Beiträge von MTL

    Lieber Ullie, prima, dass du dich weiter mit immer neuen Assistenzsystemen für Kraftfahrzeuge beschäftigst und es befürwortest, dass die Fahrzeuge immer größer und schwerer werden, um all die verpflichtenden Assistenten, deren Rechentechnik und Stromversorgung aufnehmen zu können.

    Ist sicher besser, als die Fahrzeuge schlank und kompakt zu halten oder die Verkehrsflächen so aufzuteilen, dass Konflikte vermieden werden können.

    Leider hat dein neuester Lieblingsassistent eher wenig mit dem eingangs genannten Unfall oder der kritisierten Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit des Fahrers und dem "Verhalten" des Autos zu tun.

    Ich persönlich habe noch keine eigene Erfahrung mit den genannten Ausstiegswarnern, hätte aber die gleiche Befürchtung wie bei Rückfahrassistenten, nämlich, dass sich zu sehr darauf verlassen wird. Stellt die einsekündige Verriegelung außerdem tatsächlich sicher, dass im Alltagsbetrieb die Tür bedachter geöffnet wird oder nicht eher doch viel energischer aufgestoßen, weil man ja schon die Wartezeit "verloren" hat. Wer es nicht schafft, vor dem Aussteigen in den Spiegel zu schauen oder mal kurz den Kopf zu drehen, wird wohl kaum wegen einer kleinen Elektronikspielerei umsichtiger und rücksichtsvoller.

    Im Falle einer Fehlfunktion wegen eines Defekts oder ungünstiger Umgebungsbedingungen könnte man als Radfahrer eventuell sogar noch weniger reagieren oder in der nachträglichen Regulierung schlechter gestellt sein, weil der KFZ-Fahrer unterstützt von seinem Assistenten ja gar nicht falsch gemacht haben kann und der Radfahrer ganz sicher absichtlich in die schon offene Tür gefahren ist, um sich am Schadensersatz zu bereichern. Autofahrer und deren Versicherungen werden im Fall der Fälle da ja gerne mal kreativ.

    Aber vereinfacht dargestellt ist es eigentlich immer noch so, dass der Kraftfahrer am Lenkrad die Verantwortung trägt und sich mit Assistenzsystemen nur unterstützen lassen kann.

    Das bedeutet aber, dass das "Assistenz"system ausschließlich akustisch oder optisch vor einer Gefahr warnen darf, um dann dem Fahrer die Entscheidung über die richtigen Folgehandlungen zu überlassen. In dem Moment, wenn es ein "Assistent" sein soll, der aktiv eingreift und z.B. bremst, bevor ein anderer gefährdet wird und so die Verantwortung des vormals notwendigen Einweisers übernimmt, müsste sichergestellt werden, dass die Gefahrenerkennung zuverlässig immer funktioniert oder der Fahrer umgehend daraufhingewiesen wird, wenn das System nicht einwandfrei läuft.

    Also müsste man Redundanzen wie z.B. beim Airbag schaffen, die die Assistenten kontrollieren und ab dem Punkt braucht man sich dann auch nicht mehr beschweren, dass die rollenden Assistenzbündel immer größer und schwerer werden, weil mitten in den Sensoren, Kabeln, Sicherheitssprengsätzen und Controller-Einheiten noch mindestens vier Sitzplätze untergebracht werden sollen.

    Insofern denke ich, solange ein Mensch am Lenkrad sitzt und das Auto nicht autonom fährt, ist auch jeweils der Mensch verantwortlich. Und wenn er sich auf seine Rückfahrkamera verlässt, die dummerweise defekt ist, und trotzdem rückwärts fährt, dann ist auch weiterhin nicht die Kamera schuld, sondern der Mensch am Lenkrad.

    Im Falle einer einfachen Rückfahrkamera kein Problem, weil wenn kein Bild oder nur ganz schlechtes Bild, dann Kamera kaputt oder verschmutzt. Woher aber sollte man wissen, ob der Abstandsscanner hinten rechts bestimmungsgemäß funktioniert oder aufgrund eines Defekts durchgängig seine Bit-Folge für "Ist frei - kannst fahren." in den CAN-Bus schiebt?

    Dann verlagert sich die Unfallursache aus meiner Sicht schon von "durch menschliches Versagen" zu "aufgrund eines technischen Defekts" bzw. "Das Auto hat die Gefahr nicht rechtzeitig erkannt.".

    Irgendwie kurios: Im initialen Beitrag wurde bemängelt, dass der Artikel nicht explizit den Menschen (m/w/d) am Steuer als Ursache der Kollision benannte, sondern nur das "Verhalten" des Autos beschrieb.

    Als Reaktion werden hier dann mehr und mehr Assistenzsysteme für alle Eventualitäten gefordert, in denen das Auto selbst die Kontrolle übernehmen soll. :/

    Wäre natürlich viel besser, wenn man künftig weiß, dass man nicht mehr durch menschliches Fehlverhalten, sondern durch veraltete Softwareversionen, Bugs und funktionseingeschränkte Sensoren gefährdet wird.

    Wie könnte die Meldung dann aussehen? Vielleicht so:

    Aufgrund einer nach Auskunft des Herstellers erstmalig aufgetretenen Fehlfunktion im Rückfahrassistenten kollidierte ein teilautonom rückwärtsfahrendes Auto vom Typ RZR 5 der vorletzten Generation mit einem querenden Radfahrer, dessen schwere Verletzungen anschließend stationär behandelt werden mussten. Der Fahrer des Autos stand ob des Fehlverhaltens seiner sonst zuverlässigen Maschine unter Schock.

    Nach Untersuchungen des KBA könnte der Radfahrer aufgrund der schwachen Radarsignatur seines Zeitfahrrades "Stealth X Pro" vom System des PKW übersehen worden sein, weshalb die Anbringungen geprüfter, großflächiger Radarreflektoren mit der nächsten Änderung der StVZO verpflichtend werden soll.

    Ich vertrete ja nach wie vor die These, dass es ehrlicher wäre, ganz genau aufzuschreiben: Ein Autofahrer hat den Radfahrer aufgrund eines unachtsamen Fahrstils ins Krankenhaus befördert.

    "Radfahrer" ist klar, weil angegeben, aber "Autofahrer" klingt ausgedacht. "Fahrstil" impliziert eine dauerhafte Eigenschaft und schließt eine einmalige Unachtsamkeit aus.

    Womit wir dann auch wieder bei der Frage sind, warum es hingegen relativ einfach zu sein scheint, Straßenverbindungen wieder aufzubauen, während bei Schienenwegen nicht so die ganz große Eile herrscht.

    Eine Frage der Priorisierung. Feuerwehr und Krankenwagen fahren nunmal nicht auf Schienen, sondern auf Straßen von Punkt zu Punkt.

    Weiterhin vermute ich, dass sich Bahnanlagen auch leichter (wieder-)errichten lassen, wenn es intakte Zuwegungen gibt.

    Nicht direkt ein Fahrradthema und vom Melder sicher etwas überdramatisiert, aber die Antwort aus dem "Fachbereich Mobilität" zeugt nicht wirklich von guter Morgenlaune des jeweiligen MAs ^^

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/6222-2021

    Hintergrund ist die Vollsperrung der Kahlaischen Straße wegen Tiefbauarbeiten. In den ersten Tagen (Wochen?) war die Baustelle aber noch ohne nennenswerte zeitliche Einschränkung als Einbahnstraße zu durchfahren bzw. wurde in der Gegenrichtung offiziell durch eine mittels Parkverbot leer geräumte, kleine Nebenstraße umgeleitet, sodass sich keiner auf den deutlich längeren Weg der großen Umleitung gemacht hat.

    So fährt man jetzt natürlich weiter konsequent bis an die Sperrung heran. Völlig Schmerzbefreite befahren den Gehweg im Bereich der Kreuzung "An der Brauerei", die weniger mutigen heizen durch Sandweg und Felsenkellerstraße ...

    Hier scheint gerade jemand gezielt nach fehlenden Zusatzzeichen zu suchen:

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/6145-2021

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/6171-2021

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/6172-2021

    Basierend auf den Antworten würde ich vermuten, dass sich zwei verschiedene Mitarbeiter vom Fachdienst damit beschäftigen mussten. ^^

    Zwei, drei Stellen würden mir dazu auch noch einfallen. Mal schauen, was noch kommt.

    Ich versuche mal die Fragestellung zu übertragen.

    37 Nr. 4 StVO legt fest, dass " Busampeln" auch für Radfahrende etc. gelten, sofern die Busspur für sie freigegeben ist. Wer den Sonderweg einer anderen Verkehrsart mitnutzen darf, muss sich auch nach der entsprechenden Ampel richten.

    Im Fall der Busspur sehr sinnvoll, da die Busampeln häufig anders getaktet sind als die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen.

    Ich persönlich gehe davon aus, dass Radfahrende auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen die Fußgängerampel beachten müssen.

    Den §37 Absatz 2 Nr. 4 kannte ich so im Detail auch noch nicht.

    Zitat

    1 Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden. 2 Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Omnibusse des Linienverkehrs und nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Zeichen zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs, wenn diese einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen; dies gilt zudem für Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Taxen und Busse im Gelegenheitsverkehr, soweit diese durch Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind.

    Heißt das wirklich, dass man als Radfahrer die Signale der ÖPNV-Bevorrechtigung (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96PNV-Bevorrechtigung) kennen muss, für den Fall, dass man eine freigegebene Busspur benutzt und an der nächsten Kreuzung mal keine zusätzliche Fahrradampel vorhanden ist?

    Ist jemandem so eine Stelle bekannt?

    Ich kenne nur die in anderer Hinsicht fragwürdige Lösung in der Gropiusstraße in Weimar:

    Dort gibt es an beiden Enden neben der eigentlichen Hauptfahrspur noch eine Busspur, die für den Radverkehr freigegeben ist.

    https://www.mapillary.com/app/?lat=50.97…683&focus=photo

    An der Ampel gibt es dran drei verschiedene Lichtzeichen:
    Eine oben mittig für den normalen Fahrverkehr, eine ganz rechts für den ÖPNV und eine gleichgroße direkt links daneben für den Radverkehr.

    Wenn die Fahrverkehrsampel grün ist, steht die Fahrradampel immer auf rot und umgekehrt. Die ÖPNV-Ampel läuft separat und wird vermutlich durch einen gesonderten Sender vom Bus angefordert.

    Verwirrend finde ich die Anbringung der Fahrradampel links der ÖPNV-Ampel, denn auf Nachfrage erläuterte die zuständige Verwaltung:
    Die Fahrradampel gilt ausschließlich für Radfahrer rechts auf der Busspur, nicht aber für Radfahrer, die auf der normalen Fahrspur fahren und mit dem Grünsignal der Fahrverkehrsampel durchfahren dürfen.

    Die Forderungen klingen so, als müsste man dann jährlich ein irrwitziges Projekt wie die wohl kommende "Osttangente" durchdrücken, denn dort werden ja mit einem Aufwasch die entsprechenden Kilometer Radweg geschaffen und gleich drei bis vier Kreuzungen umgestaltet. "Sicher" ist davon zwar erstmal das Wenigste und man darf sich z.B. beim Linksabbiegen mit dem Rad an mindestens einer Ampel mehr anstellen, aber formal könnte man ein Häkchen an die Forderungen machen.

    Bis dahin werden die Planer bestimmt auch noch im Wording sattelfest gemacht, damit Ihnen nicht wie beim letzten Mal solche Aussagen rausrutschen wie "Der Radverkehr darf die Fahrbahn nicht benutzen, weil er dort den KFZ-Verkehr behindert und so die Leistungsfähigkeit der Straße herabsetzt." ^^

    "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." (StVO §3, Abs. 2a)

    Was nützt einem der Paragraph, wenn man in dem Falle das Kind erst Sekundenbruchteile bevor es gegen die Stoßstange knallt sieht?

    Bei einer 79-jährigen Fahrerin gehe ich auch nicht davon aus, dass sie da mit Top-Speed oder mehr durchgerauscht ist. Nur um schonmal der ISA-Leier vorzubeugen ;)

    Außerdem hätte dann sicher im Unfallbericht gestanden, wie weit der Bub durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert worden wäre.

    Ich fürchte, da erwartest du etwas zu viel von einem Kind. Auch wenn es schon 11 Jahre alt ist.

    Warum? In dem Alter sollte er nach StVO reif genug sein, um am Straßenverkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen. Keine Ahnung, in welcher Klassenstufe heute die Verkehrserziehungskurse stattfinden, aber allzulange her sollten sie in seinem Fall auch nicht sein.

    Von Parken steht da nichts und es gibt dort auch gar keine Parkflächen, sondern nur zwei Fahrbahnen, bei denen der Gehweg direkt daneben liegt.

    Mit genügend Rückstau von der Kreuzung mit dem Berner Heerweg könnte es genauso gut sein, dass der Transporter schlicht verkehrsbedingt hinter dem Fußgängerüberweg halten musste.

    Ob die Dame mit hinreichend gedrosselter Geschwindigkeit an den Überweg heranfuhr, um im Fall der Fälle für einen Fußgänger von links anzuhalten, ist leider nicht beschrieben, aber man kann wohl auch davon ausgehen, dass der junge Radfahrer schneller als ein Fußgänger querte; möglicherweise sogar mit Schwung aus dem senkrecht zur Fahrbahn einmündenden Weg kam. Dass auch 11-jährige den Fußgängerüberweg nicht fahrend überqueren dürfen oder dabei zumindest nicht das Warten der querenden Fahrzeuge erwarten sollte, scheint bei der hiesigen Analyse ja nicht ganz so wichtig zu sein ...

    Was es dort gibt, sind kleine "Gehwege" die zu den einzelnen Hauseingängen führen; teilweise mit bündig abschließender Hecke und nicht einsehbar.

    Ist natürlich reine Spekulation, wie die anderen Thesen hier auch, aber es könnte ja auch ein sein, dass der Radler an der Haustür gestartet ist und geradewegs auf die Fahrbahn fuhr. Wenn man in dem Moment mit dem Auto vorbeifährt, kann man man ja fast noch froh sein, wenn man gerade schnell genug war, sodass er nur in die Beifahrertür knallt und nicht unterm Vorderrad liegt.

    Fragwürdig ist die Furtmarkierung mindestens, da sie mit 6 bis 6,5m soweit von der Hauptstraße abgesetzt ist um das Aussschlusskriterium in der VwV-StVO zu erfüllen.

    PS: Die neue Überschrift lautet übrigens: " Autofahrer übersieht Radfahrerin - 77-Jährige wird bei Unfall schwer verletzt"

    Wird sicher wieder aufregend morgen in der Sitzung ...

    Ich habe mir die beiden Lagepläne inzwischen ein paar mal angeguckt, aber immer noch nicht ganz verstanden, ob der Weg auf gesamter Länge am Sportpark vbB werden soll oder nur die Kreuzungsbereiche als "Shared Space". Irgendwie scheint die Zeichnung nicht alle Standorte der [Zeichen 325.1] wiederzugeben.

    Typischerweise haben die Kettenblätter immer flache Einsenkungen rund um die Befestigungslöcher, wo dann die Kragen der Kettenblattbolzen zu liegen kommen.

    Daran kann man innen und außen eigentlich gut festmachen.

    Ansonsten kann es auch sein, dass die Kette schlicht zu schmal ist. 9- und 10-fach hat z.B. in etwa das gleiche Innenmaß, aber verschiedene Außenbreiten.

    Mit der (deutlich) zu kurzen Ketten zu fahren, halte ich übrigens für keine besonders gute Idee, denn so wird nur die Spannfeder im Schaltwerk überdehnt und die nächste Fehlermeldung mit der richtigen Kettenlänge wird dann lauten: Kette fällt schon bei kleinen Bodenwellen vom Kettenblatt.

    360°-Kamerasysteme sind mittlerweile für beinahe jede Fahrzeugklasse verfügbar.

    Was daran so schwer sein soll, diese standardmäßig in Schwer-KFZ einzubauen, die vorwiegend oder ausschließlich im Stadtgebiet unterwegs, ist für mich unverständlich. Zumal die Verzerrung bei hoher Anbringung deutlich geringer ausfällt, als bei der Platzierung an der Unterkante Außenspiegel im PKW und so ein größerer Bereich sicher dargestellt werden könnte.

    Wahnsinn. Man kommt sich ja vor, als ob man in einem Esoterik-Forum für Impfungen geworben hätte ...

    Ihr scheint ja echt ein gutes Detailwissen zu dem Unfall und den resultierenden Verletzungen zu haben, um gleich kategorisch auszuschließen, dass ein Helm die Schwere der laut des Artikels lebensgefährlichen Kopfverletzungen gemildert hätte.

    Ich bin ja im Alltag auch meist ohne Helm unterwegs, jedoch mehr aus praktischen und stilistischen Gründen und nicht weil ich ihn als Teufelswerk der Auto- und Versicherungsindustrie sehen würde.

    Bestimmt hättet ihr dem Kollegen in folgendem Video aber auch erklärt, dass er nicht über den Lenker gegangen wäre, wenn er bloß nicht die schwere Styropor-Schale auf dem Kopf gehabt hätte:

    https://youtu.be/Gs6ldwXx9Ps?t=271