Beiträge von MTL

    Meiner Beobachtung nach werden [Zeichen 267] von Autofahrern seltener ignoriert als [Zeichen 250] oder [Zeichen 260] . Eventuell weil man bei [Zeichen 267] das Risiko einer unangenehmen Begegnung höher einschätzt als bei einem Durchfahrtsverbot, wo man im entsprechenden Bereich ja gemeinschaftlich illegal unterwegs ist.

    Ich glaube auch nicht, dass der Microlino nennenswert viele "richtige" Kraftfahrzeuge ersetzen wird.

    Vielmehr wird man damit neue, hippe Nutzer ansprechen, die aktuell vielleicht noch mit E-Scootern über Gehwege jagen. Bei anderen kommt es wahrscheinlich für Kurzstrecken, für die früher noch das Pedelec bemüht worden wäre, in den Fahrzeugbestand.


    Die meisten Besitzer eines Autos, besitzen außerdem ein Motorrad.

    Das klingt nach ziemlichem Unsinn.

    Laut KBA* gab es zum 1.1.2021 48.248.584 (angemeldete) PKW, aber nur 4.661.561 (angemeldete) Krafträder. Selbst wenn man die Pedelecs mitzählen würde, käme die obige Aussage wohl immer noch nicht hin.

    * https://www.kba.de/DE/Statistik/F…yearFilter=2021

    Was hat die MoPo denn wohl für aufgeregte Post bekommen, dass die Überschrift jetzt "Beim Abbiegen: Lkw rammt Radfahrer – Krankenhaus" lautet?

    Ansonsten kenne ich die Kreuzung nicht, aber das Piktogramm auf dem Pressefoto und die Übersicht bei Google lassen mich vermuten, dass der Radfahrer auf der Straßenseite gar nicht hätte "stadteinwärts" fahren dürfen.

    Besten Dank für die Meinungen. Dann werde ich dort nochmal nachfragen, ob es wirklich so gemeint ist, wie es jetzt geplant ist.

    An sich war die zuständige Ansprechpartnerin recht zugänglich, aber wahrscheinlich auch nicht mit jedem Detail der VwV-StVO so vertraut wie die meisten hier ;)

    Es geht übrigens nicht um Jenaer Randgebiete, sondern diesmal um Magdala im Weimarer Land.

    Die Gefährdungslage ist in beiden Richtungen eigentlich nicht vorhanden, aber da der größte Teil des Weges außerorts verläuft, dürfte es aussichtlos sein, damit zu argumentieren. Bis jetzt war auch noch alles gratis, aber die weiteren Schritte wären es ja vermutlich nicht mehr und gleichzeitig die Mühe nicht unbedingt wert.

    Ich habe heute die Rückmeldung auf einige Widersprüche bekommen, die ich zusammen eingereicht hatte. Die Details werde ich wahrscheinlich separat nochmal vorstellen.

    Insgesamt bin ich zufrieden, allerdings habe ich Zweifel an der Richtigkeit von einer der Lösungen, stehe aber gerade auf dem Schlauch, ob das Szenario irgendwo in den Vorschriften explizit "verboten" ist.

    Es geht um einen rechtsseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg ( [Zeichen 240] ), der innerorts beginnt und außerorts fortgeführt wird.

    Der selbe Weg soll in der Gegenrichtung mit [Zeichen 239] und [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert werden.


    Ist sowas zulässig und wenn nicht, wo findet man den entsprechenden Passus?

    Oder gibt es nur VwV-StVO Zu § 2 Absatz 4 Rn 34, wo beschrieben wird, wie es richtig wäre?

    Zitat

    Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    Normalerweise werden in Jena Benutzungspflichten ja selbst dann aufrechterhalten, wenn der Weg auf voller Breite durch Baumaterialien oder Absperrungen verstellt ist.

    Nicht jedoch beim jüngsten Baustellenstreich:

    Die vorbereiteten Schilder dafür hatte ich bei einer Tour am Wochenende schon liegen sehen und inspiriert von dieser Mangelmeldung https://maengelmelder.jena.de/de/requests/6752-2021 habe ich heute auf dem Heimweg einen kleinen Umweg eingebaut.

    Es geht um den Verbindungsradweg zwischen der Landstraße aus Richtung Maua und Jenas südöstlichstem Stadtteil Lobeda, den auch einige Pendler aus dem südlichen Landkreis nutzen:

    Göschwitz · 07747 Jena
    07747 Jena
    goo.gl

    Ohne Vorankündigung und Umleitung steht man nun plötzlich vor einem [Zeichen 267] , wo letzte Woche noch ein problemloses Durchkommen war. Das [Zeichen 260] daneben und die Freigabe für die Landwirtschaft wurden sorgfältig abgeklebt, genauso wie das dahinterliegende [Zeichen 240] .

    Eigentlich würde man sich ja freuen, wenn ein solches Zeichen, seine Wirkung verliert, aber hier fehlt die alternative Fahrbahn ;)

    Da bestimmt etwas größeres dahinterstecken muss, bin ich also heute mal aus der Gegenrichtung dort lang und konnte erstmal keinen unmittelbaren Grund für die Einbahnstraßenregelung erkennen. Man kann ahnen, dass Bauarbeiten in der Brüsseler Straße geplant sind, bei denen aus Süden einfahrende Radfahrer bestimmt irgendwie stören würden.

    Ist natürlich Quatsch und selbstverständlich werden RWBP nur aufgehoben, wenn's dem Kraftverkehr dient und man den Radweg wie in diesem Fall irgendwie in die Umleitung einbinden kann.

    Geglückt ist das nur so teilweise:

    An der Einfahrt wurden die Einfahrtsverbote aufgehoben, aber dafür [Zeichen 220-20] angebracht; der Wagen links ist bestimmt rückwärts reingerollt und fährt auch so weiter ;)

    Alles klar: Hier kann also alles vom Tretroller bis zum 40-Tonner in die eher schmale Gartenzufahrt hineinfahren.

    200m weiter ist dann aber für die meisten eigentlich Schluss, denn hier steht am Beginn des 2m breiten Asphaltbandes weiterhin das altbekannte 240er ganz unbeklebt:

    Die Reifenspuren im Schlamm lassen ahnen, dass hier schon einige dieser modernen 2t-Lasterräder durchgerauscht sein müssen:

    Hinter der engen Kurve kommt dann übrigens noch ein Eisenbahntunnel mit 3,2m Durchfahrtshöhe, aber hey, solche Details muss man ja auch nicht vorankündigen ... Hochräder fährt ja kaum noch jemand.

    Nebenbei verlässt man ganz ohne Ortsausgangsschild noch das Stadtgebiet und könnte mit 100 km/h über den Radweg rauschen.

    Die Parkordnung ist bezüglich des Radfahrens eigentlich eindeutig:

    https://monicasheets.com/wp-content/uploads/photo-gallery/HoerMal_3_sm.jpg

    Die Hauptachse durch den Park an Goethes Gartenhaus vorbei ist ja Teil des Ilmradwegs und entsprechend freigegeben und auch wenn nicht an jedem Abzweig ein [Zeichen 239] oder [Zeichen 254] prangt, verbietet aus meiner Sicht eigentlich der Anstand die kleineren Nebenwege als Radverkehrsstrecken zu nutzen.

    Ich denk, dass die Kategorien schon irgendwie an die städtische Organisationsstruktur angepasst sind und alles in der Kategorie "Straße/Gehweg/Radweg" direkt an den Fachdienst Mobilität geht. Dort wird dann halt geguckt, ob MIV betroffen ist oder nicht und dementsprechend die Priorität festgelegt ;)

    Grüße in meine Heimatstadt :)

    Soweit ich weiß, gilt die StVO auf allen öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen. Der Park würde aus meiner Sicht zweifellos dazugehören. KFZ-Parkplätze als zumeist öffentlich befahrbares Privatgelände sind ein Sonderfall. Wirklich "sicher" vor der Geltung der StVO ist man nur auf umzäuntem Privatgrund, dazu zählt aber sicher kein temporär abgesperrter Bereich der öffentlichen Innenstadt.

    Die Aussage, dass niemand gefährdet wurde, halte ich für scheinheilig. Mit der gleichen "Begründung" könnte man ja auch nachts durch die leere Innenstadt mit 100km/h fahren. Falls in dem Moment irgendwas Unvorhersehbares passiert wäre, wärest du in der Reaktionsfähigkeit zumindest eingeschränkt gewesen. Ganz abgesehen von der Vorbildwirkung auf die angesprochenen Schulkinder.

    Ich hätte nicht erwartet, dass sowas in Weimar so gründlich sanktioniert wird, finde es grundsätzlich aber ok. Umso unverständlicher finde ich es, dass das als "happig" empfundene Verwarngeld offensichtlich keine Wirkung zeigt und man sich nach dem ersten Bußgeld nicht einfach eine Smartphone-Halterung für den Lenker und ein Headset kauft, sondern lieber einen vielfachen Betrag in weitere Bußgelder investiert. :/

    Gibt's denn auch unechte Widersprüche? Einen Bescheid fordere ich in meinem Text nicht explizit, weil ich dachte, dass ohnehin mit einem Dokument reagiert werden muss. Allerdings hatte ich es bis jetzt noch nicht, dass ich weitere Eskalationsstufen gehen musste. Stattdessen kam meist recht bald nach Einreichen des Widerspruchs ein Anruf, in dem sich über die gewünschte Lösung abstimmen wollte und nach einiger Zeit und notfalls Quengelei wurden dann die besprochenen Änderungen umgesetzt.

    Wobei der besagte Abschnitt angreifbar wäre über die fehlenden sicheren Querungsmöglichkeiten am Beginn/Ende.

    Zwar hat man eine Sprunginsel in Höhe des Fußgängertunnels "Neue Schenke", wenn man aus Richtung Stadtrode kommen, aber diese Querungsmöglichkeit ist nicht erreichbar für den Radverkehr.

    Und wenn man weiter nach Jena reinfährt, ist der linksseitige Radweg unmittelbar an der Stadtgrenze zu Jena an der EÜ über Strecke Jena-Gera beendet. Sichere Querungsmöglichkeit: Fehlanzeige.

    Da das [Zeichen 240] auf Höhe "Neue Schenke" derzeit weggedreht ist, dürfte man dort eigentlich gar nicht queren, sondern muss stadteinwärts auf der "gefährlichen" Straße bis zur Ampel fahren und dort Linksabbiegen. Geht aber wie gesagt nicht wegen der schlecht eingestellten Schleife.

    Im weiteren Verlauf wird's eh kurios: Straßenbegleitend wird der Weg dann am Beginn der Eisenbahnbrücke [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] um dann am Ende der Brücke wieder als "echter" Radweg mit [Zeichen 240] + [Zusatzzeichen 1012-31] zu enden ...

    Naja, ich werd's zusammen mit einigen anderen Widersprüchen gegen andere RWBP im SHK servieren und dann schaun wir mal. ;)

    In Jena schien die Justage der Schleifen immer seeeehr schwierig bis unmöglich zu sein. In aufwendigen Erprobungen mussten dann teils radar-gestützte Erkennungssysteme installiert werden. Bearbeitungszeit: ein bis anderthalb Jahre.

    Bei der Zöllnitzer Ampel reagiert offensichtlich keine der eingebauten Schleifen auf Radfahrer:
    Für die Fahrtrichtung Zöllnitz-Jena hat man zwar nach den Bauarbeiten die [Zeichen 254] von der Straße entfernt, aber vergessen, die weggedrehten [Zeichen 240] zu reaktivieren. Dementsprechend hatte ich mich am Wochenende mal an eine kleine Rennradtruppe drangehängt, die natürlich auf der Fahrbahn gen Jena fuhr. Hinter der Ampelkreuzung beginnt ja dann die linksseitige Benutzungspflicht mit den neu angebrachten [Zeichen 240]

    Also auf die schleifengesteuerte Linksabbiegerspur und warten und warten und warten und warten und warten ...

    Nach gefühlten zehn Minuten in der Sonne bin ich dann rüber zum Radweg gelaufen.

    Gab es nicht auch die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die RWBP, wenn die Beschaffenheit des Radwegs signifikant verändert wurde?
    Ich würde die von DMHH beschriebenen Sachbearbeiter ja auch gerne mal kennenlernen :P