [Zeichen 205] auf der Insel aufstellen und danach wieder ein [Zeichen 301] für die Vorfahrt gegenüber des entgegenkommenden Rechtsabbiegers.

    Würde ich zusammen mit einem Widerspruch gegen die B-Pflicht als Knobelaufgabe an die entsprechende Behörde senden ;)

    Ich erinnere mich auch, dass der Audi TT nach seiner Markteinführung auffällig in der Unfallstatistik auftauchte. Das war eines der ersten Fahrzeuge mit ESP serienmäßig. Es gab wohl viele Unfälle, bei denen das Auto mehr oder weniger ohne Vorwarnung aus der Kurve geflogen ist. Das System hat ein Über- und Untersteuern lange hinausgezögert, konnte dann aber doch nicht den Haftreibungskoeffizienten zwischen Gummi und Asphalt erhöhen.

    Als Folge wurde eingeführt, dass das Eingreifen des ESP mit einer Warnleuchte angezeigt wurde. Wenn man die Warnung ignoriert, fliegt man immer noch aus der Kurve.

    Beim TT der ersten Generation war das Hauptproblem, dass das Heck bei Lastwechseln selbst auf gerader Strecke zu leicht wurde und der Wagen ohne Vorankündigung aus der Spur geschleudert wurde. Zur Minderung des drohenden Imageschadens wurde bei den bereits ausgelieferten Exemplaren kostenlos Modifikationen am Fahrwerk ausgeführt und ein Heckspoiler nachgerüstet.

    Erst dann wurde außerdem das ESP serienmäßig und auf öffentlichen Druck hin auch bei den bereits ausgelieferten Fahrzeugen nachgerüstet.

    Lieber Ullie, prima, dass du dich weiter mit immer neuen Assistenzsystemen für Kraftfahrzeuge beschäftigst und es befürwortest, dass die Fahrzeuge immer größer und schwerer werden, um all die verpflichtenden Assistenten, deren Rechentechnik und Stromversorgung aufnehmen zu können.

    Ist sicher besser, als die Fahrzeuge schlank und kompakt zu halten oder die Verkehrsflächen so aufzuteilen, dass Konflikte vermieden werden können.

    Leider hat dein neuester Lieblingsassistent eher wenig mit dem eingangs genannten Unfall oder der kritisierten Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit des Fahrers und dem "Verhalten" des Autos zu tun.

    Ich persönlich habe noch keine eigene Erfahrung mit den genannten Ausstiegswarnern, hätte aber die gleiche Befürchtung wie bei Rückfahrassistenten, nämlich, dass sich zu sehr darauf verlassen wird. Stellt die einsekündige Verriegelung außerdem tatsächlich sicher, dass im Alltagsbetrieb die Tür bedachter geöffnet wird oder nicht eher doch viel energischer aufgestoßen, weil man ja schon die Wartezeit "verloren" hat. Wer es nicht schafft, vor dem Aussteigen in den Spiegel zu schauen oder mal kurz den Kopf zu drehen, wird wohl kaum wegen einer kleinen Elektronikspielerei umsichtiger und rücksichtsvoller.

    Im Falle einer Fehlfunktion wegen eines Defekts oder ungünstiger Umgebungsbedingungen könnte man als Radfahrer eventuell sogar noch weniger reagieren oder in der nachträglichen Regulierung schlechter gestellt sein, weil der KFZ-Fahrer unterstützt von seinem Assistenten ja gar nicht falsch gemacht haben kann und der Radfahrer ganz sicher absichtlich in die schon offene Tür gefahren ist, um sich am Schadensersatz zu bereichern. Autofahrer und deren Versicherungen werden im Fall der Fälle da ja gerne mal kreativ.

    Aber vereinfacht dargestellt ist es eigentlich immer noch so, dass der Kraftfahrer am Lenkrad die Verantwortung trägt und sich mit Assistenzsystemen nur unterstützen lassen kann.

    Das bedeutet aber, dass das "Assistenz"system ausschließlich akustisch oder optisch vor einer Gefahr warnen darf, um dann dem Fahrer die Entscheidung über die richtigen Folgehandlungen zu überlassen. In dem Moment, wenn es ein "Assistent" sein soll, der aktiv eingreift und z.B. bremst, bevor ein anderer gefährdet wird und so die Verantwortung des vormals notwendigen Einweisers übernimmt, müsste sichergestellt werden, dass die Gefahrenerkennung zuverlässig immer funktioniert oder der Fahrer umgehend daraufhingewiesen wird, wenn das System nicht einwandfrei läuft.

    Also müsste man Redundanzen wie z.B. beim Airbag schaffen, die die Assistenten kontrollieren und ab dem Punkt braucht man sich dann auch nicht mehr beschweren, dass die rollenden Assistenzbündel immer größer und schwerer werden, weil mitten in den Sensoren, Kabeln, Sicherheitssprengsätzen und Controller-Einheiten noch mindestens vier Sitzplätze untergebracht werden sollen.

    Insofern denke ich, solange ein Mensch am Lenkrad sitzt und das Auto nicht autonom fährt, ist auch jeweils der Mensch verantwortlich. Und wenn er sich auf seine Rückfahrkamera verlässt, die dummerweise defekt ist, und trotzdem rückwärts fährt, dann ist auch weiterhin nicht die Kamera schuld, sondern der Mensch am Lenkrad.

    Im Falle einer einfachen Rückfahrkamera kein Problem, weil wenn kein Bild oder nur ganz schlechtes Bild, dann Kamera kaputt oder verschmutzt. Woher aber sollte man wissen, ob der Abstandsscanner hinten rechts bestimmungsgemäß funktioniert oder aufgrund eines Defekts durchgängig seine Bit-Folge für "Ist frei - kannst fahren." in den CAN-Bus schiebt?

    Dann verlagert sich die Unfallursache aus meiner Sicht schon von "durch menschliches Versagen" zu "aufgrund eines technischen Defekts" bzw. "Das Auto hat die Gefahr nicht rechtzeitig erkannt.".

    Irgendwie kurios: Im initialen Beitrag wurde bemängelt, dass der Artikel nicht explizit den Menschen (m/w/d) am Steuer als Ursache der Kollision benannte, sondern nur das "Verhalten" des Autos beschrieb.

    Als Reaktion werden hier dann mehr und mehr Assistenzsysteme für alle Eventualitäten gefordert, in denen das Auto selbst die Kontrolle übernehmen soll. :/

    Wäre natürlich viel besser, wenn man künftig weiß, dass man nicht mehr durch menschliches Fehlverhalten, sondern durch veraltete Softwareversionen, Bugs und funktionseingeschränkte Sensoren gefährdet wird.

    Wie könnte die Meldung dann aussehen? Vielleicht so:

    Aufgrund einer nach Auskunft des Herstellers erstmalig aufgetretenen Fehlfunktion im Rückfahrassistenten kollidierte ein teilautonom rückwärtsfahrendes Auto vom Typ RZR 5 der vorletzten Generation mit einem querenden Radfahrer, dessen schwere Verletzungen anschließend stationär behandelt werden mussten. Der Fahrer des Autos stand ob des Fehlverhaltens seiner sonst zuverlässigen Maschine unter Schock.

    Nach Untersuchungen des KBA könnte der Radfahrer aufgrund der schwachen Radarsignatur seines Zeitfahrrades "Stealth X Pro" vom System des PKW übersehen worden sein, weshalb die Anbringungen geprüfter, großflächiger Radarreflektoren mit der nächsten Änderung der StVZO verpflichtend werden soll.

    Ich vertrete ja nach wie vor die These, dass es ehrlicher wäre, ganz genau aufzuschreiben: Ein Autofahrer hat den Radfahrer aufgrund eines unachtsamen Fahrstils ins Krankenhaus befördert.

    "Radfahrer" ist klar, weil angegeben, aber "Autofahrer" klingt ausgedacht. "Fahrstil" impliziert eine dauerhafte Eigenschaft und schließt eine einmalige Unachtsamkeit aus.