Beiträge von MTL

    Wir stellen aktuell fest, dass viele RadfahrerInnen glauben, dass sie auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg an der Soltauer Straße nur auf dem grauen Streifen am Rand fahren dürfen. [...] Alle FußgängerInnen und RadfahrerInnen dürfen gemeinsam die hell grau gepflasterte Fläche nutzen.

    Sprachliche Ungenauigkeit oder die Wissenslücke, dass Radfahrer bei der Wegebezeichnung "müssen" statt "dürfen"?

    Hätte nicht gedacht, dass die sich tatsächlich dafür interessieren, wo Radfahrer gefährliche Wege nehmen müssen, wenn man sich doch sonst öffentlich mit Sätzen zitieren lässt, die man so eher im Zusammenhang mit Wildunfällen oder so erwarten würde:

    9. November 2021:

    Unfall in Jena: Fiat-Fahrer hatte einen Glücksengel
    Ein Fiat und ein Entsorgungsfahrzeug stießen zusammen am Montag in der Wiesenstraße, Abbiegung „Am Steinbach“.
    www.otz.de

    Langer Artikel mit großem Bild in der TLZ, weil ein von der Wiesenstraße abbiegender LKW die Kurve geschnitten, dabei einen alten Kleinwagen angebumst und diesen ein paar Meter nach hinten geschoben hat. Dem Foto nach ein bisschen verbeultes Blech am PKW, aber wie durch ein Wunder blieb der Fahrer unverletzt. Preiset den Herrn!

    Zur Beruhigung anderer - nun sicher verängstigter - Kraftfahrzeugführer dann der erlösende vorletzte Satz im Artikel:

    Ein Unfallschwerpunkt sei diese Stelle aber nicht, "höchstens, wenn sich Fahrradfahrer auf dem Radweg bewegen. Dann kommt es schon ab und an vor, dass sie von Autofahrern beim Abbiegen übersehen oder zu spät gesehen werden", berichtet [der Sprecher der Landespolizeiinspektion, Daniel] Müller.

    Naja und wenn's nur ab und an vorkommt, dann aber auch höchstens Radfahrer betrifft, muss man ja zum Glück nichts ändern ...

    Soweit ich weiß ist die Straße Am Erlkönig wegen Bauarbeiten gesperrt (zumindest gab es deswegen schon wieder Gejammere im Mängelmelder) und wahrscheinlich sah man sich darum genötigt, die Zufahrt von Kunitz her zu öffnen. Gerade zu dieser Jahreszeit muss man ja täglich in den Kleingarten :P

    Bestimmt ist der Poller auch nicht ausgebaut, sondern nur versenkt und abgedeckt, warum auch immer die Abdeckung nötig ist.

    Jedes Mal, wenn irgendjemand mit dieser Nörgelei kommt, dass Radfahrer ohne 1,5m Sicherheitsabstand an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren dürfen, frage ich mich, wie viel Angst die jeweiligen Fahrer wohl erfahren müssen, wenn ihr Auto vom Luftsog des vorbeirauschenden Fahrrades durchgeschüttelt wird ...

    Dank fehlendem [Zeichen 240] ist das direkte Linksabbiegen auch eindeutig legal.

    In Jena vertreten die Radverkehrsbeauftragte und der Fachdienst Mobilität die Meinung, dass das Befahren der Fahrbahn zum direkten Linksabbiegen erlaubt ist, auch wenn daneben eigentlich ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft. Zumindest wurde das zuletzt so bei der Diskussion um das Linksabbiegen von der Rudolstädter auf die Winzerla Straße gesagt:

    Allerdings gibt es dort keine (legale) Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen, während das in deinem Beispiel vermutlich möglich wäre.

    In Jena auch ein gängiges Mittel des Fachdienstes Mobilität:

    Steht immer noch so an der Ecke Rudolstädter Straße / Victor-Goerttler Straße, wo die Sichtbeziehung durch Aufstellung der Rankhilfe links, eines Stromkastens und eines Gasverteilerhäuschens bestmöglich eingeschränkt wurde.

    Immerhin eine Steilvorlage, um die linksseitige Benutzungspflicht wegzubekommen.

    Von Seiten der einmündenden Straße steht übrigens natürlich kein vergleichbarer Hinweis. Lediglich zur Anbringung von [Zusazzeichen 1000-32] konnte man sich auf Nachfrage durchringen.

    Ich kenne die Vorgeschichte der ganzen Sache nicht, aber wenn dort regelmäßig die Bedingungen geändert werden, hätte man doch eine gute Grundlage für einen umfangreichen Widerspruch. Temporäre Baustellenlösung hin oder her.

    Youtube-Videos und Zeitungsartikel sind ja ganz nett; ein vernünftiges Urteil dagegen wäre aber sicher zielführender. Hat das wirklich noch niemand in den letzten Jahren probiert bzw. aus welchen Gründen hätte der Widerspruch abgelehnt werden können?

    Ich fand's persönlich ein bisschen schade, dass es (wieder) nur um die Lobedaer Straße ging. Die selben Pläne gab es ja schonmal im Juli zu sehen und wenn man sie direkt danach geteilt hätte, anstatt das Thema immer wieder von Sitzung zu Sitzung zu verschieben, könnte es längst durch sein.

    Stattdessen habe ich mit dem heutigen Statement, dass man sich das jetzt nochmal ansehe müsse und dann nochmal drüber reden müsste, eher das Gefühl, dass auf keinen Fall noch in diesem Jahr mit irgendwelchen Maßnahmen zu rechnen ist.

    Aber naja, irgendwann wird's soweit sein und bis jetzt ist es ja auch erst knapp ein Jahr her, seit DMHH angefangen hat den Druck zu erhöhen.

    So bleiben halt leider andere Sachen liegen, wo es nur um ein einzelnes Zeichen geht und die sich eigentlich noch vor der ersten Kaffeepause erledigen lassen sollten.

    Weil wir Radler uns nie an die Verkehrsregeln halten. Und, normalweise, immer so davonkommen.

    Naja, wenn man sich im Sinne der Pauschalisierung mal selbstkritisch "unsere" Gruppe anschaut, bekommt man halt schon schnell das Gefühl, dass der Anteil der schwarzen Schafe, die sich einfachen Grundregeln nicht beugen möchten, höher ist als in der Fraktion, die mit Kennzeichenpflicht unterwegs ist. Zumindest habe ich wenige Fahrten in Erinnerung, bei der nicht irgendwelche Idioten auf den zwei Rädern über rote Ampeln gefahren sind, bei völliger Dunkelheit ohne Licht fuhren, einfachste Vorfahrtsregeln missachteten, in völlig unnötigen Aktionen quer über Kreuzungen zirkelten oder ihre gefühlte Erhabenheit über den gemeinen Fußgänger zum Ausdruck bringen mussten. Mit Blick auf den vergleichsweise geringen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr wird das Bild nicht besser.

    Das soll keine Entschuldigung für irgendwas sein, sondern schlicht die Erkenntnis, dass in Sachen Regeltreue auf allen Seiten definitiv noch reichlich Luft nach oben ist und es immer "Einzelfälle" geben wird, die den einen oder anderen Vorbehalten neue Nahrung geben.

    Der WDR hat auch noch darüber berichtet (ab 17:33)

    https://www.ardmediathek.de/video/wdr-aktu…ZmVhM2MzN2M0Mw/

    Der Herr wurde schon angezeigt wegen Nötigung dieses Jahr, Staatsanwaltschaft hat es nicht weiterverfolgt.

    Merkwürdige Berichterstattung. Erst wird das finale Zur-Strecke-Bringen für den dramatischen Einstieg gezeigt und danach die eigentlich vorangegangene Aktion zu Fuß mit der Textzeile "Der zweite Angriff folgte direkt ..."

    Da braucht man ja kaum noch die Fahrradpolizistin monieren, die beim Heranfahren bald mit dem Pedal am Bordstein schrammt.

    Habe erst letztes Wochenende erst wieder gelernt, wie gut die Fahrradmitnahme in solchen Verkehrsverbundmelangen funktioniert:

    Einmal Chemnitz Hbf nach Dresden Hbf. Der Fahrkartenautomat in Chemnitz bietet unter Sonderkarten eine Fahrradkarte und präsentiert beim Klick darauf einen bildschirmfüllenden Hinweis, dass die Fahrradmitnahme in den Zügen der DB kostenlos sei. Einzige Option: Schließen und zurück ins Startmenü. Also ohne Sonderticket in die Bahn.

    Dort habe ich dann bei der Kontrolle erfahren, dass man ab Tharandt oder Freital, also zwei Stationen vorm Ziel, in die Fänge irgendeines elbischen Verkehrsverbundes gerät, dessen Zug man zwar gar nicht nutzt, der aber Fahrräder extra berechnet. Also nochmal 6 EUR für ein Tagesticket obendrauf, das man 10 Minuten später sowieso wegschmeißt.

    Mit dem Auto wäre man mindestens diese 10 Minuten schneller da gewesen und hätte allein und selbst mit 30ct/km gerechnet höchstens das gleiche bezahlt; das Fahrrad dabei weich gebettet im Kofferraum statt im Multifunktionsabteil mit Kratzergarantie ...

    Naja, die Wiesenstraße ist schon eine ganz spezielle Strecke und jetzt nachdem das irrwitzige Kreiselbauprojekt an der Brückenstraße scheinbar keine Genehmigung bekommen hat, sollte sich der Fachdienst vielleicht doch mal mit der Ertüchtigung der vorhandenen Infrastruktur beschäftigen und nicht darauf verweisen, dass "demnächst" sowieso alles neu und besser wird.

    Im März hatte ich ja die Gelegenheit, im Beirat meine eigene Mängelliste vorzustellen und da war auch die Brückenstraße dabei:

    11. Wiesenstraße (Rtg. Süden, zwischen Am Flutgraben und Schlachthofstraße)

     •diverse querende Zufahrten und Einmündungen, an denen die Radverkehrswidmung nicht erkennbar ist:
      •nördlichster Abschnitt („Knick“): Furt markiert; kein Zeichen 205 oder 206 an Einmündung
      •Am Flutgraben: Furtmarkierung kaum mehr erkennbar; Zusatzzeichen 1000-32 fehlt
      •Brückenstraße: Furt markiert; Zusatzzeichen 1000-32 fehlt
      •Zu-/Ausfahrt „Scherf Bäcker“, „mehrPlatz Selfstorage“: keine Furt markiert; kein Zeichen 205 oder 206 an der Ausfahrt; Zusatzzeichen 1000-32 fehlt
      •Zu-/Ausfahrt „Edeka“: Zusatzzeichen 1000-32 fehlt
      •Löbstedter Straße: Furtmarkierung kaum mehr erkennbar; Zusatzzeichen 1000-32 fehlt
     •ungekennzeichnete Hindernisse (Laternen, Streugutbehälter):
      •ÖPNV Haltestelle „Brückenstraße“ und „Am Steinbach“
     •Konflikt mit Gegenverkehr durch widersprüchliche Beschilderung (Gehweg mit Radverkehrsfreigabe Rtg. Norden)
     •Unterschreitung der Mindestbreite im südlichsten Abschnitt (1,6m statt 2,0m; 1,4m neben Laternen)

    Nächste Woche steht das Thema tatsächlich weit genug vorn auf der Agenda, dass es eigentlich gar nicht wieder mal nach hinten runterfallen kann.

    Vielen Dank für die vielen Meinungen und Bestätigungen. Ich habe das mal in den zugehörigen Widerspruch mit aufgenommen. Mal gucken, wie die zuständige Behörde darauf reagiert.

    Im konkreten Fall ist der Geh-/Radweg über eine lange Strecke fahrbahnbegleitend mit einem schmalen Grünstreifen dazwischen. Erst kurz vor der Einmündung entfernt er sich dann nennenswert von der Fahrbahn, weil der Rechtsabbieger von der Vorfahrtsstraße mit großen Radius nach rechts gezogen wird. Allerdings längs nicht so stark wie in Autogenix' Beispiel.

    Das Urteil des VG München habe ich besser nicht mit in die Argumentation reingenommen, da die aktuelle Situation vor Ort sich aus meiner Sicht nicht unbedingt verbessert hat:

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    Statt [Zeichen 205] stehen dort jetzt winzig kleine [Zeichen 206] plus große Bodenmarkierung, aber immerhin ist's kein benutzungspflichtiger Weg mehr.